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Unberechtigte Lastschrift nach Ablauf der 30tägigen Gratisnutzung einer Test Karte

  • November 10, 2021
  • 33 Antworten
  • 1055 Aufrufe

Hallo support

nach 30 tägiger Nutzung einer kostenfreien O2 Testkarte im Juli/August 2021 kam es ca 1 Monat nach Ablauf der Nutzungsperiode zu einer nicht nachvollziehbaren Lastschrift von 7,24 €.

Lastschrift Wertstellung am 27.09.2021.

Es wurde weder ein Auslandstelefonat geführt, noch wissentlich und damit rechtskonform ein Drittanbieterdienst bestellt. Dies könnte höchstens rechtswidrig über ein nicht erkennbares bzw verstecktes Bestellbutton erfolgt sein (z.B Abofalle)

Die in der Lastschrift genannte Rechnung Nr 11762*** habe ich nie erhalten. Der Rechnungsbetrag kann daher nicht nachvollzogen werden und auch ein eventueller Drittanbieter, an den ich einen Widerspruch richten könnte, ist so nicht ersichtlich.

Online ist ebenfalls keine Rechnung aufrufbar, da ja mein Account nach automatisch beendetem Vertrag über die Testkarte gelöscht wurde.

Die Kundennummer i6072*** kann ich nicht mehr zuordnen, da ich meine Vertragsdaten  längst gelöscht habe.

Ich werde die Lastschrift zurückbuchen lassen. 
 

Ich bitte Sie dringend vor weiteren Lastschrifteinzügen  oder Mahnverfahren mir eine Kopie der og Rechnung per Mail zukommen zu lassen, 

Email Adresse sollten Sie über die Kundennummer finden.

Wenn diese nicht ähnlich z…n@web.de lauten sollte, ist die Lastschrift wohl einem anderen Kunden zuzuordnen und ganz grundsätzlich falsch.

Andernfalls würde ich einer erneuten Forderung von Ihnen oder von einem Inkassobüro schriftlich mit gleicher Begründung sofort widersprechen und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.

Schliesslich ist erkennbar, dass unberechtigte Lastschriften von O2  sehr oft vorkommen. So oft nämlich,dass nicht wenige Kommentare Betroffener im Netz eine möglicherweise beabsichtigte  betrügerische Masche andeuten.

Ich hoffe darauf, dass sich auf ihrer Seite alles als unbeabsichtigter Irrtum auflösen lässt.

MfG

****

 

Edit: Weitere persönliche Daten entfernt / o2_Dennis

Lösung von Der Bonzo

Tja Giulia,

die versprochene “technische Überprüfung” hat genau das ergeben, was ich erwartete, nämlich: NICHTS.

Es seien laut schriftlicher Mitteilung darüber keine technischen Umstände bekannt, die zu einer Fehlbuchung zweier Auslandsgespräche nach Portugal mit identischer Nummer (laut Support Telefonat wären auch die Nummern noch bekannt bzw. im System sichtbar) hätten führen können. Das würde ich auch einfach behaupten, was denn sonst?

Kein ENV, keine Erläuterung, zu welcher Nummer in Portugal ich angeblich 2 mal Verbindung gehabt hätte. (Ich schrieb ja schon, dass ich niemals in Portugal war, dort niemanden kenne und sicher auch keine Ping Anrufe von dort bekam, auf die hin ich zurückgerufen hätte. Ich war das niemals und auch kein anderer, das weiß ich ganz genau. Leider.

Hab mich nach solchen enttäuschenden “Testergebnissen” meiner Testkarte nun doch gegen O2 entschieden und bei einem Telekom Netzkunden eine SIM besorgt. Solcherart nicht nachvollziehbare Abbrechnungen möchte ich nicht nochmal erleben, schon klar oder?

Danke für NICHTS.

33 Antworten

Bollermann
Legende
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  • November 10, 2021

Bitte wende dich zur Reklamation schriftlich an o2 

 

Telefonica Germany  GmbH  & Co OHG 

Kundenbetreuung/RE 

90345 Nürnberg 

 

Fax 01805 571766 

 

MMS wurden nicht versendet und auch keine Sonderrufnummer gewählt? 


