Hallo!
Ich habe letzten Samstag meinen VVL-Tarif fristgerecht per Email widerrufen.
Kann ein netter O2-Mensch mal schauen, ob der Widerruf schon im System erfasst wurde und wann die SIM deaktiviert wird?
Gelöst
Widerruf
- 12. August 2019
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- Lehrling
- 68 Antworten
Lösung von o2_Michi
Hallo @TT1975 ,
ich habe dir gerade eine Nachricht via "o2 VVL" zukommen lassen. Du kannst ja mal schauen, ob es dir das Angebot zusagt. 😉
Gruß,
Michi
Zur Antwort springenich habe dir gerade eine Nachricht via "o2 VVL" zukommen lassen. Du kannst ja mal schauen, ob es dir das Angebot zusagt. 😉
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Michi
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34 Antworten
- Moderatorin
- 42561 Antworten
- 13. August 2019
Hallo @TT1975 ,
ich habe gerne nachgesehen.
Dein Widerruf ist von den Kollegen abgelehnt worden, da die Verlängerung über einen Händler erfolgte.
Das ist dir ja auch schon mitgeteilt worden.
Deine in diesem Zusammenhang eingereichte Reklamation habe ich jetzt noch einmal an die Fachabteilung weitergeleitet.
Von den Kollegen erhältst du dazu direkt Feedback.
Gruß
Antje
ich habe gerne nachgesehen.
Dein Widerruf ist von den Kollegen abgelehnt worden, da die Verlängerung über einen Händler erfolgte.
Das ist dir ja auch schon mitgeteilt worden.
Deine in diesem Zusammenhang eingereichte Reklamation habe ich jetzt noch einmal an die Fachabteilung weitergeleitet.
Von den Kollegen erhältst du dazu direkt Feedback.
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Antje
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- 92958 Antworten
- 13. August 2019
- Autor
- Lehrling
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- 13. August 2019
Ich habe eine Email von O2 bekommen, darin haben sie meinen Widerruf zurückgewiesen.
Da der Widerruf O2 fristgerecht zugegangen ist, gilt er als rechtswirksam.
Ich werde jetzt wohl Klage gegen O2 erheben müssen. Habe schon mit einem Rechtsanwalt gesprochen, der meinte auch dass man eine solche Klage nicht verlieren kann, da das Gesetz eindeutig ist und mein Widerruf fristgerecht eingegangen ist.
Die Kosten für die Klage wird O2 natürlich tragen müssen, kleines Lehrgeld für dumm-dreistes Verhalten.
Meinen DSL-Vertrag bei O2 werde ich auch kündigen, ist zum Glück monatlich kündbar, ich möchte mit dem Dre....laden nichts mehr zu tun haben.
In meinem Bekanntenkreis werde ich sicher auch noch einige überzeugen können, ihre O2-Verträge zu kündigen.
Selbst Schuld O2, einen treuen Kunden vergrault, der euch jahrelang verteidigt hat.
Da der Widerruf O2 fristgerecht zugegangen ist, gilt er als rechtswirksam.
Ich werde jetzt wohl Klage gegen O2 erheben müssen. Habe schon mit einem Rechtsanwalt gesprochen, der meinte auch dass man eine solche Klage nicht verlieren kann, da das Gesetz eindeutig ist und mein Widerruf fristgerecht eingegangen ist.
Die Kosten für die Klage wird O2 natürlich tragen müssen, kleines Lehrgeld für dumm-dreistes Verhalten.
Meinen DSL-Vertrag bei O2 werde ich auch kündigen, ist zum Glück monatlich kündbar, ich möchte mit dem Dre....laden nichts mehr zu tun haben.
In meinem Bekanntenkreis werde ich sicher auch noch einige überzeugen können, ihre O2-Verträge zu kündigen.
Selbst Schuld O2, einen treuen Kunden vergrault, der euch jahrelang verteidigt hat.
- 92958 Antworten
- 13. August 2019
.
Bitte beantworte meine Fragen.
Hat der RA gesagt, welches Gesetz einschlägig ist?
