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Hallo,



ich bin schon seit vielen Jahren O2-Kunde und hatte bis August 2011 einen Vertrag "Inklusivminuten 100" ohne besondere Internetpacks o.ä.. Vor der dann durchgeführten Umstellung auf "Blue 100" habe ich mit einem Smartphone ein recht großes Datenvolumen erzeugt, für das O2 nun über 200,-€ berechnet. Laut O2 werden hier die Kosten volumenbasiert mit 0,09€/10kB abgerechnet. Doch in allen aktuellen O2-Preislisten steht nur etwas von 0,09€/Min und außerdem vom "Tagesairbag", der die tägliche Datennutzung auf 3,50€ begrenzt.



 



In den aktuellen AGBs steht klipp und klar: "Für O2 Kunden mit einem bestehenden oder bei Abschluss eines neuen Telefónica Germany Mobilfunkvertrages in allen Tarifen gilt für die deutschlandweite Internetnutzung mit der Standardeinstellung die minutengenaue Abrechnung als Standardabrechnung. Ab 09.11.2010 gilt in diesem Fall der Minutenpreis mit Tagesairbag als Standardabrechnung. Bei häufiger Nutzung des mobilen Internets, insbesondere bei Nutzung eines Smartphones, ist die Buchung einer Flatrate oder eines Internet-Packs zu empfehlen."



 



Das kann doch nur bedeuten, dass für mich die minutenbasierte Abrechnung und auch der Tagesairbag gilt, auch wenn vielleicht vor 5 Jahren etwas anderes gültig war. Der oben stehende Satz aus den AGBs lässt doch gar keine andere Auslegung zu, oder? In den AGBs steht außerdem, dass die jeweils gültige Preisliste auf der O2-Website abrufbar ist. Und in den aktuellen Preislisten gibt es die volumenbasierte Datenabrechnung gar nicht mehr.



 



Nach mehreren Telefonaten mit dem O2-Support, hat heute der O2-Mitarbeiter gesagt, dass er mir nicht weiter helfen kann und hat dann einfach aufgelegt, während ich noch gesprochen habe und obwohl ich gesagt habe, dass ich noch weitere Fragen an ihn habe. Absolut unverschämt.



 



 



 



 



Kann mir jemand sagen ob die volumenbasierte Abrechnung rechtens ist, obwohl die aktuellen AGBs und Preislisten etwas anderes sagen?



 



 



 



Viele Grüße



phischl



Kannst du bitte mal angeben wo das genau in welchen AGB steht? In den AGB für Vertragskunden kann ich dieses Passus nicht finden und ich hab auch noch nie von ihm gehört.



 



Grundsätzlich gilt immer der Datentarif, den man bestellt hat. Ändern sich die Tarife oder Bedingungen, wird selten automatisch eine Anpassung gemacht. Daher gibt es durchaus noch viele Verträge, bei denen eine sehr alte Volumenabrechnung für Datenverbindungen eingerichtet ist. Du wärst ja auch nicht einverstanden damit, dass o2 einfach mal deine Tarife ändert ☺️



 



In den aktuellen Preislisten finden sich auch immer nur die aktuell gültigen Preise für Tarife, die quasi jetzt auch abgeschlossen werden. Viele alte Preislisten findet man unter www.o2.de/goto/tarifarchiv




o2_Henning schrieb:
Du wärst ja auch nicht einverstanden damit, dass o2 einfach mal deine Tarife ändert ☺️








Das nenne ich jetzt mal Öl ins Feuer gießen. 😉




Recht hat er aber schon 😉 Es beschweren sich immer alle, wenn sie von positiven Änderungen nicht profitieren können, aber wehe o2 schafft mal leise was ab.............  😉




Ohne mir jetzt die AGB genau durchzulesen, generell gelten die AGB, die beim Vertragsabschluss gültig waren, für die gesamte Vertragslaufzeit.



 



Ich erinnere mich noch gut an eine Begebenheit aus 2011, als o2 eigenmächtig die Auslandstarife änderte und auch Bestandskunden umstellte. Da war das Geschrei groß, weil die neuen Tarife nicht in jedem Fall für jeden Kunden Vorteile boten.