  • November 10, 2021

Hallo support

nach 30 tägiger Nutzung einer kostenfreien O2 Testkarte im Juli/August 2021 kam es ca 1 Monat nach Ablauf der Nutzungsperiode zu einer nicht nachvollziehbaren Lastschrift von 7,24 €.

Lastschrift Wertstellung am 27.09.2021.

Es wurde weder ein Auslandstelefonat geführt, noch wissentlich und damit rechtskonform ein Drittanbieterdienst bestellt. Dies könnte höchstens rechtswidrig über ein nicht erkennbares bzw verstecktes Bestellbutton erfolgt sein (z.B Abofalle)

Die in der Lastschrift genannte Rechnung Nr 11xxxxxxxx/7 habe ich nie erhalten. Der Rechnungsbetrag kann daher nicht nachvollzogen werden und auch ein eventueller Drittanbieter, an den ich einen Widerspruch richten könnte, ist so nicht ersichtlich.

Online ist ebenfalls keine Rechnung aufrufbar, da ja mein Account nach automatisch beendetem Vertrag über die Testkarte gelöscht wurde.

Die Kundennummeri6xxxxxxxx6 kann ich nicht mehr zuordnen, da ich meine Vertragsdaten  längst gelöscht habe.

Ich werde die Lastschrift zurückbuchen lassen. 
 

Ich bitte Sie dringend vor weiteren Lastschrifteinzügen  oder Mahnverfahren mir eine Kopie der og Rechnung per Mail zukommen zu lassen, 

Email Adresse sollten Sie über die Kundennummer finden.

Wenn diese nicht ähnlich z…n@web.de lauten sollte, ist die Lastschrift wohl einem anderen Kunden zuzuordnen und ganz grundsätzlich falsch.

Andernfalls würde ich einer erneuten Forderung von Ihnen oder von einem Inkassobüro schriftlich mit gleicher Begründung sofort widersprechen und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.

Schliesslich ist erkennbar, dass unberechtigte Lastschriften von O2  sehr oft vorkommen. So oft nämlich,dass nicht wenige Kommentare Betroffener im Netz eine möglicherweise beabsichtigte  betrügerische Masche andeuten.

Ich hoffe darauf, dass sich auf ihrer Seite alles als unbeabsichtigter Irrtum auflösen lässt.

MfG

Z.
 

 

@Der Bonzo

Hi, du kannst in einem weltweit öffentlichen Kunde-helfen-Kunden Forum

keine Rechnung reklamieren.

Und solltest  vorsichtiger mit deinen  persönlichen Daten umgehen.

Grüße an den Anwalt

mfg

 

Ist die Gratis-SIM-Karte von O2 wirklich kostenlos?

Mit O2 als Anbieter und der O2 Testkarte zahlst du weder Anschlusspreis noch Grundgebühr für die SIM-Karte. So kannst du vor einem Wechsel ganz unverbindlich testen, ob O2 als Anbieter für dich in Frage kommt. Haben wir dich überzeugt? Dann freuen wir uns, wenn du dich für eines unserer attraktiven Angebote entscheidest.

Wichtig zu wissen: Kosten fallen nur an, wenn du Sonderrufnummern, Rufumleitungen oder SMS-Mehrwert-Dienste oder die SIM-Karte im Ausland nutzt. Um diese abrechnen zu können, ist es nötig, dass du deine Bankverbindung angibst. Bitte beachte, dass die Testphase 30 Tage läuft und nicht verlängert werden kann.

https://www.o2online.de/e-shop/tarif/netz/o2-testkarte


o2_Dennis
  • Moderator
  • November 20, 2021

Hallo @Der Bonzo,

konntest du dich bereits, wie von Bollermann empfohlen, schriftlich an die Kollegen wenden oder hast du eventuell die Hotline erreichen können, wo man kurzfristig für Aufklärung sorgen konnte?