Bitte beantworte meine Fragen.
Habe schon mit einem Rechtsanwalt gesprochen, der meinte auch dass man eine solche Klage nicht verlieren kann, da das Gesetz eindeutig ist und mein Widerruf fristgerecht eingegangen ist.
Hat der RA gesagt, welches Gesetz einschlägig ist?
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- 92958 Antworten
- 13. August 2019
https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/widerruf-nach-vvl-505673#post1902030
Hier hat o2 doch nicht geschrieben, dass ein Widerruf nicht geht.
Hier hat o2 doch nicht geschrieben, dass ein Widerruf nicht geht.
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- Lehrling
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- 13. August 2019
o2_Antje schrieb:
Hallo @TT1975 ,
ich habe gerne nachgesehen.
Dein Widerruf ist von den Kollegen abgelehnt worden, da die Verlängerung über einen Händler erfolgte.
ich habe gerne nachgesehen.
Dein Widerruf ist von den Kollegen abgelehnt worden, da die Verlängerung über einen Händler erfolgte.
Der Vertrag wurde per Telefon über einen O2-Partner abgeschlossen, da gilt das Fernabsatzgesetz und mein gesetzliches Widerrufsrecht!
Der Vertrag wurde mit O2 abgeschlossen, daher ist O2 mein Vertragspartner und auch Adressat meines Widerrufs.
Ich werde über die Angelegenheit auch in anderen TK-Foren berichten, vielleicht interessiert sich auch Teltarif und andere dafür und macht einen kleinen Artikel daraus, über O2 regen die Leute sich ja gerne auf 😉.
- 92958 Antworten
- 13. August 2019
Der Vertrag wurde per Telefon über einen O2-Partner abgeschlossen, da gilt das Fernabsatzgesetz und mein gesetzliches Widerrufsrecht!
Du hast also nichts unterschrieben?
Ich werde über die Angelegenheit auch in anderen TK-Foren berichten, vielleicht interessiert sich auch Teltarif und andere dafür und macht einen kleinen Artikel daraus, über O2 regen die Leute sich ja gerne auf 😉.
Mach das. Das interssiert hier keinem. Du kannst die Polemik gerne alles weglassen. Wir wollen dir hier nur helfen.
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- Lehrling
- 68 Antworten
- 13. August 2019
bielo schrieb:
https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/widerruf-nach-vvl-505673#post1902030
Hier hat o2 doch nicht geschrieben, dass ein Widerruf nicht geht.
Hier hat o2 doch nicht geschrieben, dass ein Widerruf nicht geht.
bielo,
da du offenbar kein O2 Mitarbeiter bist, noch Sachkompetenz besitzt, möchte ich dich bitten hier nicht zu antworten. Ich sprach dezidiert O2-Mitarbeiter an!
Aber nur zur Info: Mein alter Vertrag wurde von mir ordnungsgemäß gekündigt und ist fristgerecht ausgelaufen.
Bei der "Verlängerung" handelt es sich rechtlich um einen Neuvertrag mit 24 Monaten MVLZ und 14 Tagen Widerrufsrecht, bei korrekter Widerrufsbelehrung.
Da ich von O2 allerdings gar keine Widerrufsbelehrung bekommen habe, hätte ich gesetzlich sogar 1 Jahr Widerrufsfrist.
Aber der Widerruf ist ja bei O2 innerhalb der 14 Tagen eingegangen, so dass das kein Thema ist.
Wie auch immer, mein Widerruf ist rechtswirksam und jetzt braucht es nur noch der gerichtlichen Bestätigung, in Form eines Urteils.
- 92958 Antworten
- 13. August 2019
da du offenbar kein O2 Mitarbeiter bist, noch Sachkompetenz besitzt, möchte ich dich bitten hier nicht zu antworten.
Weiß zwar nicht, warum du meine Kompetenz anzweifelst.
Ich sehe derzeit 2 einfache Wege, wie du da gegen o2 vorgehen kannst. Wenn du keine Unterstützung willst, dann akzeptiere ich das.
