kurze Schilderung:
ich will den Anbieter wechseln. Zur Rufnummernmitnahme hieß es, dass der Vertragsinhaber der selbe sein muss wie beim alten Anbieter.
Da mein O2-Vertrag noch über mein Vater (16 Jahre Kunde bei O2!) lief, haben mein Vater und ich das nun gemacht, damit ich einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter nutzen kann.
Gesagt, getan. Kostet ja auch 29,95 €.
Irgendwo stand wohl in den AGBs, dass damit die schon durchgeführte Kündigung meines Vaters nun unwirksam ist und ich damit wieder mindestens ein weiteres Jahr den Vertrag laufen lassen muss.
Wirklich offensichtlich drauf hingewiesen wurde man nicht. Aber klar - ich habe ein Häkchen gesetzt und bin es dann ja irgendwo auch selbst schuld.
Alles noch verständlich. Aber für mich nicht nachvollziehbar, dass es keine Möglichkeit gibt, eine Vertragsübernahme zu widerrufen oder rückgängig zu machen.
Mein Vater und ich haben es leider nicht gesehen. Aber einen Kunden, der seit 16 Jahren bei O2 (bzw. Viag Interkom) ist, wird nicht aus "Kulanz" in dem Fall geholfen und die Übernahme rückgängig gemacht.
Keine Chance. Ich war mit mehreren Kundenbetreuern im Chat verbunden. Kein Bewegen.
Oben drauf: ein anderer Kunde (dazu gibt es einen Forums-Verlauf) wurde dies genehmigt. Mir bzw. uns nicht.
meine Fragen:
1) wer kennt die Situation?
2) ist das wirklich rechtlich einwandfrei? Gibt es kein Widerrufsrecht bei Vertragsübernahmen? Würde man mir rechtlichen Beistand empfehlen?
3) An wen könnte man sich noch wenden?
Am Ende muss man sagen: Fehler gemacht, einen Tag danach bemerkt. Das interessiert O2 aber null. Man wird förmlich abgeschmettert.
Sehr enttäuschend.
Freue mich auf Rückmeldungen.
Lösung von Sandroschubert
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