Liebe Damen und Herren,
Ich wurde Ende November von o2 angerufen. Eine freundliche Dame bot mir an, meinen nun schon seit einigen Jahren bestehenden Vertrag in einen anderen Tarif zu ändern. Dieser würde mir bessere Konditionen bieten. Ich habe daraufhin nachgefragt, ob denn dann auch zusätzliche Kosten auf mich zukommen würden. Die Dame verneinte diese Frage bis auf eine einmalige Umstellungsgebühr von 19,95. Nochmalige Nachfrage ob es denn tatsächlich bei den einmaligen 19,95 bleiben würde wurden von der Dame bejaht. Somit habe ich der angeblichen Tarifänderung zugestimmt.
Wenige Tage später kam per Post eine neue Simkarte. Ich habe mich etwas gewundert warum der Vertrag nicht ohne neue Simkarte umgestellt werden kann, habe mir aber nichts dabei gedacht und diese erstmal zur Seite gelegt da zu genanntem Zeitpunkt mein Handy kaputt war.
Als ich zwei Wochen später ein neues Handy hatte, wollte ich dieses mit meinem "geänderten" Vertrag benutzten. Somit Simkarte eingelegt und tada - große Überraschung: Anstatt einer Tarifänderung hatte die nette Dame mir einen komplett neuen Vertrag angedreht mit neuer Rufnummer und nicht für einmalige 19,95 sondern für 19,95 monatlich. Ich war erstmal total geschockt, da ich direkt wusste, dass ich eben schon seit ein paar Tagen über der 14 tägigen Widerruffrist war.
Demnach habe ich sofort bei der o2-Hotline angerufen und mein Anliegen erklärt. Ein netter Mitarbeiter meinte das wäre aber sehr blöd gelaufen und riet mir trotz dem Überschreiten der Frist einen Widerruf einzureichen.
Nun kam lange Zeit keine Reaktion von o2. Ende Januar habe ich dann einen weiteren Anruf bei der o2-Hotline unternommen. Eine freundliche Mitarbeiterin erklärte mir, dass es gar nichts bringt, einen Widerruf einzulegen nach Ablauf der Frist und sie das jetzt in eine Beschwerde ändern würde. Da mir der Vertrag ja unter falschen Angaben verkauft wurde, wird das keine Probleme machen und ich werde zeitnah eine Nachricht von o2 erhalten. Da war ich dann erstmal beruhigt und habe den netten verständisvollen Service von o2 gelobt.
Bis ich heute einen Brief von o2 im Briefkasten hatte, dass der Widerruf nicht genehmigt wird und mein Vertrag nun 24 Monate läuft.
Weiderrum habe ich beim o2-Service angerufen. Diesmal war ein total unfreundlicher Herr am Apparat, obwohl ich ihm mehrmals versuchte zu erklären wie es zum besagten Problem kam und ihm auch verständlich gemacht habe, dass ich mir sehrwohl bewusst bin, dass ich über der 14 tägigen Widerrufstfrist war ist es ihm absolut nicht gelungen auf mich einzugehen. Letztendlich hat er mir bestätigt, was ich eh schon befürchtet hatte, dass der Vertrag nun wirksam ist und ich keinerlei Chance habe wieder aus diesem heraus zu kommen.
Ich bin natürlich super enttäuscht von o2, nicht nur von dem unter falschen Angaben verkauften Handyvertrag sondern auch von der Zuverlässigkeit der Aussagen und der Freundlichkeit der Mitarbeiter. Wie kann es sein, dass ich jedesmal wenn ich bei der Hotline anrufe andere Informationen bekomme? Ich hatte von Anfang an befürchtet, nicht mehr aus dem Vertrag herauszukommen. Finde es nur traurig, dass einem von Mitarbeitern Hoffnung gemacht wird und der nächste einen dann wieder für doof verkauft weil man sowas geglaubt hat.
Gibt es noch irgendeine Möglichkeit aus diesem Vertrag wieder herauszukommen? Mit der telefonischen Aufzeichnung ist ja nachweisbar, was die Dame mir auf meine expliziten Fragen zu den Kosten die auf mich zukommen geantwortet hat?
