Wie lange ist die Kündigungsfrist zu meinem Handyvertrag?
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Kommt drauf an, welche Laufzeit der Vertrag hat.
Grundsätzlich beträgt die Frist 3 Monate zum Laufzeitende, wenn der Vertrag länger als 6 Monate läuft.
Aus den AGB:
8.1
Verträge ohne Mindestlaufzeit sind von beiden Parteien mit einer Frist
von 30 Tagen kündbar.
8.2
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind von beiden
Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit und
anschließend mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
8.3.
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten verlängern sich um
jeweils 3 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist
von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des
jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.4
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängern sich um
jeweils 6 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer
Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des
jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.5
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängern sich um
jeweils 12 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer
Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des
jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.6
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Sofern Telefónica Germany das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist,
fristlos kündigt, steht dem Telefónica Germany ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% monatlichen Grundpreise
(insbesondere monatliche Grundgebühren, Flatrate- Preise, Mindestumsätze) zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin
zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass
der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Der Nachweis eines
weitergehenden Schadens bleibt Telefónica Germany vorbehalten.
8.7
Kündigt Telefónica Germany eine gleichzeitig mit Abschluss dieses
Mobilfunkvertrages vereinbarte zusätzliche Option die allein in der
besonderen Tarifierung von Leistungen besteht (z.B. Flatrate/Pack) und
deren Vertragslaufzeit kürzer ist, als die Laufzeit dieses Mobilfunkvertrages, ist der Kunde seinerseits berechtigt, diesen Mobilfunkvertrag ohne
Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusatzdienstleistung zu kündigen.
8.8
Jede Kündigung bedarf der Textform.
Grundsätzlich beträgt die Frist 3 Monate zum Laufzeitende, wenn der Vertrag länger als 6 Monate läuft.
Aus den AGB:
8.1
Verträge ohne Mindestlaufzeit sind von beiden Parteien mit einer Frist
von 30 Tagen kündbar.
8.2
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind von beiden
Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit und
anschließend mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
8.3.
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten verlängern sich um
jeweils 3 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist
von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des
jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.4
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängern sich um
jeweils 6 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer
Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des
jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.5
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängern sich um
jeweils 12 weitere Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer
Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des
jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
8.6
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Sofern Telefónica Germany das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist,
fristlos kündigt, steht dem Telefónica Germany ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% monatlichen Grundpreise
(insbesondere monatliche Grundgebühren, Flatrate- Preise, Mindestumsätze) zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin
zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass
der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Der Nachweis eines
weitergehenden Schadens bleibt Telefónica Germany vorbehalten.
8.7
Kündigt Telefónica Germany eine gleichzeitig mit Abschluss dieses
Mobilfunkvertrages vereinbarte zusätzliche Option die allein in der
besonderen Tarifierung von Leistungen besteht (z.B. Flatrate/Pack) und
deren Vertragslaufzeit kürzer ist, als die Laufzeit dieses Mobilfunkvertrages, ist der Kunde seinerseits berechtigt, diesen Mobilfunkvertrag ohne
Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusatzdienstleistung zu kündigen.
8.8
Jede Kündigung bedarf der Textform.
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