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Frage

Vertragskündigung!Sonderfall!

  • September 5, 2012
  • 10 Antworten
  • 1039 Aufrufe

frau_n
Besucher:in
Hallo,

 

ich habe eine Frage, wie kann ich mein Vertrag fristlos kündigen?

Es geht darum, dass ich zurück nach meine Heimat gehe und den Vertrag läuft noch, entsprechend der Vertragszeit, bis Juli 2013.

Mein Bankkonto werde ich löschen, das heisst dass die Kosten meiner monatliche Rechnung nicht mehr abgezogen werden.

 

Was muss ich in dem Fall machen? Wie kann ich mein Vertrag kündigen?

 

 

Danke im Voraus.

Auf eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Maria

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10 Antworten

bielo
Legende
  • September 5, 2012
So wie ich das sehe, ist dies kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wenn du die Sache sauber abwickeln willst, dann bitte o2, dich aus Kulanz aus dem Vertrag zu entlassen. Alternativ mögen sie dir einen Vorschlag zur Abwicklung, wie zB Freikaufen, anbieten.

 

Du kannst dazu die Hotline (interner Link) anrufen, ein Ticket (interner Link) eröffnen oder Email (interner Link) schreiben.

 

 

 

 


cucu20
Stammgast
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  • Stammgast
  • September 5, 2012
Mhmh also ich weiß, wenn man Deutschland verlassen muss, da die Behörde dazu auffordert, dass es dann ohne Probleme zu Vertragsaufgabe kommt ohne irgendwelche Zahlungen, da ja der Vertragspartner nicht mehr existent ist. Zumindest kenn ich so einenn Fall. Wie es aber ist, wenn man freiwillig in sein Heimatland geht, weiß ich nicht.

Alternativ kannst du ja jemanden suchen der deinen Vertrag übernehmen will, sollte dich O2 nicht aus dem Vertrag lassen.


bielo
Legende
  • September 5, 2012
cucu20 schrieb:
Mhmh also ich weiß, wenn man Deutschland verlassen muss, da die Behörde dazu auffordert, dass es dann ohne Probleme zu Vertragsaufgabe kommt ohne irgendwelche Zahlungen, da ja der Vertragspartner nicht mehr existent ist.

Ist das so? Welcher Partner existiert denn nicht mehr? Ich denke, in den Fällen wird es einfach aus Kulanz gemacht, weil man an das Geld eh nie rankommen wird.


cucu20
Stammgast
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  • Stammgast
  • September 5, 2012
Das ist so wie im Todesfall. Da existiert der Partner auch nicht mehr und die können auch kein Geld von Ihm kriegen.


bielo
Legende
  • September 5, 2012
cucu20 schrieb:
Das ist so wie im Todesfall. Da existiert der Partner auch nicht mehr und die können auch kein Geld von Ihm kriegen.

 

Auch da ist es reine Kulanz. Verträge gehen an die Erben.


cucu20
Stammgast
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  • Stammgast
  • September 5, 2012
Naja wie dem auch sei. Ob Kulanz oder auch nicht. Kenn zwar niemanden der bei O2 im Todesfall den Vertrag auflöst und die dann raus hauen ja nee wir warten bis das Erbe verteilt wird.


bielo
Legende
  • September 5, 2012
Ich auch nicht, wollte es halt nur rechtlich sauber darstellen. 😉 So weit ich weiß, lässt o2 sie in solchen Fällen (Tod) aus den Verträgen. Andere Anbieter wohl nicht, wie ich mal las. Also, alles ist gut. 😆


rossy
Besucher:in
  • Besucher:in
  • September 6, 2012
Laut dem neuen TKG kann man mit einer Frist von 3 Monaten den Vertrag kündigen, wenn am neuen Wohnort der Provider die bestellten Dienste nicht zur Verfügung stellen kann. http://www.tk-blog.de/2012/05/neues-telekommunikationsgesetz-gilt-ab-morgen/

 

Gruß Rossy

 


stefanniehaus
Legende
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Ja und? Der Vertrag kann auch im Ausland zu den vereinbarten Konditionen genutzt werden.

Das TKG spielt hier absolut keine Rolle.


bielo
Legende
  • September 6, 2012
Zunächst geht es dort beim TKG grundsätzlich um ortsgebundes Internet. Da es zudem vermutlich beim TE Roaming geben wird, trifft dieser Passus m.E. gar nicht zu.