Finde es sehr schade, nachdem ich nun doch schon einige Jahre Kunde bei o2 bin und bisher immer sehr zufrieden war, nun solche Probleme zu erleben!
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Ich lese solche Romane nicht mehr, verwirren nur.
Nach Vertragsabschluss hast du 14 Tage Widerrufsrecht, sofern nicht in einem Shop abgeschlossen
Nach Zugang der Widerrufserklärung beginnt die Frist (normalerweise per Mail)
Wer die Frist verpasst ist selber schuld.
Nach Vertragsabschluss hast du 14 Tage Widerrufsrecht, sofern nicht in einem Shop abgeschlossen
Nach Zugang der Widerrufserklärung beginnt die Frist (normalerweise per Mail)
Wer die Frist verpasst ist selber schuld.
Danke, soweit war ich auch schon.
Was habe ich für Möglichkeiten wenn mir ein Vertrag unter dem Vorwand einer Tarifumstellung verkauft wird?
Dann noch eine Möglichkeit nach Ablauf der Widerrufsfrist irgendwie wieder herauszukommen?
Was habe ich für Möglichkeiten wenn mir ein Vertrag unter dem Vorwand einer Tarifumstellung verkauft wird?
Dann noch eine Möglichkeit nach Ablauf der Widerrufsfrist irgendwie wieder herauszukommen?
Gar keine, dafür ist ja die Widerrufsfrist.
Sehe es als Lehrgeld für die Zukunft.
Sehe es als Lehrgeld für die Zukunft.
Und ich kann so ein Opferverhalten echt nicht ab!
Dir wurde nichts unter einem Vorwand verkauft, sondern Du hast etwas gutgläubig angenommen und es nicht geprüft.
Dir wurde nichts unter einem Vorwand verkauft, sondern Du hast etwas gutgläubig angenommen und es nicht geprüft.
Das ich nur Opfer bin behaupte ich ja auch gar nicht.
Trotzdem finde ich es wie gesagt schade, Kunden so zu "verarschen". Wenn ich telefonisch bestätigt bekomme, dass nur einmalig Kosten auf mich zukommen bin (war!) ich nunmal gutgläubig. Spätestens als die neue Simkarte gekommen ist hätte ich mal nachschauen sollen was los ist und daraufhin reagieren sollen. Das ich an meiner jetzigen Lage selbst Schuld bin, ist mir schon bewusst
Trotzdem bin ich wie gesagt enttäuscht von den sich widersprechenden Aussagen der Hotlinemtarbeiter.
Naja, vielen Dank jedenfalls für die Antworten.
Trotzdem finde ich es wie gesagt schade, Kunden so zu "verarschen". Wenn ich telefonisch bestätigt bekomme, dass nur einmalig Kosten auf mich zukommen bin (war!) ich nunmal gutgläubig. Spätestens als die neue Simkarte gekommen ist hätte ich mal nachschauen sollen was los ist und daraufhin reagieren sollen. Das ich an meiner jetzigen Lage selbst Schuld bin, ist mir schon bewusst
Trotzdem bin ich wie gesagt enttäuscht von den sich widersprechenden Aussagen der Hotlinemtarbeiter.
Naja, vielen Dank jedenfalls für die Antworten.
Hallo,
anstatt schwer enttäuscht zu sein, sollten Sie etwas unternehmen.
Was hindert Sie daran, O2 schriftlich das Problem zu schildern und um eine den mündlichen Vertrag entsprechende Lösung zu bitten?
Im Übrigen stimme ich den Aussagen zum Vertrag nicht zu. Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung. Diese liegt m. E. nicht vor. Allerdings kommt die Nutzung der Simkarte einer Zustimmung gleich. Was ist eigentlich mit dem bisherigen Vertrag? Wurde dieser gekündigt?
Gr
anstatt schwer enttäuscht zu sein, sollten Sie etwas unternehmen.
Was hindert Sie daran, O2 schriftlich das Problem zu schildern und um eine den mündlichen Vertrag entsprechende Lösung zu bitten?
