Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Vertragsinhaberwechsel - Sonderkonditionen bleiben bestehen?


Benutzerebene 1
Hallo,

ich möchte meinen Vertrag (o2 All-in Blue XL professional) an meinen Vater weitergeben. Mein Vertrag läuft bis zum 08.2016. Mein Vater hat sein Vertrag vorgestern verlängert. Im Zuge der Vertragsverlängerung wollte er auch mein Vertrag übernehmen, um den Kombivorteil (10€) weiterhin zu erhalten, da er seinen DSL Vertrag zum 30.09 bei o2 gekündigt hat.

Meine Fragen sind jetzt folgende:

1. Wenn mein Vater meinen Vertrag übernimmt, verlängert sich dann meine Laufzeit? (laut FAQ bleibt die Vertragslaufzeit bestehen, also bis zu, 08.2016)

2. Bleiben die Sonderkonditionen (monatlicher Rabatt "o2 Discounts") meines Vertrags auch erhalten, wenn mein Vater den Vertrag übernimmt?

Ich würde mich über eine zeitnahe Rückmeldung freuen.

Vielen Dank!

icon

Lösung von o2_Michael 13 October 2015, 12:42

Zur Antwort springen

26 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen
Hallo Denkoo,

1. die Laufzeit bleibt gleich. Eine mögliche Kündigung wird jedoch hinfällig.

2. Die Sonderkonditionen fallen durch den Inhaberwechsel weg, da ein anderer Vertragspartner übernimmt.

Der Kombivorteil kann während der Laufzeit nicht übertragen werden. Erst wieder mit Vertragsverlängerung kann der Kombivorteil eingerichtet werden.

Dazu folgende Fußnote:

Wird der Ausgangs-Mobilfunktarif beendet oder in einen nicht am O2 Kombi-Vorteil teilnehmenden Tarif gewechselt, entfallen jegliche Rabatte auf die hinzugebuchten Tarife. Wird ein hinzugebuchter Tarif beendet, entfällt dessen Rabattierung.




Da vorgestern eine Verlängerung durchgeführt wurde kann man eventuell trotzdem in den Genuss des Kombivorteils (eventuell auf einen anderen Tarif) kommen, sofern die VVL rückgängig gemacht und neu durchgeführt würde (nach Vertragsübernahme und Beachtung des Widerufsrechts von 14 Tagen). Dies müsste allerdings durch einen o2_Moderator geprüft werden.

Benutzerebene 1
Hi,

danke für deine zügige und ausführliche Antwort.
Ich habe heute mit der Kundenbetreuung telefoniert.

Diese meinte, dass ein Vertragsinhaberwechsel nur eine Formalität wäre, es verlängert den Vertrag nicht und alle Sonderkonditionen und gewährte Rabatte bleiben unberührt.

Ich hoffe das bleibt auch so...wenn ich dann jetzt noch weiterhin den Kombi-Vorteil erhalte, ist alles perfekt...

Ich habe das Gespräch zur Sicherheit aufgezeichnet, damit ich im Notfall den Vertragsinhaberwechsel rückgängig machen kann, auch wenn die Widerrufszeit verstrichen ist.

Schönen Abend noch!

Du hast sicher den Gegenüber Bescheid gegeben bzw. in Kenntnis das Du das Telefonat aufzeichnest.

Ansonsten ist diese Aufzeichnung wertlos, es kann auch andere Konsequenzen haben.

Gruß

Benutzerebene 7
Abzeichen +7


Ich habe heute mit der Kundenbetreuung telefoniert.
Diese meinte, dass ein Vertragsinhaberwechsel nur eine Formalität wäre, es verlängert den Vertrag nicht und alle Sonderkonditionen und gewährte Rabatte bleiben unberührt.



Wie du unterhttps:// nachlesen kannst, bleiben Sonderkonditionen grundsätzlich nicht erhalten.



Ich habe das Gespräch zur Sicherheit aufgezeichnet, damit ich im Notfall den Vertragsinhaberwechsel rückgängig machen kann, auch wenn die Widerrufszeit verstrichen ist.



Sofern die Zustimmung des Mitarbeiters nicht eingeholt wurde (und auf der Aufnahme zu hören ist), ist diese, wie Sandro bereits angemerkt hat, wertlos. Und wenn du sie anderen leuten zugänglich machst, kannst du dich unter Umständen auch strafbar machen. Da du mit der Beantragung der Vertragsübernahme die aktuellen Bedingungen akzeptieren musst, ist es sowieso fraglich, ob ein solches Gespräch mit der Kundenbetreuung relevant ist.

Sie ist nicht nur wertlos. Es würde dann m.E. auch ein Straftatbestand erfüllt sein.

Edit: bezüglich der Sonderkonditionen: Von welchen reden wir da denn genau? Erfüllt dein Vater auch die Voraussetzungen für einen Prof-Tarif?

Benutzerebene 1
Hallo,

danke für eure Hilfe.

Ich habe mich missverständlich ausgedrückt.

Ich habe der Aufzeichnung durch o2 am Anfang des Gesprächs zugestimmt.

