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Vertragsinhaberwechsel


Guten Abend,

 

ich habe vor kurzem einen Vertragsinhaberwechsel durchführen lassen und der laufende Vertrag war zum 08.10.2021 gekündigt. Ich wollte nun die Rufnummer von diesem Vertrag zu meinem neuen Anbieter mitnehmen. Heute hatte ich dann Kontakt mit einem Supportmitarbeiter aus dem O2-Chat bei dem mir versichert wurde das der laufende Vertrag trotz Vertragsinhaberwechsel gekündigt ist und zum 8.10.2021 ausläuft. Wenn ich nun aber auf mein O2-Konto gehe steht bei mir das der Vertrag ungekündigt ist und am 9.10.2021 erneuert wird. Kann man mir bitte weiterhelfen damit mein Vertrag wie schon vor dem Vertragsinhaberwechsel trotzdem noch gekündigt bleibt und zum 8.10.2021 ausläuft damit ich meine Rufnummer mitnehmen kann zu meinem neuen Anbieter?

 

Mit freundlichen Grüßen

Sven

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Lösung von Bollermann 6 October 2021, 23:22

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3 Antworten

Benutzerebene 7
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Die Kündigung vom vorigen Vertragsinhaber ist ungültig, kann von dir aber erneut eingereicht werden... Selbstverständlich erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt...

 

Siehe Bedingungen zum Vertragsinhaberwechsel: 

 

 

Benutzerebene 7
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Was online steht stimmt oft nicht.

Die Rufnummer mitnehmen kannst du jederzeit, aber eigentlich wird bei einem Vertragsinhaberwechsel eine Kündigung unwirksam. Wenn der Kundenservice sagt, dass die Kündigung noch aktiv ist, wird das wohl so im System stehen. Am 8. Oktober sollte dann die SIM dann deaktiviert werden. Wenn nicht, am besten nochmal anrufen. Stell dich aber darauf ein, dass die Kündigung nicht mehr aktiv ist, so wie das in den Bedingungen zum Vertragsinhaberwechsel steht.

Benutzerebene 7

Hallo @SvenG123, willkommen hier in unserer o2 Community :-)

Wenn ein Vertrag übernommen wird, dann wird die normale Laufzeit und das normale Ende der Laufzeit mitgenommen. Dies bedeutet aber nicht, dass auch bestehende Kündigungen übernommen werden. Diese werden, wie @Bollermann schon geschrieben haben nichtig, da die Person, die die Kündigung ausgesprochen hat eben nicht mehr Vertragspartner ist. Wenn eine solche gewünscht sein sollte, ist also tatschlich vom neuen Vertragspartner eine Kündigung auszusperechen, hier gelten natürlich dann auch die jeweiligen Kündigungsfristen von aktuell 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

Die Mitnahme der Rufnummer ist, das hat @bs0 ganz richtig geschrieben, jederzeit möglich.

Ließ sich denn mittlerweile alles soweit klären? Oder gibt es noch offene Punkte, wo wir für dich mal genauer nachschauen sollen? :-)

Gruß,

Lars

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