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Warum O2 Service
Frage

Vertrag "schwebend unwirksam"


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55 Antworten

  • Autor
  • Lehrling
  • 22 Antworten
  • 24. September 2024

@bs0 

Vielen Dank für den Link.

Besonders das hilft weiter:

Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt. Genehmigt der Verbraucher den Vertrag nicht, so steht dem Anbieter, wenn er gegenüber dem Verbraucher in Erwartung der Genehmigung den Telekommunikationsdienst erbracht hat, kein Anspruch auf Wertersatz zu.


  • Autor
  • Lehrling
  • 22 Antworten
  • 25. September 2024

Gerade gefunden:

„Als Branche haben wir in der Vergangenheit womöglich zu wenig hingehört, was die Verbraucher sich von uns wünschen. O2 war schon immer sehr kundenorientiert, hat faire Angebote gemacht und mit immer wieder neuen, kundenorientierten Produkten den Markt verändert. Das werden wir in Zukunft noch stärker als bisher auch in den Mittelpunkt unserer Kommunikation stellen und unsere Kundenorientierung auf ein neues Niveau heben. Das Motto lautet: Wir tun nicht nur Gutes für unsere Kundinnen und Kunden, wir reden jetzt auch darüber. Damit erhöhen wir für Verbraucherinnen und Verbraucher die Transparenz im Markt“, sagt Andreas Laukenmann, Privatkundenvorstand bei O2 Telefónica und damit verantwortlich für die Marke O2.”


  • Autor
  • Lehrling
  • 22 Antworten
  • 25. September 2024

Jetzt habe ich ein Antwortschreiben vom O2-Kundendienst bekommen.

Ohne Worte:

 


Bollermann
Star
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  • 27465 Antworten
  • 25. September 2024

Da fehlt der Hinweis auf die Vertragszusammenfassung. 

 

Problem ist, dass du dich erst 7 Monate später meldest... Du hast ja auch weiter Rechnungen mit Rabatt sowie Abbuchungen erhalten... Auf jeder Rechnung steht ebenfalls die Laufzeit und Kündigungsfrist... Außerdem der Hinweis "... Rechnungen sind innerhalb von 8 Wochen zu reklamieren, ansonsten berechtigt...." 

 

Dass du von dem Vertrag nichts wusstest, stimmt ja auch nicht, da du diesen ja fleißig nutzt... 

 

 Ich denke nicht, dass du da irgendwelche Chancen hast..


bs0
Profi
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  • Profi
  • 42041 Antworten
  • 25. September 2024

Das Antwortschreiben ist insgesamt schlecht formuliert und geht nicht auf die gesetzlichen Anforderungen seit Dezember 2021 ein, aber wie ich hier bereits mehrmals geschrieben habe: Nach 7 Monaten kann man von einer konkludenten Zustimmung ausgehen.

Einzige sinnvolle Möglichkeit: Einem Anwalt den Sachverhalt schildern und um juristischen Rat bitten. Wenn es sich für dich lohnt: juristisch vorgehen. Meine Einschätzung: Sehr geringe Erfolgschancen.


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