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Vertrag fur Auslander


Ich hab heute online einen Vertrag mit Handy bestellt und ich hab eine mail bekommen: 

'Leider können wir dem vorliegenden Auftrag aus internen Gründen nicht entsprechen.'Warum ist es so eigentlich? Was muss ich tun um einen Vertrag zu bekommen?

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17 Antworten

Anhand des Betreffs nehme ich an, dass du denkst, dass dir ein Vertrag von o2 verwehrt wird, weil du Ausländer bist? Dem kann ich widersprechen. O2 gibt auch Deutschen keinen Vertrag, wenn die Bonität nicht stimmt. Dies kannst du hier sehr öft nachlesen.

Ok, danke schon, ich kenne mich nicht aus, und pruft O2 dass ich Bonitat habe oder nicht? was kann ich tun um einen Vertrag zu bekommen?

O2 hat geprüft und möchte keinen Vertrag mit dir.

Die Gründe wirst du nur Erfahren, wenn du O2 anschreibst. Aber die Antworten sind sehr allgemein.

Bei Ausländern zieren sich die Mobilfunkbetreiber etwas bei Postpaid Verträgen, wenn sie nicht in D gemeldet sind oder es keinen SCHUFA Register von ihnen gibt, mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass man ein geregeltes Einkommen hat, sollte es klappen. Alternativ gibt es Prepaid Verträge.
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robert_do schrieb:
mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass man ein geregeltes Einkommen hat, sollte es klappen. 
Da wäre ich mir nicht so sicher denn o2 verlässt sich auf die SCHUFA-Daten, auch wenn diese nicht immer ein richtiges Ergebnis liefern. Es wäre aber interessant zu erfahren, ob jemand so einen Vertrag bekommen hat, nachdem er einmal abgelehnt wurde.

 

robert_do schrieb:
Bei Ausländern zieren sich die Mobilfunkbetreiber etwas bei Postpaid Verträgen, wenn sie nicht in D gemeldet sind 
Wird inzwischen (von ausländischen Staatsbürgern) eine Meldebescheinigung verlangt, wenn man einen o2-Vertrag abschliessen will? Ich denke der fehlende SCHUFA-Eintrag ist hier das größte Problem.

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bs0 schrieb:
robert_do schrieb:
mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass man ein geregeltes Einkommen hat, sollte es klappen. 
Da wäre ich mir nicht so sicher denn o2 verlässt sich auf die SCHUFA-Daten, auch wenn diese nicht immer ein richtiges Ergebnis liefern. Es wäre aber interessant zu erfahren, ob jemand so einen Vertrag bekommen hat, nachdem er einmal abgelehnt wurde.

 

Ist das Einkommen denn überhaupt entscheidend? In der Schufa steht dazu ja nichts, sondern bestenfalls, ob man seine Rechnungen bezahlt oder nicht. Und das dürfte wohl auch eher entscheidend sein. Wenn in der Schufa natürlich gar nichts steht, ist das auch nicht so gut. Wenigstens ein deutsches Bankkonto sollte vorhanden sein.

robert_do schrieb:
Bei Ausländern zieren sich die Mobilfunkbetreiber etwas bei Postpaid Verträgen, wenn sie nicht in D gemeldet sind 
Wird inzwischen (von ausländischen Staatsbürgern) eine Meldebescheinigung verlangt, wenn man einen o2-Vertrag abschliessen will? Ich denke der fehlende SCHUFA-Eintrag ist hier das größte Problem.

Warum sollte eine Meldebescheinigung verlangt werden, dafür gibts doch einen Personalausweis. Und wenn da eine Adresse im Ausland draufsteht, dann wirds sicher schwierig, einen Vertrag in Deutschland zu bekommen. Das ist umgedreht aber genauso. Würde ich beispielsweise im 5 km entfernten Wasserbillig (L) versuchen, einen Vertrag von LUX GSM, Tango oder Orange.lu zu bekommen, dann würde dieser mit 95 %iger Wahrscheinlichkeit auch abgelehnt werden, weil ich weder in Luxemburg wohne noch ein Bankkonto dort habe. Eine Prepaidkarte wäre hingegen vermutlich kein Problem, weil man im voraus bezahlt und deshalb für den Anbieter risikolos ist.

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zündi schrieb:
Ist das Einkommen denn überhaupt entscheidend? In der Schufa steht dazu ja nichts, sondern bestenfalls, ob man seine Rechnungen bezahlt oder nicht. Und das dürfte wohl auch eher entscheidend sein. Wenn in der Schufa natürlich gar nichts steht, ist das auch nicht so gut. Wenigstens ein deutsches Bankkonto sollte vorhanden sein.
Eben, und deswegen glaube ich nicht, dass ein Einkommennachweis viel bringt. Für die Bonität ist das nur bedingt ausschlaggebend.