Im Übrigen stimme ich den Aussagen zum Vertrag nicht zu. Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung. Diese liegt m. E. nicht vor. Allerdings kommt die Nutzung der Simkarte einer Zustimmung gleich. Was ist eigentlich mit dem bisherigen Vertrag? Wurde dieser gekündigt?
Gr
Guten Morgen,
habe in der Widerrufserklärung damals sehr ausführlich dargestellt, was vorgefallen ist. Auch das ich mir bewusst bin die Frist überschritten zu haben.
Als Aktwort kam nur eine formelle Ablehnung des Widerrufs aufgrund der nicht eingehaltenen 14 Tage Frist.
Die Simkarte nutze ich nicht, als ich bemerkt habe das es sich um einen zweiten Vertrag handelt habe ich sie sofort wieder entfernt und die alte eingesetzt.
Habe jetzt beide Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt..
Evtl schreibe ich nochmal einen Beschwerdebrief aber habe inzwischen wenig Hoffnung!
habe in der Widerrufserklärung damals sehr ausführlich dargestellt, was vorgefallen ist. Auch das ich mir bewusst bin die Frist überschritten zu haben.
Als Aktwort kam nur eine formelle Ablehnung des Widerrufs aufgrund der nicht eingehaltenen 14 Tage Frist.
Die Simkarte nutze ich nicht, als ich bemerkt habe das es sich um einen zweiten Vertrag handelt habe ich sie sofort wieder entfernt und die alte eingesetzt.
Habe jetzt beide Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt..
Evtl schreibe ich nochmal einen Beschwerdebrief aber habe inzwischen wenig Hoffnung!
Hallo,
sich beschweren ist etwas wenig.
Teilen Sie O2 schriftlich mit, dass Sie keinen zweiten Vertrag abgeschlossen haben. Bitten Sie um Stornierung des neuen Tarifes und Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen. Ggf. können Sie diese bei der Bank zurück buchen. Sollte man bei O2 der Überzeugung sein, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, bitten Sie um Zusendung einer von Ihnen unterschriebenen Vertragskopie.
Achten Sie darauf, dass der von Ihnen gewünschte Tarif immer fristgerecht bezahlt wird um einer Sperrung des Anschlusses entgegen zu wirken. Bis zur Klärung/Stornierung bitten Sie für diesen Tarif um einen Mahnstopp. Sollte O2 trotzdem den Vertrag von Ihnen genutzten Vertrag sperren, teilen Sie in diesem Schreiben mit, dass Sie dies als Grund für eine fristlose Sonderkündigung ansehen und der Vertrag damit automatisch von Ihnen gekündigt ohne weitere Fristsetzung zu sofort beendet ist.
Nun benötigen Sie noch gute Nerven. O2 wird nicht in der Lage sein einen Vertragsabschluss gerichtsfest nachzuweisen. Schließlich gab es keinen mündlichen Neuvertrag.
sich beschweren ist etwas wenig.
Teilen Sie O2 schriftlich mit, dass Sie keinen zweiten Vertrag abgeschlossen haben. Bitten Sie um Stornierung des neuen Tarifes und Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen. Ggf. können Sie diese bei der Bank zurück buchen. Sollte man bei O2 der Überzeugung sein, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, bitten Sie um Zusendung einer von Ihnen unterschriebenen Vertragskopie.
Achten Sie darauf, dass der von Ihnen gewünschte Tarif immer fristgerecht bezahlt wird um einer Sperrung des Anschlusses entgegen zu wirken. Bis zur Klärung/Stornierung bitten Sie für diesen Tarif um einen Mahnstopp. Sollte O2 trotzdem den Vertrag von Ihnen genutzten Vertrag sperren, teilen Sie in diesem Schreiben mit, dass Sie dies als Grund für eine fristlose Sonderkündigung ansehen und der Vertrag damit automatisch von Ihnen gekündigt ohne weitere Fristsetzung zu sofort beendet ist.
Nun benötigen Sie noch gute Nerven. O2 wird nicht in der Lage sein einen Vertragsabschluss gerichtsfest nachzuweisen. Schließlich gab es keinen mündlichen Neuvertrag.
Ich verstehe nicht, warum selbsternannte Rechtsanwälte den Leuten immer falsche Emfpehlungen geben müssen.
