Skip to main content
Warum O2 Service
Gelöst

Vertrag im MediaMarkt: Irreführung und Widerrufsrecht


Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit einem kürzlich abgeschlossenen Vertrag bei MediaMarkt und hoffe auf eure Hilfe. Meine Freundin und ich waren am Montag im MediaMarkt, um einen neuen Vertrag mit einem iPhone 15 Pro abzuschließen. Da sie nur 50 GB Datenvolumen benötigt, wollten wir einen entsprechenden Tarif. Der Verkäufer meinte jedoch, es gäbe nur den XL-Vertrag mit 280 GB. Ich habe ihn mindestens dreimal gefragt, ob es auch mit weniger Datenvolumen ginge, aber er bestand darauf, dass nur der XL-Tarif möglich sei. Wir haben schließlich den Vertrag abgeschlossen, weil uns gesagt wurde, dass es keine anderen Optionen gibt.

Zu Hause stellten wir fest, dass es online bei O2 durchaus Verträge mit weniger Datenvolumen gibt, auch für Neukunden mit Rabatt. Ich habe gestern mit einem O2-Mitarbeiter gesprochen, der sagte, wir könnten den Vertrag widerrufen und das Handy zurückgeben. Andere sagen jedoch, ein Widerruf sei bei MediaMarkt nicht möglich, da der Vertrag persönlich abgeschlossen wurde.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir sagen, ob das Widerrufsrecht in diesem Fall gilt? Vielen Dank für eure Hilfe!

Lösung von poales

@IcasaPT

nur wenn das Handy über einen Ratenkaufvertrag mit dem Mobilfunk verknüpft ist,

kann es eine Widerruf geben.

→ siehe link von Bumer

 

Der abgeschlossene Vertrag im Laden gilt

Im Gegensatz zum Internet können im Handyshop abgeschlossene Verträge in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Mögliche Ausnahme: Wenn mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags etwa zusätzlich ein vergünstigtes Handy oder Tablet erworben wird. Dabei wird nämlich eine Finanzierungshilfe in Anspruch genommen – mit Vorschriften für Verbraucherdarlehen. Voraussetzung dafür wiederum ist, dass der reine Kaufpreis für das Gerät durch den gleichzeitigen Abschluss des Vertrages mindestens 200 Euro günstiger ist.

Wer es sich zu Hause anders überlegt, ist zunächst an den Vertrag gebunden. Haben Sie Zweifel, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist oder stellen im Nachhinein fest, dass die Leistungen nicht dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart worden ist: Dann sollten Sie rechtlich prüfen lassen, ob der Vertrag angefochten, außerordentlich gekündigt und Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Zur Antwort springen
War das hilfreich für dich?

7 Antworten

Bumer
Lehrling
  • 22207 Antworten
  • 20. Juni 2024

poales
Profi
  • Profi
  • 11481 Antworten
  • Lösung
  • 20. Juni 2024

@IcasaPT

nur wenn das Handy über einen Ratenkaufvertrag mit dem Mobilfunk verknüpft ist,

kann es eine Widerruf geben.

→ siehe link von Bumer

 

Der abgeschlossene Vertrag im Laden gilt

Im Gegensatz zum Internet können im Handyshop abgeschlossene Verträge in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Mögliche Ausnahme: Wenn mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags etwa zusätzlich ein vergünstigtes Handy oder Tablet erworben wird. Dabei wird nämlich eine Finanzierungshilfe in Anspruch genommen – mit Vorschriften für Verbraucherdarlehen. Voraussetzung dafür wiederum ist, dass der reine Kaufpreis für das Gerät durch den gleichzeitigen Abschluss des Vertrages mindestens 200 Euro günstiger ist.

Wer es sich zu Hause anders überlegt, ist zunächst an den Vertrag gebunden. Haben Sie Zweifel, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist oder stellen im Nachhinein fest, dass die Leistungen nicht dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart worden ist: Dann sollten Sie rechtlich prüfen lassen, ob der Vertrag angefochten, außerordentlich gekündigt und Schadensersatz geltend gemacht werden kann.


schluej
Superstar
  • 15709 Antworten
  • 20. Juni 2024

@poales gibt es das heute noch:

dass der reine Kaufpreis für das Gerät durch den gleichzeitigen Abschluss des Vertrages mindestens 200 Euro günstiger ist.


  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 20. Juni 2024
poales schrieb:

@IcasaPT

nur wenn das Handy über einen Ratenkaufvertrag mit dem Mobilfunk verknüpft ist,

kann es eine Widerruf geben.

 

Der abgeschlossene Vertrag im Laden gilt

Im Gegensatz zum Internet können im Handyshop abgeschlossene Verträge in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Mögliche Ausnahme: Wenn mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags etwa zusätzlich ein vergünstigtes Handy oder Tablet erworben wird. Dabei wird nämlich eine Finanzierungshilfe in Anspruch genommen – mit Vorschriften für Verbraucherdarlehen. Voraussetzung dafür wiederum ist, dass der reine Kaufpreis für das Gerät durch den gleichzeitigen Abschluss des Vertrages mindestens 200 Euro günstiger ist.

Wer es sich zu Hause anders überlegt, ist zunächst an den Vertrag gebunden. Haben Sie Zweifel, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist oder stellen im Nachhinein fest, dass die Leistungen nicht dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart worden ist: Dann sollten Sie rechtlich prüfen lassen, ob der Vertrag angefochten, außerordentlich gekündigt und Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

 

Was ist mit ratenkaufvertrag gemeint? Das Handy wurde im Vertrag dazu geholt habe einmalig 180€ gezahlt 


Klaus_VoIP
Legende
  • 31959 Antworten
  • 20. Juni 2024
IcasaPT schrieb:

Was ist mit ratenkaufvertrag gemeint? Das Handy wurde im Vertrag dazu geholt habe einmalig 180€ gezahlt 

180€ Gesamtpreis oder Anzahlungsbetrag? Wenn es z.B. 600€ normalen VKP hat, dann ist eine versteckte Ratenzahlung mit den Tarifkosten anzunehmen.


o2_Lea
  • Moderatorin
  • 4563 Antworten
  • 27. Juni 2024

Hallo @IcasaPT,

ich kann natürlich verstehen, dass man da lieber das bessere Angebot hätte. Am besten bevor man was abschließt, sich auch an anderen Stellen informieren. Da jetzt einige Tage vergangen ist, wollte ich mal nachfragen, ob dir die User:innen bereits gut weiterhelfen konnten oder du noch Unterstützung benötigst. :)

Liebe Grüße, Lea


o2_Lea
  • Moderatorin
  • 4563 Antworten
  • 2. Juli 2024

@IcasaPT wie sieht es gerade bei dir aus? Benötigst du noch Unterstützung oder ist alles in Ordnung? Gebe uns gerne ein Update.😊


Deine Antwort