Kann man als Kunde nicht auch auf diese Gesprächsaufzeichnungen seitens o2 verweisen im Problemfall?

LG

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Nein.

Benutzerebene 1
Das ist schlecht ☹️

Beim Vorgang zum Vertragsinhaberwechsel im o2 Portal müssen lediglich folgende Vertragsbedingungen akzeptiert werden:

"Vertragsbedingungen



Zustimmung von O2

Bitte beachten Sie, dass ein Vertragsinhaberwechsel der Zustimmung durch O2 bedarf und abgelehnt werden kann. Sollte die Zustimmung nicht erfolgen, läuft der Vertrag in unveränderter Form weiter.

Sobald der neue Vertragsinhaber die Übernahme über den versandten Link bestätigt und seine Angaben vervollständigt hat, werden wir Ihren Auftrag bearbeiten. Der Vorgang der Vertragsübernahme wird innerhalb der nächsten 10 Werktage nach Eingang des Auftrags durchgeführt. Während dieser Zeit kann es zu einer temporären Beeinträchtigung unserer Dienstleistung kommen.

Der Vertragsinhaberwechsel wird erst mit der tatsächlichen Übertragung des Mobilfunk-Anschlusses wirksam. Nach der Durchführung erhalten Sie eine Bestätigungs-SMS (ausgenommen: O2 DSL, O2-Active-Data- und Go-Kunden mit Surf-Stick).

Nachdem Sie diese erhalten haben, händigen Sie Ihre O2-SIM-Karte bitte umgehend dem neuen Vertragspartner aus, sofern noch nicht geschehen.

Im Falle eines fristgerechten Widerrufs durch den zukünftigen Vertragspartner fällt der Vertrag und alle daraus entstehenden Pflichten an Sie zurück.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen im Falle eines fristgerechten Widerrufs die Rufnummer bzw. der Vertrag erst nach Ablauf der vorgegebenen Frist (14 Tage) für weitere Vertragsänderungen bzw. Neubeauftragung eines Vertragsinhaberwechsels zur Verfügung stehen.



Kosten und Rechnungsstellung

Für den Vertragsinhaberwechsel werden dem neuen Vertragsinhaber pro Rufnummer (für DSL einmalig pro Auftrag) 29,99 € in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsstellung unter der neuen Kundennummer kann erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung erfolgen. Die Abrechnung erfolgt zu den zum Zeitpunkt des Vertragsinhaberwechsels gültigen Preisen. Sonderkonditionen, die nur zugunsten des bisherigen Vertragspartners vereinbart worden sind, entfallen.

Bitte beachten Sie, dass die Anrechnung der monatlichen Gesprächsgutschriften, Frei-SMS bzw. Frei-Minuten oder Inklusiv-Verbindungen in der ersten Rechnung - entsprechend dem tatsächlich abgerechneten Zeitraum - anteilig erfolgt. Auch die Berechnung von monatlichen Grundgebühren und Paketpreisen erfolgt demzufolge in der ersten Rechnung nur anteilig. Bis zur Vertragsabgabe und Abschlussrechnung ist der alte Vertragsnehmer zum Ausgleich der bis dahin erbrachten Leistungen verpflichtet.

Portalzugriff

Nach einem erfolgreichen Vertragsinhaberwechsel wird der Portalzugriff auf www.o2.de für Ihren Vertrag deaktiviert, vorhandene Mailboxnachrichten gelöscht und Abonnements von Dritt- bzw. Mehrwertdienste-Anbietern gekündigt. Sollten Sie einen O2 Jamba Tarif besitzen, bleibt diese Option weiterhin bestehen. Rein vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass die Deaktivierung des Portalzugriffs auch die Löschung eventuell gespeicherter E-Mail-Nachrichten beinhaltet. Sollten Sie als Vertragsbestandteil die Online-Rechnung von O2 erhalten, werden Ihnen alle weiteren Rechnungen für die anteilige Kostenaufstellung bis zur Vertragsabgabe sowie die Abschlussrechnung in Papierform zugestellt.

Kündigung

Der Vertrag ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Eine ausgesprochene Kündigung Ihrerseits wird unwirksam und muss, sofern gewünscht, vom neuen Vertragspartner erneut schriftlich eingereicht werden.

Die Mitarbeiter der Kundenbetreuung stehen Ihnen für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung.

"

In diesen Vertragsbedingungen steht nichts über den Wegfall der bestehenden Rabatte. Meiner Meinung nach ist das FAQ hier kein Vertragsbestandteil.

Was denkt ihr?

Benutzerebene 7
Abzeichen
In den Vertragsbedingungen steht das mit dem Wegfall der Sonderkonditionen sogar nochmal explizit drin, fällt mir gerade auf.

Sehe ich auch:

Sonderkonditionen, die nur zugunsten des bisherigen Vertragspartners vereinbart worden sind, entfallen.

Benutzerebene 1
Ja das wären z.B. Rabatte für Selbständige. Wenn diese Voraussetzung durch den neuen Vertragsinhaber nicht erfüllt sind, fällt natürlich auch der Rabatt weg.