 



Man könnte höchstens mal versuchen, mit o2 ein vernünftiges Gespräch zu führen und eventuell einen Kompromiss zu finden. Dieser wird jedoch kaum bei 3,50 oder 7 Euro liegen. Man sollte da schon mit realistischen Vorstellungen in das Gespräch gehen. Das gewisse Fingerspitzengefühl gehört natürlich auch noch mit dazu.




Hallo,
 



vielen Dank schonmal für eure bisherigen Antworten. Die machen mich zwar auch noch nicht wirklich glücklich, aber zumindest nimmt man mich hier ernst. ☺️



 



 



o2_Henning schrieb:

Kannst du bitte mal angeben wo das genau in welchen AGB steht?



AGB-Leistungsbeschreibung (Kapitel 7, 2. Abschnitt), unter http://www.o2online.de/meta/agb-und-infos/agb-zum-download/ bzw. im Anhang.



 



Dass grundsätzlich erst einmal der Datentarif gilt, den man bestellt hat, verstehe ich. Aber wie passt das dann mit der oben zitierten Aussage aus den AGBs "Für O2 Kunden mit einem bestehenden...Mobilfunkvertrag(es) in allen Tarifen gilt...die minutengenaue Abrechnung als Standardabrechnung. Ab 09.11.2010 gilt in diesem Fall der Minutenpreis mit Tagesairbag als Standardabrechnung." zusammen? Das kann ich irgendwie nicht verstehen.



 



o2_Henning schrieb:



Du wärst ja auch nicht einverstanden damit, dass o2 einfach mal deine Tarife ändert ☺️





Das ist generell natürlich richtig. Aber so eine volumenbasierte Abrechnung ist doch überhaupt nicht mehr zeitgemäß und macht heutzutage auch überhaupt keinen Sinn mehr...



 



 



Gruß, phischl




phischl schrieb:

Hallo,



ich bin schon seit vielen Jahren O2-Kunde und hatte bis August 2011 einen Vertrag "Inklusivminuten 100" ohne besondere Internetpacks o.ä.. Vor der dann durchgeführten Umstellung auf "Blue 100" habe ich mit einem Smartphone ein recht großes Datenvolumen erzeugt, für das O2 nun über 200,-€ berechnet. Laut O2 werden hier die Kosten volumenbasiert mit 0,09€/10kB abgerechnet. Doch in allen aktuellen O2-Preislisten steht nur etwas von 0,09€/Min und außerdem vom "Tagesairbag", der die tägliche Datennutzung auf 3,50€ begrenzt.



 



In den aktuellen AGBs steht klipp und klar: "Für O2 Kunden mit einem bestehenden oder bei Abschluss eines neuen Telefónica Germany Mobilfunkvertrages in allen Tarifen gilt für die deutschlandweite Internetnutzung mit der Standardeinstellung die minutengenaue Abrechnung als Standardabrechnung. Ab 09.11.2010 gilt in diesem Fall der Minutenpreis mit Tagesairbag als Standardabrechnung. Bei häufiger Nutzung des mobilen Internets, insbesondere bei Nutzung eines Smartphones, ist die Buchung einer Flatrate oder eines Internet-Packs zu empfehlen."



 



Das kann doch nur bedeuten, dass für mich die minutenbasierte Abrechnung und auch der Tagesairbag gilt, auch wenn vielleicht vor 5 Jahren etwas anderes gültig war. Der oben stehende Satz aus den AGBs lässt doch gar keine andere Auslegung zu, oder? In den AGBs steht außerdem, dass die jeweils gültige Preisliste auf der O2-Website abrufbar ist. Und in den aktuellen Preislisten gibt es die volumenbasierte Datenabrechnung gar nicht mehr.



 



Nach mehreren Telefonaten mit dem O2-Support, hat heute der O2-Mitarbeiter gesagt, dass er mir nicht weiter helfen kann und hat dann einfach aufgelegt, während ich noch gesprochen habe und obwohl ich gesagt habe, dass ich noch weitere Fragen an ihn habe. Absolut unverschämt.



 



 



 



 



Kann mir jemand sagen ob die volumenbasierte Abrechnung rechtens ist, obwohl die aktuellen AGBs und Preislisten etwas anderes sagen?



