Mein Vertrag (o2 Free L Boost 60 GB Preis: 27,50 €) wurde durch mich vor kurzem gekündigt (lief regulär bis Juni 2021) und ich bekam am Montag einen erneuten Anruf der Kundenrückgewinnung.
Dort wurde mir ein Angebot unterbreitet, das den O2 Free L Boost Online für 22,50 € beinhaltet.
Dazu muss ich sagen, dass über diese Kundennummer ursprünglich einmal ein Partnertarif abgeschlossen wurde, der weiterhin (jetzt ohne den Rabatt) aktiv ist, mittlerweile allerdings separat abgerechnet, also über ein anderes Konto abgebucht wird.
Dementsprechend kenne ich aus Erfahrung die Informationen einiger o2-Mitarbeiter, laut denen es möglich wäre, hier in meinem Fall den 50 % - Partnerkartenrabatt anzuwenden.
Nun gut dachte ich mir, da ich bislang ja auch einen vernünftigen Rabatt genoss und die Mitarbeiter der Kundenrückgewinnung erfahrungsgemäß einen größeren Spielraum besitzen, habe ich mich auf das Angebot eingelassen und zu den oben genannten Konditionen verlängert.
Allerdings war am Telefon, vor allem auf der dafür gemachten Bandaufnahme, zu keinem Zeitpunkt die Rede davon, die gewährten Konditionen unter die Bedingung der Gewährung des Rabattes zu stellen.
Meinerseits wurde eindeutig die Willenserklärung abgegeben, den genannten Tarif für 22.50 € abzuschließen.
Nun musste ich aufgrund der system- und prozessbedingten Umstellung ja einige Tage warten und konnte nun heute feststellen, dass der Tarif ohne jeglichen Rabatt und für 44,99 € eingebucht und die Vertragsverlängerung damit aktiv wurde.
Ein Anruf der Hotline bestätigte mir dies.
Ich bin nun bedient und sehr verärgert. Wie kann es sein, dass dieser Vertrag zustande kommt, obwohl ich diesem in dieser Form nie zugestimmt habe. (abweichende Willenserklärung)
Der Mitarbeiter am Telefon gerade eben wollte mir tatsächlich erklären, dass das alles rechtens wäre. Ich solle einfach einmal in das Fernabsatzgesetz schauen.
Davon, dass das Zustandekommen eines Vertrages generell im BGB geregelt ist, hatte dieser Herr noch nie gehört.
Klar besteht für mich nun die Möglichkeit, den Weg des Widerrufes zu wählen.
Allerdings bin ich gerade soweit, nicht noch mehr Aufwand und damit Zeit zu investieren.
Immerhin ist die Vertragsverlängerung in jedem Fall unwirksam und dementsprechend bedingt diese keinen Widerruf meinerseits.
Ich möchte nun einen Mitarbeiter der über diesen Beitrag stolpert bitten, den geschilderten Sachverhalt für mich in Ordnung zu bringen (Zurücksetzung auf alten Tarif und Einsetzung der getätigten Kündigung)
Seite 1 / 1
Hallo @TuMaDieOmaWinken,
herzlich willkommen bei uns in der Community!
Es tut mir leid, dass es zu Unstimmigkeiten bei deiner Vertragsverlängerung kam. Deinen Daten konnte ich entnehmen, dass du den Widerruf zwischenzeitlich über einen anderen Weg eingereicht hast. Sobald die Bearbeitung und Rückstellung deines Tarifes abgeschlossen ist, wirst du per E-Mail informiert.
Dazu muss ich sagen, dass über diese Kundennummer ursprünglich einmal ein Partnertarif abgeschlossen wurde, der weiterhin (jetzt ohne den Rabatt) aktiv ist, mittlerweile allerdings separat abgerechnet, also über ein anderes Konto abgebucht wird.
Dementsprechend kenne ich aus Erfahrung die Informationen einiger o2-Mitarbeiter, laut denen es möglich wäre, hier in meinem Fall den 50 % - Partnerkartenrabatt anzuwenden.
