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Widerrufsrecht Vertragsinhaberwechsel

  • November 12, 2020
  • 10 Antworten
  • 421 Aufrufe

Hallo, 

mich habe am 07/08.11.2020 einen vertagsinhaberwechsel durchgeführt. Ich habe den Vertrag den ich seit Jahren nutze auf meinen Namen ändern lassen. Zuvor war er auf meinen Vater zugelassen. 
Ich habe den Vertrag nur übernommen, da ich meine Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen wollte. Mein Vertag bei o2 war fristgerecht zum 13.01.2021 gekündigt. 
nun wurde er durch den Inhaberwechsel um 1 Jahr verlängert. Das möchte ich auf gar keinen Fall! Ich will den Anbieter wechseln. 
man Servicetelefon wurde mir mitgeteilt dass ich von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Ich schrieb somit eine email an o2_vertragsinhaberwechsel@telefonica.com 

bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten! Vermutlich eine kluge Taktik um Kunden zu binden…. 

Ich bitte um schnelle Hilfe! Ich möchte nicht dass die 14 Tage in denen ich reagieren kann unnütz verstreichen. 
 

 

Lösung von Anonymous

hi, in der Auftragsbestätigung steht die Widerrufs-Belehrung,

da gibt es auch eine Emailadresse zum Widerruf.

Ich bin mir nicht sicher,  ob die allgemeine Widerruf- Mailadresse hier auch greift.

widerruf@cc.o2online.de/

Das solltest du nochmal prüfen,

es gibt bei Eingang eines Widerrufs normalerweise, eine sofortige Eingangsbestätigung.

Die Bearbeitung dauert dann einige Zeit.

mfg

 

10 Antworten

  • Lösung
  • November 12, 2020

hi, in der Auftragsbestätigung steht die Widerrufs-Belehrung,

da gibt es auch eine Emailadresse zum Widerruf.

Ich bin mir nicht sicher,  ob die allgemeine Widerruf- Mailadresse hier auch greift.

widerruf@cc.o2online.de/

Das solltest du nochmal prüfen,

es gibt bei Eingang eines Widerrufs normalerweise, eine sofortige Eingangsbestätigung.

Die Bearbeitung dauert dann einige Zeit.

mfg

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 12, 2020

Hallo, 

 

ich habe keine Widerrufs Belehrung erhalten. Lediglich eine Mail in der steht dass der Vertag umgeschrieben wurde. Gänzlich ohne Anhänge. 
mich habe nochmal eine Mail an die oben genannte Adresse gesendet. Ich habe keine Eingangsbestätigung erhalten... 


  • November 12, 2020

hi, vielleicht muss / sollte dein Vater widerrufen?

er ist ja der eigentliche Auftraggeber.

schaut mal was er an Infos bekommen hat.

 


Bollermann
Legende
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  • November 12, 2020

Wer hat denn gekündigt?


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 12, 2020

Von kündigen war nie die Rede. Ich habe den Vertrag einfach übernommen. Das geht ohne Einverständnis des vorherigen Vertragspartner. Ich habe nochmal eine Mail geschickt und nun eine Eingangsbestätigung bekommen. Nun warte ich auf die versprochene persönlich Antwort auf meine Mail ! Danke euch 


  • November 12, 2020

Hallo, 

mich habe am 07/08.11.2020 einen vertagsinhaberwechsel durchgeführt. Ich habe den Vertrag den ich seit Jahren nutze auf meinen Namen ändern lassen. Zuvor war er auf meinen Vater zugelassen. 
Ich habe den Vertrag nur übernommen, da ich meine Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen wollte. Mein Vertag bei o2 war fristgerecht zum 13.01.2021 gekündigt. 
nun wurde er durch den Inhaberwechsel um 1 Jahr verlängert. Das möchte ich auf gar keinen Fall! Ich will den Anbieter wechseln. 
man Servicetelefon wurde mir mitgeteilt dass ich von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Ich schrieb somit eine email an o2_vertragsinhaberwechsel@telefonica.com 

bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten! Vermutlich eine kluge Taktik um Kunden zu binden…. 

Ich bitte um schnelle Hilfe! Ich möchte nicht dass die 14 Tage in denen ich reagieren kann unnütz verstreichen. 
 

 

wer hat den Vertrag gekündigt?

wurde nachweisbar schriftlich gekündigt?

ist dies auf der letzten Rechnung “unter gut zu wissen” eingetragen?

 


Bollermann
Legende
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  • November 12, 2020

Wenn dein Vater gekündigt hat, ist die Kündigung durch den Vertragsinhaberwechsel selbstverständlich hinfällig. Das steht auch so in den Infos bzgl Vertragsinhaberwechsel. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 12, 2020

Und hier fehlt ein “nicht”:

Von kündigen war nie die Rede. Ich habe den Vertrag einfach übernommen. Das geht ohne Einverständnis des vorherigen Vertragspartner.

 

Selbstverständlich geht das nicht ohne das Einverständnis des vorherigen Vertragspartners.


  • November 12, 2020

Wenn dein Vater gekündigt hat, ist die Kündigung durch den Vertragsinhaberwechsel selbstverständlich hinfällig. Das steht auch so in den Infos bzgl Vertragsinhaberwechsel. 

@Bollermann 

hi, wird diese eigentlich durch den Widerruf des Vertragsinhaberwechsel

wieder eingesetzt?

(brauchte ich noch nie)


Bollermann
Legende
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  • November 12, 2020

@fritz04  eigentlich schon. Es wird ja der Ursprung wieder hergestellt. Vorausgesetzt, die Kündigung war nachweislich oder zumindest bestätigt.