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Vertragsabschluss durch arglistige Täuschung

  • November 20, 2022
  • 15 Antworten
  • 357 Aufrufe

Hallo, 

 

ich bin entsetzt! Zum Geschehenen: Meine Lebensgefährtin hat mir eine Partnerkarte bestellt, die ich nun auf mich habe umschreiben lassen. Mir wurde ein Angebot unterbreitet: 


Hier wird von enthaltenen Vorteilen und meiner Ersparnis schwadroniert - ohne Sternchen - Ich bezahle 19,99€ im Monat. Was erhalte ich heute? Einen Vertrag mit einer monatlichen Gebühr von 34,99€. 
Mir ist bewusst, dass irgendein schlauer O2-Mitarbeiter mir nun sagen wird, dass Kombivorteile erlöschen, wenn sich der Inhaber verändert, sodass nur noch ein Vertrag da ist. Nur hätte man das vor Vertragsschluss kommunizieren müssen - und zwar nicht über einen Sternchentext in den Vertragsbedingungen, sondern im unterbreiteten Angebot.

Ihre Hütchenspielermasche ist kriminell! Wir werden nun sämtliche Verträge in der Familie (3 Mobilfunkverträge, DSL-Vertrag und meinen Vertrag) kündigen und uns einen ehrlichen Vertragspartner suchen - traurig.

15 Antworten

Vilureef
Legende
  • November 20, 2022

Hallo,

widerrufe den Vertragsinhaberwechsel an widerruf@cc.o2online.de
Dann wird wieder alles auf Ursprung inkl. Kombi-Vorteil gesetzt. Kündigen zum Laufzeitende kannst du dann immer noch.

LG


Der Vertrag ist bereits widerrufen. Da der Vertrag meiner Lebensgefährtin ebenfalls noch keine 14 Tage alt ist, wird dieser ebenfalls widerrufen. Für solch eine Masche zahle ich keinen Cent.


eijo
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • November 20, 2022

Es ist tatsächlich ärgerlich, dass die Anzeigen in den Mails bzw. der App oft nicht vollständig sind, bzw alle Sternchen-Zusätze aufgeführt sind, um die Übersicht zu gewährleisten. Wesentliche Dinge wie die Gültigkeit der Rabatte sollten wirklich deutlicher ersichtlich sein.
Hast du per Mail die Vertragszusammenfassung erhalten? Außerdem wird diese auf der Seite zum Download verlinkt, bevor du “jetzt kaufen” drückst.

Dort sollte beim Kombi-Vorteil etwas stehen wie “15 EUR Kombi-Vorteil Vorteil gilt nur wenn und solange der Kunde über einen zusätzlichen, berechtigenden o2 Vertrag verfügt, der unter demselben Rechnungskonto geführt wird.”

Schau bitte in die Unterlagen, die dir vor Abschluss zum Angebot zugegangen sind. Läuft der Vertrag nicht auf einen Account/Namen, der diese Bedingung, also einen Erstvertrag besitzt, dann entfällt der Kombi-Vorteil damit automatisch.

Ich nehme mal an, das ist durch deinen Vertragsinhaberwechsel passiert. Tatsächlich ist es m.M.n irreführend dir einen Kombi-Vorteil aufzuführen, der garnicht zum Tragen kommt, aufgrund des neuen bekannten Vertragsinhabers, für den o2 ja eigentlich wissen müsste, ob dieser einen Vertrag hat der zum Kombi-Vorteil berechtigt oder nicht (in deinem Screenshot ist der Vertragsinhaberwechsel ja bereits für das Angebot vermerkt). Das gilt natürlich nur für den Fall, dass dir das Angebot auch unter den Bedinungen unterbreitet wurde, die dann nach Abschluss auch noch galten.

Ob hier Arglist durch Vorsatz vorliegt, wäre erstmal zu prüfen. Wenn du noch in der Widerrufsfrist bist, gibt es doch deutlich einfachere Wege. Ich denke hier könnte man an der Systematik zu den Angeboten nochmal nacharbeiten.


