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vertragsabschluss als minderjähriger



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43 Antworten

 

es liegt in der rechtlichen Natur, dass die Erziehungsbrechtigten eine entsprechende Erklärung abgeben müssen, dass sie keinerlei Kenntnis über den abgeschlossenen Vertrag hatten und daher keinerlei Erlaubnis bzw Genehmigung zum Abschluss des Vertrages gegeben hatten.

 

Und aus diesem Grund muss sich o2 direkt an die Erziehungsberechtigen wenden und keine Mitteilung in einem Forum bekannt geben.

 

Es kann nicht sein, dass ein Minderjähriger eine Aufforderungen an seine Erziehungsberechtigten zu übermitteln, ohne die eventuellen rechtlichen Folgen zu kennen. 

Warum? Der TE gibt hier n, evt wieder falsch, keine rechtmäßigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Da kann o2 drum bitten, dass sich die Berechtigten an o2 schriftlich wenden. o2 kann das hier auch alles ohne Beachtung liegen lassen. Mit einem Minderjährigen müssen sie hier gar nicht reden.

 

es liegt in der rechtlichen Natur, dass die Erziehungsbrechtigten eine entsprechende Erklärung abgeben müssen, dass sie keinerlei Kenntnis über den abgeschlossenen Vertrag hatten und daher keinerlei Erlaubnis bzw Genehmigung zum Abschluss des Vertrages gegeben hatten.

 

Und aus diesem Grund muss sich o2 direkt an die Erziehungsberechtigen wenden und keine Mitteilung in einem Forum bekannt geben.

 

Es kann nicht sein, dass ein Minderjähriger eine Aufforderungen an seine Erziehungsberechtigten zu übermitteln, ohne die eventuellen rechtlichen Folgen zu kennen. 

Welche rechtlichen Folgen?

Straftat?

Benutzerebene 7

@bielo 

Hallo,

bitte nicht mit betrügen oder Straftaten. Das der TE falsche Angaben gemacht hat mit seinem Geburtsdatum ist außer Frage. Trotzdem ist der Vertrag nichtig, da bei Vertragsabschluss der TE minderjährig war und seine Erziehungsberechtigten keinerlei Erlaubnis hierzu gegeben haben zum Abschluss des Vertrages und es ist damit auch unwichtig, ob der TE um die Kosten herumkommen will.

Spielt alles keine Rolle. Daher müssen sich die Erziehungsberechtigten schriftlich mit diesem Anliegen an o2 wenden, damit der Vertrag aufgehoben wird und zwar rückwirkend.

Was wir meinen oder denken, ob es richtig ist oder nicht, spielt ebenfalls keine Rolle.

Das der TE ein falsches Datum angegeben hat ist moralisch verwerflich, aber ändert nichts an den Tatsachen und an der weiteren Vorgehensweise, denn dieses ist kein Phänomen, sondern bertifft sehr viele Unternehmen. Daher sollte o2 den internen Prozeß hierzu überdenken um eben diese Fehlerquellen auszuschließen oder zu minimieren.

Grüße

 

es liegt in der rechtlichen Natur, dass die Erziehungsbrechtigten eine entsprechende Erklärung abgeben müssen, dass sie keinerlei Kenntnis über den abgeschlossenen Vertrag hatten und daher keinerlei Erlaubnis bzw Genehmigung zum Abschluss des Vertrages gegeben hatten.

 

Und aus diesem Grund muss sich o2 direkt an die Erziehungsberechtigen wenden und keine Mitteilung in einem Forum bekannt geben.

 

Es kann nicht sein, dass ein Minderjähriger eine Aufforderungen an seine Erziehungsberechtigten zu übermitteln, ohne die eventuellen rechtlichen Folgen zu kennen. 

Welche rechtlichen Folgen?

Straftat?

Die Angabe eines falschen Alters ist keine Straftat; rechtlich gilt nicht ein angegebenes Alter sondern nur das tatsächliche - die Angaben anderer Kommentatoren, die hier ein "Eingehungsbetrug" phantasieren, sind Unsinn...

