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Liebes O2-Team,

 

mein Vertrag wurde am 20.01.2022  telefonisch verlängert. Ich habe mich für den Tarif O2 Free M Online entschieden.

Mir wurden dafür statt 29,99 Euro, 14,99 Euro zugesichert (monatlich -15 Euro Rabatt, bei 2 Jahren Laufzeit). 

Leider sehe ich jetzt in “Mein O2” nicht die 14,99 Euro, sondern die 29,99 Euro.

Ich sehe also den Rabatt nicht.

 

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.

 

Vielen Dank euch

Irene Kuschew

Hallo,

war im Gespräch von einem Kombi-Vorteil die Rede? Sprich, hast du noch mindestens einen weiteren Vertrag bei o2?

LG

Edit Vilureef: Unmark Answer!


Was steht dazu in der schriftlichen Vertragszusammenfassung und Auftragsbestätigung? 


Hallo,

meine Frage ist keine Lösung, daher habe ich das wieder rausgenommen.
Es gibt bei telefonischen Vvl keine Auftragsbestätigung, sondern seit 01.12., nur die tariflichen Vorabinformationen, die es zu bestätigen gilt. In diesen steht zB der Kombi-Vorteil nicht mit drin. Das wurde hier von der Moderation schon mehrfach bestätigt.

LG


Das ist aber so wie ich das verstehe, nicht zulässig... Der Sinn an der Vertragszusammenfassung ist doch die Transparenz. Die Begründung "Rabatte sind erst später ersichtlich" ... ist ja schlimmer als vorher 🤷🏻‍♀️

 

Also stimmt es nicht, was die Verbraucherzentrale schreibt? 

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/vertragszusammenfassung-neues-gesetz-gegen-untergeschobene-vertraege-65491

 

Das Telekommunikationsgesetz gibt vor, dass Sie in der Vertragszusammenfassung mindestens folgende Informationen erkennen können müssen:

 

Name, Anschrift und Kontaktangaben des Anbieters sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden

 wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste

Hauptmerkmale des Kommunikationsdienstes

Art der zur Verfügung gestellten Geräte

Angabe der Menge bzw. des Volumens pro Abrechnungszeitraum (Freiminuten bzw. Datenvolumen)

Angabe der Zahl der im Dienst enthaltenen Anrufe in Minuten

Anzahl der Nachrichten und enthaltenen Datendienste

Angabe Fair-Use-Regelung bei Roaming

Preise für die Aktivierung der Telekommunikationsdienste und alle wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Entgelte pro Abrechnungszeitraum, wenn die Dienste gegen direkte Geldzahlung erbracht werden

Gerätepreis

etwaige Preisnachlässe (!)

Laufzeit des Vertrages 

Bedingungen für Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Nutzbarkeit der Produkte und Dienste für Endnutzer mit Behinderungen

Geschwindigkeiten des Internetdienstes

Angabe der minimalen, normalerweise zur Verfügung stehenden und maximalen Geschwindigkeit bei Festnetzinternetzugängen

Angabe der geschätzten maximalen Geschwindigkeit bei Mobilfunkinternetzugängen

Zusammenfassung der Rechtsbehelfe, die dem Verbraucher im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit zustehen 

Sonstige Angaben wie Informationen zum Anbieterwechsel oder Umgang mit personenbezogenen Daten

 

Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen ihren Kund:innen diese Informationen rechtzeitig und frühestmöglich vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellen.

 

Vertragszusammenfassung bei Kombi-Produkten

Bei sogenannten Bündelprodukten, also wenn Sie mehrere Leistungen zusammen buchen (z.B. Internet und TV), müssen in der Vertragszusammenfassung alle Produkte genannt sein. Das können zum Beispiel Festnetz-Sprachtelefonie UND Festnetz-Internetzugang UND TV sein.

 

In der Vertragszusammenfassung finden Sie also zum Beispiel die Information, dass Ihnen neben einer Festnetz-Sprachtelefonie über VoIP auch ein mobiler Internetzugang und ein TV-Dienst zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Vertragszusammenfassung bedeutet für Sie konkret:

 

Bei Vertragsverhandlungen im Shop muss Ihnen die Vertragszusammenfassung, bevor Sie Ihre Vertragserklärung abgeben, als Dokument ausgehändigt werden. 

 

Bei einer Bestellung über das Internet muss Ihnen die Vertragszusammenfassung vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung als herunterladbares Dokument zur Verfügung gestellt werden.

 

Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen.

 

Was gilt für die Vertragszusammenfassung am Telefon?

