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Tethering und Internet Packs


Ich möchte nochmal in einem eigenen Faden nachhaken (oder wahlweise nachharken, nachhacken).

 

Hier im Forum ist an verschiedenen Stellen zu lesen, dass seit Januar Tethering bei allen Internet Packs erlaubt ist. Steht das irgendwo oder ist es bloß von o2 geduldet?

 

Seit Januar gibt es ja keine Neutarife mehr zu denen man die Internet Packs zubuchen kann. Sie sind durch die Surfupgrades ersetzt worden. In allen neuen o2 Blues ist Tethering nach Tariftabelle erlaubt. Nach dem Tarifarchive von o2 und der letzten Tariftabelle in der die Internet Packs vorkamen war Tethering nur möglich, wenn man das Internet Pack L hatte oder volumenbasiert abrechnen ließ oder mit einem Active Data unterwegs war.

 

Nochmals die Frage: Steht irgendwo, dass inzwischen Tethering für alle Internet Packs erlaubt ist oder ist es lediglich ein Erfahrungswert, dass es geduldet wird?

 

Der, der den Blues noch mehr mag als die o2 Blues (soviel Kalauer muss sein)

 

Sisyphos

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Lösung von o2_StefanX 25 April 2012, 16:37

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7 Antworten

 

Wie auch in den vielen Threads geschrieben und durch die Moderation bestätigt, ist dies erlaubt, weil es nicht mehr ausdrücklich verboten ist. Vorher stand ein Verbot in den Fußnoten.

Abzeichen
Aus den aktuellen Nutzungsbedingungen... äääh... Rechtlichen Hinweisen (Stand 25.04.2012): "Datennutzung gilt nur für paketvermittelte nationale Datenverbindungen, nicht für Sprachtelefonie- (Voice over IP), Videotelefonie- (Video over IP) und Peer-to-Peer-Dienste."

 

Sprich: Tethering ja, Skype nein, Skypevideotelefonie nein, Filesharing nein

 

Ausnahme sind die großen Datenpakete, zum Blue L zum Bespiel heißt es: "Datenvolumen gilt nur für paketvermittelte nationale Datenverbindungen inkl. Voice over IP und Video over IP, nicht für Peer-to-Peer-Dienste."

 

Sprich: Tethering ja, Skype ja, Skypevideotelefonie ja, Filesharing nein

 

Das war dann jetzt aber ganz haarklein aufgedröselt und sollte wahrlich keinerlei Fragen mehr offen lassen  😉

Danke Euch beiden. Die aktuellen rechtlichen Hinweise beziehen sich auf die im Januar eingeführten Tarife o2 Blue XS/S/M/L. Dass bei denen Tethering erlaubt ist, ist klar und ich schrieb es ja auch. Hier geht es aber um die Internet Packs. Diese gab und gibt es nicht in Kombination mit diesen Tarifen. Dafür gibt es zu diesen Tarifen die Surf Upgrades.

 

In den Tariftabellen stehen die Internet Packs nicht mehr, auch wenn man sie zu Alttarifen weiter hinzubuchen kann. Als die meisten die Internet Packs gebucht haben stand es aber drin, dass Tethering nur mit dem Internet Pack L erlaubt ist. Wer nach dem 17. Januar das Paket bucht, hätte - folgt man der Argumentation von bielo - weder die Information, dass er Tethering nicht darf noch dass z. B. VoIP verboten ist, dürfte also beides? Oder gelten dann die Infos von der o2-Seite über die Alttarife bzw. die Packkonditionen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses?

 

Da die Mods der Tethering-Erlaubnis zugestimmt (oder zumindest nicht versprochen) haben, betrachte ich das als informelle Zustimmung.

Benutzerebene 7
Schaue dir doch einfach mal hier

 

http://www.o2online.de/meta/agb-und-infos/agb-zum-download/

 

die Leistungsbeschreibung Mobilfunk an.

 

Dort findest du unter 3.5:

 

"Bei GPRS und UMTS von Telefónica Germany wird der Zugang für
die Nutzung von WAP–Diensten und in Verbindung mit entsprechendem
Zusatz–Equipment (PC, PDA oder Kombi–Geräte) der Zugang für die Nutzung
bestimmter Standard–Internet–Dienste (Surfen im Internet mittels eines
Browsers, Versenden und Empfangen von elektronischer Post) ermöglicht.

 

Telefónica Germany bietet die Möglichkeit, per HSDPA-Übertragung mit
bis zu max. 7,2Mbit/s ein UMTS-Handy als Modem zu nutzen und
mit Datenkabel oder über Bluetooth™ mit einem Laptop zu verbinden"

Benutzerebene 3
Ich weiß, der Thread ist sehr alt aber mittlerweile haben sich die AGB's geändert.

Das Bedeutet Tethering ist nicht mehr erlaubt? Oder wie verstehe ich das?

"5.4 b) unter Verwendung der SIM-Karte weder entgeltlich oder unentgeltlich Telekommunikations- oder Telemediendienste gegenüber Dritten anbieten, insbesondere kein WLAN/ WiFi-HotSpots („Tethering“) zur (Mit-) Nutzung durch Dritte zu öffnen oder von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder die SIM-Karte in stationären Einrichtungen gleich welcher Art einzusetzen, es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von Telefónica Germany."

Hallo @Christian260395 ,

dieser Abschnitt bezieht sich nur auf die Verwendung deiner Verbindung durch Dritte.

Für dich ist die Nutzung von Tethering weiterhin nutzbar und erlaubt.

Viele Grüße,

Kurt

Benutzerebene 3
Danke sehr o2_Kurt ☺️