Hallo,
kann ich meinen Vertrag stillegen lassen, wenn die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bereits abgelaufen ist (habe den Vertrag 30 Monate)
Hallo,
kann ich meinen Vertrag stillegen lassen, wenn die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bereits abgelaufen ist (habe den Vertrag 30 Monate)
Was verstehst Du unter Stilllegung?
Kündigen kannst Du jetzt jederzeit mit einmonatiger Frist. Meinst Du das?
Mit Vertragsstillegung meinte ich das Aussetzen des Vertrages
Du bist außerhalb der Mindestlaufzeit, also geht keine Vertragsstillegung.
Da steht's doch. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit
Ein Aussetzen sieht in dem Fall verkürzt so aus:
Hallo
willkommen in unserer o2 Community
Ein Vertrag ist in der Tat nur innerhalb einer Laufzeit von 14 Monaten von uns stilllegbar.
Wenn du den von Klaus VoIP gemachten Vorschlag verfolgen möchtest, kannst du nach unserem Artikel zur Rufnummernitnahme gehen. Auf solchem Wege kannst du dann deine Rufnummer auch wieder mit zu einem Laufzeitvertrag nehmen, wenn du wieder einen benötigst.
Viele Grüße,
Gerrit
Da steht's doch. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit
Das steht dort nicht, Sie haben wohl den falschen Beitrag kommentiert!
Das steht dort nicht, Sie haben wohl den falschen Beitrag kommentiert!
Nein. 4 haben das bestätigt und ich auch. Es ist nicht möglich!
Das steht dort nicht, Sie haben wohl den falschen Beitrag kommentiert!
Doch, das steht dort! Lese noch mal was du gepostet hast ;-)
Was soll denn die Wortklauberei? Ein O2-Moderator hat es zudem bestätigt, das ein Aussetzen nur innerhalb der MVLZ möglich ist. Außerdem ist noch gar nicht klar, ob Du für eine Stilllegung die entsprechenden Vorausetzungen hast. Es reicht nicht einfach nur eine Aussetzung zu beantragen. Dazu sind passende Gründe und Belege notwendig.
Daher ist es doch eigentlich gut, wenn Du keine formale Stilllegung brauchst. Oder was ist der Hintergrund der Fragestellung?
Nochmals deutlich:
Ein Mobilfunkvertrag kann (nicht muss) seitens o2 während einer 24monatigen MVLZ auf Kundenwunsch still gelegt werden ... das betrifft allerdings keine Verträge, die nach einer Mindestlaufzeit als monatlich kündbare Verträge weiterlaufen.
Hat man nach seinen 24 Monaten MVLZ jedoch aktiv verlängert, beginnt eine neue 24monatige Laufzeit und man kann eine Stilllegung beauftragen.
Kurz und knapp:
Um eine Stilllegung beauftragen zu können, muss der Vertrag aktuell eine Mindestlaufzeit haben und darf nicht monatlich kündbar sein.
Da steht's doch. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit
Das steht dort nicht, Sie haben wohl den falschen Beitrag kommentiert!
Ich habe den falschen Beitrag kommentiert? Nein, ich habe auf deinen Screenshot reagiert
Ohne Worte…
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