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Ich habe gelesen, dass bei o2 ein Vertrags-Downgrade nach 12 Monaten für 100 Euro möglich sein soll. Beziehen sich die 12 Monate eigentlich auf die letzte Vertragsverlängerung oder auf den Beginn der Geschäftsbeziehung!?



 



Und was muss ich tun, um downzugraden?



  Beziehen sich die 12 Monate eigentlich auf die letzte Vertragsverlängerung 



Auf die letze VVL und zwar das Datum, wann sie wirksam wurde. Es sei denn, du hast danach nochmal einen Tarifwechsel gemacht. Setze dich damit einfach mit der Kundenbetreuung auseinander.




Hallo zusammen,



 



ich habe auch noch einmal eine Frage bzgl. des Downgraden von Mobilfunk- / DSL-Tarifen.



Ich werde zum 01.01.15 berulfich (für mehr als 2 Jahre) ins Ausland gehen. Letztes Jahr im Dezember (13.12.14) habe einen O2 Mobilfunkvertrag mit DSL-Kombivertrag abgeschlossen. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich zumindest den Handyvertrag gegen eine Gebühr von 100 Euro downgraden?! Was ist dabei die Option mit dem geringsten Monatsbeitrag (ich würde meine deutsche Nummer auch im Ausland für SMS etc nutzen wollen)? Oder gibt es auch eine Option ohnejeglichen Monatsbeitrag?



Da ich meinen DSL Vertrag nicht mehr benötige, würde ich diesen gerne vorzeitig kündigen? Ist das möglich? Ich würde mich hier in Deutschland offiziell abmelden, so dass ich hoffe vom Sonderkündigungsrecht zu Gebrauch machen zu können. Sehe ich das grundsärtzlich richtig?!



Wie teile ich mein Downgrade-Vorhaben O2 mit?



 



Vielen Dank für eure Antwort.




Henri83 schrieb:

Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich zumindest den Handyvertrag gegen eine Gebühr von 100 Euro downgraden?! Was ist dabei die Option mit dem geringsten Monatsbeitrag (ich würde meine deutsche Nummer auch im Ausland für SMS etc nutzen wollen)?
Der günstigste Tarif, in den man innerhalb der regulären Vertragslaufzeit nach einem Jahr wechseln kann, ist der Blue Basic zu 10 € / Monat.  Die Umstellung kostet wie erwähnt 100 €.



 



Man kann auch seinen Vertrag eine Zeit lang ruhen lassen, aber nicht länger als ein Jahr:



 



o2 Vertrag ruhen lassen / Vertragsstilllegung



 



Ob in diesem Fall eine vorzeitige Kündigung aus Kulanz möglich ist, kann nur ein o2-Mitarbeiter entscheiden.



 




Bei einem offiziellen Umzug ins Ausland (mit Ummeldung etc.) besteht bzgl. des DSL-Vertrages ein außerordentliches Kündigungsrecht. (mit Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende)



 



Beim Mobilfunkvertrag ist das nicht der Fall.



Wie bereits gesagt kann der Vertrag kostenpflichtig downgegradet werden.



Es besteht auch die Möglichkeit den Vertrag einige Zeit still zu legen oder darum zu bitten den Vertrag vorzeitig zu beenden. In diesen Fällen fällt dann natürlich auch die Rufnummer weg (bei der Stillegung temporär).




Hallo Henri83,



 



mit wem DSL-Vertrag kannst du wie schon genannt verfahren. 



Mit deinem Mobilfunkvertrag stehen dir alle der genannten Wege offen. Weißt du schon wie du verfahren möchtest?



 



Lieben Gruß,



Chantal




Hallo zusammen,



vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Meinen Mobilfunkvertrag werde ich sehr wahrscheinlich downgraden... auch wenn sich das durch die Gebühr von 100 Euro erst nach einiger Zeit lohnen wird.

Denke, dass ich den DSL Vertrag kündigen werde (vorausgesetzt ich kann diesen nicht auf einen potenziellen Nachmieter überschreiben - was, wie ich gelernt hab, ja scheinbar auch möglich ist). Eins verstehe ich aber dennoch nicht. Wenn ich mich in Deutschland abmelde, tue ich das ja erst kurz bevor ich tatsächlich umziehe. In meinem Fall also irgendwann im Dezember. Ohne Abmelde- bzw Neuanmeldebestätigung aus dem Ausland kann ich die Kündigung aber nicht einreichen / nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Sprich, ich zahle weitere drei Monate für einen DSL Vertrag, der eigentlich gar nicht mehr besteht?! Oder hab ich da was falsch verstanden?
Wenn du nicht nachweist, wohin die "Reise" geht, wird man dich gar nicht vorher aus den Verträgen lassen. Bei Umzug ins Ausland bietet o2 im Mobilfunkbereich eine Kulanzauflösung und im DSL Bereich gibt es ja die gesetzlich normierte Kündigungsmöglichkeit. Wichtig dabei ist aber, dass du die Nichtversorgbarkeit nachweist. Es könnte ja auch sein, dass sich jemand, um aus den Verträgen zu kommen, in Deutschland bleibt und sich erstmal nicht anmeldet. (das ist jetzt keine Unterstellung dir ggü.)