Hallo in die Runde,
kurze Schilderung:
ich will den Anbieter wechseln. Zur Rufnummernmitnahme hieß es, dass der Vertragsinhaber der selbe sein muss wie beim alten Anbieter.
Da mein O2-Vertrag noch über mein Vater (16 Jahre Kunde bei O2!) lief, haben mein Vater und ich das nun gemacht, damit ich einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter nutzen kann.
Gesagt, getan. Kostet ja auch 29,95 €.
Irgendwo stand wohl in den AGBs, dass damit die schon durchgeführte Kündigung meines Vaters nun unwirksam ist und ich damit wieder mindestens ein weiteres Jahr den Vertrag laufen lassen muss.
Wirklich offensichtlich drauf hingewiesen wurde man nicht. Aber klar - ich habe ein Häkchen gesetzt und bin es dann ja irgendwo auch selbst schuld.
Alles noch verständlich. Aber für mich nicht nachvollziehbar, dass es keine Möglichkeit gibt, eine Vertragsübernahme zu widerrufen oder rückgängig zu machen.
Mein Vater und ich haben es leider nicht gesehen. Aber einen Kunden, der seit 16 Jahren bei O2 (bzw. Viag Interkom) ist, wird nicht aus "Kulanz" in dem Fall geholfen und die Übernahme rückgängig gemacht.
Keine Chance. Ich war mit mehreren Kundenbetreuern im Chat verbunden. Kein Bewegen.
Oben drauf: ein anderer Kunde (dazu gibt es einen Forums-Verlauf) wurde dies genehmigt. Mir bzw. uns nicht.
meine Fragen:
1) wer kennt die Situation?
2) ist das wirklich rechtlich einwandfrei? Gibt es kein Widerrufsrecht bei Vertragsübernahmen? Würde man mir rechtlichen Beistand empfehlen?
3) An wen könnte man sich noch wenden?
Am Ende muss man sagen: Fehler gemacht, einen Tag danach bemerkt. Das interessiert O2 aber null. Man wird förmlich abgeschmettert.
Sehr enttäuschend.
Freue mich auf Rückmeldungen.
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Ich habe das eben mal durchgespielt. Man bekommt eine Email mit einem Link. Dort muss man als neuer Inhaber alles ausfüllen. Eine Widerrufsbelehrung ist dort auch enthalten.
Danke.
Ich wollte es auch nochmal durchspielen.
Aber dann hab ich das echt übersehen und sehe es ja auch als meinen "Fehler" an.
Ich wundere mich nur, dass es kein übergreifendes Widerrufsrecht gibt.
Wie dem auch sei: dennoch finde ich es halt schon enttäuschend, dass es bei anderen Kunden schon rückgängig gemacht wurde und in meinem Fall nicht ansatzweise ein Entgegenkommen stattfindet.
Vor allem, weil ich es am ersten Tag nach der Übernahme sofort melde und auch noch keine Wochen ins Land gezogen sind.
Ich wollte es auch nochmal durchspielen.
Aber dann hab ich das echt übersehen und sehe es ja auch als meinen "Fehler" an.
Ich wundere mich nur, dass es kein übergreifendes Widerrufsrecht gibt.
Wie dem auch sei: dennoch finde ich es halt schon enttäuschend, dass es bei anderen Kunden schon rückgängig gemacht wurde und in meinem Fall nicht ansatzweise ein Entgegenkommen stattfindet.
Vor allem, weil ich es am ersten Tag nach der Übernahme sofort melde und auch noch keine Wochen ins Land gezogen sind.
Was meinst du damit?
Ich wundere mich nur, dass es kein übergreifendes Widerrufsrecht gibt.
Wie lange ist es denn her, dass du das online ausgefüllt hat?
2-3 Tage.
@Bielo:
Du schreibst, dass eine Widerrufsbelehrung beim "Durchspielen" zu sehen war.
Was stand denn da drin?
Habe auch selbst mal recherchiert: Das Widerrufsrecht gilt ja beim Abschluss von Verträgen.
