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Vertragsende

  • December 4, 2021
  • 10 Antworten
  • 165 Aufrufe

mona_160175
Besucher:in

Ich habe am 08.11. meinen Vertrag gekündigt zum 31.12.21 bereits mit dem Vermerk der Novelle zum Telekommunikationsgesetz das am 01.12. in Kraft getreten ist.

Man hat dies ignoriert und meinen Vertrag 12 Monate verlängert und das Vertragsende auf den 12.11.22 gesetzt.

Nach einem Gespräch mit einem Mitarbeiter bei der Kundenhotline sollte ich einfach nochmal kündigen.

Also noch eine Kündigung am 01.12. geschickt.

Leider wurde dadurch mein Vertragsende nicht verändert.

Dadurch wird meine Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter blockiert und ich habe Anspruch auf eine 4 wöchige Kündigungsfrist.

Wie oft soll ich noch kündigen damit man mich endlich aus diesem Vertrag lâsst?

Lösung von o2_Bianca

Hallo @mona_160175,

vielen Dank, dass du dich mit deinem Anliegen hier in der Community meldest. :bouquet: Schade, dass du deinen Vertrag bei o2 nicht weiter nutzen möchtest. Ich kann deine Verwunderung über das Kündigungsdatum gut nachvollziehen. Mittlerweile sind alle Daten in deinem Kundenkonto den neuen Richtlinien angepasst worden. Dein Vertrag endet im Januar 2022. Hast du dazu schon eine Information erhalten?:relaxed:

Viele Grüße Bianca

10 Antworten

  • December 4, 2021

Hi, bis eine Kündigung bearbeitet ist kann es eine Weile dauern,

vermutlich bist du auch nicht der einzige, der jetzt kündigt.

Klar, das eine Kündigung erst nach in Kraft treten des Gesetzes bearbeitet/ angenommen wird.

Wenn du über die O2App oder den meinO2 Bereich deine Rufnummer selbst zur Portierung frei gibst,

kannst du die Portierung bei deinem neuen Anbieter sofort starten.

mfg

 

O2 Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter

https://www.o2online.de/service/rufnummernmitnahme/

Option 1) Sofortiger Wechsel

Wenn deine O2 Mobilfunknummer aus dem laufenden Vertrag zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden soll, dann ist die Portierungserklärung (Freigabe der Rufnummer) erforderlich. Dies kannst du einfach über die Mein O2 App oder in Mein O2 beauftragen.
Nach der Beauftragung versenden wir eine Bestätigung per SMS und E-Mail. Ab dann kannst du eine Portierung deiner o2 Rufnummer bei deinem neuen Anbieter beauftragen. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen keine Anfrage, wird die Freigabe deiner Rufnummer gelöscht und muss neu beauftragt werden.

Gut wissen: Sobald die Rufnummer zum neuen Anbieter übertragen wurde, wird der Vertrag mit einer neuen O2 Rufnummer weitergeführt und kann zu den bisherigen Konditionen genutzt werden.

Edit o2_Kathi 01.12.25 Vollzitat entfernt


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • December 4, 2021

Wann hast du denn den Vertrag abgeschlossen und endet deine Mindestvertragslaufzeit? 11/21 oder 11/22? 

 

Die Rufnummer kannst du jederzeit mitnehmen... 


mona_160175
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 5, 2021

Meine Mindestvertragslaufzeit endete am 11.11.2021. mein Vertrag wurde jetzt um 12 Monate verlängert bis zum 12.11.2022 weil ich damals im August nicht gekündigt hatte.


  • December 5, 2021

 

@mona_160175

Also noch eine Kündigung am 01.12. geschickt.

 

Wie hast du die Kündigung geschickt?   Per Post oder Fax?

Diese Kündigung ist heute am  5.12.2021 sicherlich noch nicht im Portal sichtbar.

Edit o2_Kathi 01.12.25 Vollzitat entfernt


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • December 5, 2021

Wenn die Kündigung, die du am 1.12. versendet hast, bis zum 11.12. eingegangen ist, bist du zum 11.1.2022 raus ... 


Vilureef
Legende
  • December 5, 2021

Hallo,

@mona_160175 damit die neue Kündigung eingetragen wird, muss zwingend die alte rausgenommen werden. Überschreiben geht nicht. Lass dir morgen die Kündigung zum 22.11.22 über den Chat: https://www.o2.de/kundenservice-chat rausnehmen. Erst danach, mit diesem Formular: https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/faxvorlage-kuendigung-mobilfunkvertrag/ per Fax kündigen, dann wird die Kündigung noch am gleichen Tag eingetragen.

Edit: bedeutet das: 

Dadurch wird meine Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter blockiert und ich habe Anspruch auf eine 4 wöchige Kündigungsfrist.
du hast schon einen Portierungsauftrag zum neuen Anbieter zu laufen?

LG

Edit o2_Kathi 01.12.25 Vollzitat entfernt


o2_Bianca
  • Moderatorin
  • Lösung
  • December 17, 2021

Hallo @mona_160175,

vielen Dank, dass du dich mit deinem Anliegen hier in der Community meldest. :bouquet: Schade, dass du deinen Vertrag bei o2 nicht weiter nutzen möchtest. Ich kann deine Verwunderung über das Kündigungsdatum gut nachvollziehen. Mittlerweile sind alle Daten in deinem Kundenkonto den neuen Richtlinien angepasst worden. Dein Vertrag endet im Januar 2022. Hast du dazu schon eine Information erhalten?:relaxed:

Viele Grüße Bianca


  • Besucher:in
  • November 30, 2025

Hallo,

ich hab vor ein paar jahren wegen kurzarbeit / corona alle meine Verträge bei O2 gekündigt und es wurde mir auch bestätigt. da ich auch probleme mit der bank bekam konnte ich kein online banking machen und am counter nicht sehen wer bei mir was abbuchte leider hab ich vor lauter frust meine kontoauszüge nicht angeschaut ergo O2 hat weiter den Festnetzanschluss knapp 40 euro abgebucht.

Jetzt müsste ich fristgerecht kündigen habe aber weder Unterlagen noch hinweis wie meine Festnetznr ist, auf Online anfrage bekam ich die Antwort das kein Vertrag vorhanden sei aber es wurde schön monatelang abgebucht , dann hab ich die Beträge zurückbuchen lassen und zack kam eine Mahnung mit Androhung vom Gerichtsvollzieher aber Rechnung hab ich keine bekommen.

ALLES SEHR SELTSAM FINDE ICH.

ich muss wohl zum Rechtsanwalt um aus diesen Vertrag rauszukommen.

 

mfg

Sunnyinmuc


Klaus_VoIP
Legende
  • November 30, 2025

Ist denn der Festnetzanschluss noch aktiv gewesen?

Für die Kündigung brauchst Du eigentlich nur die Kundennr. von der Abbuchung. 
Mit eigenhändig unterschriebenen Kündigungen und den passenden Angaben geht es auch in Schriftform, wahrscheinlich sogar ohne Kundennr.. 

Seltsam ist übrigens wieso Du Dich an ein 3 Jahre altes, unpassendes Thema anhängst. 😉


Klaus_VoIP
Legende

@Sunnyinmuc  Schade das Du nicht mehr geantwortet hast. 

Ist denn der Festnetzanschluss noch aktiv gewesen?

Das wäre wichtig um zu klären, ob der Anschluss vielleicht nur kaufmännisch nicht deaktiviert wurde und daher eine Erstattung möglich wäre, wenn technisch deaktiviert(=keine Leistungserbringung) .