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Widerspruch gegen Rechnung und Bankeinzug


Wie dreist kann man eigentlich sein? Dass O2 unglaublich gerne seine Kunden abzockt, ist mir ja schon länger bewusst. Bei einem Verwandten haben sie Jahrelang die Gutschriften einfach mit abgerechnet.

Aber wie kann es sein, dass eine Rechnung von meinem Konto abgezogen wird, wenn ich dieser nicht nur widersprochen habe, sondern auch meine Einzugsermächtigung zurückgezogen habe?

Wie kann es sein, dass mir ein gesamter Monat berechnet wird, wenn mein Vertrag zum 14.04. beenden wurde?

Einfach unmöglich. Aber auf Antwort zum Widerspruch der Rechnung kann ich wohl lange warten.

15 Antworten

  • May 18, 2021

hi, wann hast du dich schriftlich an O2 gewendet?

eine Bearbeitung kann durchaus einige Zeit dauern.

hast du die Rechnung geprüft?

ist der Vertrag beendet? 

oder gab es eine Weiterversorgung aufgrund einer Rufnummer- Portierung?

wenn du der Meinung bist, die Berechnung ist falsch,

buche bei deiner Bank den Betrag zurück.

Damit bucht O2 dann auch nicht wieder ab.

Den berechtigten Restbetrag solltest du natürlich überweisen.

mfg


bielo
Legende
  • May 18, 2021

Der Rat kann teuer werden.

 

Daher würde ich erstmal die Rechnung prüfen. Auf Seite 1 wird meist der komplette Zeitraum dargestellt. Bei der Rufnummer dann meist der reale Zeitraum.

 

Lade gern die Rechnung ohne Daten hoch und wir prüfen gern. 


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  • Besucher:in
  • May 18, 2021

hi, wann hast du dich schriftlich an O2 gewendet?

eine Bearbeitung kann durchaus einige Zeit dauern.

hast du die Rechnung geprüft?

ist der Vertrag beendet? 

oder gab es eine Weiterversorgung aufgrund einer Rufnummer- Portierung?

wenn du der Meinung bist, die Berechnung ist falsch,

buche bei deiner Bank den Betrag zurück.

Damit bucht O2 dann auch nicht wieder ab.

Den berechtigten Restbetrag solltest du natürlich überweisen.

mfg


Ich habe sowohl die Rechnung überprüft als auch den Vertrag fristgerecht (sogar 4 Monate im Voraus) beendet. Ja, es gab eine Rufnummerportierung, aber auch diese habe ich mit einberechnet.

Der Widerruf eines Lastschriftmandates muss eigentlich mit Priorität behandelt werden. Abgesehen davon, muss eine Lastschrift rein Rechtlich mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt werden, die Rechnung habe ich aber 10 Tage vor Abbuchung erhalten.

Wenn mir zusätzlich zu der Portierung statt 15€ dann13€ berechnet werden (es gab ein Guthaben, das ich noch nicht verwendet hatte), wurde definitiv nicht der halbe Monat berechnet.

Ich bin echt froh, dass ich den Laden verlasse.


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 18, 2021

Der Rat kann teuer werden.

 

Daher würde ich erstmal die Rechnung prüfen. Auf Seite 1 wird meist der komplette Zeitraum dargestellt. Bei der Rufnummer dann meist der reale Zeitraum.

 

Lade gern die Rechnung ohne Daten hoch und wir prüfen gern. 


Dass eine Rückbuchung teuer werden kann weiß ich leider :( Ich wüsste nur nicht, wie ich sonst an mein Restgeld komme. Wenn ich mir die Geschichten im Internet so durchlese wird sowas von O2 wohl gerne häufiger gemacht….. Und dann einfach nicht auf den Widerruf geantwortet.


bielo
Legende
  • May 18, 2021

Poste mal die Seite 1 und 2 der Rechnung. Dann können wir konkret reden. 


  • May 18, 2021

Ich habe sowohl die Rechnung überprüft als auch den Vertrag fristgerecht (sogar 4 Monate im Voraus) beendet. Ja, es gab eine Rufnummerportierung, aber auch diese habe ich mit einberechnet.

 

hast du das nachweislich schriftlich gemacht?

wie hast du die Lastschrift widerrufen? auch schriftlich und nachweisbar?

Den berechtigten Restbetrag solltest du natürlich überweisen.


Sandroschubert
Legende

 

Der Widerruf eines Lastschriftmandates muss eigentlich mit Priorität behandelt werden. Abgesehen davon, muss eine Lastschrift rein Rechtlich mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt werden, die Rechnung habe ich aber 10 Tage vor Abbuchung erhalten.

 

Kannst du bitte mal die Quelle verlinken wo das stehen soll, danke!


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 18, 2021

 

Der Widerruf eines Lastschriftmandates muss eigentlich mit Priorität behandelt werden. Abgesehen davon, muss eine Lastschrift rein Rechtlich mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt werden, die Rechnung habe ich aber 10 Tage vor Abbuchung erhalten.

 

Kannst du bitte mal die Quelle verlinken wo das stehen soll, danke!

Da gibt es mehrere Quellen im Internet. Genannt wird dabei das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 675 c bis 676c. 

https://www.seeligerbank.de/fileadmin/media/downloads/Bedingungen_fuer_den_Lastschrifteinzug.pdf

 

 

Ich habe sowohl die Rechnung überprüft als auch den Vertrag fristgerecht (sogar 4 Monate im Voraus) beendet. Ja, es gab eine Rufnummerportierung, aber auch diese habe ich mit einberechnet.