Leider nein.
Der Kombi-Vorteil ist an Bedingungen geknüpft; unter anderem müssen die Verträge gemeinsam auf einer Rechnung geführt werden. Da dies bei dir nicht der Fall ist, kann der Kombi-Vorteil nicht auf deinem Vertrag angewendet werden. Es tut mir leid, dass du diesbezüglich eine andere Auskunft erhalten hast.
Viele Grüße
Vivian
Danke dir in jedem Fall für die erste Reaktion und Antwort.
Was mir nun noch wichtig ist:
Die E-Mail zwecks Rückeinsetzung des alten Vertrages wurde bereits vor 5 Tagen zugesandt. Bislang ist diesbezüglich allerdings nicht geschehen.
Dementsprechend nun meine Frage, wann genau mir die Rücksetzung und erfolgreiche Wiedereinstellung der aktiven Kündigung bestätigt und diese durchgeführt wird.
Des Weiteren bin ich mir nicht sicher, wie das ganze für die aktuelle Zeit rechnungstechnisch abgerechnet wird.
Für den aktuell unberechtigt eingepflegten, zu teuren Tarif, sehe ich es nicht ein, anteilig zu bezahlen.
Muss ich mich darum aktiv kümmern oder wird das in Folge der Wiedereinsetzung des ursprünglichen Tarifs automatisiert erfolgen?
Hallo @TuMaDieOmaWinken
es kann aktuell etwas eine Woche dauern, bis Widerrufe bearbeitet sind. Sollte in der Zwischenzeit Mehrkosten für den nicht bestellten Tarif angefallen sein, werden diese wieder gutgeschrieben.
Grüße
So nun bin ich leider gezwungen mich parallel auch hier noch einmal zu melden.
Eine Rücksetzung in den Stand des alten Tarifs ist nun zwar erfolgt, allerdings erhielt ich heute die Benachrichtigung mein Rabatt von 17,49 € würde entfallen.
Leider blieb die Kontaktaufnahme per Telefon erfolglos, da ein Einpflegen nicht möglich sei.
Bislang handelte es sich wohl um einen Partnerkartenrabatt (wobei ich mich frage, wieso dieser dann nicht die sonst üblichen 50 % der Grundgebühr betrug. (Grundgebühr o2 Free L Boost 44,99 € -17,49 € = 27,50 € Grundgebühr bislang seit Vertragsabschluss 12.06.2019).
Allerdings wurde mir damals am Telefon explizit der Vertrag zu Konditionen von 27,50 € angeboten. Andernfalls hätte ich meinen Vertrag auch nicht verlängert.
Von einer etwaige Bedingung oder Verknüpfung an einen Hauptvertrag war bei Vertragsabschluss nie die Rede (hier möchte ich auf die damalige Bandaufnahme verweisen)
Mir ist es letztlich auch egal wie genau der Rabatt bislang hieß (ich wusste bis vor kurzem wie gesagt auch nicht, dass ich überhaupt den Partnerrabatt inkludiert hatte. Immerhin war dieses anhand der Rabatthöhe keinesfalls ersichtlich) oder wie der Rabatt zukünftig eingepflegt wird.
Zu regulären Konditionen von 44,99 € habe ich den aktuellen Vertrag nie abgeschlossen und bin dementsprechend nicht bereit, diesen in dieser Form fortzuführen.
Es besteht aus meiner Sicht nun also die Möglichkeit, den Rabatt wie vereinbart zu realisieren oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Ich hoffe, mir kann hier oder auf anderem Wege schnellstmöglich geholfen werden, da ich nicht bereit bin die erhöhten Kosten, wenn auch nur vorübergehend, zu tragen.
Insbesondere der enorme Aufwand, der letztlich alleine dadurch zu Stande kam, dass o2 von sich aus auf mich zukam und eine VVL verkaufen wollte, stößt mir sehr auf!