VG
Dennis


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • November 21, 2021

Hallo Dennis,

für Hotline Warteschleifen habe ich leider keine Zeit.
Schriftlich werde ich etwaigen weiteren Forderungen widersprechen und auf nicht vorgelegte Rechnung verweisen, sobald hier erneut abgebucht wird oder irgendwelche Inkassoschreiben eintrudeln.
Einstweilen habe ich bei der Bank eine Rückbuchung veranlasst. Hoffentlich muss ich das nicht nochmal machen, wie andere hier berichteten.

Übrigens bin ich gaaaaanz sicher, keine kostenpflichtigen Aktionen gehabt zu haben wie Auslandseinsatz oder Auslandsanrufe, Sonderrufnummern, Rufumleitung, SMS Mehrwert Dienste oder auch nur Smilies in SMS die dann als MMS gezählt würden. Die über 7 € Kosten sind für mich absolut nicht nachvollziehbar, auch mit viel Phantasie nicht.

Ausserdem bin ich ein extremer Wenignutzer, was SMS oder Telefon betrifft. Wenn, dann werde ich angerufen, aber eigentlich ruft auch mich meist kein Schwein an. Selber habe ich im Monat vielleicht 4-5 ausgehende Telefonate, meist zu meiner Mam, und SMS verschicke ich vielleicht 4-5 im Jahr. Datennutzung ist schon größer wegen ePaper Zeitung Downloads und manchmal Youtube etc. So siehts aus!

Also, das kann nur ein Abrechnungsfehler sein.

VG
Stefan Ziegler


  • November 21, 2021

@Der Bonzo

hi, bitte reklamiere, wie vorgesehen die Rechnung innerhalb von 8 Wochen schriftlich.

siehe Rechnungstext.

Da du keinen Einzelverbindungsnachweis EVN aktivieren kannst,

bin ich mir nicht sicher,ob das so berechnet werden darf.

Dies solltest du bei deiner Reklamation angeben.

 

Ist für die Testkarte auch ein Einzelverbindungsnachweis möglich?

Nein, diese Übersicht ist aufgrund von technischen Einstellungen für den Testmonat leider nicht verfügbar.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • November 22, 2021

Hallo fritz04

bist du von O2? Hört sich fast so an.

Ich habe doch jetzt mehrfach erwähnt, dass mir keine Rechnung mit der im Kontoauszug erwähnten Rechnungsnummer vorgelegt bzw zugesendet wurde und eine solche auch nicht online abrufbar ist.
Ich kann also aktuell keinen Rechnungstext einsehen, auf dessen Basis ich reklamieren könnte, wie du vorschlägst.
Hast du nun als Service MA von O2 eine Zusendung der Rechnung veranlasst? Wird da was kommen?

Ansonsten sehe ich, wie bereits erwähnt, im Kontoauszug nur eine Kundennummer, Rechnungsnummer und die Summe aber keine Leistungsbeschreibung über die angeblich angefallenen Kosten.

Ich kann nicht mal nachvollziehen, ob die Abbuchung überhaupt mit meiner Testkarte zu tun hat, da die Kundennummer wegen nicht mehr vorhandener Vertragsdaten für mich nicht mehr rückverfolgbar ist und merken tut man sich so etwas eher nicht. Die Bestätigungsmails von O2 zur Testkarte habe ich noch , aber leider ist dort keine Kundennummer angegeben worden. Es gab noch ein Schreiben per Post, aber das ist mit Karte nach 30 Tagen längst weggeworfen. Es war ja nicht zu ahnen, dass es mal solchen Trouble mitt O2 geben wird.

Vielleicht verbirgt sich unter der Kundennummer jmd anderer und bei der Lastschrift wurde wegen eines Drehers fälschlicherweise meine IBAN verwendet?
Kann ich mir gut vorstellen. Ungut, dass O2 die jetzt hat! Da kann noch weiteres Ungemach passieren.