 



 



 



Viele Grüße



phischl





Ich fürchte, das es rechtmäßig ist. Früher gabs tatsächlich solche Abzockpreise von 9 Euro/MB und wenn du die Abrechnungsart nie geändert hast, dann gilt noch der alte Internettarif, wenn auch nicht unbegrenzt. Die Gerichte kürzen Horrorrechnungen gerne mal auf 100-200 Euro, wenn irgendein Anbieter glaubt, Wucherpreise verlangen zu können.  Eigenmächtig ändert o2 übrigens nur dann Verträge, wenn es zum Nachteil des Kunden ist (0180er Rufnummern, teure Reise-Option statt EU regulierte Roamingkosten). Ich würde da nicht locker lassen. 200 Euro sind eigentlich zu viel. Es gab nämlich bei o2 auch mal eine Regelung, wonach nur 75 Euro berechnet werden und zusätzlich ein Internet-Pack M+ gebucht werden musste, wenn man ohne Internet-Pack gesurft ist und eine hohe Rechnung verursacht hat:



http://www.teltarif.de/o2-kosten-airbag-mobiles-internet/news/40383.html



 



Kann natürlich sein, das o2 jetzt nichts mehr davon wissen will, immerhin ist der Teltarif-Artikel aus 2010 und da war o2 noch deutlich kundenfreundlicher. Aber ich würde wohl so lange bei der kostenlosen Hotline 0800-5522211 anrufen, bis ich die richtige Antwort habe. Nur weil ein Hotliner sagt, das nichts geht, heißt das nicht, das der nächste das gleiche sagt. Mit 4-5 Anrufen, die notwendig sind, würde ich aber rechnen. Kostet nur Zeit und Nerven, aber bei 200 Euro würde ich das in Kauf nehmen.



 



gruß, zündi




zündi schrieb: 

Eigenmächtig ändert o2 übrigens nur dann Verträge, wenn es zum Nachteil des Kunden ist (0180er Rufnummern, teure Reise-Option statt EU regulierte Roamingkosten).



Das kann man so auch nicht sagen. Ich erinnere mich noch an den o2 o, als der Kostenairbag von 60 Euro auf 50 Euro gesenkt wurde. Davon profitierten auch die Bestandskunden, die automatisch umgestellt wurden.



 



Bei der Änderung des o2 o war der Vorteil für den Kunden eindeutig. Ansonsten halte ich von automatischen Änderungen seitens des Unternehmens nichts. Denn viele Änderungen bringen nicht automatisch Vorteile für den Kunden. Die Kunden sollten also immer selbst entscheiden, ob eine Änderung für sie sinnvoll ist oder nicht.



 



Die hier von o2 für das Datenvolumen angesetzten Kosten sind nicht mehr unbedingt zeitgemäß. Von daher würde ich wirklich versuchen, zielorientiert mit o2 zu sprechen, ob bei dem preis etwas zu machen wäre. Selbst wenn man sich auf 100 Euro einigen könnte (immer noch ein hoher Preis), hättest Du somit 100 Euro gespart. Du solltest aber versuchen, von o2 ein Angebot zu erhalten, bevor Du irgendeine Zahl nennst.




Ich habe die Formulierung in dieser AGB mal zur Prüfung weitergeleitet.



 



Wenn man das so liest könnte der Eindruck entstehen, alle Alttarife hätten eine Minutengenaue Abrechnung. Wie diese Leistungsbeschreibungen aber als Vertragsgrundlage zu werten sind, kann ich nicht beurteilen. Im allg sind natürlich die AGB für Vertragskunden gemeint, die man mit dem Vertrag erhält.



 



Ich hab dir mal ne PM geschickt.



 




TOLL!!! 😀



 



O2 hat sich nun doch bereit erklärt, die Internetkosten zu übernehmen. Zum Einen aufgrund der unklaren Formulierung in den AGB, aber wohl haupsächlich aus Kulanz, da ich den Blue 100 Tarif schon VOR der Datnennutzung beantragt hatte.



 



Vielen Dank nochmal an eure Beteiligung und die Antworten.



 



 



Gruß und schönes WE



 



phischl




Danke für diesen Treat, auch wenn er schon etwas älter ist!!! Habe mir ein Samsung Galaxy gekauft, das sich meldungsfrei via APN ins Netz einwählte u. innerhalb von drei Tagen 106,00 Euro Kosten verursachte. (Ich bin Bestandskundin u. habe einen alten O2 Genion S Vertrag aus 2007.)



