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Hallo liebe Community!



Ich habe die Frage extra allgemein gestellt, weil sie noch mehr Leute interessieren könnte. Ich habe hier ähnliche Fragen gefunden, die aber nicht ganz meinen Fall treffen oder sich in meinen Augen ein bisschen widersprechen. Sorry, dass ich deswegen hier eine neue Frage schreibe. Hier mein Fall:

Ich bin seit vielen Jahren o2-Kunde, und ich sage es mal so: ich war es nie wegen des Netzes, sondern des guten Preis-Leistungsverhältnisses. In den letzten Monaten habe ich aber teilweise so schlechte Erlebnisse mit dem Netz auf meinen regelmäßigen Fahrten (im ÖPNV, vor allem der S-Bahn) durch Berlin gemacht, dass ich meine Zeit dabei zu oft nicht mehr sinnvoll nutzen kann (wenn Internetseiten im Schneckentempo laden, oder gar nicht). Deshalb denke ich darüber nach, wie ich eventuell zu einem anderen Netzbetreiber wechseln kann.

Mir ist dabei bekannt, dass ich ein Opt-in setzen lassen kann, um meine Rufnummer vorzeitig zu einem anderen Anbieter zu portieren. Außerdem kenne ich die Möglichkeit des Vertragsinhaberwechsels, die ich in Anspruch nehmen würde.

In den Informationen dazu bin ich jedoch über den Passus gestolpert, der besagt, dass Sonderkonditionen bei einem Vertragsinhaberwechsel nicht erhalten bleiben würden. Mir ist jedoch nicht ganz klar, was alles unter Sonderkonditionen fällt und was nicht. In meinem Fall habe ich bei der letzten Vertragsverlängerung einen recht großzügigen Datensnack zu meinem Tarif dazubekommen und einen Grundgebührrabatt. Da diese Konditionen jedoch von keinem persönlichen Status von mir abhängen, sehe ich eigentlich keinen vernünftigen Grund darin, warum diese bei einem Vertragsinhaberwechsel nicht erhalten bleiben könnten. Klar wäre mir, dass möglicherweise Kombi-Rabatte wegfallen oder so etwas wie ein Selbstständigen- oder Junge-Leute-Rabatt.



Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand genauer erklären und/oder sich das in meinem Fall mal anschauen könnte.



Vielen Dank!



Viele Grüße



Tom



echt großzügigen Datensnack zu meinem Tarif dazubekommen und einen Grundgebührrabatt. t......]  möglicherweise Kombi-Rabatte wegfallen oder so etwas wie ein Selbstständigen- oder Junge-Leute-Rabatt.



Gerade der Datensnack und der Rabatt sind da gemeint.



Kombi-Rabatt gibt es dann bei erneuter VVL wieder, wenn die Voraussetzungen da sind.



Selbstständigen- oder Junge-Leute-Rabatt bleiben erhalten, wenn die Voraussetzungen da sind




Danke für deine Antwort! Klingt an sich auch so, wie ich das verstehen würde - und wurde nun ja auch schon offiziell als richtig markiert.



Ich verstehe dann aber nicht, wie das hier sein kann: https://hilfe.o2online.de/thread/199639-rabatte-bei-vertragsinhaberwechsel



Hier spricht jemand genau wie ich von Rabatten, die bei der Vertragsverlängerung gegeben wurden, und o2_Carina bestätigt, dass der Vertragsinhaber gewechselt wurde und die Rabatte immer noch bestehen.



Gibt es da eine Ungleichbehandlung der Kunden oder übersehe ich etwas Entscheidendes? Falls es irgendwie doch vom Fall abhängt, dann würde ich mich über eine Prüfung meines Falles durch o2 (einen Moderator hier) sehr freuen. Danke für die Aufklärung! ☺️



Viele Grüße



Tom




Es ist da m.E. nicht ersichtlich, welche Rabatte da am Ende übertragen wurden. Könnte zB ein Kombi-Rabatt sei.



Zudem hat o2 auch seine Verfahrensweise bei VVL verändert. War es im Sommer für die Mods noch einfach, Rabatte oder Neukundenkonditionen zu geben, entfällt dies seit Ende September. Allein das System errechnet bzw gibt vor, was der Kunde bekommen kann.



Gerade dein Datensnack wird wegfallen.



Aber, evt. kann ein Mod dazu was genaueres sagen.




Danke für die schnelle Antwort! Ok, verstehe, von diesen Änderungen habe ich letztens auch etwas gelesen.



Dann warte ich mal in aller Hoffnung, die ich irgendwie noch habe, auf einen Mod - aber glaube dir natürlich grundsätzlich und stelle mich darauf schon mal ein. Vielleicht hab ich ja irgendwie doch noch Glück ☺️



Und entschuldigt bitte meinen quasi Doppelpost in einem anderen Thema hier, da war ich ein bisschen übereifrig. Aber beherzige das für die Zukunft, sowas zu lassen.




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