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widerruf vertragsverlängerung wird nicht akzeptiert

  • July 13, 2016
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Fluffy77
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Hallo, kurz zu meinem Problem. Ich wollte am 18.06. meinen Vetrag kündigen, da ich in meinem täglichen Bewegungsradius ein zu schlechtes Netz habe. Hab mich dann am Telefon überreden lassen, einen neuen Vertrag abzuschließen. Man hat mir versichert, das liegt nur an der niedrigen Datengeschwindigkeit des alten Vertrages. Ich musste dann leider feststellen, dass dem nicht so war. Es hat sich nichts geändert. Ich komme über "E" Empfangsleistung nicht raus.  Also hab ich jetzt die Vertragsverlängerung schriftlich widerrufen. Jetzt erzählt mir doch der Typ am Telefon ( weil ich keine Antwort bekam), dass die Vertragsverlängerung widerrufen wurde, der alte Vertrag sich aber um 12 Monate verlängert hat, da ich nicht gekündigt habe. Was soll denn das? Muss man denn wirklich alle nur noch über den Anwalt machen? Kein Wunder, dass es so viel von denen gibt. Ich bin stinksauer!

Lösung von movinghead

‌Für Dich nicht schön, aber völlig richtig. Die ursprüngliche Kündigung wurde von Dir nicht bestätigt bzw. widerrufen. Damit verlängert sich der Vertrag am Stichtag automatisch um 12 Monate. Widerrufst Du die Verlängerung, dann wird der Ausgangszustand wieder hergestellt, und das ist der Vertrag, dessen Kündigung Du zurückgenommen hast. Das die Fristen inzwischen abgelaufen sind, ist nicht ideal, aber dafür kann O2 nichts...

21 Antworten

LMSMDK
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  • July 13, 2016
Hallo,

so wie ich das lese hast du die Kündigung am Telefon nicht bestätigt, sondern einer Vertragsverlängerung zugestimmt. Oder nicht?


Fluffy77
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  • July 13, 2016
Ja sicher. Ich hab mich aber an die 14 Tage Widerrufsrecht gehalten. Das die Kündugungsfrist für den ursprünglichen Vertrag zwischenzeitlich abgelaufen war, da kann ich doch nichts für. Ist auch völlig irrelevant, da es ja bereits um eine neue Vertragslaufzeit geht.


Denner
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  • July 13, 2016
Und die neue vertragslaufzeit hast du ja erfolgreich wiedersprochen.

Ist aber intetessant, was da jetzt raus kommt, denn so.st könnte man dem kündiger ja einen Schmarrn erzählen und ohm dann die lange nase zeigen, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen


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  • July 14, 2016
‌Für Dich nicht schön, aber völlig richtig. Die ursprüngliche Kündigung wurde von Dir nicht bestätigt bzw. widerrufen. Damit verlängert sich der Vertrag am Stichtag automatisch um 12 Monate. Widerrufst Du die Verlängerung, dann wird der Ausgangszustand wieder hergestellt, und das ist der Vertrag, dessen Kündigung Du zurückgenommen hast. Das die Fristen inzwischen abgelaufen sind, ist nicht ideal, aber dafür kann O2 nichts...


Denner
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  • July 14, 2016
Da bin ich mir nicht sicher....denn die Kündigung wurde ja WEGEN des Versprechens zurückgenommen


bielo
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  • July 14, 2016
Das wäre m.E. nur der Fall, wenn eine Kündigung schon wirksam war.


Denner
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  • July 14, 2016
Bin kein Rechtsexperte, aber wie ich oben schrieb, hört sich das so sehr seltsam an.

Ich weiß auch nicht, warum die Leute überhaupt auf die Idee kommen, dies bescheuerte Online Kündigung mit Anruf zu machen, statt, wie es sich gehört, ein kleines Fax zu versenden und gut ist, dann wäre zumindest die Kündigung ausgesprochen gewesen.

Aber warten wir mal auf einen Mod.


Fluffy77
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  • July 14, 2016
Das heißt also, ich gebe O2 eine Chance und werde dafür bestraft? Ich darf mich also jetzt weitere 12 Monate mit einer Datengeschwindigkeit die keine ist rumärgern. Tolle Wurst! Geht O2 bei ein bisschen Kulanz pleite? Anscheinend schon. Staat dessen wird man am Telefon angeredet, als würde den das alles nix angehen.


Denner
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  • July 14, 2016
Warte auf einen Mod, ich kann mir das wo nicht vorstellen.


Fluffy77
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  • July 21, 2016
Soviel dazu! 😀


Denner
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  • July 21, 2016
Hier ist 4 Wochen wartezeit


Fluffy77
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  • August 8, 2016
Naja, hab hier auch keine Hilfe erwartet, wie auch in der Servicehotline nicht. Statt dessen bekomme ich gestern eine e-mail mit folgendem, Wortlaut : danke für ihre Treue. Sie haben sich für den Tarif All In S entschieden....blablabla.