 



Da ich per WLAN ins Netz gehe (O2 Active Data/mobil), benötige ich keine anderen Flats u. habe mich um die Internet-Packs  des Altvertrages nicht gekümmert. Ich danke recht herzlich für den Hinweis auf die AGBs! Habe heute mit dem Kundendienst telefoniert. Es hat vieler Worte bedurft, bis der Inhalt meiner Worte die Dame im Callcenter erreichte. Ich darf hoffen. Morgen ist der Chef da; dann werden Regelungen getroffen.



 



Nochmals: vielen Dank! 😉  Es widerstrebt mir einfach, eine solche Summe hinzublättern, wo die Tagesflat bei 3,50 Euro steht.



barb



 



hier noch mal der Link zu den AGBs, Stand 01.07.2011 (immer noch aktuell): 



http://static2.o2.de/blob/10455622/Binary/agb-leistungsbeschreibung.pdf?v=2




Und was haben die AGB aus 2011 mit einem Vertrag aus 2007 zu tun?




Die geänderten AGBs betreffen in diesem Fall alle Altverträge mit Minutentaktung. Zitat:



 



LeistungsbeschreibungStand 01.07.2011



7. Mobiles Internet



"Für O2 Kunden mit einem bestehenden oder bei Abschluss eines neuen Telefónica Germany Mobilfunkvertrages in allen Tarifen gilt für die deutschlandweite Internetnutzung mit der Standardeinstellung die minutengenaue Abrechnung als Standardabrechnung. Ab 09-11-2010 gilt in diesem Fall der Minutenpreis mit Tagesairbag als Standardabrechnung."



 



Das dürfte doch soweit verständlich sein.



 



 



 




Hallo Leute,



wir haben ein ähnliches Problem. Meine Frau hatte Ende November 2011 mein iPhone 3G übernommen. Auf dem Smartphone hatte ich alle Einstellungen wie automatische Updates und Email abholen deaktiviert und meiner Frau gesagt, dass sie unterwegs kein Internetnutzen kann, solange ihr Vertrag mit keinem Datentarif verbunden ist. Daran hat sich meine Frau auch gehalten, aber wie wir jetzt heraus gefunden haben, nimmt das iPhone von Zeit zu Zeit Kontakt zum Internet auf. Bei der Kontaktaufnahme werden aber keine Daten und auch keine Updates geladen, sondern höchstens Informationen in KB-Größe ausgetauscht. Das Volumen war nachweislich wirklich gering.



Ich hatte vergessen die Funktion Mobile Daten auszustellen. Allerdings war mir auch nicht bewusst, dass ein 'Anpingen' des iPhones bedeutet, dass eine IP Verbindung mit O2 eingegangen wird, die erst nach 24Stunden wieder gekappt wird. Was mir technisch gesehen auch nicht einleuchtet, da kein kontinuierlicher Datenstrom eingegangen wird.

Die Verbindung wird sogar gehalten und es entstehen Kosten, wenn das Telefon im WLAN, im Flugzeug Modus oder sogar komplett ausgestellt ist. Man zahlt also für einen Service der gar nicht nutzbar ist. Die meisten Tage im Abrechnungszeitraum werden mit 1441 Minutenabgerechnet (ein Tag hat 1440 min). Nun möchte O2 von uns 1.500€für einen Service, der zum Teil gar nicht aktiv gewesen sein kann. Als Reduktion der Rechnung wurden uns 20% angeboten. Mehr geht angeblich nicht.



Ich finde es absolut unverständlich und extrem dreist uns per Minute zu je 8 Cent abzurechnen (über 100€ am Tag), wo es bei O2 nur noch Volumen basierte Tarife gibt und die teuerste Flatrate 30€ im Monat kostet. Speziell, wo bei uns kein wirklicher Trafic entstanden ist. Ich bin überzeugt, dass O2 durch meine Unachtsamkeit kaum Kosten entstanden sind, da mobiles Internet heutzutage sehr kostengünstig ist. Diesen Fehler nun auszunutzen und uns dafür 1.500€ zu berechnen finde ich echt heftig.