Ich sprach dezidiert O2-Mitarbeiter an!
Die können dir ja nicht mehr helfen.
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- Moderatorin
- 42561 Antworten
- 13. August 2019
Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Gegen die Ablehnung hattest du ja Widerspruch eingelegt, deshalb ist der Vorgang jetzt zur Prüfung an die Fachabteilung weitergeleitet worden.
Die Kollegen schauen sich den von dir geschilderten Ablauf an und werden dir dazu zeitnah Feedback geben.
Bestimmt werden wir da auch eine Lösung finden.
Beachte bitte auch, dass du dich hier in einem Kundenforum befindest in dem sich alle Nutzer beteiligen können.
Unsere Community steht für einen respektvollen, sachlichen und höflichen Umgang untereinander.
Unsere Experten, Routiniers und alle anderen Mitglieder der Community helfen in ihrer Freizeit und haben keinen Zugriff auf Kundendaten.
Deshalb sind Nachfragen zur Lösungsfindung unerlässlich, dadurch können Fälle sehr oft schon geklärt werden bevor ein Moderator zur Diskussion stößt.
Viele Grüße
Antje
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- Autor
- Lehrling
- 68 Antworten
- 20. August 2019
Ich habe bisher noch keine Rückmeldung der "Fachabteilung" bekommen.
Und eine "Lösung" gibt es auch nicht. Zu behaupten ich hätte kein Widerrufsrecht, weil ich den Vertrag per Telefon über einen O2-Partner abgeschlossen habe, ist jedenfalls keine Lösung, das ist schlicht rechtswidrig, da telefonische Vertragsabschlüsse dem Fernabsatzgesetz unterliegen.
Und eine "Lösung" gibt es auch nicht. Zu behaupten ich hätte kein Widerrufsrecht, weil ich den Vertrag per Telefon über einen O2-Partner abgeschlossen habe, ist jedenfalls keine Lösung, das ist schlicht rechtswidrig, da telefonische Vertragsabschlüsse dem Fernabsatzgesetz unterliegen.
- Moderatorin
- 42561 Antworten
- 20. August 2019
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Die Fachabteilung prüft den Sachverhalt derzeit noch.
Bei Vertragsverlängerungen über einen Online-Händler besteht ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht, der Widerruf selbst muss allerdings direkt bei dem Händler eingereicht und an uns weitergeleitet werden.
Bei einer Vertragsverlängerung ohne Handy vor Ort im Shop besteht kein Widerrufsrecht (mit Handy unter bestimmten Voraussetzungen).
Das hatten meine Kollegen dir ja auch so geschrieben.
Ich kann an dieser Stelle nur nachvollziehen, dass die Verlängerung über einen Händler erfolgte.
Für mich ist nicht ersichtlich, dass die Umstellung telefonisch besprochen wurde.
Das werden wir aber klären, aus diesem Grund muss auch die abschließende Bearbeitung durch die Fachabteilung abgewartet werden.
Bitte hab noch etwas Geduld, auch wenn es verständlicherweise schwer fällt.
Gruß
Antje
Die Fachabteilung prüft den Sachverhalt derzeit noch.
Bei Vertragsverlängerungen über einen Online-Händler besteht ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht, der Widerruf selbst muss allerdings direkt bei dem Händler eingereicht und an uns weitergeleitet werden.
Bei einer Vertragsverlängerung ohne Handy vor Ort im Shop besteht kein Widerrufsrecht (mit Handy unter bestimmten Voraussetzungen).
Das hatten meine Kollegen dir ja auch so geschrieben.
Ich kann an dieser Stelle nur nachvollziehen, dass die Verlängerung über einen Händler erfolgte.
Für mich ist nicht ersichtlich, dass die Umstellung telefonisch besprochen wurde.
Das werden wir aber klären, aus diesem Grund muss auch die abschließende Bearbeitung durch die Fachabteilung abgewartet werden.
Bitte hab noch etwas Geduld, auch wenn es verständlicherweise schwer fällt.