Verkaufsgespräche können nach wie vor am Telefon stattfinden. Aber am Telefon gilt: Kein wirksamer Vertragsschluss ohne Genehmigung der Vertragszusammenfassung. Eine solche können Sie auch rein einfach interessenshalber beim Anbieter anfordern. Diesen Überblick der Vertragsinhalte müssen Sie sich in Ruhe anschauen und vergleichen können, bevor es zu einem endgültigen Vertragsschluss kommt.

 

 

 

 

 

 

 


@Bollermann : Nicht nur die Verbraucherzentrale schriebt es so, auch die Bundesnetzagentur schreibt es so vor: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html

 

Beide können sich ja nicht irren.


Mein ich ja... Was hat die Neuregelung sonst für einen Sinn? "Der Rabatt ist nicht aufgeführt, aber wird ganz sicher berücksichtigt" .... Kunde nimmt an..., Widerrufsfrist abgelaufen, Rechnung kommt... Anbieter: "ätschibätsch" .. ? 🤷🏻‍♀️ 

 

Ist ja nach @Vilureef  's Ansicht dann noch einfacher als vorher, den Kunden zu täuschen... 


Hallo @IraKus ,

Willkommen  in der Community. 

Deine Nachricht ist ja nun schon ein paar Tage her,
konntest du den Fall eventuell bereits über die Kollegen der Hotline oder des Chats klären?

Liebe Grüße Maria

 


Huhu @Vilureef , @Bollermann und @tearsbeforecrying ,

ich verstehe euch da vollkommen. 
Ich habe das hier auch noch mal intern weitergeleitet, damit sich da noch mal jemand mit befasst 
und ggf. ändern kann. 

Liebe Grüße Maria


Hallo zusammen,

 

hier die gleiche Situation: am 03.02. zwei Verträge verlängert, explizit zwecks definitiver Berücksichtigung der jew. Rabatte von € 15,-. Bei einem Vertrag erscheint der Rabatt, beim anderen nicht.

Könnte sich jemand drum kümmern? Sonst müsste ich die Verlängerung leider widerrufen, um den status quo wiederherzustellen.

Viele Grüße!


Hallo @T800 ,

schön, dass du dich wieder bei uns meldest. :chipmunk:

Gern habe ich einmal nachgesehen. Es ist bei einem Kombivorteil so, dass es immer einen berechtigten sog. Gebertarif geben muss, der die folgenden berechtigten Tarife dazu befähigt den Kombivorteil zu erhalten.

Es gibt also den ersten Vertrag, der selber keinen Kombivorteil bekommen kann und ggf. weitere Verträge, die den Kombivorteil bekommen können.

Du hast bereits einen Zweitvertrag, der einen Kombivorteil bekommt, daher kann dein Erstvertrag ihn nicht auch bekommen.

Ein Kombivorteil ist also für den gerade verlängerten Tarif nicht möglich. Falls dir dies so angeboten wurde, widerrufe bitte die Vertragsverlängerung.

Wenn du möchtest können auch wir hier einmal schauen, was wir dir anbieten können, bei uns bekommst du eine schriftliche Zusammenfassung per Email, bevor du dich entscheiden kannst das Angebot anzunehmen. Außerdem kannst du jedezeit noch nachfragen, falls Fragen auftauchen.

Viele Grüße,

Andrea


Hallo @T800 ,

hast du dich schon wegen des Widerrufes entschieden?

Sieh auch gern einmal hier in unser digitales Wohnzimmer. Hier findest du sicher interessante Beiträge für dich. Wir freuen uns auf Kommentare von dir!

Viele Grüße,

Andrea


Ja, habe ich gestern angerufen und den Status quo wiederherstellen lassen. 

BTW: wenn auf der Rechnung die Gültigkeit der Rabattierung nicht vermerkt ist, dann gilt der Rabatt quasi unbefristet, oder?


Hallo,

jein. Bei einen Kombi-Vorteil gilt der Rabatt so lange, wie ein entsprechender Gebertarif besteht.

LG


Es geht ja nicht um einen Kombi-Rabatt, sondern um Sonderkonditionen beim Erstvertrag, die nach der Verlängerung weggefallen sind. Und _diese_ haben nach meiner Lesart der letzten Rechnungen kein Verfallsdatum 🤷


Hallo,

welche Sonderkondition soll das sein? JL, 60+ etc.

LG


Hallo @T800 

 

Bei einer aktiven Vertragsverlängerung und/oder Tarifwechsel entfallen Sonderrabatte ... 


Hallo @T800 ,

danke für deine Rückmeldung. Widerrufen ist eine gute Entscheidung, wenn die Konditionen nicht stimmen.

Um welchen Rabatt geht es denn genau?

Viele Grüße,

Andrea


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