Nun zu meiner eigentlich Frage: Es handelt sich um einen Business Tarif und der Mitarbeiter kann uns angeblich nicht weiter als 20% entgegenkommen. Aber wenn ich die AGB richtig verstehe, geht es bei dem Kostenairbag um alle Tarife die mit O2 geschlossen wurden und alle aktiven Verträge. Trifft es also auch für uns zu? Ich bin ja bereit 75€ für meine Unachtsamkeit zu berappen, aber 1500€ würde uns ziemlich hart treffen.



 



Vielen Dank und Entschuldigung für den langen Beitrag  ; )




dennisen schrieb:

Hallo Leute,



wir haben ein ähnliches Problem. Meine Frau hatte Ende November 2011 mein iPhone 3G übernommen. Auf dem Smartphone hatte ich alle Einstellungen wie automatische Updates und Email abholen deaktiviert und meiner Frau gesagt, dass sie unterwegs kein Internetnutzen kann, solange ihr Vertrag mit keinem Datentarif verbunden ist. Daran hat sich meine Frau auch gehalten, aber wie wir jetzt heraus gefunden haben, nimmt das iPhone von Zeit zu Zeit Kontakt zum Internet auf. Bei der Kontaktaufnahme werden aber keine Daten und auch keine Updates geladen, sondern höchstens Informationen in KB-Größe ausgetauscht. Das Volumen war nachweislich wirklich gering.



Ich hatte vergessen die Funktion Mobile Daten auszustellen. Allerdings war mir auch nicht bewusst, dass ein 'Anpingen' des iPhones bedeutet, dass eine IP Verbindung mit O2 eingegangen wird, die erst nach 24Stunden wieder gekappt wird. Was mir technisch gesehen auch nicht einleuchtet, da kein kontinuierlicher Datenstrom eingegangen wird.

Die Verbindung wird sogar gehalten und es entstehen Kosten, wenn das Telefon im WLAN, im Flugzeug Modus oder sogar komplett ausgestellt ist. Man zahlt also für einen Service der gar nicht nutzbar ist. Die meisten Tage im Abrechnungszeitraum werden mit 1441 Minutenabgerechnet (ein Tag hat 1440 min). Nun möchte O2 von uns 1.500€für einen Service, der zum Teil gar nicht aktiv gewesen sein kann. Als Reduktion der Rechnung wurden uns 20% angeboten. Mehr geht angeblich nicht.



Ich finde es absolut unverständlich und extrem dreist uns per Minute zu je 8 Cent abzurechnen (über 100€ am Tag), wo es bei O2 nur noch Volumen basierte Tarife gibt und die teuerste Flatrate 30€ im Monat kostet. Speziell, wo bei uns kein wirklicher Trafic entstanden ist. Ich bin überzeugt, dass O2 durch meine Unachtsamkeit kaum Kosten entstanden sind, da mobiles Internet heutzutage sehr kostengünstig ist. Diesen Fehler nun auszunutzen und uns dafür 1.500€ zu berechnen finde ich echt heftig.



Nun zu meiner eigentlich Frage: Es handelt sich um einen Business Tarif und der Mitarbeiter kann uns angeblich nicht weiter als 20% entgegenkommen. Aber wenn ich die AGB richtig verstehe, geht es bei dem Kostenairbag um alle Tarife die mit O2 geschlossen wurden und alle aktiven Verträge. Trifft es also auch für uns zu? Ich bin ja bereit 75€ für meine Unachtsamkeit zu berappen, aber 1500€ würde uns ziemlich hart treffen.



 



Vielen Dank und Entschuldigung für den langen Beitrag  ; )





Auf diese 20 % Preisnachlass würde ich nicht eingehen. Denn soweit ich weiß, gilt der Tagesairbag für alle Tarife, d.h mehr als 3,50 Euro pro Nutzungstag können nicht berechnet werden, was bei 31 Tagen max 108,50 Euro/Monat wären. Das entsprich auch in etwa der Rechtssprechung in ähnlichen Fällen. Horrorrechnungen werden von den Gerichten meist auf ca 100 Euro gesenkt (manchmal auch weniger), wenn irgendein Anbieter glaubt, das er das 50-fache einer Flatrate verlangen kann. Denn 1. ist das Wucher und 2. haben die Anbieter eine Mitwirkungs- bzw Informationpflicht, d.h. sie müssen den Kunden bei unerwartet hohen Rechnungen warnen und ggf auch das Internet sperren. Einfach nix machen und abkassieren gilt nicht.