Gruß
Antje
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- 92958 Antworten
- 20. August 2019
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- Moderatorin
- 42561 Antworten
- 20. August 2019
Kann ich noch nicht sagen.
Die Händler haben bis zu 6 Wochen Zeit um die Unterlagen zur Archivierung einzusenden.
Deshalb ist unsere Händlerbetreuung mit der Klärung des Sachverhalts beauftragt worden.
Gruß
Antje
Die Händler haben bis zu 6 Wochen Zeit um die Unterlagen zur Archivierung einzusenden.
Deshalb ist unsere Händlerbetreuung mit der Klärung des Sachverhalts beauftragt worden.
Gruß
Antje
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- 20. August 2019
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- 20. August 2019
bielo schrieb:
xxxxx
Nix Unterschrift! Telefonvertrag! Fernabsatzgesetz! Widerrufsrecht!
xxxxx
Edit o2_Flo: Beleidigung & Herabwürdigung entfernt.
- 92958 Antworten
- 20. August 2019
TT1975 schrieb:
bielo schrieb:
xxxxx Scheint so!
Nix Unterschrift! Telefonvertrag! Fernabsatzgesetz! Widerrufsrecht!
xxxxx
Nein, das bin ich nicht. Scheinbar verstehst du nicht, worauf ich hinaus will. Das tut mir leid, einfacher kann ich das nicht erklären, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.
Da ich aber keinen Bock habe, dir zu helfen und Tipps zu geben und am Ende dafür beleidigt zu werden, empfehle ich mich hier.
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- 20. August 2019
o2_Antje schrieb:
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Die Fachabteilung prüft den Sachverhalt derzeit noch.
Bei Vertragsverlängerungen über einen Online-Händler besteht ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht, der Widerruf selbst muss allerdings direkt bei dem Händler eingereicht und an uns weitergeleitet werden.
Bei einer Vertragsverlängerung ohne Handy vor Ort im Shop besteht kein Widerrufsrecht (mit Handy unter bestimmten Voraussetzungen).
Die Fachabteilung prüft den Sachverhalt derzeit noch.
Bei Vertragsverlängerungen über einen Online-Händler besteht ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht, der Widerruf selbst muss allerdings direkt bei dem Händler eingereicht und an uns weitergeleitet werden.
Bei einer Vertragsverlängerung ohne Handy vor Ort im Shop besteht kein Widerrufsrecht (mit Handy unter bestimmten Voraussetzungen).
Der Vertragsschluss, rein rechtlich ist es ein Neuvertrag, da das deutsche Recht keine aktive Vertragsverlängerung kennt, erfolgte per Telefon! Bei einem O2-Vertriebspartner, keinem Onlinehändler!
Vertragspartner ist O2 und nicht der O2-Shop! Gesetzlicher Adressat des Widerrufs ist O2 und nicht der O2-Shop!
Und dass es O2 noch nicht mal schafft, seinen Vertragsunterlagen eine Widerrufsbelehrung beizufügen, was meine Widerrufsfrist auf 1 Jahr verlängert, ist auch kein Ruhmesblatt für O2.
Diese Dinge sollte man eigentlich wissen, wenn man in diesem Bereich arbeitet.
- Autor
- Lehrling
- 68 Antworten
- 20. August 2019
bielo schrieb:
TT1975 schrieb:
bielo schrieb:
xxxxx
xxxxx
Nein, das bin ich nicht. Scheinbar verstehst du nicht, worauf ich hinaus will. Das tut mir leid, einfacher kann ich das nicht erklären, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.
Da ich aber keinen Bock habe, dir zu helfen und Tipps zu geben und am Ende dafür beleidigt zu werden, empfehle ich mich hier.
Warum stellst du dann Fragen, die längst beantwortet sind? Und unterstellst Dinge, die nachweislich falsch sind?
Und wo hast du mir geholfen? Konnte nichts hilfreiches entdecken.
- 49962 Antworten
- 20. August 2019
Manchen kann man einfach nicht helfen. Dafür gibt es ja Anwälte und so. Aber hier wäre vielleicht eine Schreibpause angebracht um über die Kinderstube mal nachzudenken.