Im Onlinegeschäft hat man seltenst eine Unterschrift. Mach Dich bitte mal schlau, wie rechtskräftige Geschäfte im Onlinehandel zustandekommen (Willenserklärung und Annahme deren).
Und such dir einen anderen Beruf, geb das Recht auf, das liegt Dir nicht.
Im Onlinegeschäft hat man seltenst eine Unterschrift. Mach Dich bitte mal schlau, wie rechtskräftige Geschäfte im Onlinehandel zustandekommen (Willenserklärung und Annahme deren).
Und such dir einen anderen Beruf, geb das Recht auf, das liegt Dir nicht.
Kafe schrieb:Haftest Du auch für deine (falschen) Tips beziehungsweise stehst dafür gerade?
Nun benötigen Sie noch gute Nerven. O2 wird nicht in der Lage sein einen Vertragsabschluss gerichtsfest nachzuweisen. Schließlich gab es keinen mündlichen Neuvertrag.
Gruß
@denner
folglich kommen nach Ihrer Meinung rechtskräftige Geschäfte im Online Handel dadurch zustande, dass der Kunde einen bestimmten Artikel bestellt und einen anderen Artikel geliefert bekommt!
@sandroschubert
Zumindest hat es noch keine Firma geschafft, von mir einen Betrag zu erhalten, der nicht vertraglich vereinbart war. Versucht haben dies schon mehrere, letztlich erfolglos.
Eine Haftung gibt es in einem Forum für Ratschläge nicht. Auch wird niemand gezwungen, entsprechend zu handeln. Von mir jedenfalls gäbe es für diesen Vertrag kein Geld. Dazu musste O2 die Rechtmäßigkeit der Forderung gerichtsfest belegen und klagen. Unter der Voraussetzung, dass der geschilderte Sachverhalt zutrifft, sehe ich für ein Verfahren gute bis sehr gute Erfolgsaussichten zu Gunsten des Kunden.
Viel nennen Sie einfach mal wann es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam?
Es reicht nicht aus, dies nur zu behaupten. Weder die kurzzeitige Inbetriebnahme der Simkarte noch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, sofern diese überhaupt angekommen ist, begründet einen Vertrag. Im Gegenteil! Nachdem festgestellt wurde, dass die Simkarte zu einem nicht beauftragten neuen Vertrag gehört, wurde diese nicht weiter genutzt und der Fehler (Neuvertrag anstelle einer Tarifänderung) O2 mitgeteilt. Hierbei spielt das Widerrufsrecht keine Rolle. Es gab zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis. Die Auskunft der Kundenbetreuung, den nicht vorhandenen Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist zu widerrufen, war offensichtlich falsch. Warum sollte dies bei der Auskunft, der nicht abgeschlossene Vertrag ist gültig, anders sein.
Gruß
Kafe
folglich kommen nach Ihrer Meinung rechtskräftige Geschäfte im Online Handel dadurch zustande, dass der Kunde einen bestimmten Artikel bestellt und einen anderen Artikel geliefert bekommt!
@sandroschubert
Zumindest hat es noch keine Firma geschafft, von mir einen Betrag zu erhalten, der nicht vertraglich vereinbart war. Versucht haben dies schon mehrere, letztlich erfolglos.
Eine Haftung gibt es in einem Forum für Ratschläge nicht. Auch wird niemand gezwungen, entsprechend zu handeln. Von mir jedenfalls gäbe es für diesen Vertrag kein Geld. Dazu musste O2 die Rechtmäßigkeit der Forderung gerichtsfest belegen und klagen. Unter der Voraussetzung, dass der geschilderte Sachverhalt zutrifft, sehe ich für ein Verfahren gute bis sehr gute Erfolgsaussichten zu Gunsten des Kunden.
Viel nennen Sie einfach mal wann es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam?