MfG
Hallo @TuMaDieOmaWinken,
ich habe mir deinen Datensatz angesehen und dabei bemerkt, dass sich eine Anfrage zu deinem Anliegen aktuell in der Bearbeitung befindet. Darum ist meine Bitte, diesen Vorgang abzuwarten, da wir mit weiteren Zutun von unserer Seite, diesen Ablauf nicht durcheinander bringen wollen, da ich derzeit noch nicht den aktuellen Stand dieser Bearbeitung einsehen kann.
VG Dennis
Ich kann verstehen, dass es von eurer Seite schwierig ist, in den nun laufenden Vorgang einzugreifen.
Dennoch möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass bislang nichts korrigiert wurde.
Für mich als Kunden ist das einerseits vollkommen unverständlich, wieso es überhaupt dieses scheinbar übermäßig aufwendigen Prozesses bedarf.
Andererseits habe ich keinerlei Verständnis und Geduld mehr für die internen Probleme auf eurer Seite.
Ist es denn unmöglich das Ganze entsprechend zu eskalieren, um endlich eine leider beim besten Willen nicht mehr zeitnahe Lösung herbeizuführen?
Da ich vermute, dass die kommende Rechnung genauso wie die des vorherigen Monats zu meinen Ungunsten fehlerhaft sein wird, weise ich hiermit darauf hin, dass nicht zu tolerieren.
Ich werde schriftlich, mit direkter Fristsetzung das zu viel abgerechnete Geld zurückfordern und auch nicht davor zurückschrecken, meine Forderung gerichtlich durchsetzen zu lassen.
Bislang handelte es sich wohl um einen Partnerkartenrabatt (wobei ich mich frage, wieso dieser dann nicht die sonst üblichen 50 % der Grundgebühr betrug. (Grundgebühr o2 Free L Boost 44,99 € -17,49 € = 27,50 € Grundgebühr bislang seit Vertragsabschluss 12.06.2019).
Allerdings wurde mir damals am Telefon explizit der Vertrag zu Konditionen von 27,50 € angeboten. Andernfalls hätte ich meinen Vertrag auch nicht verlängert.
Von einer etwaige Bedingung oder Verknüpfung an einen Hauptvertrag war bei Vertragsabschluss nie die Rede (hier möchte ich auf die damalige Bandaufnahme verweisen)
Was steht denn dazu in den Vertragsunterlagen? Steht da was von Kombirabatt, Partnerkarte o.ä.? Was stand in den Rechnungen neben diesem Rabatt?
Maßgeblich ist jedenfalls, was im Vertrag steht.
Wenn da nichts davon steht und keine Bedingungen ausgeführt sind, hast Du gute Karten, den Rabatt wieder eingepflegt zu bekommen. Falls doch, dann nicht, weil der Bezugs-Vertrag weggefallen ist.
Wenn Du magst, kannst Du gerne entsprechende Screenshots von Deinem Vertrag hier einstellen. Anonymisiere aber bitte ggfs. persönliche Daten.
Zur Bandaufnahme: so sie überhaupt noch existieren sollte, hat die Kundenbetreuung darauf gem. Aussagen von o2 keinen Zugriff. Grundsätzlich dienten sie nicht der Dokumentation, sondern der Qualitätssicherung und würden nach kurzer Zeit gelöscht.
Ich werde schriftlich, mit direkter Fristsetzung das zu viel abgerechnete Geld zurückfordern und auch nicht davor zurückschrecken, meine Forderung gerichtlich durchsetzen zu lassen.
Schriftlich ist immer gut. Aber wurde Dir hier nicht schon mitgeteilt, dass Dein Anliegen aktuell in Bearbeitung ist?
Wenn Deine Ankündigung den (durchaus legitimen) Zweck verfolgen sollte, Druck zu machenden und den Prozess zu beschleunigen, wirst Du sicherlich enttäuscht werden: das klappt bei o2 nicht.
Und ein rechtliches Vorgehen hätte nur Sinn, wenn - wie oben ausgeführt - die schriftlichen Vertragsinhalte zu Deinen Gunsten sprechen.
Gruß Omikron
Die Vertragsunterlagen liegen mir leider nicht vor, da diese nie an die von mir hinterlegte E-Mail-Adresse versandt wurden.
