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Vertragsverlängerung und Neuvertrag in O2-Shop


Hallo zusammen. 

Vor zwei Tagen war ich im O2 Shop zwecks eines Zusatzvertrages. In dem Zuge machte mich der Verkäufer auf die Möglichkeit der Vertragsverlängerung meines Partnervertrags aufmerksam, was mir zusätzlich Rabatt bringen sollte. Er amüsierte sich über meine hohen Kosten und meinte da wäre ich benachteiligt worden. Dann folgten einige Minuten vieler Erklärungen was ich nun bei Ihm alles an Rabatten zu erwarten hätte. 

Wir einigten uns darauf meinen Tarif aus dem Partnervertrag von 10GB runter zu stufen und den neuen Vertrag mit 60GB durch 50% Rabatt zu belegen, weil O2 Kunde. Der Tarif meiner Frau aus dem Partnervertrag sollte mehr GB erhalten für den gleichen Preis. Der Verkäufer meinte danach würde ich nur 9,90€ mehr zahlen für nun 3 Tarife,hätte aber viel mehr Datenvolumen wie früher. Danach unterschrieb ich gefühlte 30mal auf dem DigiPAD ohne irgendetwas schriftlich zu sehen, weder auf dem Display noch in Papierform. Auf meine Frage hin ob ich das noch schriftlich bekomme meinte der Verkäufer, es käme per Email alles noch mal. Ich dachte das geht in Ordnung, wenn nicht hab ich ja 14 Tage Widerrufsrecht.

 

Gestern kam die Email und was soll ich sagen. Der neue Vertrag ist fälschlicherweise aufgestockt, also genau verdreht und ich zahle 25€ mehr als vorher. Achso. Widerrufsrecht für Abschlüsse in O2 Shops besteht nicht, wurde ich wohl versehentlich nicht drauf hingewiesen, genauso wenig wie auf die 40€ Anschlussgebühr für den neuen Vertrag. Das ließ er mich am Ende noch wissen mit den Worten: “… sry, das habe ich nie soa uf dem Schirm”. Na dann.

Jetzt steh ich als jahrzehnte langer treuer Kunde mal richtig blöd da. 

 

Ich möchte natürlich zwingend meine Vertragsverlängerungen rückgängig machen und den neuen Vertrag stornieren um es dann nochmal neu zu versuchen, aber sicher nicht im o2 Shop.

 

Viele Grüße, Sven.

 

 

 


2 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Du wirst dich zwecks Stornierung bzw. Richtigstellung an den Shop wenden müssen. Dass man in Ladengeschäften kein Widerrufsrecht hat muss man nicht extra sagen, denn das ist jetzt keine Ausnahme sondern die Regel. Und auch wenn es dir jetzt nicht weiterhilft: Verträge niemals ungelesen unterschreiben und schon gar nicht auf einem Pad. Immer den ausgedruckten Vertrag verlangen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Notfalls eine Händlerbeschwerde nach Nürnberg.

 

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