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Vertragszusammenführung

  • November 3, 2021
  • 3 Antworten
  • 91 Aufrufe

Wir möchten gerne zwei bestehende Mobilfunktverträge (einer heute verlängert) auf einen Ehepartner zusammenführen und anschließend einen Kombivorteil nutzen. Ist dafür ein kostenpflichtiger Vertragsinhaberwechselantrag erforderlich? Ein anderes Formular finden wir nicht.

Lösung von Vilureef

Hallo,

ihr hättet es genau andersrum machen müssen. Erst der Inhaberwechsel und dann die Vvl. Nachträglich kann man keinen Kombi-Vorteil gewähren. Widerrufe am besten die heutige Verlängerung und macht dann erst den Inhaberwechsel.

LG

3 Antworten

Vilureef
Legende
  • Lösung
  • November 3, 2021

Hallo,

ihr hättet es genau andersrum machen müssen. Erst der Inhaberwechsel und dann die Vvl. Nachträglich kann man keinen Kombi-Vorteil gewähren. Widerrufe am besten die heutige Verlängerung und macht dann erst den Inhaberwechsel.

LG


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • November 3, 2021

Moin, 

 

habt ihr mit oder ohne Handy verlängert? Von welchen auf welchen Tarif habt ihr verlängert?  Bekommt ihr einen besseren Rabatt als 5€? 

 

Es ist nämlich folgendermaßen: im Rahmen einer Vertragsverlängerung kann es 5€ oder 50% Kombivorteil geben, sofern der Erstvertrag als Geber zum Kombivorteil berechtigt ist (der all in Special gehört zb nicht dazu). Aber: 50% gibt's nur bei Tarifupgrade zb Free S in M Boost und ohne Handy..


o2_Manga
  • November 10, 2021

Hallo @HTR1 

willkommen in der o2 Community. :slight_smile:

@Vilureef hat recht, die korrekte Vorgehensweise ist zuerst die Zusammenlegung der Verträge, dann die Verlängerung mit entsprechenden Vergünstigungen zu veranlassen. 

Wie seid ihr denn nun vorgegangen? Habt ihr die Verlängerung storniert oder war schlussendlich alles noch erfolgreich?

VG