Des Weiteren spielt meines Erachtens vor allem das Zustandekommen des Vertrages die entscheidende Rolle.
Telefonisch wurde damals eine Grundgebühr von 27,50 € vereinbart. Es war nie die Rede von einem expliziten Rabatt oder etwaigen Bedingungen, an die dieser geknüpft wäre.
Für mich steht alleine schon die Höhe der Vergünstigung einem “Kombi-Rabatt” entgegen, da der “Kombi-Rabatt” im Regelfall 50 % der Grundgebühr beträgt. In meinem Fall lag diese deutlich darunter.
Es ist mir letztlich auch egal, was durch o2 im System eingepflegt wurde.
Meine Willenserklärung in Bezug auf die Annahme des durch o2 telefonisch übermittelten Angebots bezog sich eindeutig auf eine fest vereinbarte monatliche Grundgebühr von 27,50 €.
Entschuldige bitte, aber die separate Bandaufnahme die infolge einer telefonischen Verlängerung durchgeführt wird, dient definitiv nicht alleine der Qualitätssicherung. (Ich spreche nicht von der Ansage zu Beginn eines Hotline-Anrufs)
Immerhin ist o2 im Ernstfall durchaus in der Beweispflicht was das Vorhandensein und das Zustandekommen eines gültigen Vertrages angeht.
Sofern es hiervon keine Aufnahme gibt, kann ich genauso gut behaupten, dass von mir nie verlängert wurde und die damalige Kündigung wirksam ist. Dementsprechend bestünde kein Vertrag seit Juni 2019.
Zum Punkt deines Bezugsvertrages.
Dieser lag nie vor, beziehungsweise ist dementsprechend nicht in letzter Zeit weggefallen.
Es existiert ein einmal als Partnertarif abgeschlossener laufender Vertrag, der zwar über die selber Kundennummer, aber über ein separates Konto abgerechnet wird.
Folglich ist dieser nicht Partner-berechtigt und wurde dafür auch nie verwendet.
Eine schriftliche Fristsetzung und anschließender gerichtlicher Mahnbescheid wird mit Sicherheit von o2 wahrgenommen und beachtet werden müssen.
Schließlich ließe sich meine Forderung ansonsten sofort und unkompliziert durchsetzen.
Im Ernstfall wird, wie bereits geschrieben, o2 in der Pflicht sein nachzuweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. (zu den nun von o2 zu ihren Gunsten geänderten Konditionen)
Wie das ohne Tonbandaufnahme erfolgen soll, möchte ich gerne hören.
Wenn o2 belegen kann, dass dir eine E-Mail zugegangen ist (schau mal im Spamordner nach), hast du schlechte Karten.
Warte bitte auf die Antwort der Fachabteilung. Danach kannst du ja weitere Schritte einleiten.
Die Vertragsunterlagen liegen mir leider nicht vor, da diese nie an die von mir hinterlegte E-Mail-Adresse versandt wurden.
(...)
Im Ernstfall wird, wie bereits geschrieben, o2 in der Pflicht sein nachzuweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Das wird o2 im Zweifel durchaus können.
Was ich nicht verstehe: Du schließt einen Vertrag über immerhin 2 Jahre ab, erhältst aber angeblich keine Vertragsunterlagen und nimmst das einfach so hin?
Unglaublich.
Sofern es hiervon keine Aufnahme gibt, kann ich genauso gut behaupten, dass von mir nie verlängert wurde und die damalige Kündigung wirksam ist. Dementsprechend bestünde kein Vertrag seit Juni 2019.
Na klar. Und dann zahlst Du anderthalb Jahre die Rechnungen für eine angeblich nicht zustande gekommene Verlängerung.
Komm, lass gut sein.
Wenn o2 belegen kann, dass dir eine E-Mail zugegangen ist (schau mal im Spamordner nach), hast du schlechte Karten.
Warte bitte auf die Antwort der Fachabteilung. Danach kannst du ja weitere Schritte einleiten.