Es reicht nicht aus, dies nur zu behaupten. Weder die kurzzeitige Inbetriebnahme der Simkarte noch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, sofern diese überhaupt angekommen ist, begründet einen Vertrag. Im Gegenteil! Nachdem festgestellt wurde, dass die Simkarte zu einem nicht beauftragten neuen Vertrag gehört, wurde diese nicht weiter genutzt und der Fehler (Neuvertrag anstelle einer Tarifänderung) O2 mitgeteilt. Hierbei spielt das Widerrufsrecht keine Rolle. Es gab zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis. Die Auskunft der Kundenbetreuung, den nicht vorhandenen Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist zu widerrufen, war offensichtlich falsch. Warum sollte dies bei der Auskunft, der nicht abgeschlossene Vertrag ist gültig, anders sein.
Gruß
Kafe
PS
Ein guter Mitarbeiter würde problemlos erkennen, dass der Neuvertrag nicht gewollt ist. Folglich wäre es kundenfreundlich, den gewollten Vertrag wunschgemäß zu verlängern und den Neuvertrag rückwirkend zu stornieren. Im Ergebnis hätte man einen zufriedenen Kunden, der keinen Grund hat, den Anbieter zu wechseln. Statt dessen versucht man, den Fehler der Kundenbetreuung zu ignorieren, verärgert den Kunden (hat ja schon gekündigt) und wird zumindest bei mir keine Zahlung erhalten. Am Ende lautet das Ergebnis für O2 "Außer Spesen nichts gewesen".
Ein guter Mitarbeiter würde problemlos erkennen, dass der Neuvertrag nicht gewollt ist. Folglich wäre es kundenfreundlich, den gewollten Vertrag wunschgemäß zu verlängern und den Neuvertrag rückwirkend zu stornieren. Im Ergebnis hätte man einen zufriedenen Kunden, der keinen Grund hat, den Anbieter zu wechseln. Statt dessen versucht man, den Fehler der Kundenbetreuung zu ignorieren, verärgert den Kunden (hat ja schon gekündigt) und wird zumindest bei mir keine Zahlung erhalten. Am Ende lautet das Ergebnis für O2 "Außer Spesen nichts gewesen".
Auch bei einer telefonischen Bestellung von einem Toaster und der Lieferung einer Waschmaschine kommt ein gültiger Kaufvertrag zu Stande, wenn vom Widerrufsrecht kein Gebrauch gemacht wird
Falsch, o2 bekommt sein Geld spätestens vom Inkasso unternehmen oder vom Gerichtsvollzieher, weil o2 ein gültigen Vertrag vorweisen kann.
Gehen euch die sachlichen Argumente aus?
Es gibt keinen gültigen Vertrag, keine Sonderrechte für Online Verträge wie bereits behauptet wurde, oder Ähnliches.
Im Fazit gibt es zumindest von mir kein Geld, dafür ggf. einen Rechtsstreit.
Warum man sich weigert, den Vertrag auf den gewünschten Tarif umzustellen, ist nicht nachvollziehbar. Schließlich können Fehler überall passieren. Wie man damit umgeht ist entscheidend!
Dem Kunden wünsche ich einen kompetenten Ansprechpartner, der sich sowohl den rechtlichen Aspekten widmet als auch die Kompetenz für eine Lösung besitzt.
Im Übrigen wiederhole ich gerne meine Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Vertrag verbindlich zustande gekommen ist ?
Dies wurde vermutlich überlesen oder bewusst ignoriert?
Gruß
Kafe
Es gibt keinen gültigen Vertrag, keine Sonderrechte für Online Verträge wie bereits behauptet wurde, oder Ähnliches.
Im Fazit gibt es zumindest von mir kein Geld, dafür ggf. einen Rechtsstreit.
Warum man sich weigert, den Vertrag auf den gewünschten Tarif umzustellen, ist nicht nachvollziehbar. Schließlich können Fehler überall passieren. Wie man damit umgeht ist entscheidend!
Dem Kunden wünsche ich einen kompetenten Ansprechpartner, der sich sowohl den rechtlichen Aspekten widmet als auch die Kompetenz für eine Lösung besitzt.
Im Übrigen wiederhole ich gerne meine Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Vertrag verbindlich zustande gekommen ist ?
Dies wurde vermutlich überlesen oder bewusst ignoriert?
