Hallo liebes O2 Team,
eine Frage an die Community/O2 : ist es eigentlich zulässig die Rücknahme und die Einstellung einer Lastschriftermächtigung so unterschiedlich zu gestalten...?
Die Genehmigung über App ganz einfach und due Rücknahme nur über Postweg oder kostenpflichtig (das finde ich eh die Oberfrechheit) Faxnummer?
Oder gibt's da einen anderen Weg?
Ich werde ggf die Einzugsermächtigung kündigen und eine Gegenrechnung der Kosten stellen und diese dann kürzen… gab's nicht Mal ein Urteil, dass sagt die Wege müssen immer gleich sein ? Oder war das nur Vertragsannahme/Kündig?
Genauso finde ich die neue Rechnungsstellung völlig verwirrend, wenn offene Posten (bei meiner Festnetz Rechnung) in der Folgerechnung aufgeführt werden .… Wie findet ihr das?
LG Matthias