Ich habe meinen Vertrag gestern vorzeitig verlängert. Dabei habe ich einen neuen Tarif gewählt. Zuvor hatte ich den Tarif O2 Blue All-in M, nun habe ich den Tarif O2 Free M. Bislang hatte ich einen Hardware-Rabatt auf die monatliche Grundgebühr in Höhe von 15 Euro brutto. Nunmehr wird mir der Hardware-Rabatt nicht mehr angezeigt. Ist er weggefallen? Auf der aktuellen letzten Rechnung steht, dass er bis zum 27.06.2018 gültig ist.
Zwar habe ich bei der aktuellen Vertragsverlängerung kein neues Handy ausgewählt, aber der Hardware-Rabatt auf das "alte" Handy sollte ja noch bis Juni andauern. Es kann doch nicht sein, dass ich durch die vorzeitige Vertragsverlängerung, die O2 entgegen kommen dürfte, 3 Monate Hardware-Rabatt verliere. Zumal in der Rechnung steht, dass der Rabatt bis zum 27.06.2018 gültig ist. So würde man jahrzehntelange Bestandskunden verprellen.
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Bei einer Verlängerung wird ein neuer Vertrag geschlossen. Da gibt es neue Rabatte. Alte Rabatte entfallen.
Das sehe ich anders. Es handelte sich ja um einen Hardware gebundenen Rabatt mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Die Hardware ist immer noch vorhanden und wird weiter von mir benutzt. Die Ratenzahlung ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Es handelte sich gerade nicht um einen tarifgebundenen Rabatt.
Andernfalls hätte O2 aus Transparenzgründen in der Rechnung vermerken müssen, dass die Gültigkeit nicht bis zum 27.06.2018 fortbesteht, wenn zuvor ein anderer Tarif im Rahmen der Vertragsverlängerung gewählt wird.
Im Zweifel habe ich ja glücklicherweise ein Widerrufsrecht.
Andernfalls hätte O2 aus Transparenzgründen in der Rechnung vermerken müssen, dass die Gültigkeit nicht bis zum 27.06.2018 fortbesteht, wenn zuvor ein anderer Tarif im Rahmen der Vertragsverlängerung gewählt wird.
Im Zweifel habe ich ja glücklicherweise ein Widerrufsrecht.
strahlie70 schrieb:Dann siehst Du das leider falsch. Beschäftige Dich vielleicht intensiver mit Vertragsrecht. Wie bielo schon schrieb, handelt es sich bei einer Vertragsverlängerung um einen neuen Vertrag, mit dem der alte Vertrag komplett durch neue Konditionen und Preise ersetzt wird. Alle alten Regelungen sind damit nichtig.
Das sehe ich anders.
strahlie70 schrieb:Dann mach das so. Im Falle eines Widerrufs werden die alten Konditionen und Preise wieder in Kraft gesetzt.
Im Zweifel habe ich ja glücklicherweise ein Widerrufsrecht.
Oha, bist Du Jurist?
Ich habe tatsächlich eine juristische Ausbildung. Aber vielen Dank für Deinen Ratschlag! Werde mich sogleich ins BGB vertiefen.
Dass im Falle eines Widerrufs die alten Konditionen und Preise wieder in Kraft gesetzt werden, ist mir natürlich bekannt.
Ich habe tatsächlich eine juristische Ausbildung. Aber vielen Dank für Deinen Ratschlag! Werde mich sogleich ins BGB vertiefen.
Dass im Falle eines Widerrufs die alten Konditionen und Preise wieder in Kraft gesetzt werden, ist mir natürlich bekannt.
Es ist ja nicht schlimm, wenn man anderer Auffassung ist. Da kann man sich Sarkasmus sparen.
Du siehes eben so, dass vorteilhafte Dinge wie Rabatte erhalten bleiben, nachteilige, wie Laufzeit und Preis dürfen sich ändern. Ich sehe das eben anders. So ist das halt.
Du siehes eben so, dass vorteilhafte Dinge wie Rabatte erhalten bleiben, nachteilige, wie Laufzeit und Preis dürfen sich ändern. Ich sehe das eben anders. So ist das halt.
Ich habe tatsächlich eine juristische Ausbildung.Dann weißt du ja auch, was du nun machen kannst.
.... ja ... das wäre so ... Konjunktiv ...
BBei meinem Widerruf haben die ursprünglichen Daten eine merkwürdige Veränderung erfahren, die mich komplett blockieren. Durch die falschen Eintragungen der Altdaten kann ich meinen Vertrag aus 2017 nicht verändern. ... das Vertragsbeginn Datum wurde nicht auf den alten Stand gesetzt. Also Widerruf zum Widerruf wegen falschem Widerruf odr so...
Bn entsetzt und werde wohl eine Rechtsberatung nehmen müssen obwohl ich es zig mal telefonisch und auch schriftlich dargelegt habe ...
BBei meinem Widerruf haben die ursprünglichen Daten eine merkwürdige Veränderung erfahren, die mich komplett blockieren. Durch die falschen Eintragungen der Altdaten kann ich meinen Vertrag aus 2017 nicht verändern. ... das Vertragsbeginn Datum wurde nicht auf den alten Stand gesetzt. Also Widerruf zum Widerruf wegen falschem Widerruf odr so...
Bn entsetzt und werde wohl eine Rechtsberatung nehmen müssen obwohl ich es zig mal telefonisch und auch schriftlich dargelegt habe ...
Bleibe mit Deinem Anliegen bitte in Deinem Thread: https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/vertragsverlaengerung-falsch-497974
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