 

zündi schrieb:
Warum sollte eine Meldebescheinigung verlangt werden, dafür gibts doch einen Personalausweis. Und wenn da eine Adresse im Ausland draufsteht, dann wirds sicher schwierig, einen Vertrag in Deutschland zu bekommen. 

Ein Ausländer hat ja keinen deutschen Personalausweis, und ein duetscher kann im Ausland leben und trotzdem eine deutsche Adresse auf dem Ausweis haben. Auch gibt es Leute, die nur einen Paß haben und dort steht gar keine Adresse drin. Zwar wird grundsätzlich angenommen, dass die Adresse auf einem gültigen deutschen Ausweis mit der Meldeadresse noch übereinstimmt, was in den allermeisten Fällen ja auch stimmen wird, aber ein Ausländer kann ohne Meldebescheinigung die Meldeadresse nicht nachweisen. Es kommt also darauf an, ob diese beim Vertragsschluss geprüft wird und relevant ist, oder nur eine deutsche Adresse und ein Bankkonto in Deutschand wichtig sind.

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Wir hatten hier doch mal vor einigen Monaten ein ähnliches Problem! Beim zweiten Anlauf hat es damals doch noch geklappt. In einem anderen Fall - da ging es um einen deutschen Staatsbürger nicht!

Ich hatte ja schon mal geschrieben, dass auch meine Nichte beim ersten Mal - sie hatte schon einen Mobilfunkvertrag - für einen Surfstick abgelehnt wurde. Sie hat damals ein Fax geschrieben und nachgefragt. Die Antwort damals war eine Mail, dass der Auftrag ausgeführt wird! 

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bs0 schrieb:
zündi schrieb:
Warum sollte eine Meldebescheinigung verlangt werden, dafür gibts doch einen Personalausweis. Und wenn da eine Adresse im Ausland draufsteht, dann wirds sicher schwierig, einen Vertrag in Deutschland zu bekommen. 

Ein Ausländer hat ja keinen deutschen Personalausweis, und ein duetscher kann im Ausland leben und trotzdem eine deutsche Adresse auf dem Ausweis haben. Auch gibt es Leute, die nur einen Paß haben und dort steht gar keine Adresse drin. Zwar wird grundsätzlich angenommen, dass die Adresse auf einem gültigen deutschen Ausweis mit der Meldeadresse noch übereinstimmt, was in den allermeisten Fällen ja auch stimmen wird, aber ein Ausländer kann ohne Meldebescheinigung die Meldeadresse nicht nachweisen. Es kommt also darauf an, ob diese beim Vertragsschluss geprüft wird und relevant ist, oder nur eine deutsche Adresse und ein Bankkonto in Deutschand wichtig sind.

Hmm, bekommt man den Personalausweis denn nicht immer von der Behörde bzw in dem Land ausgestellt, wo man seinen ersten Wohnsitz hat? Für die Staatsbürgerschaft gibts doch ein separates Feld im Ausweis. Also, wenn ich jetzt ins Ausland ziehen würde, müsste ich dann nicht einen Ausweis in dem Land ausgestellt bekommen mit der entsprechenden Adresse und lediglich die Staatsangehörigkeit würde bei "Deutsch" bleiben? Oder bekäme ich dann lediglich einen ausländischen Adressaufkleber auf meinen deutschen Ausweis geklebt?

Die Angst der Anbieter ist wahrscheinlich die, das man wieder zurück in sein Heimatland zieht und einfach die Rechnung nicht bezahlt. Dann kann der Anbieter gucken, wie er sein Geld eingeklagt bekommt (geht das überhaupt?). Da man das allerdings höchstens einmal machen könnte, weil danach die Karte gesperrt werden würde, ist das Risiko eigentlich zu vernachlässigen.