Allerdings bei "Vertragsübernahmen" auf Grund ihrer Besonderheit begrenzt.
Sie können z.B. auf Grund eines "Irrtums" (der bestand bei mir) angefochten werden:
"Weil der Übernahmevertrag unter Beteiligung von drei Personen geschlossen wird, bestehen Besonderheiten sowohl hinsichtlich des Anfechtungsgrundes als auch den Erfordernissen der Anfechtungserklärung. Die Anfechtungserklärung etwa des eintretenden Teils muss sowohl an den verbleibenden Teil als auch an den ausgeschiedenen Teil erklärt werden, sonst ist sie unwirksam."
Das kann ich ja gerne machen. Erkläre ich gerne an O2 und meinen Vater. (letzterer will ja ebenso wie ich, dass es rückgängig gemacht wird)
Wie siehst du das?
Ich will nur sicher gehen, dass ich alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft habe.
Du schreibst, dass eine Widerrufsbelehrung beim "Durchspielen" zu sehen war.
Was stand denn da drin?
Habe auch selbst mal recherchiert: Das Widerrufsrecht gilt ja beim Abschluss von Verträgen.
Allerdings bei "Vertragsübernahmen" auf Grund ihrer Besonderheit begrenzt.
Sie können z.B. auf Grund eines "Irrtums" (der bestand bei mir) angefochten werden:
"Weil der Übernahmevertrag unter Beteiligung von drei Personen geschlossen wird, bestehen Besonderheiten sowohl hinsichtlich des Anfechtungsgrundes als auch den Erfordernissen der Anfechtungserklärung. Die Anfechtungserklärung etwa des eintretenden Teils muss sowohl an den verbleibenden Teil als auch an den ausgeschiedenen Teil erklärt werden, sonst ist sie unwirksam."
Das kann ich ja gerne machen. Erkläre ich gerne an O2 und meinen Vater. (letzterer will ja ebenso wie ich, dass es rückgängig gemacht wird)
Wie siehst du das?
Ich will nur sicher gehen, dass ich alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft habe.
Sehr geehrter Ezechiel82,
die Widerrufsbelehrung wird da nicht zum Spaß enthalten sein, also einfach mal einen schriftlichen Widerruf an O2 schicken, wenn du die Frist noch nicht verpasst hast.
Oder auf einen Moderator warten, die können dir vermutlich auch helfen.
Mit freundlichen Grüßen
die Widerrufsbelehrung wird da nicht zum Spaß enthalten sein, also einfach mal einen schriftlichen Widerruf an O2 schicken, wenn du die Frist noch nicht verpasst hast.
Oder auf einen Moderator warten, die können dir vermutlich auch helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Thema hatten wir erst kürzlich:
http://hilfe.o2online.de/t5/Service/Widerruf-Vertragsinhaberwechsel-m%C3%B6glich/m-p/828874/highlight/true#M34545
Demnach sollten online vorgenommene Vertragsinhaberwechsel widerrufbar sein.
Dass in diesem Fall eine Widerrufsbelehrung enthalten war, bekräftigt das.
http://hilfe.o2online.de/t5/Service/Widerruf-Vertragsinhaberwechsel-m%C3%B6glich/m-p/828874/highlight/true#M34545
Demnach sollten online vorgenommene Vertragsinhaberwechsel widerrufbar sein.
Dass in diesem Fall eine Widerrufsbelehrung enthalten war, bekräftigt das.
Vielen Dank!
Ich habe eben parallel auch nochmal recherchiert.
Wollte auch das Ganze nochmal durchspielen. Meine Frau hat bei sich geschaut.
Bevor sie eine Vertragsübernahme anstößt, steht unter den Bedingungen u.a. folgender Satz.
"Im Falle eines fristgerechten Widerrufs durch den zukünftigen Vertragspartner fällt der Vertrag und alle daraus entstehenden Pflichten an Sie zurück."
Das impliziert, dass ich einen Widerruf tätigen kann.
