Hallo mein Handy wurde mir abgenommen von der Polizei, sie sagten es kann bis zur verhandlung dauern und da die nicht bekannt ist & seit 2 Monaten mein handy einkassiert haben. Möchte ich den Vertrag stilllegen lassen. Bitte um Info wie das geht & wo das geht.
MfG Dennis
Seite 1 / 1
Da dein Vertrag nicht an einem speziellen Handy gebunden ist, geht eine solche Stilllegung nicht.
bielo schrieb:Da hilft eventuell nur, sich eine neues oder gebrauchtes Handy zu kaufen.
Da dein Vertrag nicht an einem speziellen Handy gebunden ist, geht eine solche Stilllegung nicht.
toll das heißt ich zahl weiter jeden monat 25 € und kann nichts benutzen .. top
Was kann denn o2 dafür, dass dein Gerät bei der Polizei liegt?
Hallo Angeloo,
eine neue SIM-Karte kannst du von uns bekommen, und vielleicht kannst du dir ein Handy von jemandem leihen? Dann kannst deinen Vertrag auch wieder nutzen.
Viele Grüße
Michael
eine neue SIM-Karte kannst du von uns bekommen, und vielleicht kannst du dir ein Handy von jemandem leihen? Dann kannst deinen Vertrag auch wieder nutzen.
Viele Grüße
Michael
Angeloo schrieb:Das ist kurz zusammengefasst wohl Deine jetzige Situation.
toll das heißt ich zahl weiter jeden monat 25 € und kann nichts benutzen .. top
Wenn Du die monatlichen 25 Euronen nicht umsonst ausgeben willst und nicht absehbar ist, wann die liebe Polizei Dein Gerät wieder herausrückt, solltest Du vielleicht wirklich über ein Ersatzhandy (gebrauchte gibt es schon für kleines Geld, oder wie von Michael vorgeschlagen, ein Leihgerät nehmen) und eine Ersatz-SIM nachdenken.
Ich hab noch ne ganz andere Idee: Das nächste mal einfach die Füße still halten, wenn es darum geht, irgendwelchen Blödsinn anzustellen. Dann kommt auch nicht die Polizei und "kassiert" dein Handy ein.
Evtl. könnte man die Polizei und Staatsanwaltschaft dazu drängen die Beweissicherung zügig durchzuführen und dir dein Handy zeitnah zurückzugeben. 2 Monate sind ja eh schon eine Lange Zeit.
Dein Anwalt sollte dich dazu genauer beraten können.
Dein Anwalt sollte dich dazu genauer beraten können.
pirol430 schrieb:Du sprichst mir aus dem Herzen. Aus Gründen der Befangenheit wagte ich allerdings nicht, dies zu schreiben...
Ich hab noch ne ganz andere Idee: Das nächste mal einfach die Füße still halten, wenn es darum geht, irgendwelchen Blödsinn anzustellen. Dann kommt auch nicht die Polizei und "kassiert" dein Handy ein.
Martyn136 schrieb:Je nach Fall bleiben die Beweise bis zu einer Verhandlung in der Asservatenkammer oder werden sogar nach Abschluss vernichtet.
Evtl. könnte man die Polizei und Staatsanwaltschaft dazu drängen die Beweissicherung zügig durchzuführen und dir dein Handy zeitnah zurückzugeben. 2 Monate sind ja eh schon eine Lange Zeit.
bielo schrieb:Und das kann dauern...
Je nach Fall bleiben die Beweise bis zu einer Verhandlung in der Asservatenkammer oder werden sogar nach Abschluss vernichtet.
bielo schrieb:Eigentlich sollte doch nur die Kriminaltechnik die Beweise sichern, und danach die Beweisstücke zurückgeben. So 3-6 Wochen muss man schon einplanen, aber dann sollten man seine Sachen schon zurückbekommen.
Martyn136 schrieb:Je nach Fall bleiben die Beweise bis zu einer Verhandlung in der Asservatenkammer oder werden sogar nach Abschluss vernichtet.
Evtl. könnte man die Polizei und Staatsanwaltschaft dazu drängen die Beweissicherung zügig durchzuführen und dir dein Handy zeitnah zurückzugeben. 2 Monate sind ja eh schon eine Lange Zeit.
Die Vernichtung kommt eigentlich nur bei Beweisstücken zum Einsatz, die man nicht besitzen darf. Typische Fälle wären da natürlich Drogen, Waffen, Tierpräperate geschützter Arten, ...
Wir kennen den Fall hier natürlich nicht, aber ein Rechtsanwalt kann da vielleicht etwas Druck ausüben - wenn Gegenstände grundlos beschlagnahmt bleiben (d.h. irgendwo rumliegen obwohl alle Beweise gesichert wurden), bzw. nach einer angemessenen Zeit nicht wieder zum Eigentümer zurückgebracht werden, kann das schnell zu Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzung führen. Und ja, wenn nichts strafrechtlich relevantes gefunden wurde, muss die Polizei die Sachen auch zurückbringen, nicht nur zur Abholung bereithalten
Stimmt.
Aber Gegenstände, auch Handys, können durchaus der "Einziehung" unterliegen (§ 74 StGB), dann sind sie weg. Dessen Absatz 1 besagt:
"Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden."
Aber wir sind hier wieder mal OT (obwohl OT oft ausgesprochen interessant ist...)
Aber Gegenstände, auch Handys, können durchaus der "Einziehung" unterliegen (§ 74 StGB), dann sind sie weg. Dessen Absatz 1 besagt:
"Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden."
Aber wir sind hier wieder mal OT (obwohl OT oft ausgesprochen interessant ist...)
Werde Teil der O₂ Community!
- Melde dich bei Mein O₂ an (oder registriere dich schnell)
- Wähle deinen Nutzernamen für die Community
- Erstelle dein Thema oder deinen Kommentar und lass dir schnell und unkompliziert helfen
Anmelden
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.