 

hast du das nachweislich schriftlich gemacht?

wie hast du die Lastschrift widerrufen? auch schriftlich und nachweisbar?

Den berechtigten Restbetrag solltest du natürlich überweisen.

Wurde alles schriftlich gemacht.


  • Autor
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  • May 18, 2021

Poste mal die Seite 1 und 2 der Rechnung. Dann können wir konkret reden. 

 

 

Hierzu eine kleine Erklärung: aus irgendeinem Grund hat O2 meine Kündigung vom 14. auf den 22. verlängert. Ich gehe davon aus, dass es deshalb gemacht wurde, weil die Rufnummer erst am 22. portiert wurde. Das wurde allerdings ebenfalls ohne Absprache mit mir durchgeführt, keine Email, kein Anruf, nichts. Hätte man mich darüber informiert, hätte ich die Verlängerung abgehlehnt. Ich hatte eine andere Simkarte, unter der ich erreichbar war. Ich hätte erst Recht keine 4€ für 5 Tage gezahlt.

 


stefanniehaus
Legende
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Der Widerruf eines Lastschriftmandates muss eigentlich mit Priorität behandelt werden. Abgesehen davon, muss eine Lastschrift rein Rechtlich mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt werden, die Rechnung habe ich aber 10 Tage vor Abbuchung erhalten.

 

Kannst du bitte mal die Quelle verlinken wo das stehen soll, danke!

Da gibt es mehrere Quellen im Internet. Genannt wird dabei das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 675 c bis 676c. 

https://www.seeligerbank.de/fileadmin/media/downloads/Bedingungen_fuer_den_Lastschrifteinzug.pdf

 

 

 

In den Quellen wird darauf hingewiesen, dass die Vertragspartner andere Fristen vereinbaren können.

Und ein Blick in die AGB, die du akzeptiert hast, gibt Aufschluss:

"Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Zugang der Rechnung."


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 18, 2021

 

Der Widerruf eines Lastschriftmandates muss eigentlich mit Priorität behandelt werden. Abgesehen davon, muss eine Lastschrift rein Rechtlich mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt werden, die Rechnung habe ich aber 10 Tage vor Abbuchung erhalten.

 

Kannst du bitte mal die Quelle verlinken wo das stehen soll, danke!

Da gibt es mehrere Quellen im Internet. Genannt wird dabei das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 675 c bis 676c. 

https://www.seeligerbank.de/fileadmin/media/downloads/Bedingungen_fuer_den_Lastschrifteinzug.pdf

 

 

 

In den Quellen wird darauf hingewiesen, dass die Vertragspartner andere Fristen vereinbaren können.

Und ein Blick in die AGB, die du akzeptiert hast, gibt Aufschluss:

"Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Zugang der Rechnung."

Okay yay…… sie verhindern also von vornherein, dass man einen Widerspruch rechtzeitig zu ihnen bekommt, wenn die Bearbeitung echt so lange dauert. Macht O2 jetzt nicht gerade besser, finde ich.


  • May 18, 2021

 

Hierzu eine kleine Erklärung: aus irgendeinem Grund hat O2 meine Kündigung vom 14. auf den 22. verlängert. Ich gehe davon aus, dass es deshalb gemacht wurde, weil die Rufnummer erst am 22. portiert wurde. Das wurde allerdings ebenfalls ohne Absprache mit mir durchgeführt, keine Email, kein Anruf, nichts. Hätte man mich darüber informiert, hätte ich die Verlängerung abgehlehnt. Ich hatte eine andere Simkarte, unter der ich erreichbar war. Ich hätte erst Recht keine 4€ für 5 Tage gezahlt.

wenn es dir “nur” um der Berechnung der 4€ für die 5 Tage geht,

ist zurück buchen in der Tat nicht sinnvoll, 

da durch eine Rückbuchung auch Gebühren entstehen.

oder gibt es noch weitere Berechnungsfehler?


Sandroschubert
Legende

Okay yay…… sie verhindern also von vornherein, dass man einen Widerspruch rechtzeitig zu ihnen bekommt, wenn die Bearbeitung echt so lange dauert. Macht O2 jetzt nicht gerade besser, finde ich.

Um Ausreden bist du nicht verlegen. Alles Gute.


bs0
Legende
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  • Legende
  • May 18, 2021

Kaum ein Vertragspartner wird bei Folgelastschriften die Abbuchung 14 Tage im voraus ankündigen. In der Regel sind es erfahrungsgemäß 3 - 7 Tage. Und natürlich kann man immer noch widersprechen. Man muss dann ggf. eine Erstattung beantragen oder - in Absprache mit dem Vertragspartner - eine Rückbuchung veranlassen.


o2_Bianca
  • Moderatorin
  • May 27, 2021

Hallo @Alduesh,

 

-lich willkommen bei uns in der Community. Schön, dass du dich hier meldest.

 

Ich verstehe, dass du über die Rechnung verwundert bist. Ich habe direkt in deinem Kundenkonto

nachgesehen.

 

In unserem Schreiben vom 12.05.2021 haben wir dir den Sachverhalt erläutert.

Hast du dieses Schreiben erhalten? Hast du noch Fragen dazu?

 

Viele Grüße Bianca