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Wo ist das versprochene Chromebook?

  • October 24, 2023
  • 22 Antworten
  • 946 Aufrufe

 

Lösung von Der Knuddeler

"Mein Fall" ist eine Bestellung bei O2 und die Bestellbestätigung zeigt eindeutig, dass das Chromebook Teil der Bestellung war. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest sind übrigens informiert.

 

So würde ich auch argumentieren. Es sieht wohl so aus, als wenn bei der Bestätigung der Hinweis fehlte, daß das Chromebook gesondert angefordert werden mußte. 

Dies wäre wohl ein grober Fehler von O2.

Bliebe noch die Frage, wo und wie bestellt wurde und ob dort ein deutlicher Hinweis auf den link von

@bielo

zu sehen war.

 

Die Existenz der Seite als solches hat m.E. keine Bedeutung für den Vertrag.

 

22 Antworten

  • Autor
  • Besucher:in
  • October 24, 2023

am 01.02.2023 schloss ich einen Vertrag mit O2 ab.
Bestandteile waren ein Mobilfunkvertrag 40GB & ein Google Pixel 7 Pro & ein Lenovo Chromebook.
Die Bestellbestätigung, die ich von O2 am gleichen Tag gemailt bekam, ist anbei.

Im folgenden wurde ich mit etlichen Werbe-Mails von O2 zugespamt, aber leider hat O2 es verpasst, mir mitzuteilen, dass ich das (bei O2 bestellte und von O2 in der Bestellübersicht bestätigte!) Chromebook NICHT von O2 erhalte, sondern von einem externen Anbieter, bei dem ich mich anmelden/ registrieren o.ä. soll.
Dieser „Aktionszeitraum“ sei allerdings schon beendet, habe ich erst heute, 27.9.2023 von einem O2-Mitarbeiter im Kundenservice erfahren – nachdem mir auf mehrfache Anfrage mit dem O2 Chatbot und dem O2 Kundenservice mir niemand sagen konnte, wo mein Chromebook bleibt bzw. dass ich mich selbst darum kümmern müsse.
Ein vom O2 Kundenservice versprochener Rückruf ist übrigens bis heute nicht erfolgt.

Ich habe ein Smartphone & ein Chromebook bestellt und fordere Sie auf, mir diese bestellte Ware umgehend zuzusenden, ansonsten werde ich rechtliche Schritte einleiten.

 

Edit Vilureef: doppelte Themen zusammengelegt! Beachte bitte die Netiquette! 24.10.23/09:51


bielo
Legende
  • October 24, 2023

Handy ist da?

 

Meist muss man nach Lieferung sich mit der Rechnung registrieren und das Zubehör anfordern.

 

 

Edit: Nach zusammenlegen der Fragen verweise ich auf Google Pixel 7 Pro mit Chrome Book Aktion | O₂ Community (o2online.de)

 

Damit dürfte das erledigt sein.

 

 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • November 7, 2023

Hallo @iMaX07,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Ich habe mir deinen Fall gerne noch einmal angeschaut, leider ist der Aktionszeitraum hier bereits seit mehreren Monaten abgelaufen.

Eine Information zum Ablauf der Bestellung der Zugabe wurde im Online-Bestellprozess zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für den Erhalt des Chomebooks erfolgte direkt über die Seite des Herstellers.

Da es sich um eine Aktion des Herstellers gehandelt hatte, ist eine Zusendung durch uns nicht vorgesehen.

Unsere Mitarbeiter hatten dich bereits auch schriftlich zu diesem Sachverhalt informiert.

Ich bedaure, dass wir dir in diesem Fall leider nicht mehr weiterhelfen können.

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 7, 2023

"Mein Fall" ist eine Bestellung bei O2 und die Bestellbestätigung zeigt eindeutig, dass das Chromebook Teil der Bestellung war. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest sind übrigens informiert.


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  • Legende
  • Lösung
  • November 7, 2023

"Mein Fall" ist eine Bestellung bei O2 und die Bestellbestätigung zeigt eindeutig, dass das Chromebook Teil der Bestellung war. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest sind übrigens informiert.

 

So würde ich auch argumentieren. Es sieht wohl so aus, als wenn bei der Bestätigung der Hinweis fehlte, daß das Chromebook gesondert angefordert werden mußte. 

Dies wäre wohl ein grober Fehler von O2.

Bliebe noch die Frage, wo und wie bestellt wurde und ob dort ein deutlicher Hinweis auf den link von

@bielo

zu sehen war.

 

Die Existenz der Seite als solches hat m.E. keine Bedeutung für den Vertrag.

 


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  • Stammgast
  • November 7, 2023

bs0
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  • Legende
  • November 7, 2023

@Der Knuddeler  Der Hinweis ist eindeutig beim Bestellvorgang vorhanden gewesen, der Kunde hat ihn allerdings scheinbar nicht gelesen.Dass solche Zugaben / Aktionen gesondert angefordert werden ist nicht ungewöhnlich und muss nicht in der Bestätigung stehen wenn im Bestellvorgang ersichtlich.

@iMaX07  Stiftung Warentest? Auf welche Ideen manche Leute kommen. Was sollen sie denn testen? Was hat sich bei deiner Beratung bei der Verbraucherzentrale ergeben?


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 7, 2023

Die Bestellbestätigung ist eindeutig. Warum rumdiskutieren?

Verbraucherschutz und Stiftung Warentest sind informiert worden, damit sich die Beschwerden über O2 noch weiter anhäufen. Ich erwarte eine Warnung vor einem Vertragsabschluss bei O2.


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@Der Knuddeler  Der Hinweis ist eindeutig beim Bestellvorgang vorhanden gewesen, der Kunde hat ihn allerdings scheinbar nicht gelesen.