Es spielt davon abgesehen keine Rolle, was o2 in eine E-Mail zwecks der Bestätigung reinschreibt. Die Angebot und Annahme erfolgten nämlich telefonisch zu fest vereinbarten Konditionen und nicht anhand der letztlich zugesandten E-Mail.
Nichtsdestoweniger habe ich selbstredend auch den Spamordner durchsucht und definitiv keine etwaige E-Mail erhalten.
Zudem warte ich seit nun mehr über zwei Wochen auf eine Antwort der Fachabteilung und habe mittlerweile keinerlei Verständnis mehr für die Probleme auf Seiten o2, eine simple Problemstellung zu lösen.
Die Vertragsunterlagen liegen mir leider nicht vor, da diese nie an die von mir hinterlegte E-Mail-Adresse versandt wurden.
(...)
Im Ernstfall wird, wie bereits geschrieben, o2 in der Pflicht sein nachzuweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Das wird o2 im Zweifel durchaus können.
Was ich nicht verstehe: Du schließt einen Vertrag über immerhin 2 Jahre ab, erhältst aber angeblich keine Vertragsunterlagen und nimmst das einfach so hin?
Unglaublich.
Ich schließe einen Vertrag über 2 Jahre ab und vereinbare dazu eindeutige Konditionen, die in genau dieser Form systemseitig eingepflegt und zukünftig jeweils korrekt monatlich abgerechnet werden.
Wieso sollte ich mich dann noch um separate Vertragsunterlagen kümmern. Klar hätte ich diese gerne in Papierform zuhause. Dass diese so nicht zugeschickt werden, liegt nicht an mir und tangiert mich nicht weiter, solange alles korrekt, wie beidseitig vereinbart eingehalten wird.
Sofern es hiervon keine Aufnahme gibt, kann ich genauso gut behaupten, dass von mir nie verlängert wurde und die damalige Kündigung wirksam ist. Dementsprechend bestünde kein Vertrag seit Juni 2019.
Na klar. Und dann zahlst Du anderthalb Jahre die Rechnungen für eine angeblich nicht zustande gekommene Verlängerung.
Komm, lass gut sein.
Ich habe bislang eine Leistung erhalten und bezahle diese natürlich auch.
Es geht hier um die Wirksamkeit des Vetrages und dessen grundsätzliches Zustandekommen (siehe BGB § 151, ff.)
Du willst mir doch nicht erzählen, dass o2 1,5 Jahre lang die Grundgebühr in vereinbarter Höhe abrechnet, obwohl diese so vertraglich nicht vereinbart ist.
Zumal es aus meiner Sicht besonders hinterlistig ist.
Wenn telefonisch etwas versprochen wird, das so in dieser Form nicht eingehalten und damit eingepflegt werden kann, ist das völlig legitim.
Nur muss dann sofort und in größtmöglicher Transparenz für den Kunden ersichtlich sein, was der Fall ist.
Immerhin kann innerhalb der Widerrufsfrist problemlos widerrufen werden.
In diesem Fall hätte ich die Verlängerung niemals beibehalten und der Vertrag wäre normal ausgelaufen (Kündigung war bereits ordentlich eingereicht)
Letztlich sehen die Fakten klar aus:
Ich habe telefonisch meinen Willen bekundet, von der eingereichten Kündigung abzusehen / den Vertrag zu ab dem Zeitpunkt geltenden 2 Jahren zu verlängern, sofern mir der o2 Free L Boost zu einer monatlichen Grundgebühr von 27,50 € angeboten wird.
Wie kann daraus eine Einwilligung in einen Vertrag zu 44,99 € extrapoliert werden?
Dementsprechend ist ein Vertrag zu solchen Konditionen, wie ihn o2 nun auslegt, ungültig und nie zustande gekommen.