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zündi schrieb:
Die Angst der Anbieter ist wahrscheinlich die, das man wieder zurück in sein Heimatland zieht und einfach die Rechnung nicht bezahlt. Dann kann der Anbieter gucken, wie er sein Geld eingeklagt bekommt (geht das überhaupt?). Da man das allerdings höchstens einmal machen könnte, weil danach die Karte gesperrt werden würde, ist das Risiko eigentlich zu vernachlässigen.
Nachdem mein Nachbar gedacht hat, er kann seinen Strafzettel in die Tonne werfen, den er in Österreich bekam und ihn trotzdem zahlen musste, gehts wohl. Aber da gibts ein Abkommen der Behörden! Ansonsten dürfte es kostenintensiv und langwierig für einen Netzbetreiber sein, doch noch an sein Geld zu kommen!

andante schrieb:

Nachdem mein Nachbar gedacht hat, er kann seinen Strafzettel in die Tonne werfen, den er in Österreich bekam und ihn trotzdem zahlen musste, gehts wohl. Aber da gibts ein Abkommen der Behörden! Ansonsten dürfte es kostenintensiv und langwierig für einen Netzbetreiber sein, doch noch an sein Geld zu kommen!

Das ist jetzt aber Äpfel mit Kirschen verglichen. Für Strafzettel gibt es ein entsprechendes Abkommen, für säumige Rechnungszahler nicht.

 

Gruß sandroschubert

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Sandroschubert schrieb:
andante schrieb:

Nachdem mein Nachbar gedacht hat, er kann seinen Strafzettel in die Tonne werfen, den er in Österreich bekam und ihn trotzdem zahlen musste, gehts wohl. Aber da gibts ein Abkommen der Behörden! Ansonsten dürfte es kostenintensiv und langwierig für einen Netzbetreiber sein, doch noch an sein Geld zu kommen!

Das ist jetzt aber Äpfel mit Kirschen verglichen. Für Strafzettel gibt es ein entsprechendes Abkommen, für säumige Rechnungszahler nicht.

 

Gruß sandroschubert

Hab ich ja geschrieben sandro, dass es da ein Abkommen gibt! Man kann auch sonst grenzüberschreitend zu seinem Geld kommen, aber da dauerts halt und kostet auch entsprechend! Das lohnt sich meist nicht und deshalb sind wahrscheinlich Netzbetreiber und auch andere Händler mit Vorleistungen vorsichtig.

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andante schrieb:
Sandroschubert schrieb:
andante schrieb:

Nachdem mein Nachbar gedacht hat, er kann seinen Strafzettel in die Tonne werfen, den er in Österreich bekam und ihn trotzdem zahlen musste, gehts wohl. Aber da gibts ein Abkommen der Behörden! Ansonsten dürfte es kostenintensiv und langwierig für einen Netzbetreiber sein, doch noch an sein Geld zu kommen!

Das ist jetzt aber Äpfel mit Kirschen verglichen.http://www.smilies.4-user.de/include/Brutal/smilie_b_183.gif

Für Strafzettel gibt es ein entsprechendes Abkommen, für säumige Rechnungszahler nicht.

 

Gruß sandroschubert

Hab ich ja geschrieben sandro, dass es da ein Abkommen gibt! Man kann auch sonst grenzüberschreitend zu seinem Geld kommen, aber da dauerts halt und kostet auch entsprechend! Das lohnt sich meist nicht und deshalb sind wahrscheinlich Netzbetreiber und auch andere Händler mit Vorleistungen vorsichtig.

Also können deutsche Firmen ihre Forderungen auch vor ausländischen Gerichten einklagen? Wobei es ja auch in Deutschland lange dauern kann, bis ein Anbieter seine Forderungen durchgesetzt hat. Schließlich sind deutsche Gerichte nicht für ihre Schnelligkeit bekannt.

 

Was die Strafzettel angeht: Ja, das geht jetzt nicht mehr so einfach, das man das Knöllchen in die Tonne wift. Hat aber auch den Vorteil, das man im Ausland jetzt nicht mehr so schnell abgeschleppt wird oder direkt eine "Kralle" aufs Auto bekommt. Früher war das nämlich oft der Fall, wenn man auf frischer Tat erwischt wurde. Da musste man dann direkt bar bezahlen und wenn man nicht genug Geld dabei hatte, durfte man erstmal zu Fuß weitergehen 😛 .

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Ja zündi, einklagen geht immer. Aber es dauert. Ich hab einen Kunden, der ist Omnibusunternehmer. Der hat einem liegengebliebenem Kollegen aus Tschechien die Kunden von der Autobahn geholt und in die Tschechei gefahren. Die Rechnung hat der tschechische Unternehmer dann erst mal ignoriert. Über den Rechtsschutz beim ADAC hat mein Kunde dann die Rechnung eingeklagt. Hat aber sehr sehr lange gedauert und der Rechtsanwalt hatte ihm von Anfang an gesagt, dass er unter Umständen nicht nur auf seiner Rechnung, sondern eventuell auch auf seinen Kosten sitzen bleiben könnte. Meinem Kunden gings da aber ums Prinzip, dass er geholfen hat und ihm dann noch so übel mitgespielt werden sollte und so hat er das Risiko auf sich genommen.