Man ist beschränkt geschäftsfähig und man kann keine Dauerschuldverhältnisse eingehen.

Wenn der Online-Anbieter nicht an Minderjährige verkaufen möchte, dann kann er entsprechende Verifikationen einbauen - das kosten aber Geld - deshalb unterläßt man das.

 

@bielo

Hallo,

bitte nicht mit betrügen oder Straftaten. Das der TE falsche Angaben gemacht hat mit seinem Geburtsdatum ist außer Frage. Trotzdem ist der Vertrag nichtig, da bei Vertragsabschluss der TE minderjährig war und seine Erziehungsberechtigten keinerlei Erlaubnis hierzu gegeben haben zum Abschluss des Vertrages und es ist damit auch unwichtig, ob der TE um die Kosten herumkommen will.

Spielt alles keine Rolle. Daher müssen sich die Erziehungsberechtigten schriftlich mit diesem Anliegen an o2 wenden, damit der Vertrag aufgehoben wird und zwar rückwirkend.

Was wir meinen oder denken, ob es richtig ist oder nicht, spielt ebenfalls keine Rolle.

Das der TE ein falsches Datum angegeben hat ist moralisch verwerflich, aber ändert nichts an den Tatsachen und an der weiteren Vorgehensweise, denn dieses ist kein Phänomen, sondern bertifft sehr viele Unternehmen. Daher sollte o2 den internen Prozeß hierzu überdenken um eben diese Fehlerquellen auszuschließen oder zu minimieren.

Grüße

Ich spreche hier nicht von der Wirksamkeit des Vertrages. Das ist für mich unstreitig. Ich rede hier einzig und allein von den Taten des TE. 

Welche rechtlichen Folgen?

Straftat?

Die Angabe eines falschen Alters ist keine Straftat; rechtlich gilt nicht ein angegebenes Alter sondern nur das tatsächliche - die Angaben anderer Kommentatoren, die hier ein "Eingehungsbetrug" phantasieren, sind Unsinn...

Man ist beschränkt geschäftsfähig und man kann keine Dauerschuldverhältnisse eingehen.

Wenn der Online-Anbieter nicht an Minderjährige verkaufen möchte, dann kann er entsprechende Verifikationen einbauen - das kosten aber Geld - deshalb unterläßt man das.

 

@finn7815 

wow, das sind aber Erkentnisse für einen Minderjährigen,

da binn ich über die Einsichtsfähigkeit aber überrascht.

Dann solltest du jetzt ja auch wissen was zu tun ist.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Sehr ich auch so. Der TE hat wissentlich falsche Angaben gemacht. Zwar müsste o2 den Vertrag beenden, aber Schadensersatzansprüche können trotzdem geltend gemacht werden. Anders wäre es wenn o2 trotz Kenntnis des richtigen Alters den Vertrag genehmigt hatte.

Da o2 jetzt Kenntnis hat (die Moderation dürfte hier m.E. verpflichtet sein, die entsprechende Fachabteilung zu informieren), muss o2 den Vertrag beenden und sich ggf. an die Erziehungsberechtigten wenden.

@finn7815Bitte nicht Google sondern lieber einen Anwalt fragen. Zwar gibt es in diesem Fall vermutlich keine Straftat, aber strafrechtliche Konsequenzen aufgrund solcher falscher Angaben sind sehr wohl möglich, je nach dem in welcher Situation man sich befindet.

Welche rechtlichen Folgen?

Straftat?

Die Angabe eines falschen Alters ist keine Straftat; rechtlich gilt nicht ein angegebenes Alter sondern nur das tatsächliche - die Angaben anderer Kommentatoren, die hier ein "Eingehungsbetrug" phantasieren, sind Unsinn...

Man ist beschränkt geschäftsfähig und man kann keine Dauerschuldverhältnisse eingehen.

Wenn der Online-Anbieter nicht an Minderjährige verkaufen möchte, dann kann er entsprechende Verifikationen einbauen - das kosten aber Geld - deshalb unterläßt man das.