Ohne Einzelverbindungsnachweis wird O2 seine Forderung nicht begründen können, wenn ein eventuell noch bei mir eintreffender Rechnungstext nicht klar ausweisen sollte, worauf die angefallenen Kosten beruhen.
Ich warte weiter ab, was da noch kommt und reklamiere gegebenfalls dann. Einen klaren Nachweis über die Forderungsberechtigung muss ich dann aber schon einfordern. Nach meinem Rechtsverständnis gibt es hier keine Beweislastumkehr, d.h. der fordernde Vertragspartner muss die Forderungsberechtigung nachweisen. Einer eventuellen Mahnkette mit zuletzt gerichtlichem Mahnbescheids sehe ich entspannt entgegen. Ohne vorgelegten Forderungsnachweis wird ein Verfahren nicht zu einem Titel gegen mich führen.

 

MfG
Stefan Ziegler

 


Klaus_VoIP
Legende
  • November 23, 2021

fritz04 ist wie 99,9% der Leute hier Kunde, der NICHTS veranlassen kann.

Dein Problem ist eher erst zu handeln und nicht zuerst die Rechnung zu klären. Das wäre mit nachträglicher Papierrechnung möglich gewesen. Erhöht nun die Rechnung um 4€. 

Deine Argumentation ist teilweise richtig, hat aber einen Haken - der fehlende EVN. Daher brauchst Du das hier, speziell die Passage zu EEN. :wink:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefonrechnung-einzelverbindungsnachweis-5195


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • November 23, 2021

@Klaus_VoIP 
 

danke für deinen Link bzgl EEN. Sehr interessant, kannte ich noch nicht. Musste ich aber bisher auch nicht kennen.


Man hat also laut Verbraucherzentrale 8 Wochen Zeit - ab Erhalt der Rechnung - einen solchen Einzelentgeldnachweis EEN zu fordern als Ersatz für einen Einzelverbindungsnachweis EVN, nachdem bei Flatrateverträgen - und die Testkarte basiert auf so einem - ein EVN gar nicht angeboten wird.


Aber nochmal: Ich habe gar keine Rechnung erhalten. Also kann ich der auch nicht widersprechen oder einen EEN einfordern. Ohne vorgelegte Rechnung besteht auch keine Forderung gegen mich und die Lastschrift entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Dass ich zugestimmt hätte, nach automatischem Vertragsende alle Daten zu löschen, ist mir auch nicht erinnerlich. Das macht O2 bei Testkarten wohl automatisch bzw obligatorisch. Jedenfalls war nach Ende der 30 Tage sofort mein Account gelöscht. dann ist es auch nicht möglich, eine Rechnung selbst online einzusehen.

Und warum sollte ich nach den 30 Tagen eine Papierrechnung anfordern, wo doch angenommen werden darf, dass bei normaler Nutzung ohne Extra-Spirenzchen keine Kosten anfallen werden? Wenn Testkartenkunden online eine Abschlussrechnung generell nicht einsehen können, hat O2 eine solche in Papierform unaufgefordert zuzusenden, zumindest wenn tatsächlich Zusatzkosten angefallen sind.

Also ich bleibe dabei. O2 bzw Telefonica muss hier etwas aufklären und nicht ich. Vorher gibts kein Geld bzw Rückbuchungen. Und: ich muss auch nicht aktiv werden. Telefonica will gegebenenfalls etwas von mir und nicht umgekehrt.

Warte deshalb auf eine Mahnung, der ich dann widersprechen kann, mit Hinweis auf nicht vorgelegte Rechnung plus EEN. Bin ausserdem rechtsschutzversichert und deshalb sehr entspannt, nur verärgert.

Falls keine Mahnung eintreffen sollte wäre dies auch kein gutes Zeugnis über die internen Abrechnungsabläufe bei O2 / Telefonica. Dann würde nämlich stillschweigend eine unberechtigte Lastschrift eingeräumt worden sein. Quasi unter den Teppich gekehrt. Insofern hätte ich fast lieber eine.