Gruß
Kafe
Vielleicht hilft dir das ein bisschen weiter. Deine Frage habe ich beantwortet, aber das wirst Du überlesen haben.
Wie kommt im Internet ein Vertrag zustande und worauf habe ich zu achten?
Wie kommt im Internet ein Vertrag zustande und worauf habe ich zu achten?
Kafe:
Vielen Dank für die super ausführliche Antwort . Ich werde es über diesen Weg versuchen.
Denner:
Vielen Dank für den Link. Allerdings wurde der Vertrag ja nicht online abgeschlossen sondern telefonisch. Außerdem sind darin folgen Punkte aufgeführt die die Aussagen von Kafe stützen.
Bestehen für den Unternehmer besondere Informationspflichten?
http://www.abc-recht.de/images/pixel.gif
Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages klar und verständlich zu informieren. Es besteht eine sog. Informationspflicht zu folgenden Angaben:
Bei elektronischen Dokumenten kann jedoch nie von einer Fälschungssicherheit ausgegangen werden. Es existiert im übrigen kein körperliches Original. Der Empfänger kann sich also nicht allein darauf verlassen, dass das Dokument auch tatsächlich vom Absender stammt, denn grundsätzlich könnte das Dokument auf technische Art und Weise einfach verfälscht werden.
Der Gesetzgeber hat deshalb elektronische Dokumente nicht als Urkunden im Zivilprozess zugelassen. Liegt also nur eine derartige per E-Mail ausgesprochene Erklärung vor, steht es um die Beweisbarkeit im Falle eines Prozesses schlecht. Es ist deshalb wohl von wesentlicher Bedeutung, dass man neben der E-Mail noch eine schriftliche Bestätigung hinterherschickt, um so sicherstellen zu können, dass man auch in einem späteren Prozess beweisen kann, dass ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist. Ganz ohne Papier geht es also immer noch nicht
Vielen Dank für die super ausführliche Antwort . Ich werde es über diesen Weg versuchen.
Denner:
Vielen Dank für den Link. Allerdings wurde der Vertrag ja nicht online abgeschlossen sondern telefonisch. Außerdem sind darin folgen Punkte aufgeführt die die Aussagen von Kafe stützen.
Bestehen für den Unternehmer besondere Informationspflichten?
http://www.abc-recht.de/images/pixel.gif
Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages klar und verständlich zu informieren. Es besteht eine sog. Informationspflicht zu folgenden Angaben:
- Name uns Anschrift des Unternehmers,
- die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie deren Preis,
- das Zustandekommen des Vertrages,
- Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung,
- Liefermodalitäten usw.
Bei elektronischen Dokumenten kann jedoch nie von einer Fälschungssicherheit ausgegangen werden. Es existiert im übrigen kein körperliches Original. Der Empfänger kann sich also nicht allein darauf verlassen, dass das Dokument auch tatsächlich vom Absender stammt, denn grundsätzlich könnte das Dokument auf technische Art und Weise einfach verfälscht werden.
Der Gesetzgeber hat deshalb elektronische Dokumente nicht als Urkunden im Zivilprozess zugelassen. Liegt also nur eine derartige per E-Mail ausgesprochene Erklärung vor, steht es um die Beweisbarkeit im Falle eines Prozesses schlecht. Es ist deshalb wohl von wesentlicher Bedeutung, dass man neben der E-Mail noch eine schriftliche Bestätigung hinterherschickt, um so sicherstellen zu können, dass man auch in einem späteren Prozess beweisen kann, dass ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist. Ganz ohne Papier geht es also immer noch nicht
Ich wurde nicht richtig über die Vetragskonditionen informiert und eine schriftliche Bestätigung gibt es auch nicht.
Dann ist doch alles im Grünen Bereich. Wenn Du keine Widerrufsbelehrung erhalten hast, ist die Frist noch gar nicht angelaufen und Du kannst einfach Widerrufen.
Da ich die Widerrufsfrist verpasst habe und aufgrund der bisherigen Reaktionen von o2, gehe ich nach wie vor nicht mehr davon aus, dass ich den Vertrag stornieren kann.
Allerdings stimme ich Kafe auch in diesem Punkt zu: Kundenfreundlich ist dieses Verhalten absolut nicht.