Vilureef
Legende
  • November 20, 2022

Hallo,

dann ist ja alles gut. 
Übrigens spielt O₂ auch Spielchen, wenn die Bedingungen zum Kombi-Vorteil erfüllt sind. Man legt einfach beim Vertragsinhaberwechsel eine andere Kundennummer an, und der Kunde rennt dann monatelang seiner vorvertraglichen Vertragszusammenfassung hinterher.

LG


Ich habe den Vertrag unter Bezugnahme auf das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen widerrufen - nicht wegen arglistiger Täuschung, da ich mir eine Diskussion mit diesen Hütchenspielern getrost sparen kann. Trotzdem liegt diese hier in meinen Augen eindeutig vor - einfach unterirdisch. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 20, 2022

Eine arglistige Täuschung ist gar nicht erkennbar! Du hast einfach erwartet, dass die Bedingungen klarer dargestellt werden, was als Verbesserungswunsch auch legitim ist. Ob es realistisch ist zu erwarten, dass ein Kombivorteil weiterhin besteht wenn der Vertrag auf einen anderen Kunden übertragen wird sei dahingestellt.


Eine arglistige Täuschung ist gar nicht erkennbar! Du hast einfach erwartet, dass die Bedingungen klarer dargestellt werden, was als Verbesserungswunsch auch legitim ist. Ob es realistisch ist zu erwarten, dass ein Kombivorteil weiterhin besteht wenn der Vertrag auf einen anderen Kunden übertragen wird sei dahingestellt.

Arglistige Täuschung wird als das „vorsätzliche Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen“ definiert. Die Täuschung entsteht dadurch, dass der Verkäufer dem Käufer Eigenschaften suggeriert oder vorenthält, die so nicht gegeben sind.

 

Hier ist eigentlich nur noch die Frage des Vorsatzes zu klären. Aber vielen Dank für deine unqualifizierte Meinung. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 20, 2022

Für dich unqualifiziert wohl weil sie nicht zu deiner Argumentation passt! Ich weiß sehr gut was rechtlich eine arglistige Täuschung ist und diese liegt hier nicht vor. Oder hast du am Telefon gesagt, dass du einen Vertragsinhaberwechsel vornehmen möchtest und wurde dir daraufhin gesagt, dass der Vorteil trotzdem bestehen bleibt?


Nein, ich habe online einen Vertragsinhaberwechsel angestoßen und mir wurden, wie den Screenshots zu entnehmen ist, falsche Konditionen versprochen. 
 

„Das sparen Sie mit dieser Bestellung.“

„Enthaltene Rabatte“

“Gesamtpreis“ der nicht eingehalten wird. 
 

Dabei belasse ich es nun auch. Ich habe besseres zu tun, als mit Hobbyjuristen zu diskutieren.

Einen schönen Sonntag noch.


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 20, 2022

Der Hobbyjurist bist hier eher du, und ich habe auch besseres zu tun als Diskussionen mit Personen zu führen, die nur Rechte aber keine Pflichten (z.B. nachfragen) erkennen wollen. Die Konditionen hat der Vertrag (Partnerkarte) bekommen, aber du hast durch den Inhaberwechsel die vertragliche Grundlage geändert.

Nochmal: Ich finde auch, die Darstellung müsste viel besser sein, das stimme ich dir 100% zu, und das könnte man auch als irreführend bezeichnen, eine arglistige Täuschung sehe ich nach wie vor nicht. Und nur darum geht es in meinen Texten. Diese Meinung musst du nicht teilen.

Dass du widerrufen konntest ist gut, dafür ist das Widerrufsrecht da. 

Dir ebenfalls noch einen schönen Sonntag.


Bollermann
Legende
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  • November 20, 2022

Kombi(nation)vorteil.... 

 

Sagt schon alles... 


witti
Legende
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  • November 20, 2022

Dann werde ich auch mal meinen unqualifizierten Beitrag dazu leisten. 
1. Du hast schon länger O2 Verträge.

    Also kennst Du die Verkaufstrategien von O2.

  1. Ist es nicht eher so das Du versucht hast O2 zu täuschen in dem Du einen Partnervertrag mit den vorgesehenen Rabatten abschließt und dann hoffst O2 merkt das nicht?
  2. Jetzt hat O2 es gemerkt und ist dann der Böse weil O2 sich nicht „abzocken“ lässt? 
     