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zündi schrieb:
Hmm, bekommt man den Personalausweis denn nicht immer von der Behörde bzw in dem Land ausgestellt, wo man seinen ersten Wohnsitz hat? Für die Staatsbürgerschaft gibts doch ein separates Feld im Ausweis. Also, wenn ich jetzt ins Ausland ziehen würde, müsste ich dann nicht einen Ausweis in dem Land ausgestellt bekommen mit der entsprechenden Adresse und lediglich die Staatsangehörigkeit würde bei "Deutsch" bleiben? Oder bekäme ich dann lediglich einen ausländischen Adressaufkleber auf meinen deutschen Ausweis geklebt?

Auf deinem deutschen Ausweis bekommst du im Ausland nichts aufgeklebt, da es sich dabei um ein hoheitliches Dokument handelt, das eben nur die deutschen Behörden ausstellen und ändern dürfen. Ob du im Ausland (zusätzlich) einen Ausweis des jeweiligen Landes bekommst hängt von den Vorschriften dieses Landes ab. In Deutschland bekommt man als Ausländer jedenfalls keinen und in manchen Ländern gibt es gar keine Personalausweise, oder es gibt keine Pflicht, ein Ausweisdokument zu besitzen.

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bs0 schrieb:
zündi schrieb:
Hmm, bekommt man den Personalausweis denn nicht immer von der Behörde bzw in dem Land ausgestellt, wo man seinen ersten Wohnsitz hat? Für die Staatsbürgerschaft gibts doch ein separates Feld im Ausweis. Also, wenn ich jetzt ins Ausland ziehen würde, müsste ich dann nicht einen Ausweis in dem Land ausgestellt bekommen mit der entsprechenden Adresse und lediglich die Staatsangehörigkeit würde bei "Deutsch" bleiben? Oder bekäme ich dann lediglich einen ausländischen Adressaufkleber auf meinen deutschen Ausweis geklebt?

Auf deinem deutschen Ausweis bekommst du im Ausland nichts aufgeklebt, da es sich dabei um ein hoheitliches Dokument handelt, das eben nur die deutschen Behörden ausstellen und ändern dürfen. Ob du im Ausland (zusätzlich) einen Ausweis des jeweiligen Landes bekommst hängt von den Vorschriften dieses Landes ab. In Deutschland bekommt man als Ausländer jedenfalls keinen und in manchen Ländern gibt es gar keine Personalausweise, oder es gibt keine Pflicht, ein Ausweisdokument zu besitzen.

OT: Aha, also hat man dann gar keinen Ausweis mit aktueller Adresse. In dem Fall macht die Meldebescheinigung natürlich Sinn. Mir ist auch gerade eingefallen, das die Luxemburger, die auf der deutschen Seite wohnen (Immobilien und Mieten sind hier günstiger), alle mit ihren gelben Nummernschildern durch die Gegend fahren, die Autos also in Luxemburg angemeldet sind. Dann werden die Inhaber wahrscheinlich auch keinen deutschen Ausweis haben, wobei ich in dem Fall auch nicht glaube, das einer erwünscht ist 😉

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andante schrieb:
Ja zündi, einklagen geht immer. Aber es dauert. Ich hab einen Kunden, der ist Omnibusunternehmer. Der hat einem liegengebliebenem Kollegen aus Tschechien die Kunden von der Autobahn geholt und in die Tschechei gefahren. Die Rechnung hat der tschechische Unternehmer dann erst mal ignoriert. Über den Rechtsschutz beim ADAC hat mein Kunde dann die Rechnung eingeklagt. Hat aber sehr sehr lange gedauert und der Rechtsanwalt hatte ihm von Anfang an gesagt, dass er unter Umständen nicht nur auf seiner Rechnung, sondern eventuell auch auf seinen Kosten sitzen bleiben könnte. Meinem Kunden gings da aber ums Prinzip, dass er geholfen hat und ihm dann noch so übel mitgespielt werden sollte und so hat er das Risiko auf sich genommen.

Das ist gut nachvollziehbar, das er geklagt hat. Es ist ja auch schon extrem unverschämt, wenn jemand erst Hilfe benötigt und dann einfach die Rechnung nicht bezahlt 😖 , unabhängig von der Rechtslage.

Bei Knöllchen kann ichs eher verstehen, wenn man die nicht zahlen will, denn im Ausland gibts ja selbst bei kleinen Verstößen oft gesalzene Preise (dafür ist aber der Sprit meist günstiger 😛 ).