Und auch wenn ich nach Bestellung eines Toasters eine Waschmaschine bekomme und dies erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bemerke, würden kundenfreundliche Unternehmen die Waschmaschine wohl trotzdem zurück nehmen und den Toaster senden
Ich bin nun seit 7 Jahren Kunde bei o2 und hatte auch nicht vor das in absehbarer Zeit zu ändern. Nachdem ich selbst Schuld bin, die Frist verpasst zu haben, hätte ich auch keine Probleme gehabt, den Vertrag zb nach Ablauf meines jetztigen Tarifs (läuft noch 7 Monate) zu übernehmen oder ähnliches. Da ich allerdings auf völlige Taubheit von Seiten o2´s gestoßen bin, verlieren sie mich nun komplett als Kunde.
Allerdings stimme ich Kafe auch in diesem Punkt zu: Kundenfreundlich ist dieses Verhalten absolut nicht.
Und auch wenn ich nach Bestellung eines Toasters eine Waschmaschine bekomme und dies erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bemerke, würden kundenfreundliche Unternehmen die Waschmaschine wohl trotzdem zurück nehmen und den Toaster senden
Ich bin nun seit 7 Jahren Kunde bei o2 und hatte auch nicht vor das in absehbarer Zeit zu ändern. Nachdem ich selbst Schuld bin, die Frist verpasst zu haben, hätte ich auch keine Probleme gehabt, den Vertrag zb nach Ablauf meines jetztigen Tarifs (läuft noch 7 Monate) zu übernehmen oder ähnliches. Da ich allerdings auf völlige Taubheit von Seiten o2´s gestoßen bin, verlieren sie mich nun komplett als Kunde.
Widerrufsbelehrung ja, keine schriftliche Vertragsbestätigung.
Das kann ich nicht glauben, weil die IMMER zusammen mit den Vertragsdaten kommt, sonst macht eine Widerrufserklärung ja gar keinen Sinn.
Habe eine Mail bekomme in der die Bestellung bestätigt wird. Allerdings eben nur in Form einer Mail. Angehängt als PDF die Widerrufserklärung und die AGB.
"Es ist deshalb wohl von wesentlicher Bedeutung, dass man neben der E-Mail noch eine schriftliche Bestätigung hinterherschickt, um so sicherstellen zu können, dass man auch in einem späteren Prozess beweisen kann, dass ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist."Ablauf widerspricht dieser Aussage ja dann, oder nicht?
Meine Frage bezog sich auf den hier konkret betrachteten Sachverhalt!
Es gab ein Telefonat. Darin wurde eine Tarifänderung vereinbart. Statt dessen wurde ein neuer Vertrag bei O2 gebucht. Vertragsabschluss zustande gekommen?
Meine Antwort "Nein"! Es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen.
Üblicherweise versendet O2 in Anschluss eine E-Mail mit den Vertragsbedingungen. Ob diese eingegangen ist wird nicht erwähnt. Von daher reicht der bloße Versand nicht aus um einen Vertrag zu begründen. Im Zweifel müsste der Zugang der E-Mail im Posteingang des Kundenkontos bewiesen werden. Dies ist bei einer E-Mail nicht möglich.
Im letzten Beitrag wurde der Eingang der E-Mail bestätigt. Da dieser Auftragsbestätigung offenbar keine Beachtung geschenkt wurde bzw. dem Inhalt im Rahmen der 14 tätigen Widerrufsfrist nicht widersprochen wurde, kann der Vertrag als akzeptiert angesehen werden. Bisher gab es diesbezüglich keine Aussage und damit keine Nachweismöglichkeit seitens O2. Dies ist nun anders.
Zuletzt die Nutzung der Simkarte. Diese wurde zweifelsfrei in das Gerät eingelegt. Nun könnte man davon ausgehen, dass die Nutzung in Verbindung mit der Zusendung ein Vertrag zustande gekommen ist. Dazu teilt uns die Nutzerin mit, dass Sie, nachdem Sie bemerkt hat, dass diese Karte einen neuen Vertrag zugeordnet ist, die Nutzung beendete und sich danach umgehend zur Klärung an O2 gewandt hat. Auch hier zeigt die Handlungsweise, dass ein neuer Vertrag nicht gewollt ist. Daher begründet die Inbetriebnahme der Karte keine Zustimmung zu einem neuen Tarif.