Aha..der alte Tarif wurde jetzt also um ein weiteres Jahr verlängert. Weiterhin, keinen einzige Antwort auf die Kündigung.  An Arroganz ist das ganze echt nicht mehr zu überbieten. Andersrum wurde der Kündigung aber auch nicht widersprochen, also akzeptiert. Ich werde jetzt die Einzugermächtigung zurück ziehen und es auf ein Verfahren ankommen lassen. Mir reichts! Ich schieb diesem Verein nicht noch ein Jahr das Geld in den Rachen.


Sandroschubert
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Lass es darauf ankommen. Ein aber habe ich. Schon vor 4 Wochen wurde festgestellt das dies richtig ist und der Vertrag sich automatisch verlängert weil keine Kündigung vorlag.

Gruß


Denner
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  • August 8, 2016
Der Widerruf umfasst ja nicht nur den neuen Vertrag sondern auch die Kündigungsrückname, dann müsste die Kündigung wieder greifen.

Das war ja ein "gemeinsames" Geschäft und ich glaube nicht, das man einen Vertragspartner mit rosinenpickerei schlechter stellen kann.


Fluffy77
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  • August 8, 2016
Mein Schreiben wurde von O2 nie beantwortet. Ich wurde lediglich auf Nachfrage hin vom Kundenservice mit Standardantworten abgewürgt. Ist das bei O2 so üblich?


bs0
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  • August 8, 2016


Der Widerruf umfasst ja nicht nur den neuen Vertrag sondern auch die Kündigungsrückname, dann müsste die Kündigung wieder greifen.



Das Problem ist, dass er eben nicht gekündigt hatte und somit gibt es keine Kündigung, die wieder greifen kann! Nicht schön, aber genau deswegen gibt es diese telefonische Kündigung. Am Ende ist es nur für o2 ein Vorteil, wenn man einem Angebot gleich zustimmt.


Denner
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  • August 8, 2016
Ich bezweifle, das das vor Gericht bestand hat, denn er hat gekündigt und wollte telefonisch bestätigen. Die Angebotsannahme dürfte als Kündigungsrücknahme zu sehen sein.


bs0
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  • August 8, 2016
Und da wären wir leider wieder beim Problem des rechtlichen Status einer Kündigungsvormerkung. Wenn es wirklich eine Onlinekündigung gäbe, wäre der Anruf überflüssig und sogar als verpflichtende Bestätigung unzulässig gewesen. Die Kündigung über diesen Weg ist aber erst wirksam wenn diese telefonisch bestätigt wird. Wenn der Kunde aber anruft und statt die Kündigung zu bestätigen den Vertrag verlängert gibt es meiner Ansicht nach keine wirksame Kündigung.

Natürlich kann (und sollte vielleicht) ein Gericht das anders werten, aber dann würde o2 die Kündigungsvormerkung mit telefonischer Bestätigung komplett abschaffen müssen (was ich auch begrüßen würde).


Fluffy77
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  • August 8, 2016
Ich finde das ne Sauerei. Am Telefon habe ich extra gefragt, wenn es nicht funktioniert, ob ichs widerrufen kann. Ja ja, Sie haben 14 Tage Widerrufsrecht. Aber dass dann der alte Vertrag weiter läuft, weil ich ja auf eine Kündigung verzichtet habe, dass hat der gute Mann mal eben vergessen zu erwähnen. Is ja alles aufgezeichnet worden. Ich hab jetzt wieder einen Tarif am Hals mit dem man es nicht mal wagen sollte ins Internet zu gehen. Es sei denn, man hat den ganzen Tag Zeit. Vom Datenvolumen rede ich da erst gar nicht. Wie gesagt, in meinem täglichen Bewegungsradius ist die Datenverbindung ne Katastrophe.


ChristianDO
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  • August 8, 2016
Ich wüsste nicht, warum aus logischen Gründen O2 diese Regelung beenden müsste. Er hat telefonisch die Kündigung ausgesprochen und aufgrund der Vorgabe falscher Tatsachen zurückgenommen. Aber wenn ein Vertrag unter Vorgabe falscher Tatsachen geschlossen wurde, dann dürfte der Nichtig sein (zumal rechtzeitig wiederrufen), aber damit wäre auch die Kündigung wieder wirksam, weil wir ja dann wieder zum Ausgangspunkt zurückkehren, der ohne diese falsche Vorgabe nicht verändert worden wäre. Das wäre mein Verständnis von der Sache

Wäre ich O2, ich würde aus Kullanz nicht weiter diskutieren und die Kündigung akzeptieren. Egal, ob man einen Gerichtsprozess scheut oder auch nicht. Schließlich wurde der Fehler durch O2 in Person ihres Mitarbeiters begangen. Den Kunden trifft hier keine Schuld. Alles andere hätte den Beigeschmack der Abzocke und Verarsche.

Als Richter würde ich hier auch für klare Verhätlnisse sorgen und dem Kunden Recht zusprechen.


ChristianDO
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  • August 8, 2016
Kleiner Tipp. Wechsel so lange die Ansprechpartner der Hotline bis dir einer helfen kann. Die sind nicht alle gleich kompetent. Könnte dir nun Beispiele geben, aber die schenke ich mir.

Sollte dies nicht nach mehrmaligen Versuchen funktionieren, dann lass dich an jemanden weiterleiten, der mehr Ahnung haben sollte. Die vorgesetzte Person in der entsprechenden Abteilung.