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Vertrag soll plötzlich mehr kosten und ich soll in Vorkasse treten.


Guten Abend, also ich habe in einem O2 shop einen Vertrag abgeschlossen der 29€ Anschluss Gebühr und 30€ monatlich kosten sollte nach dem der mitarbeiter, und ich uns einig waren unterschrieb ich die Unterlagen. Plötzlich sagte er, das es dass Gerät leider doch nicht zu diesem Preis gäbe. sondern ich sollte 150€ in Vorkasse treten und würde somit schonmal die ersten Monate meines Vertrags zahlen. Ich meinte zu ihm ich möchte diesen Vertrag so nicht haben und würde ihn gerne widerrufen. Er sagte mir es wäre nicht möglich den Vertrag zu widerrufen. Was tue ich jetzt?

Lg 

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Lösung von Bernd-Stromberg 10 December 2019, 20:24

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19 Antworten

Moin Moin,

im Vertrag sollte ja stehen was Du zu welchem Preis bekommst.

Da ist dann vermutlich ein Handy im Vertrag enthalten, der Hersteller/Type steht hoffentlich im Vertrag.

Dann muss er auch liefern. Nimm den Vertrag und gehe zur Verbraucherzentrale, die helfen Dir.

@Davidveserde Du scheinst nicht richtig verstanden zu haben was der Verkäufer dir erklärt hat. Die Vorkasse erhöht auf keinen Fall den Gesamtpreis.

 

Was wurde denn jetzt genau abgeschlossen? Vertrag + Gerät oder ohne Gerät (nachdem du die Vorkasse nicht begleichst)?

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Moin Moin,

im Vertrag sollte ja stehen was Du zu welchem Preis bekommst.

Da ist dann vermutlich ein Handy im Vertrag enthalten, der Hersteller/Type steht hoffentlich im Vertrag.

Dann muss er auch liefern. Nimm den Vertrag und gehe zur Verbraucherzentrale, die helfen Dir.

Bei o2 sind seit Jahren Handy und Mobilfunkvertrag getrennt. Es handelt sich hier vermutlich einfach um eine von o2 geforderte höhere Anzahlung aus Bonitätsgründen. Wird diese nicht geleistet wird der Handyvertrag storniert. Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale dürfte hier überflüssig sein.

@bs0 Na wenn der O2 Shop Mitarbeiter das nicht erklären kann dann ja vielleicht die VZ.

Und auch das Warnen eines Kunden das ggf. eine Vorkasse notwendig sein kann, sollte zu den Aufgaben gehören. Und ich weiß jetzt nicht was schlimm ist wenn er sich an die VZ wendet, vermutlich bekommt er da die Beratung die er im Shop nicht bekommen hat.

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Die Erklärung würde er bei der Kundenbetreuung kostenlos bekommen, bei der VZ kostet die Beratung 10 - 15 Euro.

Natürlich wäre es schön, wenn die Folgen der Bonitätsprüfung vorab erklärt werden, aber online und am Telefon erfährt man das auch erst wenn die entsprechende Mail (Alternativangebot) kommt.

Muß das denn immer so kompliziert sein mit O2?

Ich rate jedem Kunden von Verträgen im O2 shop ab.

Und  wieder rätseln wir rum.

War der Vertrag im O2 shop ein Verbundvertrag mit smartphoneratenvertrag Wert = über 200 €, dann kann der Kunde widerrufen, auch wenn es dem shop nicht paßt.

Hier wurde ein Vertrag einvernehmlich geschlossen. O2 stimmt dem nicht zu, weil ihm die Bonität des Kunden nicht paßt. Warum soll der Kunde da annehmen? Es ist ein neues geändertes Angebot seitens O2.

Daß die Kundenbetreuung im Sinne O2 berät ist wohl normal und nicht verwunderlich. Deshalb würde ich lieber das Geld notfalls in die Verbraucherberatung investieren. Da kann ich eine objektive Meinung erwarten.

Hätte der Kunde bei O2 direkt abgeschlossen, wäre alles kein Problem. Der Kunde zahlt nicht. Der Vertrag ist hinfällig. Eventuell müßte er aber noch den Mobilfunkvertrag widerrufen, da es sich um 2 getrennte Verträge handelt.

tz tz tz tz

Da soll ein Kunde noch durchblicken. 