 

@finn7815

wow, das sind aber Erkentnisse für einen Minderjährigen,

da binn ich über die Einsichtsfähigkeit aber überrascht.

Dann solltest du jetzt ja auch wissen was zu tun ist.

Egal ob Minderjährig oder nicht ich glaub jeder kann recherchieren? 

Sehr ich auch so. Der TE hat wissentlich falsche Angaben gemacht. Zwar müsste o2 den Vertrag beenden, aber Schadensersatzansprüche können trotzdem geltend gemacht werden. Anders wäre es wenn o2 trotz Kenntnis des richtigen Alters den Vertrag genehmigt hatte.

Da o2 jetzt Kenntnis hat (die Moderation dürfte hier m.E. verpflichtet sein, die entsprechende Fachabteilung zu informieren), muss o2 den Vertrag beenden und sich ggf. an die Erziehungsberechtigten wenden.

@finn7815Bitte nicht Google sondern lieber einen Anwalt fragen.

Ja.. ich weiß auch nicht was ich machen soll? Es geht im Endeffekt nicht nur darum das ich minderjährig bin sondern das ich den Vertrag nie abgeschlossen habe?

Benutzerebene 7

@finn7815 

Daher solltest du dich mit deinen Eltern an den Tisch setzen, die Sachlage erklären, deine Standpauke abholen, Reue zeigen und alles andere die machen lassen.

@bs0 

Es gibt keinen Grund, dass o2 sich an die Erziehungsberechtigten wendet, sondern umgekehrt.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen soll es geben? Weder die wird es geben noch irgendwelche Ansprüche seitens o2. 

o2 müsste sich eher die Frage gefallen lassen, warum sie ihrer Pflicht der Prüfung nicht nachgekommen sind.

Also, @finn7815 . Du weißt, was du schnellstens zu tun hast.

Grüße

@finn7815

Daher solltest du dich mit deinen Eltern an den Tisch setzen, die Sachlage erklären, deine Standpauke abholen, Reue zeigen und alles andere die machen lassen.

@bs0

Es gibt keinen Grund, dass o2 sich an die Erziehungsberechtigten wendet, sondern umgekehrt.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen soll es geben? Weder die wird es geben noch irgendwelche Ansprüche seitens o2. 

o2 müsste sich eher die Frage gefallen lassen, warum sie ihrer Pflicht der Prüfung nicht nachgekommen sind.

Also, @finn7815 . Du weißt, was du schnellstens zu tun hast.

Grüße

Okey vielen lieben dank!

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

 

@bs0

Es gibt keinen Grund, dass o2 sich an die Erziehungsberechtigten wendet, sondern umgekehrt.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen soll es geben? Weder die wird es geben noch irgendwelche Ansprüche seitens o2. 

o2 müsste sich eher die Frage gefallen lassen, warum sie ihrer Pflicht der Prüfung nicht nachgekommen sind.

 

Fragen über Fragen. Ich habe allerdings oben geschrieben, dass es hier keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt.

Wo ich dir zustimme ist, dass man nicht weiß ob oder inweifern o2 seiner Verpflichtung nachgekommen ist, zu prüfen ob der TE den Vertrag abschließen darf oder nicht. Ansprüche seitens o2 sind dennoch nicht pauschal auszuschließen, auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass o2 diese im vorliegenden Fall geltend machen würde. Und wenn doch, dann müsste o2 sich logischerweise an die Erziehungsberechtigten wenden. Es ist ja immer die Frage wer die Ansprüche hat. Die Erziehungsberechtigten können sich natürlich auch an o2 wenden, wenn o2 den Vertrag nach Kenntnisnahme der Umstände nicht von sich aus beendet.

 Mit einem Minderjährigen müssen sie hier gar nicht reden.

 

o2 müsste erst einmal wissen, dass der Kunde minderjährig ist. Richtig ist, dass der TE es selber geschrieben hat. Stimmt es aber auch?