Es wäre aber unfair zu sagen alle Rabatte fallen weg. In meinem Tarif habe ich eine monatliche Vergünstigung des ursprünglichen Tarifs bei der letzten Vertragsverlängerung aushandeln können.

Fällt dieser dann weg?

Ich sag mal ja.

Benutzerebene 1
Wie kann ich denn da sicher gehen...Wenn Ihr sagt auch wenn das Gespräch aufgezeichnet wird, nützt es mir nichts.

Ich möchte den Rabatt nicht verlieren, denn dieser ist höher als die Einsparung durch den Kombivorteil.

Irgendwie muss ich ja eine Antwort bekommen, sei es schriftlich oder am Telefon, auf die ich mich auch stützen kann..

Was empfehlt ihr mir?

Danke für eure Hilfe!

Warte bis ein Mod dir das hier konkret bestätigt.

Die Frage nach den Voraussetzungen zum Prof-Tarif hast du gesehen?

Benutzerebene 1
Ich bin selbständig, und mein Vater ebenfalls. Er hat einen Professional L Tarif.

Benutzerebene 7
Hallo Denkoo,

so ganz pauschal gelten die Vertragsbedingungen, die besagen, dass Sonderkonditionen wegfallen. Ein Blick auf deine Daten hilft da. Allerdings bekomme ich bei den Daten zu der Handynummer, mit der du dich hier registriert hast, bereits zwei Verträge angezeigt. Aufgrund des Geburtsdatums könnte es sich dabei auch um deinen Vater als Vertragsinhaber handeln. Habt ihr die Vertragsübernahme bereits vor einem Monat durchgeführt oder käme dein Vertrag als dritter Mobilfunkvertrag dazu? Magst du verraten, was du als zusätzlichen Rabatt verhandelt hast?

Beste Grüße

Michael

Hallo Michael,

ich habe eine etwas komplizierte Situation. Ich bin im September von eplus zu o2 gewechselt, d.h. der Vertrag hat sich automatisch um zwei Jahre verlängert. Der Vertrag lief vorher auf den Namen meiner Mutter, was ich jetzt vor kurzem geändert habe und ihn auf meinen Namen umgeschrieben habe, da ich dachte ich kann dann den junge Leute Tarif nutzen, was aber gar nicht geht, da ich den Tarif noch nicht ändern kann.

Ausserdem habe ich nun die Bestätigung für mein Studium im Ausland bekommen und kann den Vertrag somit nicht mehr gebrauchen und möchte ihn gerne an einen Freund übertragen.

Meine Frage ist jetzt

1. kann ich den ersten Inhaberwechsel rückgängig machen und

2. bleibt der Rabatt von 10€ bis Ablauf des Vertrages bestehen? Weil wenn ich jetzt auf mein Tarif gehe steht er noch immer dort-das bleibt dann auch so, richtig?

Mit freundlichen Grüßen,

Alina

Benutzerebene 7
Hallo @Alinax‌,

rückgängig machen können wir den Wechsel nicht, wir können nur einen neuen Wechsel machen.

Die Rabatte bleiben auch beim Wechsel bestehen.

Möchtest Du den Vertrag denn wieder auf Deine Mutter übertragen oder an einen Freund?

Das ist mir nicht so ganz schlüssig.

Lieben Gruß,

Jessica ☺️

Hallo Jessica,

danke für deine schnelle Antwort! Ich würde den Vertrag gerne an einen Freund übertragen.

Bedeutet das, dass ich die Gebühr für den Wechsel doppelt bezahlen muss?

Liebe Grüße,

Alina

Benutzerebene 7
Hallo @Alinax‌,

wenn Du einen weiteren Vertragsinhaberwechsel vornehmen möchtest fallen erneut Kosten an, ja.

Optional könntest Du auch eine Stilllegung des Vertrages beantragen bis Du wieder zurück bist, da fallen allerdings auch Kosten an.

Viele Grüße,

Jessica ☺️

Aber ich dachte, es gäbe ein zweiwöchiges Widerrufsrecht?!

Benutzerebene 7
Hallo Alinax,

da hast du recht! Da die Vertragsübernahme erst vor  8 Tagen war, bist du noch innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist. Sollen wir also den Vertrag wieder auf deine Mutter übertragen, damit ihr dann den Vertrag auf deinen Bekannten übertragen könnt?

Beste Grüße

Michael

Hallo Michael,

sofern dabei nicht doppelte Kosten anfallen, gerne. Bekomme ich die 30 Euro dann wieder zurück?

Grüße,

Alina

Benutzerebene 7
Hi Alinax,

die Stornierung der Übernahme habe ich so eben veranlasst. Die Kosten bekommst du per Guthabenbuchung erlassen.

Sobald die Stornierung durch ist, kannst du dann gerne eine erneute Übernahme veranlassen.

Gruß,

Marc

Hallo Marc,

vielen Dank! Was bedeutet "Guthabenbuchung", wo kann ich das dann einsehen?

Grüße,

Alina

Deine Antwort