- Team
- 13177 Antworten
- 20. August 2019
Hallo @TT1975 ,
auch wenn ich für den Ärger über dein Anliegen verständniss habe, würde ich dich dennoch bitten anderen Community Mitgliedern gegenüber nicht ausfällig oder beleidigend zu werden! Dies verstößt gegen unsere Netiquette. Auch wenn ich deine Nachfrage oder ein Hinweis ärgert, so kannst du diesen einfach ignorieren oder mit sachlichen Argumenten widerlegen.
Bitte beachte, dass bei einer weiteren Ermahnung ein Ausschluss aus der o2 Community droht!
Grüße,
Flo
auch wenn ich für den Ärger über dein Anliegen verständniss habe, würde ich dich dennoch bitten anderen Community Mitgliedern gegenüber nicht ausfällig oder beleidigend zu werden! Dies verstößt gegen unsere Netiquette. Auch wenn ich deine Nachfrage oder ein Hinweis ärgert, so kannst du diesen einfach ignorieren oder mit sachlichen Argumenten widerlegen.
Bitte beachte, dass bei einer weiteren Ermahnung ein Ausschluss aus der o2 Community droht!
Grüße,
Flo
Lerne die Moderatoren kennen & stell dich selbst vor :) https://g.o2.de/o2_Flo
- Autor
- Lehrling
- 68 Antworten
- 11. September 2019
Hallo,
vor kurzem hatte ich dieses Problem mit einem Widerruf:
https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/widerruf-506478
Nachdem der Widerruf zuerst zurückgewiesen wurde, wurde er nach einigem Hin und Her nun doch noch bearbeitet.
Aber der Hammer kommt noch, anstatt dass meine SIM-Karte deaktiviert wurde, was nach einem Widerruf von Rechts wegen erfolgen muss, hat O2 eigenmächtig einen neuen Vertrag aktiviert, bzw. meinen im Juli nach Kündigung ausgelaufen Free15-Vertrag reaktiviert, allerdings zu 50% höheren Gebühren!
Um es noch einmal zu wiederholen: Dieser Free15-Vertrag wurde von mir fristgemäß gekündigt und am Kündigungstag Ende Juli auch umgesetzt.
Jetzt hat O2 diesen rechtskräftig gekündigten Vertrag eigenmächtig reaktiviert, mit 1 Jahr Mindestvertragslaufzeit.
Dies ist RECHTSWIDRIG!
O2 kann keine Verträge im Namen eines Kunden abschließen und sie kann keine gekündigten und ausgelaufenen Verträge reaktivieren!
Ich überlege ernsthaft, eine Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen, denn genau dieser wurde m.E. von O2 begangen, indem mir ein teurer Vertrag untergeschoben, bzw. von O2 gebucht wurde, den ich nie abgeschlossen habe!
Wenn die Kundenbetreuung etwas hilfreiches beizutragen hat, wäre das erfreulich!
Aber nicht wieder mir die Schuld geben!
Ich habe mich korrekt verhalten und verstoße nicht gegen das Gesetz, so wie es O2 tut.
vor kurzem hatte ich dieses Problem mit einem Widerruf:
https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/widerruf-506478
Nachdem der Widerruf zuerst zurückgewiesen wurde, wurde er nach einigem Hin und Her nun doch noch bearbeitet.
Aber der Hammer kommt noch, anstatt dass meine SIM-Karte deaktiviert wurde, was nach einem Widerruf von Rechts wegen erfolgen muss, hat O2 eigenmächtig einen neuen Vertrag aktiviert, bzw. meinen im Juli nach Kündigung ausgelaufen Free15-Vertrag reaktiviert, allerdings zu 50% höheren Gebühren!
Um es noch einmal zu wiederholen: Dieser Free15-Vertrag wurde von mir fristgemäß gekündigt und am Kündigungstag Ende Juli auch umgesetzt.
Jetzt hat O2 diesen rechtskräftig gekündigten Vertrag eigenmächtig reaktiviert, mit 1 Jahr Mindestvertragslaufzeit.