Hallo,
die Kundenrückgewinnung ruft nicht an. Das sind ext. Callcenter die im Auftrag von o2 anrufen und auf Provisionsbasis arbeiten. Die erzählen leider immer viel, was nachher nicht mehr nachvollziehbar ist. Ich kann leider nicht verstehen warum o2 das duldet, da in letzter Zeit immer mehr Themen dazu hier im Forum eröffnet werden. Die „echte“ Kundenrückgewinnung kannst du nur anrufen, wenn dein Status auf gekündigt steht. Die Nummer steht auf deiner Kündigungsbestätigung.
LG
Also der Werte Threadersteller, wird es schwer haben gerichtlich Forderungen durchzusetzen, wenn er nicht mal nachweisen kann, was im Vertrag drin steht, da er ja keinen hat.
Recht haben und Recht bekommen sind halt immer 2 paar Stiefel. Da gehört auch Eigenverantwortung dazu, sich um den besagten Vertrag zu kümmern wenn er nicht ankam.
Deshalb bekommen beide Seiten ein Vertrag, weil die andere Seite ja viel behaupten kann...
Also der Werte Threadersteller, wird es schwer haben gerichtlich Forderungen durchzusetzen, wenn er nicht mal nachweisen kann, was im Vertrag drin steht, da er ja keinen hat.
Recht haben und Recht bekommen sind halt immer 2 paar Stiefel. Da gehört auch Eigenverantwortung dazu, sich um den besagten Vertrag zu kümmern wenn er nicht ankam.
Deshalb bekommen beide Seiten ein Vertrag, weil die andere Seite ja viel behaupten kann...
Ich muss zunächst einmal nichts nachweisen, um meine Forderung durchzusetzen.
Die Forderung würde sich auf den Betrag beziehen, den o2 abrechnet und für den es eine rechtliche (vertragliche) Grundlage geben muss.
Dementsprechend ist hier o2 in der Beweispflicht. Wobei sich diese auf das zu Grunde Liegen eines gültigen, zustande gekommenen Vertrag bezieht.
Eine solche Beweisführung kann eben nur durch Aufzeichnung der telefonischen, also mündlichen Einwilligung (Abgabe der Willenserklärung) erfolgen.
“Recht haben und Recht bekommen” dürfte sich also genauso gut auf o2 beziehen.
Die oben eingefügten Ausschnitte stammen aus einer E-Mail, die ich nach durchgeführtem Widerruf Anfang Dezember erhalten hatte und die eindeutig die von mir behaupteten Vertragskonditionen darlegen.
Hallo @TuMaDieOmaWinken,
leider kann der Kombivorteil nicht mehr erneut eingerichtet werden, da der zweite Vertrag unter einer anderen Kundennummer läuft. Ich bedauere, dass wir hier keine Lösung anbieten können.
Viele Grüße
Giulia
Hallo @TuMaDieOmaWinken,
leider kann der Kombivorteil nicht mehr erneut eingerichtet werden, da der zweite Vertrag unter einer anderen Kundennummer läuft. Ich bedauere, dass wir hier keine Lösung anbieten können.
Viele Grüße
Giulia
Dass das systemseitig nicht mehr abgebildet werden kann, wurde mir damals bereits durch verschiedene Hotline-Mitarbeiter bestätigt.
Diese rieten mir in Folge dessen zu einer Beschwerde an “impressum@cc.o2online.de”, die ich am 10.12.2020 einreichte.
Bezieht sich deine Aussage auf diesen Fall, also ist das die endgültige Antwort eurerseits?
Die genannte E-Mail-Adresse ist für Anfragen die Website betreffend. Dass deine Nachricht die Kundenbetreuung erreicht ist daher zwar möglich aber unwahrscheinlich.
Die genannte E-Mail-Adresse ist für Anfragen die Website betreffend. Dass deine Nachricht die Kundenbetreuung erreicht ist daher zwar möglich aber unwahrscheinlich.
Sei dir sicher, dass meine E-Mail die betreffende Abteilung erreicht hat.
Es erfolgte nach einigen Tagen eine Verifizierungsanfrage und des Weiteren die Benachrichtigung über eine laufende Bearbeitung.
Zudem wurde auch in diesem Thread bereits darauf verwiesen.
Hallo @TuMaDieOmaWinken!