Warum mir zwei unterschiedliche Kundenbetreuer von O2 das heute noch verneint haben. Es sei nicht möglich, etc... ist mir absolut schleierhaft und ehrlich gesagt eine Frechheit.
Auf meinen Widerruf kann sich O2 freuen.
Mal sehen, ob ich eine Beschwerde on top liefere, den kompletten Chat mit dem Kundenservice habe ich gespeichert.
Unfassbar.
Danke hier für Eure Hilfe!
Ich habe eben parallel auch nochmal recherchiert.
Wollte auch das Ganze nochmal durchspielen. Meine Frau hat bei sich geschaut.
Bevor sie eine Vertragsübernahme anstößt, steht unter den Bedingungen u.a. folgender Satz.
"Im Falle eines fristgerechten Widerrufs durch den zukünftigen Vertragspartner fällt der Vertrag und alle daraus entstehenden Pflichten an Sie zurück."
Das impliziert, dass ich einen Widerruf tätigen kann.
Warum mir zwei unterschiedliche Kundenbetreuer von O2 das heute noch verneint haben. Es sei nicht möglich, etc... ist mir absolut schleierhaft und ehrlich gesagt eine Frechheit.
Auf meinen Widerruf kann sich O2 freuen.
Mal sehen, ob ich eine Beschwerde on top liefere, den kompletten Chat mit dem Kundenservice habe ich gespeichert.
Unfassbar.
Danke hier für Eure Hilfe!
Von O2 hat sich leider noch niemand hier geäußert.
Würde mich echt sehr interessieren.
Aber okay: Das Schreiben geht gleich raus.
Bin sehr gespannt...
Würde mich echt sehr interessieren.
Aber okay: Das Schreiben geht gleich raus.
Bin sehr gespannt...
Hi, ich hab gerade genau das gleiche Problem
habe mir sogar vorher im Chat bestätigen lassen dass der Inhaberwechsel keinen Einfluss hat und es keine Vertragsverlängerung gibt!
aber das interessiert O2 leider null
habe mir sogar vorher im Chat bestätigen lassen dass der Inhaberwechsel keinen Einfluss hat und es keine Vertragsverlängerung gibt!
aber das interessiert O2 leider null
Ich hab diese Mail zum Glück aufgehoben,
IN der Mail gibt es keine Widerrufsbelehrung, Auf den Link kann ich nicht mehr zugreifen,
laut BGB muss eine Widerrufsbelehrung schriftlich vorliegen.
tut sie so auf jd Fall nicht mehr!
Finde das nicht so gelungen, um es mal sehr vorsichtig auszudrücken
IN der Mail gibt es keine Widerrufsbelehrung, Auf den Link kann ich nicht mehr zugreifen,
laut BGB muss eine Widerrufsbelehrung schriftlich vorliegen.
tut sie so auf jd Fall nicht mehr!
Finde das nicht so gelungen, um es mal sehr vorsichtig auszudrücken
Sehr geehrte Schneeflöckchen,
Mit freundlichen Grüßen
Schneeflöckchen schrieb:... das befreit dich aber nicht von einem schriftlichen Widerruf, also schnell schreiben und an O2 schicken.
Ich hab diese Mail zum Glück aufgehoben,
IN der Mail gibt es keine Widerrufsbelehrung, Auf den Link kann ich nicht mehr zugreifen,
laut BGB muss eine Widerrufsbelehrung schriftlich vorliegen.
tut sie so auf jd Fall nicht mehr!
Finde das nicht so gelungen, um es mal sehr vorsichtig auszudrücken
Mit freundlichen Grüßen
Das hat es auch nicht zwingend. Es wird aber deutlich in den Bedingungen, die man aktiv mit einem Hakne setzen akzeotiert, darauf hingewiesen, dass eine Kündigung hinfällig wird. Wenn man dadurch keine ausreichende Frist mehr zum kündigen hat, verlängert sich logischerweise auch der Vertrag.
habe mir sogar vorher im Chat bestätigen lassen dass der Inhaberwechsel keinen Einfluss hat und es keine Vertragsverlängerung gibt!