Beim nächsten Vertragsabschluß nehme ich meinen Rechtsanwalt in den shop mit. 

Hoffentlich ist er so clever, wie die von O2, sonst sehe ich alt aus.

Hallo O2. Fairness und guter Service da gehört meiner Meinung auch dazu, daß man klare, durchschaubare Kriterien schafft.

 

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War der Vertrag im O2 shop ein Verbundvertrag mit smartphoneratenvertrag Wert = über 200 €, dann kann der Kunde widerrufen, auch wenn es dem shop nicht paßt

 

Ich bin mir nicht sicher was genau der TE widerrufen wollte, das Handy, den Mobilfunkvertrag oder beides. Stimmt er der höheren Anzahlung nicht zu, muss er im 1. Fall nichts machen, denn der Vertrag für das Handy kommt einfach nicht zustande. Möchte er auch den Mobilfunkvertrag nicht behalten, kann er diesen widerrufen - auch wenn es dem Shop nicht passt - wenn das Handy über 200 Euro kostet und der Mobilfunkvertrag aufgrund eines Hardwarerabatts durch den Wegfall des Handys teurer wird.

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@Gmo schrieb:

… 

Beim nächsten Vertragsabschluß nehme ich meinen Rechtsanwalt in den shop mit. ...

 

Auch nicht schlecht. Du rätst jedem von o2 ab, gehst aber selbst mit einem Rechtsanwalt in den Shop.:thinking:

Ich glaube, das hilft dem Fragesteller jetzt nicht wirklich weiter...

@bs0 

Du hast recht. Es fehlen Informationen.

Da bin ich wohl zu schnell explodiert.

Also ich gehe in keinen shop, auch nicht mit Anwalt.

Schön, daß du so sachlich geblieben bist. Wünsche eine Gute Nacht. 

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Die Sache ist einfach

 

  1. Bonität des Kunden reicht nicht aus, also höhere Anzahlung, die mit der Hardware Rate verrechnet würde
  2. TE kann oder will keine 150 Euro zahlen
  3. TE widerruft seinen Antrag auf Handy und Mobilfunkvertrag
  4. Sache erledigt

 

Widerruf schriftlich erklären. Müsste unten auf dem Antrag eine Belehrung stehen.

 

Koppelverträge über 200 Warenwert können auch im Shop widerrufen werden. 

@Eckhard 

Hast du falsch verstanden. Habe vom Shop, nicht von O2 abgeraten.

Ich wünsche mir von O2 klarere, durchschaubare Kriterien. Der normale Kunde ist hier zu oft überfordert, vielleicht auch zuweilen die Mitarbeiter.

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@Gmo … und das mit dem Anwalt fand ich einfach nur lustig. Dachte mir schon, dass das nicht wirklich so gemeint war. 😆 


 

💤 

@Denner 

Problem bleibt, daß die shops sich immer wieder sperren, wie man sehr oft liest.

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@Denner

Problem bleibt, daß die shops sich immer wieder sperren, wie man sehr oft liest.

Der Kunde muss sich in dem Fall gar nicht mit dem Shop auseinandersetzen, denn der Widerruf ist o2 gegenüber zu erklären.

Koppelverträge über 200 Warenwert können auch im Shop widerrufen werden. 

Richtig, aber nur wenn die Konditionen des Mobilfunkvertrags vom Handykauf abhängig sind.

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Du begehst den Fehler wie viele.

 

Hier meldet sich niemand an und sagt:

 

Ich war heute in Darmstadt im O2 Shop. Super Typen dort, die haben mich gut beraten und mir einen tollen Vertrag gemacht, besser hätte ich den hier online auch nicht bekommen können.

 

Und mein iphone 22 konnte ich nach der Anzahlung sofort mitnehmen.

 

Ein Hülle haben sie mir einfach so geschenkt...

@Denner

Problem bleibt, daß die shops sich immer wieder sperren, wie man sehr oft liest.

Der Kunde muss sich in dem Fall gar nicht mit dem Shop auseinandersetzen, denn der Widerruf ist o2 gegenüber zu erklären.

Koppelverträge über 200 Warenwert können auch im Shop widerrufen werden. 

Richtig, aber nur wenn die Konditionen des Mobilfunkvertrags vom Handykauf abhängig sind.