Ein Punkt ist mir nicht ganz klar: Wenn bei Flaterateverträgen laut den Erläuterungen in deinem Link EVN üblicherweise nicht erstellt werden und EEN aber zB. aus Datenschutzgründen nicht alle Einzelkosten auflisten (z.B Sonderrufnummern), wie kann dann verhindert (kontroliert) werden, dass (ob) ein Telekom.Anbieter irgendwelche Fantasieposten, die nicht durch Flattarife abgedeckt sind, mit in Rechnung stellt - egal ob irrtümlich oder in betrügerischer Absicht? Da ist ja Tür und Tor offen für willkürliche Rechnungsstellungen.
Ich war bisher privat noch nie Flateratekunde. Oder gibt es bei O2 Flaterates doch EVN ?


der Giuseppe
Legende
  • Legende
  • November 23, 2021

@Der Bonzo : Ein EVN für eine Flatrate wird nur dann erstellt, wenn es zu Verbindungen außerhalb der gebuchten Flatrate kam, wie zb Anrufe/SMS ins Ausland oder Sonderrufnummern wie 0900, 013x, 118x usw. Internetverbindungen werden ebenfalls in Rechnung gestellt, die außerhalb der Flat sind zb Nutzung außerhalb der EU.

Du hast 8 Wochen Zeit zu reklamieren und dir einen kostenfreien EEN zukommen zu lassen.

Schreib an o2 und lege erstmal Widerspruch gegen die Abbuchung ein.

Sofern du tatsächlich keine Abrechnung erhalten hast, gib einfach die Daten an, die auf dem Kontoauszug stehen.

Wobei ich meine gelesen zu haben, dass selbst nach der Nutzung der Testkarte eine Rechnung erstellt und zugesendet wird, selbst wenn diese auf 0€ angesetzt ist.

Deine Rechtschutz kannst du später noch in Anspruch nehmen, sodern nötig.

Grüße


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 23, 2021

Du hast eine Mitwirkungspflicht und es ist pauschal nicht richtig, dass eine Forderung nicht bestehen kann nur weil die Rechnung (noch) nicht vorliegt. Grundsätzlich hat o2 erstmal Ansprüche und muss diese ggf. geltend machen, aber das bedeutet natürlich nicht, dass die Forderung an sich nicht schon existiert. Oder auch nicht wenn tatsächlich ein Fehler vorliegt. Die Rechnung wir man dir bestimmt noch schicken.

Rechtsschutzversichert heißt übrigens nicht, dass du für deinen Fall automatisch eine Deckungszusage bekommst, und bei dem Betrag wäre die Inanspruchnahme nur sinnvoll wenn du einen sehr teuren Vertrag ohne Selbstbeteiligung hast.

Richtig ist jetzt der schriftliche Widerspruch gegen die Abbuchung. Die Rückbuchung löst dein Problem nicht sondern führt u.U. aufgrund der automatischen Vorgänge zu weiteren Problemen. Also ja, eine Mahnung ist sehr wahrscheinlich und auch nachvollziehbar wenn nicht voher der Sachverhalt geklärt wurde.


Klaus_VoIP
Legende
  • November 23, 2021

Das ganze ist ein doofes, techn. Problem:

Bei Vertragsabschluss kannst Du keinen EVN in Auftrag geben.
Eigentlich solltest Du Dich mit der Rufnr. registriert haben. Dann sollte auch ein Zugang zur Online-Rechnung möglich sein. Ging jedenfalls in meinem Bekanntenkreis und zwar auch 4 Wochen nach Vertragsende noch. 

Geht das nicht, wäre der erste sinnvolle Schritt gewesen eine Rechnung in Papierform anzufordern. Dann hättest Du prüfen können ob Gesprächs- oder Roaminggebühren, Drittanbieter oder Auskunft. Dann der normale Vorgang gem, AGB mit Reklamation und erst dann Rückbuchung. 

So ist es sub-optimal zu reagieren ohne Substanz. Im Falle eines Drittanbieters noch schlimmer. Jetzt eskaliert der Mist. Im schlimmsten Fall kann o2 die Rechtmäßigkeit nachweisen und Du zahlst dann noch mehr. Ohne die Gebührenart zu kennen, kannst Du Dich nicht mal richtig verteidigen. Daher der Tipp mit dem EEN. Und lasse Dir die Papierrechnung vorab zusenden, damit Du die Situation überhaupt richtig einordnen kannst. 