Fazit
Der Zugang einer Auftragsbestätigung per E-Mail hat stattgefunden. Stellt sich folglich die Frage, ob die bloße Zusendung einer AB einen Vertrag begründet. Dies ist m. E. ausreichend, da zuvor ein telefonischer, wenn auch abweichender Auftrag erteilt wurde. Hier hätte die Kundin reagieren müssen. Ohne bestätigte AB gäbe es keinen Vertrag, jetzt schon. Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung auf Papier ist nicht notwendig da der Zugang eingeräumt wurde.
Was bleibt?
Viel Ärger, eine frustrierte zukünftige Ex-Kundin, die das Gefühl hat übervorteilt worden zu sein. Langfristig entgangene Einnahmen!
Wo ist das ein Gewinn für eine der streitenden Parteien zu erkennen? Ich sehe ihn nicht!
Gruß
Kafe
Es gab ein Telefonat. Darin wurde eine Tarifänderung vereinbart. Statt dessen wurde ein neuer Vertrag bei O2 gebucht. Vertragsabschluss zustande gekommen?
Meine Antwort "Nein"! Es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen.
Üblicherweise versendet O2 in Anschluss eine E-Mail mit den Vertragsbedingungen. Ob diese eingegangen ist wird nicht erwähnt. Von daher reicht der bloße Versand nicht aus um einen Vertrag zu begründen. Im Zweifel müsste der Zugang der E-Mail im Posteingang des Kundenkontos bewiesen werden. Dies ist bei einer E-Mail nicht möglich.
Im letzten Beitrag wurde der Eingang der E-Mail bestätigt. Da dieser Auftragsbestätigung offenbar keine Beachtung geschenkt wurde bzw. dem Inhalt im Rahmen der 14 tätigen Widerrufsfrist nicht widersprochen wurde, kann der Vertrag als akzeptiert angesehen werden. Bisher gab es diesbezüglich keine Aussage und damit keine Nachweismöglichkeit seitens O2. Dies ist nun anders.
Zuletzt die Nutzung der Simkarte. Diese wurde zweifelsfrei in das Gerät eingelegt. Nun könnte man davon ausgehen, dass die Nutzung in Verbindung mit der Zusendung ein Vertrag zustande gekommen ist. Dazu teilt uns die Nutzerin mit, dass Sie, nachdem Sie bemerkt hat, dass diese Karte einen neuen Vertrag zugeordnet ist, die Nutzung beendete und sich danach umgehend zur Klärung an O2 gewandt hat. Auch hier zeigt die Handlungsweise, dass ein neuer Vertrag nicht gewollt ist. Daher begründet die Inbetriebnahme der Karte keine Zustimmung zu einem neuen Tarif.
Fazit
Der Zugang einer Auftragsbestätigung per E-Mail hat stattgefunden. Stellt sich folglich die Frage, ob die bloße Zusendung einer AB einen Vertrag begründet. Dies ist m. E. ausreichend, da zuvor ein telefonischer, wenn auch abweichender Auftrag erteilt wurde. Hier hätte die Kundin reagieren müssen. Ohne bestätigte AB gäbe es keinen Vertrag, jetzt schon. Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung auf Papier ist nicht notwendig da der Zugang eingeräumt wurde.
Was bleibt?
Viel Ärger, eine frustrierte zukünftige Ex-Kundin, die das Gefühl hat übervorteilt worden zu sein. Langfristig entgangene Einnahmen!
Wo ist das ein Gewinn für eine der streitenden Parteien zu erkennen? Ich sehe ihn nicht!
Gruß
Kafe
Nein, denn es geht nur um die Beweisfähigkeit bei einem Gerichtsverfahren. Die Zusendung der SIM, die Verwendung der SIM, der fehlende Widerspruch wird aber jeden Richter davon überzeugen, das es einen entsprechenden Vertrag gegeben haben muss.
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