 

Ich weiß nicht, ob und wie o2  gegen den TE jetzt vorgehen kann oder ob eine Möglichkeit geschaffen werden soll.

 Mit einem Minderjährigen müssen sie hier gar nicht reden.

 

o2 müsste erst einmal wissen, dass der Kunde minderjährig ist. Richtig ist, dass der TE es selber geschrieben hat. Stimmt es aber auch?

 

Ich weiß nicht, ob und wie o2  gegen den TE jetzt vorgehen kann oder ob eine Möglichkeit geschaffen werden soll.

Eigentlich muss o2 gar nichts machen. Der TE hat einen Vertrag gemacht, gegen den seine Erziehungsberechtigten vorgehen können, wenn sie ihn nicht genehmigen (wenn er wirklich Minderjährig ist).

 

o2 wird Geld einziehen. Erhalten sie keins, werden sie mahnen und es dann an Inkasso abgeben. Dadurch bekommt o2 Vorteile, da der TE in Kenntnis der Rechtslage neben dem vorsätzlichen Angeben falscher Daten, es nun auch unterlässt, seine Erziehungsberechtigten einzuweihen. 

@ all

hi, ab welchem Alter gibt es eigentlich Schufa-Einträge?

vermutlich ab 18 Jahren.

Prüft die Schufa das Alter?

oder tragen die einfach falsche Daten ein?

Je nach dem, wann Finn 18 Jahre wird, macht er damit ja bald Bekanntschaft.

Auf der einen Seite ist O2 “unmenschlich”,

auf der anderen Seite ist genau bekannt was eine Straftat ist.

nun ja ...

Zudem war ich bei Vertragsschluss leider minderjährig.. anderst als angegeben bin ich erst 17 und meine Eltern geben mir keine Zustimmung.

Nun wird mir mein ganzes Geld abgebucht und ich habe auf nichts Zugriff. Ich weiß nicht was ich noch tun soll.. ich finde die Antworten an sich ziemlich unmenschlich von den Mitarbeitern denen man als Mensch anscheinend total egal ist. 

 

Benutzerebene 7

@all:

ich denke, es ist alles dazu geschrieben.

Wenn der TE tatsächlich minderjährig bei Vertragsabschluss war und keinerlei Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu diesem Zeitpunkt vorlag, ist diese Sache völlig klar.

Vertrag ist nichtig und muss rückabgewickelt werden da dieser Vertrag nicht gültig abgeschlossen wurde.

Ja, die Auskunftsdateien wie die Schufa speichert ab 18. Ein entsprechender Eintrag wird mit seinem angegebenen Geburtsdatum geführt, welches bei Rückabwicklung ebenfalls gelöscht wird, da o2 mitteilen muss, dass es keinen Vertrag gibt.

Welche Srraftat soll begangen sein? Angabe eines falscher Geburtsdaten? Das wäre weit hergeholt, o2 ist seiner Pflicht der Plausibilätsprüfung nicht nachgekommen. Ich wäre dafür, dass o2 bei Neukunden zb ein Verifikationsbutton einführt, wo diverse Stellen des Ausweises eingetragen werden müssen oder Video ID, wie bei Prepaid oder Postident. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Bei Abgabe ans Inkasso ändert die rechtliche Sachlage ebenfalls nicht. Gleiches Spiel. Also hat o2 generell nichts davon, selbst wenn es ans Inkasso abgegeben wird

Frage mich sowieso, warum bei Prepaid die Verifikation durchgeführt werden muss, aber bei Postpaid nicht..

Seine Erziehungsberechtigten sollen sich darum kümmern und abwarten wie es endet.

Habe fertig

Grüße

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Es sind ja mittlerweile 2 Verträge als Minderjähriger abgeschlossen worden. Einmal "vorsätzlich", einmal angeblich nicht selbst abgeschlossen. Es wird ja hier nur der 2. Vertrag angezweifelt. 

 

Wie sieht es denn mit dem 1. Vertrag aus? Wissen deine Eltern davon? 

 

Nein wissen sie auch nicht.. also bis jetzt

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