Und nein - bei Flats werden nur gebührenpflichtige Posten nach Beauftragung des EVN aufgeführt.


der Giuseppe
Legende
  • Legende
  • November 23, 2021

@Klaus_VoIP

Da es bei der Testkarte keine EVN gibt, bleibt dem TE nur der EEN bei dem die (kostenpflichtigen), abgehenden Verbindungen aufgeführt sind..

Ich habe aber mittlerweile den Verdacht, wenn am 27.09.2021 die Abbuchung erfolgte, dass die Rechnung ca 19/20.09.2021 erstellt wurde und damit die 8 Wochen vorbei sind.

Die Frage ist auch, warum sich der Kunde erst im November 2021 meldet und nicht schon früher?

Etwaige (kommende) Forderungen zu widersprechen ist sehr gut, aber alles hätte man bereits früher machen können, evtl direkt nach der Abbuchung und vor der Rücklastschrift

Grüße


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • November 23, 2021

Also, jetzt habe ich doch mal bei O2 angerufen und die Rechnungsnummer genannt.
Die Dame an der Hotline wollte kurz mit einem “Techniker” Rücksprache halten (so, so, Techniker!), war dann wieder in der Leitung und sagte sinngemäß:
 

ja , das sei Quatsch (!) mit der Rechnung, sie könne auch nicht sehen, dass ich irgendwelche Dienste in Anspruch genommen hätte.
 

Darauf mein Einwand, dass ich als Testkunde hiermit ja nicht nur die technische Seite eines O2 Vertrages geprüft hätte, sondern auch die Verlässlichkeit bei der Abrechnung etc. und da sei für mich der Test eigentlich krachend gescheitert. Ich würde schon gerne eine nachvollziehbare Erklärung haben, wie soetwas passieren konnte, bevor ich weiter in Erwägung ziehe, jemals richtiger Kunde bei O2 zu werden.

 

Wurde verstanden. Man wolle deshalb die Rechnungsabteilung bitten, mit mir Kontakt aufzunehmen.

 

Schaugn ma mal.

Schade eigentlich, jetzt habe ich mich schon fast auf ein Mahnverfahren gefreut. Gerne auch mit Ladung vor dem Gericht … mit Presse, Fotos, Verbraucherschutz. Volles Geschütz (so meine derzeitigen Fantasien, wohl verständlich oder?)
 

O2 can do ?  Eher nicht.

 


  • November 23, 2021

@Der Bonzo

Hallo fritz04

bist du von O2? Hört sich fast so an.

 

nö, O2 Moderatoren erkennst du am O2_ vor dem Namen.

du hast ja schon einige weitere Tipps und Hinweise bekommen.

 

Wenn du keine weiteren O2 Verträge hast

solltest du O2 auch schriftlich das SEPA Mandat entziehen.

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 23, 2021

Gerne auch mit Ladung vor dem Gericht … mit Presse, Fotos, Verbraucherschutz. Volles Geschütz (so meine derzeitigen Fantasien, wohl verständlich oder?)

 

Nicht wirklich, nein. Dass das mal passiert glaubst du aber selber nicht.

 

O2 can do ?  Eher nicht.

 

Mit dem Spruch kommst du viele Jahre zu spät.

Ich denke, das wird sich demnächst aufklären, dann heißt es nur viel Lärm um nichts. Berichte bitte was die Rechnungsabteilung zu sagen hat und warum es zu der Berechnung kam.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • November 23, 2021

@klaus 

 

Die Abbuchung konnte meine Mutter erst auf den Kontoauszügen der Stadtsparkasse erkennen, die nicht zeitnah zugesendet werden, sondern en Block mit vielen Wochen Verzögerung.

Online Banking betreibt sie nicht (kann sie nicht) und sie ist ausserdem gehbehindert und kann deshalb auch nicht zu einem Kontoauszugdrucker.