 Denk mal drüber nach. Wenn du dann dabei bist denke auch mal drüber nach ob du andere Kunden beleidigen musst nur weil du mal auf Gegenwind stößt, den Du im Übrigen auch noch selbst provoziert hast.

LG Witti 

 

Dieser Post entspricht meiner persönlichen Meinung. Ich arbeite NICHT für O2 oder ein Tochterunternehmen. 
 


  • November 20, 2022

 

für alle die gerne vor einem Vertragsinhaberwechsel etwas lesen möchten:

 


Dann werde ich auch mal meinen unqualifizierten Beitrag dazu leisten. 
1. Du hast schon länger O2 Verträge.

    Also kennst Du die Verkaufstrategien von O2.

  1. Ist es nicht eher so das Du versucht hast O2 zu täuschen in dem Du einen Partnervertrag mit den vorgesehenen Rabatten abschließt und dann hoffst O2 merkt das nicht?
  2. Jetzt hat O2 es gemerkt und ist dann der Böse weil O2 sich nicht „abzocken“ lässt? 
     

 Denk mal drüber nach. Wenn du dann dabei bist denke auch mal drüber nach ob du andere Kunden beleidigen musst nur weil du mal auf Gegenwind stößt, den Du im Übrigen auch noch selbst provoziert hast.

LG Witti 

 

Dieser Post entspricht meiner persönlichen Meinung. Ich arbeite NICHT für O2 oder ein Tochterunternehmen. 
 

Woher nimmst du denn deine Informationen? Ich hatte vor gestern noch nie einen O2 Vertrag auf meinen Namen und daher auch keine Kenntnis darüber, welche „Verkaufsstrategien“, unfassbar euphemistisch ausgedrückt, an den Tag gelegt werden. Ich sehe für o2 keinen Nachteil darin, dass ich rund 35€ für einen Inhaberwechsel bezahle und die bestehenden Konditionen weiter Bestand haben. Wo siehst du hier einen Täuschungsversuch, wenn O2 rund 35€ mehr daran verdienen würde, als ohne Inhaberwechsel? Das ist eine lächerliche Anschuldigung.

Es ist wirklich schön zu sehen, wie ihr euch zusammentut, um euch vor solch unseriöse Geschäftstechniken zu stellen. Ich habe in gutem Glauben gehandelt und mir wurden auf der in den Screenshots abgebildeten Seite Konditionen genannt, die sich auf den Vertrag nach dem Inhaberwechsel beziehen - nachdem ich meine persönlichen Daten und meine Rechnungsadresse eingeben habe. Hier hätte eine Prüfung stattfinden und der entfallende Rabatt angemerkt werden müssen, anstatt einen falschen Gesamtpreis direkt über dem „jetzt kaufen“ Button zu platzieren und falsche Konditionen, wie o.g., aufzuführen.

 

ICH spare mit diesem Angebot keine 399€

 

ICH bezahle keine 19,99€ im Monat

 

ICH habe aber einen Inhaberwechsel angestoßen und eine Stunde später dieses irreführende Angebot erhalten. 

 

 

Dass O2 hier nicht im Sinne des Verbrauchers handelt, habt ja auch ihr selbst angemerkt. Die Deutungshoheit, ob hier arglistige Täuschung vorliegt, obliegt glücklicherweise nicht in ihrem Stolz verletzten Forumsmitgliedern, sondern der deutschen Justiz, die aufgrund meines Widerrufsrechts natürlich nicht eingebunden werden muss. Es wäre trotzdem Interessant zu sehen, wie hier entschieden würde. 


 

Der Klügere gibt nach. Eine traurige Wahrheit. Wenn alle Klügeren nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert…

Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916, österreichische Schriftstellerin, deren psychologischen Erzählungen zeitgenössisch bedeutsam waren).


o2_Michi
  • Moderator
  • November 26, 2022

Hallo @Nichtmehrlangekunde 🙂

bei der Zusammenfassung der Tarifkonditionen würde ich mir auch eine optimaler dargestellte Auflistung der Grundgebühren und Rabatte wünschen. Beim Kombivorteil ist es allerdings so, dass dieser auf einer berechtigten Hauptkarte basiert und der Rabatt wegfällt, wenn dieser Erstvertrag so nicht mehr existiert.

 

Gruß,

Michi