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Vertragsübertragung und Rufnummernwechsel


Benutzerebene 1

Hallo liebe Experten,

ich habe zwei Mobilfunkverträge bei O2 mit separaten Rufnummern. Wenn ich mich bei O2 einlogge sehe ich beide Rufnummern und kann die Verträge jeweils getrennt nach Telefonnummern verwalten. Je eine Nummer ist für meinen jüngeren und älteren Sohn. Beide Verträge haben noch eine Laufzeit bis Mitte 2022.

Mein älterer Sohn möchte nun seinen Mobilfunkvertrag selbst übernehmen und allerdings auch noch die Rufnummer wechseln.

Nun habe ich mir nach Durchsicht der website überlegt, dass ich zunächst den Vertrag mit seiner Rufnummer auf meinen älteren Sohn übertragen könnte und er dann anschließend selbst den Rufnummernwechsel vornimmt. So eine Funktion konnte ich online finden.

Wichtig ist für mich, dass mit der zweiten Rufnummer nichts passiert. Damit meine ich, dass ich dafür weiterhin der Vertragspartner von O2 bleibe.

Ist Eures Erachtens mein geschilderter Weg unter diesen Voraussetzungen richtig oder müsste ich etwas anders machen?

Und leider noch etwas. Auf dem Vertrag/Telefonnummer des älteren Sohns ist noch ein O2 TV L Abo mit gebucht. Dies würde ich gerne vorher auf die andere Rufnummer die bei mir bleiben soll übertragen. Geht das auch? Wenn nicht, ist das nicht so schlimm.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße

Jürgen

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Lösung von Vilureef 10 August 2021, 13:38

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3 Antworten

Hallo,

du machst den Vertragsinhaberwechsel für die Rufnummer deines Sohnes. An deinem Vertrag wird nichts geändert. o2 TV kann man nicht übertragen. Du kannst es aber einfach nach dem Inhaberwechsel weiternutzen.

Als Tipp: dein Sohn sollte sich eine kostenlose Prepaidkarte bestellen, dann kann diese Rufnummer in seinem Vertrag nach der Übernahme portiert werden. Ansonsten kostet der Rufnummerntausch 34,99€. Der sogenannte DC Wechsel wäre hingegen kostenlos.

https://www.o2-freikarte.de/checkout/myprepaid-9ct/

LG

 

@sylla911 

bitte beachte, dass Partner- und Kombi-Rabatte wegfallen,

wenn kein 2. Vertrag mehr vorhanden ist.

hier zum Einlesen

Wissenswert

  • Einmalkosten in Höhe von 34,99 Euro fallen für den neuen Inhaber an.
  • Eine ausgesprochene Kündigung durch den bisherigen Inhaber wird durch den Wechsel unwirksam.
Benutzerebene 1

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das sollte mir auf jeden Fall weiterhelfen.

Viele Grüße

J.

 

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