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Wiederherstellen der ursprünglichen Festnetznummer

  • December 29, 2022
  • 9 Antworten
  • 104 Aufrufe

LaraSoft
Besucher:in

Ich habe letzte Woche (22.12.22) meinen Mobilfunkvertrag beginnend mit der Vorwahl 0172…. dankenswerterweise auf 10GB Datenvolumen upgraden können. Ich habe allerdings versäumt, darum zu bitten, dass die Festnetznummer (Vorwahl 07152…) erhalten bleibt. Da mein Kundenkonto über meinen Mobilfunkvertrag 0176…. läuft, wurde leider beim Ändern des Datenvolumens auch die Festnetznummer geändert.

Ist es jetzt noch möglich, für meinen Mobilfunkvertrag 0172… die ursprüngliche Festnetznummer zu hinterlegen?

Danke schon mal im Voraus für Hilfe!

Lösung von bs0

@LaraSoft Die Vorgabe gibt es schon länger, die BNetzA hat aber wohl früher nicht ganz so genau auf deren Einhaltung durch die Anbieter geachtet, die einen Nachweis des Ortsbezugs des Abschlussinhabers verlangen müssen.

9 Antworten

Vilureef
Legende
  • December 29, 2022

Hallo,

ich vermute das die Vorwahl 07152 nicht deinen Kontaktdaten entspricht?

LG


LaraSoft
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • January 2, 2023

@Vilureef  ja, das ist schon klar; betrifft ja auch meinen 2. Vertrag, der in einem anderen Vorwahlkreis genutzt wird.


bs0
Legende
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  • Legende
  • January 2, 2023

Du musst dann einen Nachweis erbringen, dass du entweder dort einen 2. Wohnsitz oder eine Firma hast, also den Bezug zum Vorwahlbereich nachweisen.


o2_Jes
  • Moderatorin
  • January 5, 2023

Hallo @LaraSoft,

hier hast du ja schon bereits einige tolle Informationen erhalten können 😊.
Hast du bereits den Nachweis, wie bereits geschrieben, eingereicht?
Oder konnte sich deine Frage bereits anderweitig klären?
Liebe Grüße
Jes 


LaraSoft
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • January 5, 2023

@o2_Jes Nein, einen entsprechenden Nachweis habe ich nicht, den habe ich bisher auch noch nie gebraucht. Der Vertrag bzw. die Mobilnummer mit der 0172 beginnend wird von meiner Mutter genutzt, die in Leonberg (Festnetz 07152…) wohnt; das hatte bislang immer als Begründung genügt.


Bumer
Legende
  • January 5, 2023

bs0
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • January 5, 2023

@LaraSoft Die Vorgabe gibt es schon länger, die BNetzA hat aber wohl früher nicht ganz so genau auf deren Einhaltung durch die Anbieter geachtet, die einen Nachweis des Ortsbezugs des Abschlussinhabers verlangen müssen.


LaraSoft
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • January 5, 2023

@bumer-2009  und @bs0  danke euch für die Infos! Ich habe mit meiner Mutter beschlossen, dass wir das jetzt so lassen, wie es ist. VG Astrid


o2_Jes
  • Moderatorin
  • January 6, 2023

Hallo @LaraSoft,

das wäre natürlich auch eine Option, es so zu belassen wie bereits von dir geschrieben.
So wie es scheint, konnten dir die Informationen der Community weiterhelfen.
Solltest du dennoch weitere Fragen haben, gern her damit 🤗.
Ganz lieben dank an Vilureef, bumer-2009 und bs0 für eure tatkräftige Unterstützung.
Liebe Grüße
Jes