Alles klar ?

 

Ausserdem ist laut AGB von O2 eine online vorliegende Abschlussrechnung immer mit Email anzukündigen. Es gab aber auch keine Email.

 

Also, was hätte wie viel früher geschehen können?


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • November 23, 2021

@ bs0

 

Ok, war Lärm, zugegeben.

Ob das aber Lärm für “Nichts” war, hängt davon ab, ob die zahllosen anderen Threads über falsche Lastschiften durch O2 insgesamt gesehen auch “Nichts” bedeuten, oder ob nicht doch Methode dahintersteckt.

Hier mal ein paar Euro zuviel abgerechnet und dort mal. In Summe können da Millionen zusammenkommen, wenn sich nur wenige Kunden herablassen, ihre Rechnungen auch zu kontrollieren und auch mal zu Widersprechen.


der Giuseppe
Legende
  • Legende
  • November 23, 2021

@Der Bonzo 

Ob Kontoauszüge im Block mehrere Wochen mit Verspätung durch die Bank versendet werden, spielt bei der Frist von 8 Wochen keinerlei Rolle.

Wie gesagt, wende dich schriftlich an o2 und bitte um den EEN.

Danach kann man weiterschauen.

Mal unter uns: Deine Anfrage bzw Anliegen im Forum hattest du vor 12 Tagen gestellt, da hattest du den Hinweis bereits erhalten, dich schriftlich an o2 zu wenden.

Aber gut, setzt ein entsprechendes Schreiben auf, teile der Rechnungsabteilung deine Einwände mit und warte auf deren Antwort.

Grüße


Klaus_VoIP
Legende
  • November 23, 2021

@Klaus_VoIP

Da es bei der Testkarte keine EVN gibt, bleibt dem TE nur der EEN bei dem die (kostenpflichtigen), abgehenden Verbindungen aufgeführt sind..

Aus genau Diesem Grund habe ich den Link wegen EEN gepostet :wink:

Ich habe aber mittlerweile den Verdacht, wenn am 27.09.2021 die Abbuchung erfolgte, dass die Rechnung ca 19/20.09.2021 erstellt wurde und damit die 8 Wochen vorbei sind.

Berechtigter Einwand, aber nicht mein Problem. Das Forum ist auch gut für Brainstorming und bisweilen gehen auch Widerrufe noch nach 8 Wochen oder Kündigungen binnen 2 Tage statt 4 Monaten … nichts ist unmöglich. 

Und wenn sich jetzt die Rechnung in Luft auflöst? Lustiger Fall. 


Sandroschubert
Legende

Man sieht ja das der TE viel Wind macht und keinerlei Ratschläge annimmt. So ist das halt manchmal.


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 23, 2021

Hier mal ein paar Euro zuviel abgerechnet und dort mal. In Summe können da Millionen zusammenkommen, wenn sich nur wenige Kunden herablassen, ihre Rechnungen auch zu kontrollieren und auch mal zu Widersprechen.

 

Dass man Rechnungen regelmäßig kontrolliert ist eine Vertragspflicht. Wer das nicht macht ist selber schuld. Ich stimme dir aber zu: Auch wenn es nur 50 cent wären sollte man reklamieren. Vielen ist es aber tatsächlich die Mühe nicht wert.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • November 23, 2021

also, ich möchte nicht als beratungsresistent dastehen und freue mich über eure mehrfachen Hinweise auf schriftlichen Widerspruch. Ganz ehrlich ! Und nochmal danke für eure Anteilname!

Es ist mir schon klar, dass schriftlich der sicherste Weg wäre, rechtskonform bei einem Widerspruch vorzugehen.

Es war auch nicht meine Absicht, euch alle mit dieser - letztenendes - Lapalie zu beschäftigen. Ich dachte wirklich, es antwortet jmd mit o2_ … im Nickname, also vom Support, auch wen das nur wenige hier in der Community sein sollten. Antworten von Supportern bei ähnlichen Fragen habe ich hier jedenfalls zuhauf gesehen. Sorry also für den Zeitdiebstahl, den ich an euch damit begangen habe.



