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Weiterlaufen des Vertrags bis zur Rufnummerportierung


Guten Tag,

 

ich hatte meinen Vertrag bei o2 fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit am 08.07.20 gekündigt. Dieses Datum wurde mir auch im Mein-O2-Bereich angezeigt. Nun habe ich eine Rufnummerportierung zu meinem neuen Anbieter beantragt. Seitens o2 wurde mir bestätigt, dass die Portierung zum 13.07. erfolgen wird. Leider wird der Vertrag bei meinem neuen Anbieter auch erst mit der Portierung am 13.07. aktiviert, sodass ich davon ausgegangen bin, dass meine bisherige o2-SIM deaktiviert würde und ich in den Tagen dazwischen ohne Mobilfunk dastehen würde. Nun habe ich allerdings heute festgestellt, dass meine o2-SIM noch aktiv ist und im Servicebereich wird der Kündigungszeitpunkt nunmehr auch mit dem 13.07. angegeben. Kann ich die o2-Karte gefahrlos bis zu diesem Datum nutzen, ohne horrende Kosten etwa für mobile Datennutzung zahlen zu müssen, da der Vertrag ja eigentlich bereits zum 08.07. gekündigt war? 

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Lösung von stefanniehaus 9 July 2020, 20:51

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8 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3

Wenn das Portierungsdatum zwischen den beiden Anbietern auf den 13.07. festgelegt worden ist, dann verlängert sich dein Vertrag bei o2 einfach um ein paar Tage. Er wird dann ganz normal abgerechnet, als wäre er zum 13.07. gekündigt worden.

Benutzerebene 6

Geht das denn so einfach? Weil Vertragsende ist Vertragsende, wenn man nach Vertragsende erst eine Portierung beantragt, wird ja auch nichts berechnet?

Hallo,

ja das geht. Wenn das Vertragsende bspw an einem Wochenende (da wird nicht portiert) ist, einigt man sich auf ein paar Tage vor oder danach.

LG

Benutzerebene 7

Hallo @Zahnsteinwilli,
schön, dass du dich gemeldet hast. Du hast ja auch schon super Unterstützung erhalten :-)
Wie schaut es aus? Hat alles geklappt?
Viele Grüße, Matea

Hallo,

@o2_Matea, die aktuelle Frage kam von @Trackdeluxe😉

LG

Benutzerebene 6

Ich verwirre euch doch gern, schittebön. Sankedehr

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Geht das denn so einfach? Weil Vertragsende ist Vertragsende, wenn man nach Vertragsende erst eine Portierung beantragt, wird ja auch nichts berechnet?

 

@Trackdeluxe

 

Wenn man die Portierung zu spät oder erst nach Vertragsende beantragt, gibt's ja auch keine Weiterversorgung, die berechnet werden könnte. 

 

Wenn man die Portierung rechtzeitig "zum Vertragsende" beauftragt und da dann doch ein paar Tage zwischen liegen,  ist der abgehende Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet. Was dann auch berechnet werden darf. 

Benutzerebene 7

Hallo @Trackdeluxe ,

Ich verwirre euch doch gern, schittebön. Sankedehr

ist gelungen😅

Danke für den Hinweis Vilureef 🌷

 

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