Darauf wird sich wohl O2 berufen.

Dass solche Zugaben / Aktionen gesondert angefordert werden ist nicht ungewöhnlich

 

sicher nicht.

 

und muss nicht in der Bestätigung stehen wenn im Bestellvorgang ersichtlich.

 

Das sehe ich nicht so. Bei ordnungsgemäßer Bestellabwicklung gehört das m.E. dazu. Letzten Endes gilt bei O2 auch nur, was seitens O2 bestätigt wurde.

 

@iMaX07  ......

 


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  • Stammgast
  • November 7, 2023

@iMaX07 hattest du überhaupt versucht das Chromebook über die Seite zu bestellen oder bist du jetzt einfach davon ausgegangen das es zusammen mit deinem Handy kommt?


bs0
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  • Legende
  • November 7, 2023

@Der KnuddelerDeine Meinung bezüglich der Bestellbestätigung respektiere ich, auch wenn ich sie nicht teile. Wenn das Chromebook als Extra-Posten aufgeführt wäre dann ja. So ist es wie Handy + Earbuds oder Handy + Gratis-Lautsprecher.

@iMaX07Du hattest eine “Warnung” im Bestellvorgang ;-)


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 7, 2023

@iMaX07 hattest du überhaupt versucht das Chromebook über die Seite zu bestellen oder bist du jetzt einfach davon ausgegangen das es zusammen mit deinem Handy kommt?

Natürlich nicht. Es wurde ja schon von O2 schriftlich bestätigt, dass ich es bestellt habe.


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 7, 2023

@Der KnuddelerDeine Meinung bezüglich der Bestellbestätigung respektiere ich, auch wenn ich sie nicht teile. Wenn das Chromebook als Extra-Posten aufgeführt wäre dann ja. So ist es wie Handy + Earbuds oder Handy + Gratis-Lautsprecher.

@iMaX07Du hattest eine “Warnung” im Bestellvorgang ;-)

Ja, da war 1 Hinweis. Und danach kam von O2 die Bestellbestätigung MIT DEM CHROMEBOOK. Also hab ich nix mehr angefordert, war ja schon offiziell bestellt.


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 7, 2023

Du hast also den Hinweis gelesen und dann ignoriert. Sorry, aber dann hast du keinen Grund, dich zu beschweren.

Du hast das Handy bestellt und aufgrund der Aktion ein Chromebook dazu bekommen. Wie du das Chromebook bekommst stand im Bestellverlauf. Dass in der Bestätigung das Chromebook in der Bezeichnung des Handys mit aufgeführt wird liegt daran, dass das Produkt im Shop so heißt.


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 7, 2023

Unsinn. Ich hab das Chromebook nicht extra bestellt, weil es in der Bestellbestätigung schon als "bestellt" angezeigt wurde. Also musste ich davon ausgehen, dass es bald geliefert werden würde.


bs0
Legende
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  • November 7, 2023

Nein, schon alleine aufgrund des deutlichen  Hinweises zur Aktion in der Produktbeschreibung und im Bestellverlauf. Die Bezeichnung auf der Produktseite stimmt mit der Produktbezeichnung in der Bestätigung überein. Warum gehst du davon, aus, dass der Hinweis auf einmal nicht mehr zutrifft?

Das Chromebook wird im Produktnamen des Handys erwähnt, nicht einzeln als bestelltes Produkt.


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 7, 2023

Meine Bestellbestätigung lautet

"Google Pixel 7 Pro mit Chromebook"

Damit ist eindeutig klar, dass ich 1x Google Pixel 7 Pro & 1x Chromebook bestellt habe.

Ich kann das inhaltlich nicht anders lesen.


bs0
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  • November 7, 2023

Für dich eindeutig vielleicht, dann ist das leider so. Jetzt weißt du aber, dass deine Interpretation der Bestätigung nicht korrekt war. Und den Hinweis zur Aktion hast du ja auch ignoriert, was nicht nachvollziehbar ist.

Wenn du ein Chromebook bestellt hättest, würde ich erwarten, dass in der Bestätigung drei Posten stehen.


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 7, 2023

"Für dich eindeutig vielleicht" ist falsch. Es ist semantisch völlig eindeutig formuliert, dass ich 2 Geräte bestellt habe. Ich bin Germanist, übrigens. Es steht da wie ich es sage, zweifelsfrei. Ich habe "1 Google Pixel 7 Pro mit Chromebook" bestellt.


bs0
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  • November 7, 2023

OK, dann belassen wir das am besten dabei. Ich sehe das eben anders.

Dass du aufgrund der Bestellung ein Chromebook bekommen solltest (bzw. hättest bekommen sollen) hat übrigens niemand in Frage gestellt, nur das wie​​​​​.  Und das wie stand eben eindeutig dabei.


noreply
Legende
  • November 7, 2023

Junge, mach den Rücken gerade, kneif die Backen zusammen und nimm es wie ein Mann das du die Schlacht verloren hast.

Kann doch keiner was für wenn du Schwierigkeiten hast die Vertragsunterlagen zu begreifen.

 

Wenn du mit der Räuberpistole bei einem Anwalt auftauchst, wirfst du unnötig Geld raus.

Etwaige Rechtschutzversicherung wird nicht greifen bei aussichtslosen Fällen.

 

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 7, 2023

OK, dann belassen wir das am besten dabei. Ich sehe das eben anders.

Dass du aufgrund der Bestellung ein Chromebook bekommen solltest (bzw. hättest bekommen sollen) hat übrigens niemand in Frage gestellt, nur das wie​​​​​.  Und das wie stand eben eindeutig dabei.

Ja -  "stand eben eindeutig dabei" trifft es gut, es stand eindeutig dabei, dass ich es bestellt habe.