Aber ganz ehrlich:

ich fühle mich belästigt durch Telefonica und würde deshalb allenfalls eine Mail an O2 senden, um der Schriftform zu genügen, aber es wird keine Mail-Adresse auf der Homepage genannt, nirgends (Wohl auch Methode!).

Brief schreiben, Ausdrucken, zum Briefkasten latschen, da bin ich irgendwie ganz unlustig dazu. Drucker funktioniert z.Zt.nicht richtig, weil Tonerkartusche fast leer, Kuverts habe ich keine mehr zur Hand etc etc. Ich hätte jetzt zig Laufereien am Hals, nur um schnell so einen Brief auf den Weg zu bringen. Wie es halt immer so ist...kennt, glaub ich, jeder. Und das ganze wegen 7,xx € !

Aber deshalb die Falschabbuchung einfach hinnehmen möchte ich natürlich auch nicht.

Und wenn ich schon Briefe schreiben muss, dann möchte ich das erst in der Eskalationsstufe tun müssen. Dann muss das halt sein, wenn es dazu kommt.

Wenn unberechtigte Abbuchungen Methode sein sollten, dann sind es meiner Meinung nach gerade diese niederschwelligen  Beträge, die am besten funktionieren würden, weil viele den Schriftverkehr wegen ein paar € wohl nicht auf sich nehmen wollen, so wie ich. Das wäre besonders perfide.
 

Deshalb nun telefonisch widersprochen und jetzt warte ich halt auf die angekündigte Antwort der Rechnungsabteilung. Werde dann eine Mailadresse einfordern, um den Widerspruch schriftlich nachzureichen.

Einstweilen habe ich einen Ping auf die Adresse vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de  mit Rückbestätigungsanforderung gemacht, die ich irgendwo hier in der Community fand. Kennt die wer? Funktioniert die? Mein Mailprovider hat zumindest noch kein Error Reply gesendet. Adresse scheint es also zu geben.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • November 23, 2021

kann ich jetzt gleich selbst beantworten:
Die Ping mail wurde mit auto reply beantwortet. Die Adresse sei mittlerweile nicht mehr verwendbar. Es wird wieder auf die Telefonkontaktmöglichkeiten verwiesen.
O2  möchte nicht per mail erreichbar sein. Die Mafia offiziell ja auch nicht. Warum nur?


Klaus_VoIP
Legende
  • November 23, 2021

Aber ganz ehrlich:

Irgendwas hast Du falsch gemacht, denn warum kommst Du nicht ins Kundenportal und an die Rechnung?

Natürlich kann es eine Fehlbuchung sein, aber eine vorab angeforderte Rechnung würde nicht dieses Stochern im Nebel verursachen. Genau diese Unbekannte ist doch das Problem!

Und warum nicht Fax? Ist so wie Email - nur mit Sendereport und Telefonnr. :wink:


der Giuseppe
Legende
  • Legende
  • November 23, 2021

@Der Bonzo 

Genau, es ist alles Methode.

Methode, Methode, Methode.

Anstatt einmal in sich zu kehren und diverse Ratschläge und umsetzen und das seit 12 Tage, kommt nur *ist Methode* oder *wohl Methode* mit irgendwelchen Erklärungen, warum gerade was nicht funktioniert oder funktioneren kann.

Selbst wenn o2 dein Anliegen ablehnen würde( mal angenommen) und du deine angepriesene Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmst und es würde bis zum Äußersten gehen, welches Argument käme denn bei der Frage, warum du nicht schriftlich und nachweisbar widersprochen hattest.

btw: eine Antwort bzw eine Frage, die ebenfalls auf die Ratschläge bzw Lösungsvorschläge bezogen sind, hattest du vor 3 Tagen von o2 Dennis bekommen.

Du wirst das Richtige machen und ich wünsche dir dabei viel Erfolg.

Kannst ja, falls du magst, vom Ausgang berichten.

Grüße