Hallo @TuMaDieOmaWinken,
leider kann der Kombivorteil nicht mehr erneut eingerichtet werden, da der zweite Vertrag unter einer anderen Kundennummer läuft. Ich bedauere, dass wir hier keine Lösung anbieten können.
Viele Grüße
Giulia
2...] Bezieht sich deine Aussage auf diesen Fall, also ist das die endgültige Antwort eurerseits?
Aus genanntem Grund haben wir leider keine Möglichkeit, dir den Kombi-Vorteil einzurichten.
Deine Reklamation zu diesem Sachverhalt liegt derzeit noch zur Bearbeitung in der Fachabteilung vor, die Kollegen werden sich wieder bei dir melden.
Ich würde mich freuen, wenn du uns über den Ausgang auf dem Laufenden hältst.
Viele Grüße
Vivian
Kleiner Zwischenstand:
Am 23.01. habe ich o2 per Fax zur Überweisung des zu Unrecht abgebuchten Differenzbetrages aufgefordert.
Dies erfolgte unter Fristsetzung von 14 Tagen nach Eingang des Schreibens.
Dementsprechend wird sich o2, sofern eine Zahlung ausbleibt, ab dem 07.02. in Verzug befinden.
Ich werde den Sachverhalt dann an einen Anwalt übergeben, beziehungsweise selber Klage erheben.
Zudem werden entsprechende Verzugszinsen, sowie sämtliche Gebühren die mit Durchsetzen meiner Forderung anfallen (Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten) ebenfalls durch mich geltend gemacht.
Wenn o2 hier meint, monatelang nicht reagieren zu müssen, gibt es eben die Quittung in Form eines Vielfachen an zusätzlichen Kosten.
Hi @TuMaDieOmaWinken ,
rechtliche Schritte einzuleiten sind natürlich dein gutes Recht.
Unsere Möglichkeiten (oder das fehlen dieser) haben meine Kollegen ja bereits geschrieben.
Ich hoffe, dass die Fachabteilung sich bereits bei dir gemeldet hat, damit es von dieser Seite auch bereits eine finale Antwort gibt.
Viele Grüße,
Kurt
Hi @TuMaDieOmaWinken ,
rechtliche Schritte einzuleiten sind natürlich dein gutes Recht.
Unsere Möglichkeiten (oder das fehlen dieser) haben meine Kollegen ja bereits geschrieben.
Ich hoffe, dass die Fachabteilung sich bereits bei dir gemeldet hat, damit es von dieser Seite auch bereits eine finale Antwort gibt.
Viele Grüße,
Kurt
Das ist eben ein weiteres der vielfachen internen Problem o2s.
Ich warte nun seit über 2 Monaten (!) auf eine Antwort.
Eine Antwort gab es bislang auf keinem der verschiedenen Kommunikationswege.
Mittlerweile ist das einfach nur noch lächerlich von eurer Seite.
Da sich o2 mit dem Dezember-Rechnungsbetrag nun offiziell in Verzug befindet, werde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, dessen Kosten nebst Hauptforderung, sowie Verzugszinsen, die mit jedem vergehenden Tag anfallen, von o2 zu tragen sind.
Ich bin gespannt, wessen Kostenstelle / welcher Kostenstellenverantwortliche sich schlussendlich für die enormen Kosten wird verantworten müssen.
Leider ist nun auch für Januar der überhöhte Betrag abgerechnet worden, so dass auch hier wieder eine Mahnung meinerseits erfolgte.
Des Weiteren prüfe ich aktuell eine Vorstandsbeschwerde, andererseits eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur in Bezug auf die grundsätzlichen Verkaufspraktiken o2s, aber auch verschiedener externer Verkäufer, die im Namen o2s Vertragsverlängerungen anbieten und illegal abschließen.
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.
Scanne Datei nach Viren
Tut uns leid, wir prüfen noch den Inhalt dieser Datei, um sicherzustellen, dass sie gefahrlos heruntergeladen werden kann. Bitte versuche es in wenigen Minuten erneut.