 



Ich würde mich nochmal schriftlich an o2 wenden, der Rechnung widersprechen und auch klar sagen, das du diesen Mondpreis nicht bezahlen wirst. Wenn dann immer noch ein Betrag, der deutlich höher als 100 Euro ist, gefordert wird, würde ich mal zu einer Verbraucherzentrale gehen oder vielleicht wendest du dich auch mal an Teltarif: KLICK



 



http://www.teltarif.de/schockrechnung-navigationssoftware-mobiles-internet-nutzung/news/44097.html



 



http://www.test.de/Handykosten-Horrorrechnung-abgewehrt-4277861-4277866/



 



http://www.test.de/Der-Fall-Telekom-muss-bei-Horrorrechnung-warnen-4146252-4147011/



 



 



gruß, zündi




@ Zündi: Vielen Dank schon einmal für die Antworten und Anregungen.



 



Wir haben bereits zwei Briefe an O2 gesendet. Der erste mit technischer Erklärung und freundlich, um auf eine Kulanz von O2 zu hoffen. Dieser wurde wieder mit der 20% Regelung abgewiegelt.



Der zweite Brief war etwas druckvoller mit der Anfrage auf eine Aufklärung der für O2 entstandenen Kosten und mit dem Hinweis auf die Einschaltung eines Anwalts im nächsten Schritt. Trotz Einschreiben habe wir seit ca 6 Wochen keine Antwort auf diesen Brief erhalten.



 




Jetzt hat es mich auch erwischt. Mein O2 Genion S-Tarif läuft seit 2007 und hat durch diverse O2-AGB-Änderungen schon mehrfach Änderungen bei den Tarif-/Zusatzpackoptionen erfahren. Wie ich anhand der aktuellen Rechnung feststellen musste, wurde bei mir der Datenairbag von 3,50 Euro/Tag aber nicht angewendet.



WAP / Internet 88,1092



Datum Uhrzeit Dienst* Einh. Betrag



26.05.2012 15:39:54 Internet 2 Min 0,1513



26.05.2012 15:45:44 Internet 143 Min 10,8151



26.05.2012 18:08:01 Internet 352 Min 26,6218



27.05.2012 00:00:00 Internet 9 Min 0,6807



27.05.2012 00:48:25 Internet 70 Min 5,2941



30.05.2012 08:23:28 Internet 175 Min 13,2353



30.05.2012 11:37:47 Internet 87 Min 6,5798



30.05.2012 13:04:10 Internet 212 Min 16,0336



30.05.2012 20:39:25 Internet 115 Min 8,6975



 



Von meinem Verständnis hätte ich für die drei Tage insgesamt 10,50 Euro zu zahlen. Da mir O2 aus "Schutzgründen" ein Internet-Pack-M Plus ungefragt hinzugebucht hat, wurden mir die alten Tarifoptionen in "Mein O2" überschrieben und sind für mich jetzt nicht mehr einsehbar. Ob ich den Datenairbag aktiviert hatte oder nicht, ist für mich jetzt nicht mehr nachvollziehbar. Bisher hatte ich Datenbezüge von max. 1 Euro pro Tag.



 



Der O2-Kundenservice behauptet auf mehrfache Rückfrage hin, die Rechnung sei korrekt. Von den AGB aus dem Jahr 2011 will man nichts mehr wissen, der Datenairbag sei nicht aktiviert gewesen.



 



Mein Rechtsverständnis sagt mir: Die Formulierungen in den O2-AGB aus dem Jahr 2011 sind eindeutig dahingehend  auszulegen, dass bei bestehenden Verträgen der neu eingeführte Datenairbag automatisch Anwendung findet.



 



Kann ich gegenüber der O2-Rechnungsabteilung noch andere gute Argumente anführen, oder muss ich  tatsächlich den Eskalationsweg über Verbraucherschutz-Foren und evtl sogar einen Anwalt gehen?



Ich bin entsprechend verärgert über die einseitige Auslegung der regelmässig stattfindenden O2-AGB-Änderungen.



