Ich habe Verständnis für ältere Mitbürger, aber das wird es nicht geben.
Gibt es da ein Sonderkündigungsrecht oder andere Möglichkeiten, wenigstens den Vertrag sofort oder vorzeitig zu beenden?
♂️
Nach 10 Monaten ist eigentlich alles zu spät …
Rechnungsreklamationen sind binnen 8 Wochen erforderlich. Außerdem ist zu klären, ob die Rufnummernportierung und Kündigung beim alten Anbieter fester Bestandteil des Vertrages war. Dann könnte man argumentieren “ ohne Kündigung und Portierung Vertrag nicht erfüllt”. Aber nach so vielen Monaten der Untätigkeit? Und der Neuvertrag bei der Telekom war dann die Krönung der Unvernunft!
Wann wurde denn die SIM ausgehändigt? Während dem Verkaufsgespräch und mit neuer Nummer?
Und warum unterschreibt man für 40€, wenn man bei 20€ noch was sparen will?
Vielleicht kommt man da über Kulanz raus, wenn man über eine Händlerbeschwerde geht und schlüssig erklären kann überrumpelt worden zu sein. Ansonsten gilt - nie unterschreiben, wenn man nicht weiss was im Vertrag steht.
Und nie mehrfach Verträge abschliessen.
Hallo @Grete Weiser,
schön, dass du dich hier bei uns in unserer o2 Community meldest 
Das ist nicht so schön, wie der neue Vertrag bei uns und die Mitnahme der Rufnummer vom alten Vertrag bei der Telekom gelaufen ist.
Eine Kündigung durch uns bei der Mitnahme der Rufnummer eines Mobilfunkvertrages ist nicht möglich, nur der von einem Festnetzvertrag zusammen mit der Rufnummernmitnahme.
Wurde es damals im Shop so besprochen, dass wir die Kündigung bei der Telekom übernehmen?
Viele Grüße,
Gerrit
Der Shop-Mitarbeiter wollte alles erledigen. Auch den Antrag auf wurde von dort gestellt! Mit älteren Damen (85) kann man ja alles machen! Aber wenn eine Rufnummernmitnahme überhaupt nicht geht, dann ist dies doch vorsätzlicher Betrug?
Beim heutigen Versuch dies zu regeln wurde mindestens 12 mal weiterverbunden (meistens falsch) einmal sogar einfach aufgelegt!
Verständnis letztendlich überhaupt nicht vorhanden. Hier will man einfach jeden Monat von älteren Damen abkassieren!
Völlig unmenschlich!!!
@Grete Weiser
das ist kein Fall fürs Telefon,
wenn überhaupt noch etwas möglich ist, dann kann der Vertragsinhaber
eine Händlerbeschwerde schriftlich einreichen.
Also sachlich die Situation schildern und um Überprüfung bitten.
z.b. über das Kontaktformular
https://www.o2online.de/service/kontaktformular/
Die Schilderung ist doch überhaupt nicht plausibel.
Zusätzlich wurde eine Rufnummermitnahme beantragt. Bei der Telekom ging die Kündigung von Telefonica scheinbar erst 6 Wochen später ein
Woher kam denn die Kündigung? War das ein Service des Shops?
Solche Geschichten sindmeist mit den Shops zu klären, denn die Story ist so nicht nachvollziehbar!
War das überhaupt ein richtiger O2-Shop oder so ein Partner-/Franchise-Shop?
Und wenn Du auf Fragen nicht antwortest, können wir keine Hinweise geben.
Und wenn Du Betrug unterstellst, dann ist die Polizei zuständig und kein Kundenforum, das Dir nur helfen will.
Heute Kontakt mit o2 war eine grottenschlechte Offenbarung. Hier war keinerlei Entgegenkommen zu erfahren. Eiskalt wurde man nach der 12. Weiterleitung abserviert!
das ist kein Fall fürs Telefon,
Die Hotline-Mitarbeiter können da ohnehin nichts entscheiden,
dass muss schriftlich über die Fachabteilung,
manchmal ist eine Kulanzlösung möglich, manchmal nicht.