Dies ist RECHTSWIDRIG!
O2 kann keine Verträge im Namen eines Kunden abschließen und sie kann keine gekündigten und ausgelaufenen Verträge reaktivieren!
Ich überlege ernsthaft, eine Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen, denn genau dieser wurde m.E. von O2 begangen, indem mir ein teurer Vertrag untergeschoben, bzw. von O2 gebucht wurde, den ich nie abgeschlossen habe!
Wenn die Kundenbetreuung etwas hilfreiches beizutragen hat, wäre das erfreulich!
Aber nicht wieder mir die Schuld geben!
Ich habe mich korrekt verhalten und verstoße nicht gegen das Gesetz, so wie es O2 tut.
A
- Anonymous
- 0 Antworten
- 11. September 2019
Hallo @TT1975 ,
Nach dem Widerruf muß der alte Vertragszustand wieder hergestellt werden.
Wenn du rechtssicher gekündigt hast, dann gilt das wieder.
So wie du es schilderst, ging dein Vertrag in die automatische Verlängerung. Ist vielleicht ein Systemfehler oder hängt im System.
Wenn du ordnungsgemäß und nachweislich gekündigt hast, wird O2 einen evtl. Fehler korrigieren. Warte doch in Ruhe, bis ein Mod das geprüft hat.
Hast du eine Kündigungsbestätigung oder schau mal auf der letzten Seite der Rechnung bzw. In MeinO2, da findest du den bestätigten Kündigungstermin.
Dann sollte es kein Problem geben.
Alles Gute.
Gruß
Gmo
Nach dem Widerruf muß der alte Vertragszustand wieder hergestellt werden.
Wenn du rechtssicher gekündigt hast, dann gilt das wieder.
So wie du es schilderst, ging dein Vertrag in die automatische Verlängerung. Ist vielleicht ein Systemfehler oder hängt im System.
Wenn du ordnungsgemäß und nachweislich gekündigt hast, wird O2 einen evtl. Fehler korrigieren. Warte doch in Ruhe, bis ein Mod das geprüft hat.
Hast du eine Kündigungsbestätigung oder schau mal auf der letzten Seite der Rechnung bzw. In MeinO2, da findest du den bestätigten Kündigungstermin.
Dann sollte es kein Problem geben.
Alles Gute.
Gruß
Gmo
- Neuling
- 14 Antworten
- 11. September 2019
Gmo schrieb:
Hallo @TT1975 ,
Nach dem Widerruf muß der alte Vertragszustand wieder hergestellt werden.
Wenn du rechtssicher gekündigt hast, dann gilt das wieder.
So wie du es schilderst, ging dein Vertrag in die automatische Verlängerung. Ist vielleicht ein Systemfehler oder hängt im System.
Wenn du ordnungsgemäß und nachweislich gekündigt hast, wird O2 einen evtl. Fehler korrigieren. Warte doch in Ruhe, bis ein Mod das geprüft hat.
Hast du eine Kündigungsbestätigung oder schau mal auf der letzten Seite der Rechnung bzw. In MeinO2, da findest du den bestätigten Kündigungstermin.
Nach dem Widerruf muß der alte Vertragszustand wieder hergestellt werden.
Wenn du rechtssicher gekündigt hast, dann gilt das wieder.
So wie du es schilderst, ging dein Vertrag in die automatische Verlängerung. Ist vielleicht ein Systemfehler oder hängt im System.
Wenn du ordnungsgemäß und nachweislich gekündigt hast, wird O2 einen evtl. Fehler korrigieren. Warte doch in Ruhe, bis ein Mod das geprüft hat.
Hast du eine Kündigungsbestätigung oder schau mal auf der letzten Seite der Rechnung bzw. In MeinO2, da findest du den bestätigten Kündigungstermin.
Der Vertrag wurde zum 27.07.2019 gekündigt und von O2 deaktiviert.
Selbstverständlich liegt mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung von O2 vor.
Umso unverständlicher, warum der Vertrag jetzt wieder aktiviert wurde.
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