Diese steht eindeutig und an den Übernehmenden persönlich gerichtet, beim Eintragen der persönlichen Daten.
IN der Mail gibt es keine Widerrufsbelehrung,
Das mag sein.
Aber ist eben auch springender Punkt. (denn sie steht nur auf einer Webseite)
Denn das BGH hat im April letzten Jahres folgendes Urteil verkündet:
„Der BGH hat entschieden, dass die bloße Vorhaltung einer Widerrufsbelehrung auf einer Webseite nicht ausreichend ist. Die Belehrung müsse dem Verbraucher auch in Schriftform (E-Mail, Fax oder Brief) mitgeteilt werden. Dies könne auch nicht durch ein zwingendes Kontrollkästchen in einem Online-Anmeldeformular (“Widerrufserklärung □ Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?”) ersetzt werden.“
In Schriftform zugegangen ist sie nicht.
Aber ist eben auch springender Punkt. (denn sie steht nur auf einer Webseite)
Denn das BGH hat im April letzten Jahres folgendes Urteil verkündet:
„Der BGH hat entschieden, dass die bloße Vorhaltung einer Widerrufsbelehrung auf einer Webseite nicht ausreichend ist. Die Belehrung müsse dem Verbraucher auch in Schriftform (E-Mail, Fax oder Brief) mitgeteilt werden. Dies könne auch nicht durch ein zwingendes Kontrollkästchen in einem Online-Anmeldeformular (“Widerrufserklärung □ Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?”) ersetzt werden.“
In Schriftform zugegangen ist sie nicht.
Ersteinmal warst du doch noch in der Frist von 14 Tagen und hast widerrufen. Wo ist dein Problem? Wozu das Urteil?
Dann: Ich habe das Urteil erwartet. Ich sehe dies nicht für einschlägig. Das bloße Vorhalten wäre, wie o2 es auch hat, eine Widerrufsbelehrung irgendwo auf der Webseite. Wie diese hier ganz unten:
https://
Durch den Link in der Email und das sich danach öffnende Formular, war es schon eine persönliche Belehrung, denn sie stand auch wörtlich da.
Aber, ich muss ja nicht recht haben.
Dann: Ich habe das Urteil erwartet. Ich sehe dies nicht für einschlägig. Das bloße Vorhalten wäre, wie o2 es auch hat, eine Widerrufsbelehrung irgendwo auf der Webseite. Wie diese hier ganz unten:
https://
Durch den Link in der Email und das sich danach öffnende Formular, war es schon eine persönliche Belehrung, denn sie stand auch wörtlich da.
Aber, ich muss ja nicht recht haben.
Kein Problem.
Du musst dich auch nicht rechtfertigen oder Recht haben. Ich verweise nur darauf.
Mein Grundproblem sind die Aussagen von O2 - mehrfach an mich:
"Es gibt kein Widerrufsrecht"
Die ist falsch und darauf mache ich aufmerksam für andere Kunden und diejenigen, die in einem ähnlichen Fall sind.
Ich habe widerrufen per Einschreiben und den Vorgang nochmal in einem gesonderten Schreiben klar geschildert.
Wenn O2 sich dann mal meldet und ordentlich rechtfertigt, ist das Thema für mich erledigt.
Denn Fakt ist: Wenn ich nicht selbst dran geblieben wäre und zwei unterschiedlichen Kundenbetreuern und ihrer Aussage "Es gibt kein Widerrufsrecht bei einer Vertragsübernahme" geglaubt hätte, wäre meine Widerrufsfrist abgelaufen und ich wäre im Vertrag für ein weiteres Jahr drin geblieben.
Willst du immer noch wissen, was mein "Problem" ist?
Du musst dich auch nicht rechtfertigen oder Recht haben. Ich verweise nur darauf.
Mein Grundproblem sind die Aussagen von O2 - mehrfach an mich:
"Es gibt kein Widerrufsrecht"
Die ist falsch und darauf mache ich aufmerksam für andere Kunden und diejenigen, die in einem ähnlichen Fall sind.