Hatte die Fachabteilung an der Strippe!!!
Was ist jetzt dein Anliegen? Die Geschichte passt hinten und vorne nicht. Auf Fragen antwortest du nicht und auf Hinweise auch nicht.
Bei Mobilfunk ist eine Portierung aus dem laufenden Vertrag möglich.
Solange der Vertrag beim abgehenden Anbieter noch läuft, muss dort ein Opt in (30 Tage gültig) für die vorzeitige Rufnummernmitnahme gesetzt werden, oder wenn nicht gewünscht, beim neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme zum Vertragsende beauftragt werden. Der Portierungsvorgang startet erst, wenn der o2 Vertrag aktiv ist.
Wie und zu wann wurde die Portierung beauftragt?
Für den (fristgerechten) Zugang der Kündigung ist der Vertragsinhaber selbst verantwortlich.
Eine Rücknahme der Kündigung beim gekündigten Anbieter beendet nicht den Vertrag beim neuen Anbieter.
Ich habe es jetzt so verstanden, dass man sich nur beschwert, weil die Telekom ein schönes Angebot für's Bleiben gemacht hat o2 auf Mindestvertragslaufzeit besteht.
Hallo an @Alle,
erstmal Danke für die diversen Kommentare und Ratschläge! Eigentlich hätte ich mir von o2 einfach nur mehr Verständnis und Fairness für die ältere Geneation gewünscht!
Wenn eine Dame mit 85 Jahre in einen Telefon-Shop geht, um sich zu beraten lassen, ob noch etwas Geld zu sparen ist, weil ihr Mann verstorben ist. Diese Notlage dann von den Shop-Mitarbeitern ausgenutzt wird und dieser alten Dame dann einen teueren Handyvertrag andreht, dann finde ich dies schon sehr bedenklich.
Wenn dann auch noch o2, noch eine mehr als eiskalte Handlung an den Tag legt und dazu noch einen sehr unterirdischen Kundenservice an den tag bringt, dann frag man sich, wo sind wir hingekommen!
Meine Erwartung hier, war einfach, einen kleinen Tipp zu bekommen, oder halt ein gutes Herz eines o2-Verantwortlichen!
Aber dies kann man wohl heute nicht mehr erwarten!
Trotzdem ALLEN DANKE!!!
@Grete Weiser
Und durch die Vertragsverlängerung bei der Telekom ist es jetzt noch teurer.
Wurde der Dame vom Shop vor Unterschrift eine Vertragszusammenfassung ausgehändigt?
@Bollermann
Nein nur Antrag auf Rufnummernmitnahme und ein Schriftstück mit Bankdaten. Ferner, dass der vertrag sofort beginnt!
Man kann sich vielleicht vorstellen, in welchem Zustand sich eine 85 jährige Frau befindet, die gerade ihren Mann verloren hat und keinerlei weitere Angehörige Vorort hat!
Telefonisch wird so was nie entschieden und sicher nicht über Dritte.
Und nie ohne Rücksprache mit dem Shop. Im Endeffekt muß der Shop der Auflösung und damit der Provisionsrückzahlung zustimmen.
Geht es jetzt nur um Kulanz(Verständnis) oder gibt es objektive Gründe einer vorzeitigen Vertragsauflösung?
Wenn das telefonisch nicht bearbeitet werden kann und darf, in welcher Fachabteilung willst Du dann gewesen sein? Du erzählst eine Geschichte und hoffst auf Vertrauen das man die glaubt und Du sie nicht aufgrund von Kaufreue erfindest. Schwierig! Das Du an der Hotline nicht locker lässt, kann ich mir nach Deinen Ausführungen hier auch vorstellen. Was sollen die dann machen außer weiterleiten? Einfach auflegen ist die Alternative und das Vorgehen bewertest Du genauso negativ. Zudem les ich heraus, dass ihr zuvor bereits eine schriftliche Ablehnung bekommen habt. Weshalb wendet ihr euch nicht erstmal an den Shop um das Problem zu lösen?