 



Gruss an die Gemeinde




Ich habe ziemlich viele Beiträge darüber gefunden. Vielleicht findest du darin eine Lösung für dich. Leider kann ich dir sonst nicht viel dazu sagen. Ich denke aber dass sich hier sicherlich noch jemand meldet der dir genaueres sagen kann:  LINK




Hast du dich telefonisch oder schriftlich an o2 gewandt? Ich würde auf jeden Fall noch eine Mail schreiben um den Sachverhalt zu klären. Es scheint so, als ob die AGB´s mit dem Tagesairbag auf Kulanz auch für ältere Tarife angewandt werden können:



vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de



Gruß Claudia




Vielen Dank für die Hinweise. Ich bleibe am Ball und hoffe noch auf ein Ergebnis wie Deutschland-Portugal ;-)



 



Ich habe seit Rechnungserhalt die SIM-Karte aus dem Handy entfernt, da ich ziemlich geschockt war und instinktiv verhindern wollte, dass sich das Telefonieren mit O2 zukünftig weiter unkalkulierbar verteuert.



Demzufolge hatte ich mit Frau M*** von der Kundenbetreuung unter der Mailadresse vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de schriftlich Kontakt aufgenommen, indem ich über "Mein O2" ein Service-Ticket gelöst habe, um die Richtigkeit der Rechnungshöhe zu hinterfragen. Der Schriftwechsel war allerdings enttäuschend, da mich pauschale Aussagen, alles habe seine Richtigkeit, nicht überzeugen können und mich als "dummen Kunden" nur noch mehr verärgern.



 



Mir fehlt u.a. die Transparenz der Tarifhöhe, da O2 mir die Tarifdaten im "Mein O2"-Bereich ganz aktuell überschrieben hat. Ich ärgere mich jetzt auch, dass ich nicht in regelmässigen Abständen Screenshots von meinem Tarfifdaten im Vertragsbereich gemacht habe.



 



In den aktuellen AGB (Stand 24. Mai 2012) von O2 ist der Passus "Für O-Kunden mit einem bestehenden ... Mobilfunkvertrag ... gilt für die deutschlandweite Internetnutzung mit der Standardeinstellung die minutengenaue Abrechnung als Standardabrechnung. Ab 09.11.2010 gilt in diesem Fall der Minutenpreis mit Tagesairbag als Standardabrechnung." herausgenommen !!! 



Gemäss dieser aktuellen AGB wäre dier Daten-Airbag für bestehende Verträge also tatsächlich nicht "automatisch" aktiviert.



 



Es ist beunruhigend, dass man bei O2 heutzutage wohl regelmässig Sreenshots von seinem Vertragsbereich machen muss und auch die AGB-Versionen archivieren muss, um sich im Streitfall halbwegs seiner Haut wehren zu können.




Das liest sich wirklich nicht gut!!! Ich würde hier hartnäckig bleiben, vorallem, weil andere ja auch ziemlich hohe Gutschriften bekommen haben.



Du hast die SIM-Karte raus? Hast du das Internet Pack M also wieder storniert? Du hattest ja geschrieben:



 



Da mir O2 aus "Schutzgründen" ein Internet-Pack-M Plus ungefragt hinzugebucht hat, 




Ja, Danke für den Hinweis zur weiteren Schadensbegrenzung.



Das Internet Pack M habe ich sofort storniert, als ich es auf der Suche nach den aktuellen Tarifdaten unter meinen Zusatzpacks vorgefunden hatte. Allerdings bin ich durch O2 jetzt für dieses Pack zwangsverpflichtet bis zum Anfang Juli, d.h. ich muss wohl einen Monat 20 Euro zahlen. Insgesamt ist das fast ein rechnerisches Nullsummenspiel, da mir O2 bei der Mai-Rechnung dafür mit 25 Euro entgegen gekommen ist. Das Ganze wohlgemerkt ohne jegliche Rücksprache mit mir, ich stand am Tag der Rechnungsstellung vor vollendeteten Tatsachen. Mit diesem Vorgehen von O2 kann und will ich mich nicht abfinden.



Jetzt ist jedenfalls 9ct/min plus der Daten-Airbag als künftiger Tarif angewählt, was ich für die Zukunft per Screenshot dokumentiert habe.




Deckart schrieb:

Es ist beunruhigend, dass man bei O2 heutzutage wohl regelmässig Sreenshots von seinem Vertragsbereich machen muss und auch die AGB-Versionen archivieren muss, um sich im Streitfall halbwegs seiner Haut wehren zu können.