 

Guten Tag,

Also doch alles nicht so einfach:

@bs0 schrieb

“Der Kunde muss sich in dem Fall gar nicht mit dem Shop auseinandersetzen, denn der Widerruf ist o2 gegenüber zu erklären”

 

Das wäre neu. Das hatte ich in der Vergangenheit mehrfach in threads gefordert und immer wieder hieß es, der shop ist zuständig und es wurde an ihn verwiesen. Du selbst hattest mich schon einmal um Verständnis dafür gebeten. “Hast du den Vertrag im shop abgeschlossen, wende dich auch zum Widerruf dorthin.” Möglicherweise unterscheidet O2 auch speziell zwischen Koppelvertrag, Mobilfunkvertrag und reinem Handyvertrag im shop und hat unterschiedliche Vorgehensweisen. Das trägt nicht zur Klarheit für den Kunden bei. Dinge können sich natürlich auch ändern.

Die Verbraucherzentrale spricht nirgends hier von Verbundverträgen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/widerruf-von-vertraegen-5117

 

Kann ich auch im Ladengeschäft geschlossene Verträge widerrufen?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es hier nicht. Allerdings zeigen sich viele Unternehmen kulant und bieten den Umtausch oder die Rückgabe von Waren innerhalb einer bestimmten Frist (zum Beispiel 30 Tage) an. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht aber für viele im Laden geschlossene finanzierte Verträge. Zahlen Sie das im Laden für über 200 Euro gekaufte Handy zum Beispiel in monatlichen Raten ab, können Sie den Vertrag mit einem Widerruf rückgängig machen. Zusammengefasst haben Sie ein Widerrufsrecht in den folgenden Fällen:

  1. bei Vertragsschluss wurde Ratenzahlung vereinbart
  2. der Kaufvertrag ist mit einem Kreditvertrag verbunden

Ich schätze deine fundierte, sachliche Meinung und Art zu diskutieren. Es scheint aber auch unter den Experten, da wohl eine unterschiedliche Auslegung der Situation shop zu geben.

Vielleicht eine Gelegenheit für O2 die Situation zu klären und ein Thema zu erstellen: “Vertragsabschluß im Shop  (Wie verhalte ich mich bei auftretenden Vertragsproblemen und bei Abschluß des Vertrages über einen Händler?)

Vielleicht auch einmal eine Anweisung an die shops herausgeben und die Kunden mit einer Kopie der Anweisung an den shop verweisen?

Das Thema kommt doch immer wieder auf.

 

Gruß

Gmo

Kann ich auch im Ladengeschäft geschlossene Verträge widerrufen?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es hier nicht. Allerdings zeigen sich viele Unternehmen kulant und bieten den Umtausch oder die Rückgabe von Waren innerhalb einer bestimmten Frist (zum Beispiel 30 Tage) an. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht aber für viele im Laden geschlossene finanzierte Verträge. Zahlen Sie das im Laden für über 200 Euro gekaufte Handy zum Beispiel in monatlichen Raten ab, können Sie den Vertrag mit einem Widerruf rückgängig machen. Zusammengefasst haben Sie ein Widerrufsrecht in den folgenden Fällen:

  1. bei Vertragsschluss wurde Ratenzahlung vereinbart
  2. der Kaufvertrag ist mit einem Kreditvertrag verbunden

 

Hier (in deinem Zitat) geht es ausschließlich um Handys und um deren (Raten-)Verträge.

 

Ist der Mobilfunkvertrag über einen Hardwarerabatt an diesem (Raten-)Vertrag gekoppelt, darf dieser auch widerrufen werden. Ist er das nicht, kann nur der Vertrag für das Handy widerrufen werden.

Benutzerebene 7
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Man muss zwischen Widerrrufsrecht (o2 als Vertragspartner ist zuständig) und Stornierung aus Kulanz (Shop ist zuständig) unterscheiden.

Das mit dem Koppelvertrag habe ich, glaube ich, etwas missverständlich formuliert. Der Ratenvertrag für das Handy kann immer widerrufen werden wenn das Handy mehr als 200 Euro kostet, der Mobilfunkvertrag nur wenn er vom Handykauf abhängig ist.

Dass hier eventuell Klärungsbedarf besteht, sehe ich übrigens auch so. Ich kann mir vorstellen, dass viele Shops tatsächlich nicht wissen, wie sie im Falle eines Widerrufsrechts vorgehen müssen.

Danke

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