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Gelöst

Vertragsoptimimierung ohne den Hinweis dass die Weitersurfgarantie 1 mbit verfällt


Folgendes: ich habe im April meinen Umzug bei der Hotline in Auftrag gegeben, soweit ok.

Die Dame am Telefon bot mir an, meinen Handy-Vertrag zu optimieren.Ich möchte bemerken, dass ich meinen alten Vertrag schon sehr lange habe und dort die 1 mBit Weitersurfgarantie inkludiert war.

Ich würde nicht darauf hingewiesen, dass diese mit der Optimierung hinfällig ist.

Nun hab ich einen Vertrag an der Backe, der meinem Nutzungsverhalten absolut nicht gerecht wird.

Seit nunmehr 3 einhalb Monaten bin ich permanent in Kontakt mit der Hotline und jedesmal werden andere Aussagen getroffen.

Irgendwie habe ich die Schnauze voll von dieser Hinhaltetaktik und fühle mich dermaßen verarscht, dass ich echt den Eindruck habe, dass es bei O2 regelrecht darauf angelegt wird, die Kunden zu betrügen und nur Geld zu scheffeln 

 

Und nein, ich habe keine Mail mit den neuen Vertragskonditionen bekommen, da ich davon ausgegangen bin, hier nicht abgezogen zu werden !

Lösung von o2_Flo

Hey @Carmen75,

willkommen in der o2 Community.

Es tut mir Leid, dass du keine guten Erfahrungen mit unserer Kundenbetreuung gemacht hast. Es ist, erfahrungsgemäß, nicht immer ganz einfach mündlich über alle wegefallenden oder dazukommenden Vertragsbestandteile zu informieren. Entsprechend haben wir die Vertragszusammenfassung per Mail und die Möglichkeit des Widerrufs. Die Email ging an deine bei o2 hinterlegte Emailadresse. 

Viele Grüße,
Flo

12 Antworten

Vilureef
Legende
  • July 21, 2023

Hallo @Carmen75,

sprich du hast auch nicht ein Angebot per Email erhalten, was du mit „Jetzt kaufen“ bestätigen  solltest?

LG


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 21, 2023

Nein, auch das nicht 


Vilureef
Legende
  • July 21, 2023

Hallo @Carmen75,

dann ist er schwebend unwirksam und anfechtbar:

LG


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 27, 2023

Auch darauf habe ich hingewiesen und egal wo, auch nicht im Spam Ordner landete irgendeine Mail mit den Vertragskonditionen. 

Auf Bitte um Nachweis des versenden dieser Konditionen kommt die wahrscheinlich standartmäßig vordefinierte Antwort, dies sei ein rein automatisierter Prozess und man könne mit daher die Mail nicht noch einmal weiterleiten. 

Tja, wenn man keine versendet hat, geht das natürlich nicht.

Man wird bei o2 einfach nur über den Tisch gezogen.

Jetzt geht die Sache eben zum Anwalt und wird an den entsprechenden Stellen gemeldet. 


Omikron
Legende
  • July 28, 2023

Viel Erfolg!

Bedenke dabei aber, dass o2 den Versand einer E-Mail ggfs. nachweisen kann. 

Ich hoffe, Du hast eine gute Rechtsschutzversicherung, bekommst eine Deckungszusage und der von Dir zu zahlende Eigenanteil ist nicht allzu hoch.


Vilureef
Legende
  • July 28, 2023

Hallo @Omikron,

bei DSL Änderungen (Umzug, Vvl) kommen die Vertagskonditionen gerne auch per Post. Hier sollte erstmal der Vertragsabschluss nachgewiesen werden.

LG


o2_Flo
  • Team
  • Lösung
  • July 28, 2023

Hey @Carmen75,

willkommen in der o2 Community.

Es tut mir Leid, dass du keine guten Erfahrungen mit unserer Kundenbetreuung gemacht hast. Es ist, erfahrungsgemäß, nicht immer ganz einfach mündlich über alle wegefallenden oder dazukommenden Vertragsbestandteile zu informieren. Entsprechend haben wir die Vertragszusammenfassung per Mail und die Möglichkeit des Widerrufs. Die Email ging an deine bei o2 hinterlegte Emailadresse. 

Viele Grüße,
Flo


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 28, 2023

Viel Erfolg!

Bedenke dabei aber, dass o2 den Versand einer E-Mail ggfs. nachweisen kann. 

Ich hoffe, Du hast eine gute Rechtsschutzversicherung, bekommst eine Deckungszusage und der von Dir zu zahlende Eigenanteil ist nicht allzu hoch.

Womit wir beim Stichwort wären, denn genau um diesen Nachweis habe ich gebeten.

So schlau war ich bereits, schau hier die schlaue, wahrscheinlich auch standartisierte Antwort dazu 

 


Omikron
Legende
  • July 28, 2023

Womit wir beim Stichwort wären, denn genau um diesen Nachweis habe ich gebeten.

Ich sehe das Problem darin, dass o2 muss Dir nichts nachweisen muss, wenn sie auf dem Standpunkt stehen, alles richtig gemacht zu haben.

Nachweise muss o2 ggfs. erst vor einer Richterin oder einem Richter erbringen. 😉

 


Klaus_VoIP
Legende

Bedenke dabei aber, dass o2 den Versand einer E-Mail ggfs. nachweisen kann.

Stimmt! Aber nicht den Erhalt. Problem ist das SPAM-Filter aber auch die Abweisung von Mails vor der Zustellung. Ich habe nie eine Auftragsbestätigung von o2 bekommen, bevor ich das entdeckte:

Normale Mails kommen von o2online.de
Auftragsbestätigungen kommen von o2.de

Dummerweise werden selbst bei adresse@o2online.de die Mails von o2.de als nicht vertrauenswürdig abgewiesen und nicht zugestellt. Insofern zählt nur ein Zustellnachweis.

Ferner muss eine Bestätigung des Vertrages in Textform erfolgen, also ein aktiver Schritt. Wenn das nicht erfolgt ist →  kein Vertragsabschluß.


Omikron
Legende
  • July 28, 2023

Da hast Du natürlich völlig Recht. Deshalb schrieb ich auch „Versand“ und nicht „Erhalt“. 

Das Risiko und damit die Nachweispflicht des Erhalts der Mail liegt beim Absender, also bei o2, aber die greift eben erst bei einem eventuellen förmlichen Rechtsstreit  

Dass der Absender den Nachweis des Erhalts einer E-Mail nachweisen können muss, ist gemäß neuerer Rechtsprechung zwar in einem anderen Rechtsgebiet (Arbeitsrecht) festgelegt worden, aber sicher auch auf andere Gebiete (wie hier) übertragbar. 

Fraglich ist nur, ob man sich als Betroffener auf einen teuren und langwierigen Rechtsstreit einzulassen bereit ist angesichts vielleicht ggfs. vergleichsweise geringerer Streitwerte, zumal wenn man möglicherweise nicht oder nicht gut genug rechtsschutzversichert ist. Und dann bräuchte man auch noch die Unterstützung seiner Versicherung in Form einer Deckungszusage. 

Vielleicht setzt o2 genau darauf. 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • August 4, 2023

Hallo @Carmen75 ,

ich sehe, dass dich am 28.07.2023 ein Kolleg:in erreicht hat, um mit dir über dein Anliegen zu sprechen. 
Seid ihr denn zu einem Ergebnis gekommen ? 
Bist du nun zufrieden ? 

Gruß, Solveig