Es sollte für jeden selbstverständlich sein, die für seinen Vertrag gültigen AGB jederzeit einsehen zu können. Denn bei Streitpunkten können die AGB sehr entscheidend sein. Und wie will man sich auf diese berufen, wenn man sie nicht hat?! Die meisten Menschen schenken den AGB allgemein wenig Beachtung. Zumindest so lange, bis mal etwas eintritt, das man nicht erwartet hat. Daher die AGB am besten abheften oder so speichern, dass man sie leicht finden und zuordnen kann.



 



Trat die von Dir geschilderte Nutzung unerwartet für Dich ein oder war es eine gezielte Nutzung? Wenn man seinen Vertrag auf einmal anders nutzt als in den Monaten oder Jahren zuvor, dann würde ich generell aus eigenem Interesse immer dazu raten, sich im Vorfeld über die Kosten zu informieren. Dies kann über das Internet geschehen oder in speziellen Fällen (recht alte Verträge), würde ich mich an den Kundenservice wenden und die Sache abklären. Momentan hilft Dir das nicht weiter. Für spätere Fälle könnte es jedoch interessant sein. Und das unabhängig vom jeweiligen Anbieter.



 



Die automatische Buchung des IP-M ist eine Praktik von o2 gewesen, die mit einer Kulanzgutschrift auch schon in der Vergangenheit verbunden war. In Deinem konkreten Fall würde ich so vorgehen, wie es Dir andere User auch schon geraten haben.



 



Ich will nicht behaupten, von Seiten von o2 ist alles gut gelaufen. Aber Du hast Dich auch auf etwas verlassen (zumindest bist Du von einem Datenairbag ausgegangen), ohne zu wissen, ob dem wirklich so ist. Gleichwohl kann ich Deine Entrüstung schon nachempfinden, wenn man auf einmal 104,85 Euro für die Datennutzung statt den gedachten 10,50 Euro bezahlen soll.



 



Nur als Tipp: Versuch es mit Verhandlung und nicht damit, o2 aufzuzeigen, was sie Deiner Meinung nach alles falsch gemacht haben. Letzteres wird Dich auf direktem Weg nicht ans Ziel führen.



 




Dass du eine freundliche E-Mail schreibst habe ich voraussgesetzt weil du auch hier sehr höflich warst 😉 Sonnenklee hat aber natürlich Recht das noch einmal ganz deutlich zu sagen.




 



Tja, so wie es scheint, komme ich beim O2-Kundenservice mit Höflichkeit jetzt nicht nicht mehr weiter.



Meine Argumente, warum ich mit der Rechnungsstellung nicht einverstanden bin, können natürlich auch als Vorwurf an O2 ausgelegt werden. Wenn ich O2 aber nicht auf höfliche Art aufzeigen kann, dass O2 bei der Berechnung sich an die "vorübergehenden" AGB von 2011 nicht gehalten hat, wie kann ich dann erwarten, dass O2 die Rechnung korrigiert?



 



Die AGB zum Vertragszeitpunkt sollte man natürlich aufheben, das war schon immer so. Ändert O2 die AGB zwischenzeitlich, dann sollte man - sofern man es überhaupt wahrnimmt - auch diese AGB aufheben. In den fünf Jahren habe ich insgesamt vier AGB-Versionen von O2 aufgehoben. O2 scheint selbst hier teilweise die Übersicht verloren zu haben (Feststellung, kein Vorwurf, immer höflich bleiben).



 



Nichtanwendung der AGB von 2011: Feststellung



Ungewolltes Hinzubuchen eines kostenpflichtigen Paketes durch O2: Feststellung



Überschreiben der alten Tarifdaten durch O2 und daraus resultierende Tarifintransparenz: Feststellung



 



Mein weiterer, indirekter Weg führt an einem Einschreiben an O2 innerhalb der acht Wochen Einspruchsfrist wohl leider nicht vorbei.



 



 



 




@Deckart



Ich hatte dir gestern eine PM (=persönliche Mitteilung) mit einer weiteren E-Mail-Adresse von o2, an die du dich wenden könntest, geschickt. Leider hast du die PM noch nicht gelesen. Du findest sie auf der Startseite des Forums (Betreff: Tagesairbag).



Leider ändert o2 öfter mal die Preise für Internet-Optionen, ohne den Kunden zu informieren :frowning :KLICKundKLACK



 



gruß, zündi