Ich habe widerrufen per Einschreiben und den Vorgang nochmal in einem gesonderten Schreiben klar geschildert.
Wenn O2 sich dann mal meldet und ordentlich rechtfertigt, ist das Thema für mich erledigt.
Denn Fakt ist: Wenn ich nicht selbst dran geblieben wäre und zwei unterschiedlichen Kundenbetreuern und ihrer Aussage "Es gibt kein Widerrufsrecht bei einer Vertragsübernahme" geglaubt hätte, wäre meine Widerrufsfrist abgelaufen und ich wäre im Vertrag für ein weiteres Jahr drin geblieben.
Willst du immer noch wissen, was mein "Problem" ist?
Ezechiel82 schrieb:Denn Fakt ist: Wenn ich nicht selbst dran geblieben wäre und zwei unterschiedlichen Kundenbetreuern und ihrer Aussage "Es gibt kein Widerrufsrecht bei einer Vertragsübernahme" geglaubt hätte, wäre meine Widerrufsfrist abgelaufen und ich wäre im Vertrag für ein weiteres Jahr drin geblieben.
Nach Deiner Logik ebend nicht...
Willst du immer noch wissen, was mein "Problem" ist?
Er vielleicht nicht aber ich, was ist Dein Problem?
Gruß
Hast du denn nun einen Widerruf abgeschickt?
Gruß
Stefan
Gruß
Stefan
Hatte er zumindest angekündigt: KLICK
Sehr geehrter Stefan,
Mit freundlichen Grüßen
Ezechiel82 schrieb:... also so wie es aussieht, hat er schon vor deinem Post gepostet, dass er inzwischen widerrufen hat (so wie er es auch vorher angekündigt hatte, siehe den verlinkten Post meines Vorposters).
Kein Problem.
Du musst dich auch nicht rechtfertigen oder Recht haben. Ich verweise nur darauf.
Mein Grundproblem sind die Aussagen von O2 - mehrfach an mich:
"Es gibt kein Widerrufsrecht"
Die ist falsch und darauf mache ich aufmerksam für andere Kunden und diejenigen, die in einem ähnlichen Fall sind.
Ich habe widerrufen per Einschreiben und den Vorgang nochmal in einem gesonderten Schreiben klar geschildert.
Wenn O2 sich dann mal meldet und ordentlich rechtfertigt, ist das Thema für mich erledigt.
Denn Fakt ist: Wenn ich nicht selbst dran geblieben wäre und zwei unterschiedlichen Kundenbetreuern und ihrer Aussage "Es gibt kein Widerrufsrecht bei einer Vertragsübernahme" geglaubt hätte, wäre meine Widerrufsfrist abgelaufen und ich wäre im Vertrag für ein weiteres Jahr drin geblieben.
Willst du immer noch wissen, was mein "Problem" ist?
Mit freundlichen Grüßen
Stenzel schrieb:Wenn ich es richtig lese sogar 2 mal... Vermutlich fragt Stefan gezielt da er noch nichts im "System" sieht...
... also so wie es aussieht, hat er schon vor deinem Post gepostet, dass er inzwischen widerrufen hat (so wie er es auch vorher angekündigt hatte, siehe den verlinkten Post meines Vorposters).
Gruß
Sehr geehrter Sandroschubert,
Mit freundlichen Grüßen
Sandroschubert schrieb:
Wenn ich es richtig lese sogar 2 mal... Vermutlich fragt Stefan gezielt da er noch nichts im "System" sieht...... kann sein, aber so ein Einschreiben kann durchaus mehr als einen Tag unterwegs sein. Bis das dann bei O2 im System ist, vergeht vermutlich nochmal mindestens ein Tag. Passt also.
Gruß
Mit freundlichen Grüßen
@Stenzel Danke das du das was ich schreibe noch einmal wiederholst. Wir sind einmal einer Meinung.
Gruß
Gruß
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