Der Vertrag wurde im Shop unterzeichnet und wird dementsprechend auch irgendwann wirksam. In dem Wissen bei Telekom zu verlängern muss man da auch hinterfragen. Der Telekommitarbeiter kannte anscheinend auch keine Skrupel.
Meine Erwartung hier, war einfach, einen kleinen Tipp zu bekommen, oder halt ein gutes Herz eines o2-Verantwortlichen!
Aber dies kann man wohl heute nicht mehr erwarten!
@Grete Weiser
ich habe viel Verständnis für die Situation.
ähnliches habe ich auch schon im Umfeld erlebt.
ob dir das jetzt hilft?
es ist lobenswert, dass du die Frau unterstützt.
es geht aber nur der schriftliche Weg für dies Reklamation.
Wurde der Dame vom Shop vor Unterschrift eine Vertragszusammenfassung ausgehändigt?
das keine Vertragszusammenfassung ausgehändigt wurde,
kann dazu führen, dass der Vertrag angefochten werden kann.
→ schwebend unwirksam
Bei Vertragsverhandlungen im Shop muss Ihnen die Vertragszusammenfassung, bevor Sie Ihre Vertragserklärung abgeben, als Dokument ausgehändigt werden.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491
Und wenn der Kunde die korrekt ausgehändigte Vertragszusammenfassung in die nächste Tonne kloppt?
Wird das eigentlich irgendwo im Vertrag vermerkt „Vertragszusamenfassung ausgehändigt“ und vom Kunden unterschrieben?
Da wären beide Seiten auf der sicheren Seite und niemand könnte sich mit, nennen wir es „Schutzbehauptungen“ rausreden.
Die Vertragszusammenfassung unterschriebt man doch und bestätigt somit den Vertrag. Man setzt doch keine Unterschrift unter ein leeres Blatt. Auch beim Tablet oder pc werden ein paar Seiten angeklickt werden bevor man digital unterzeichnet.
@Alle
Wenn man erstmal 85 Jahre alt ist und in diesem Bereich völlig ahnungslos ist, Vertrauen in Personen hat, sieht die Welt ganz aus!
Wir alle kommen vielleicht in dies Alter, wenn alles gut geht!!!
@o2_Gerrit
Der Moderator hüllt sich nun auch in Schweigen, genauso wie gestern sämtliche Mitarbeiter am Telefon!!!
@Grete Weiser Ja wir alle werden älter und rein moralisch ist das hier auch verwerflich.
Rein rechtlich ist das aber OK. Denn auch mit 85 ist man (erstmal) in Deutschland voll geschäftsfähig.
Und auch die Tatsache das Verträge die im Laden geschlossen werden, nicht ohne weiteres gekündigt werden können, ist eine Tatsache die bestimmt 85 Jahre alt ist.
Und auch bei der Telekom könnte man um Rückabwicklung bitten…
Wenn man aber Glück hat und der Shop einen Formfehler gemacht hat, dann würde ich den auch nutzen. Hier könnte sich ein Gang zur VZ lohnen.
@schluej
Aber was ist denn das für eine Beratung in dem Shop, anstatt die 20€ zu reduzieren, wird ein Vertrag mit 40€ aufs Auge gedrückt. Dann noch ohne jegliches handy, welcher ältere Mensch gebraucht solchen Tarif?
Diese Beratung ging völlig in die Hose!
Das ist keine
@Grete Weiser … rein moralisch ist das hier auch verwerflich…
Aber auch eine 85 Jährige kann doch feststellen das 40€ mehr sind als 19,99€.
Ich würde mich mal auf die Vertragszusammenfassung konzentrieren!
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491
Und dann mal die VZ um Hilfe bitten, das könnte euch noch helfen. Wenn der Shop hier eine Fehler gemacht hat und ihr noch in der Frist seit, kann es gut sein das ihr das ganze Geld zurück bekommt.
@Grete Weiser
Niemand widerspicht dir im wesentlichen,
aber selbst, wenn dir alle Recht geben
und auch der einzelne O2 Mitarbeiter dir zustimmen möchte,
hilft es nur schriftlich vor zu gehen.