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vertrag stilllegen Handy liegt bei Polizei für längere Zeit

  • June 10, 2014
  • 14 Antworten
  • 2968 Aufrufe

Angeloo
Besucher:in
Hallo mein Handy wurde mir abgenommen von der Polizei, sie sagten es kann bis zur verhandlung dauern und da die nicht bekannt ist & seit 2 Monaten mein handy einkassiert haben. Möchte ich den Vertrag stilllegen lassen. Bitte um Info wie das geht & wo das geht.

 

MfG Dennis

 

 

Lösung von bielo

Da dein Vertrag nicht an einem speziellen Handy gebunden ist, geht eine solche Stilllegung nicht.

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14 Antworten

bielo
Legende
  • Lösung
  • June 10, 2014
Da dein Vertrag nicht an einem speziellen Handy gebunden ist, geht eine solche Stilllegung nicht.


  • June 10, 2014
bielo schrieb:
Da dein Vertrag nicht an einem speziellen Handy gebunden ist, geht eine solche Stilllegung nicht.

Da hilft eventuell nur, sich eine neues oder gebrauchtes Handy zu kaufen.


Angeloo
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  • Autor
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  • June 10, 2014
toll das heißt ich zahl weiter jeden monat 25 € und kann nichts benutzen .. top


bielo
Legende
  • June 10, 2014
Was kann denn o2 dafür, dass dein Gerät bei der Polizei liegt?


o2_Michael
  • Team
  • June 10, 2014
Hallo Angeloo,

 

eine neue SIM-Karte kannst du von uns bekommen, und vielleicht kannst du dir ein Handy von jemandem leihen? Dann kannst deinen Vertrag auch wieder nutzen.

 

Viele Grüße

Michael


  • June 10, 2014
Angeloo schrieb:
toll das heißt ich zahl weiter jeden monat 25 € und kann nichts benutzen .. top

Das ist kurz zusammengefasst wohl Deine jetzige Situation.

 

Wenn Du die monatlichen 25 Euronen nicht umsonst ausgeben willst und nicht absehbar ist, wann die liebe Polizei Dein Gerät wieder herausrückt, solltest Du vielleicht wirklich über ein Ersatzhandy (gebrauchte gibt es schon für kleines Geld, oder wie von Michael vorgeschlagen, ein Leihgerät nehmen) und eine Ersatz-SIM nachdenken. 

 


pirol430
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  • Besucher:in
  • June 10, 2014
Ich hab noch ne ganz andere Idee: Das nächste mal einfach die Füße still halten, wenn es darum geht, irgendwelchen Blödsinn anzustellen. Dann kommt auch nicht die Polizei und "kassiert" dein Handy ein.


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  • June 10, 2014
Evtl. könnte man die Polizei und Staatsanwaltschaft dazu drängen die Beweissicherung zügig durchzuführen und dir dein Handy zeitnah zurückzugeben. 2 Monate sind ja eh schon eine Lange Zeit.

Dein Anwalt sollte dich dazu genauer beraten können.


  • June 10, 2014
pirol430 schrieb:
Ich hab noch ne ganz andere Idee: Das nächste mal einfach die Füße still halten, wenn es darum geht, irgendwelchen Blödsinn anzustellen. Dann kommt auch nicht die Polizei und "kassiert" dein Handy ein.

Du sprichst mir aus dem Herzen. Aus Gründen der Befangenheit wagte ich allerdings nicht, dies zu schreiben...   😉

 


bielo
Legende
  • June 10, 2014
Martyn136 schrieb:
Evtl. könnte man die Polizei und Staatsanwaltschaft dazu drängen die Beweissicherung zügig durchzuführen und dir dein Handy zeitnah zurückzugeben. 2 Monate sind ja eh schon eine Lange Zeit.

Je nach Fall bleiben die Beweise bis zu einer Verhandlung in der Asservatenkammer oder werden sogar nach Abschluss vernichtet.


  • June 10, 2014
bielo schrieb:
Je nach Fall bleiben die Beweise bis zu einer Verhandlung in der Asservatenkammer oder werden sogar nach Abschluss vernichtet.

Und das kann dauern...   

 


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  • June 10, 2014
bielo schrieb:
Martyn136 schrieb:
Evtl. könnte man die Polizei und Staatsanwaltschaft dazu drängen die Beweissicherung zügig durchzuführen und dir dein Handy zeitnah zurückzugeben. 2 Monate sind ja eh schon eine Lange Zeit.

Je nach Fall bleiben die Beweise bis zu einer Verhandlung in der Asservatenkammer oder werden sogar nach Abschluss vernichtet.

Eigentlich sollte doch nur die Kriminaltechnik die Beweise sichern, und danach die Beweisstücke zurückgeben. So 3-6 Wochen muss man schon einplanen, aber dann sollten man seine Sachen schon zurückbekommen.

Die Vernichtung kommt eigentlich nur bei Beweisstücken zum Einsatz, die man nicht besitzen darf. Typische Fälle wären da natürlich Drogen, Waffen, Tierpräperate geschützter Arten, ...


bs0
Legende
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  • Legende
  • June 10, 2014
Wir kennen den Fall hier natürlich nicht, aber ein Rechtsanwalt kann da vielleicht etwas Druck ausüben - wenn Gegenstände grundlos beschlagnahmt bleiben (d.h. irgendwo rumliegen obwohl alle Beweise gesichert wurden), bzw. nach einer angemessenen Zeit nicht wieder zum Eigentümer zurückgebracht werden, kann das schnell zu Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzung führen. Und ja, wenn nichts strafrechtlich relevantes gefunden wurde, muss die Polizei die Sachen auch zurückbringen, nicht nur zur Abholung bereithalten 😉


  • June 10, 2014
Stimmt.

 

Aber Gegenstände, auch Handys, können durchaus der "Einziehung" unterliegen (§ 74 StGB), dann sind sie weg. Dessen Absatz 1 besagt:

 

"Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden."

 

Aber wir sind hier wieder mal OT (obwohl OT oft ausgesprochen interessant ist...)