Hallo liebe Community,
Wir ziehen nach Italien um und erhalten dort die Residenza. Aufgrund verschiedener Umstände wird ein Nebenwohnsitz in Deutschland beibehalten. Dadurch kann keine Abmeldebescheinigung vorgelegt werden, jedoch eine Meldebescheinigung für den Hauptwohnsitz in Italien. Zugleich wurde mir von O2 mitgeteilt, dass die Nummer bei mehr als 3 Monaten Auslandsaufenthalt abgeschaltet wird, wodurch sich die deutsche Handy umher nicht mehr nutzen ließe. Dies hieße für mich, dass ich ab 08.11.2020 zwar zahlen muss, aber dafür keine Leistung mehr erhalte. Ist dies zutreffend? Wie kann ich die Kündigung zwecks Umzugs ins Ausland unter den o.g. Bedingungen geltend machen?
Herzlichen Dank schon mal für Eure Antworten
Lösung von stefanniehaus
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