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Warum O2
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Ein O2-Mitarbeiter rief mich an um mich zur Rücknahme der Kündigung zu überreden.

Er bot mir eine Vertragsverlängerung mit S23 Ultra an für 17,49 (Tarif) + 34,99 (Handy) pro Monat für insgesamt 24 Monate Laufzeit..

Dieses wurde am Gesprächsende durch eine Audio-Aufzeichnung vereinbart.

Eingebucht wurde danch aber der Mobilvertrag für 24 Mo und das Handy plötzlich für 36 Monate (so völlig überteuert) !!

Indem Der Mobilvertrag mit 24 Mo korrekt eingebucht war, fiel mir der Fehler beim Handy erst zufällig nach der Rücktrittsfrist auf. 

Ich habe beim “Hervorragenden Kundenservice” die Korrektur und Zusendung in die Audiodatei angefordert, doch man stellt sich als nicht befugt dar. 

Ich habe ein Einschreiben an O2 gesandt mit der Bitte um Korrektur und Zusendung der Audiodatei, doch nur eine Standardantwort erhalten in der nicht auf meine Frage eingegangen wird.

Wofür wird die Audiodatei gemacht, wenn nicht dafür, die Vertragsvereinbarung zu unterlegen?

Sendet man mir die Audiodatei nicht zu weil sonst der Fehler/Betrug offensichtlich würde?

@Diffusor 

 

Die Handypreise sind fix. Ob via Sofortkauf, 24 oder 36 Monate…

 

Seit 2021 muss alles vorab per E-Mail gesendet werden... Dieses kannst bzw solltest du vor Annahme prüfen. danach gibt's auch noch 14 Tage Widerrufsrecht. 


Lt Verbraucherberatung:

der telefonische Vertrag ist nur gültig, wenn er von dir in Textform bestätigt wurde.


Eine telefonische Aufzeichnung genügt den Anforderungen nicht. 


Du kannst also das Zustandekommen des Vertrages u.U. anzweifeln.


https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/BJNR185810021.htmlhttps://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/untergeschobene-vertraege-am-telefon-drei-nuetzliche-fragen-fuers-gespraech-30056

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html

 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-telekommunikationsgesetz-tkg-zum-01-12-2021-kunden-bekommen-deutlich-mehr-rechte-195807.html

 


Nur mal so als Hinweis, was o2 für das Gerät noch als Preis aufruft

 


Nochmals:

Es geht darum, dass telefonisch eine Laufzeit von 24 Monaten mit einer bestimmten Rate vereinbart war, aber fälschlicherweise 36 Monate mit dieser Rate eingebucht wurden, also 50% mehr als vereinbart.

 

Ein Vertrag ist umzusetzen wie vereinbart und wie in der Audioaufzeichnung dokumentiert.

Das erwartet sicher auch jede(r) Antwortende(r) für die eigenen Verträge.

 


@Diffusor Die Audioaufnahmen beweise das leider nicht, da diese Anonym sind und nur zu Bewertungen etc verwedet wird und danach wird es gelöscht.

Du hättest die E-Mail anschauen sollen, die du erhalten hast um zu schauen ob alles Korrekt eingetragen worden ist. Bevor man einen Vertrag zustimmt bzw. Bestätigt.

Seit 2021 muss alles vorab per E-Mail gesendet werden... Dieses kannst bzw solltest du vor Annahme prüfen. danach gibt's auch noch 14 Tage Widerrufsrecht. 

Das hättest du machen sollen, hast du denn die E-Mail überhaubt kontrolliert?

Beste Grüße,

RhobarDerIII


Ich habe erneut ein Einwurfeinschreiben an O2 geschickt mit der Bitte um Zusendung der Audiodatei, und werde berichten ob darauf eingegangen wurde.

Denn schliesslich beweist diese Audiodatei die besprochenen Vertragsbedingungen.

 

Wenn diese bei Unstimmigkeiten dem Kunden nicht zugänglich gemacht wird, sollte der Telefonvertrieb die Kunden beim Gespräch explizit darauf hinweisen, selbst einen Gesprächsmitschnitt zu machen.


@Diffusor Ich weiß nicht genau, was du damit bezwecken willst, du wirst diese Audiodatei nicht bekommen, da diese höchstwahrscheinlich gelöscht worden ist, so wie sie vorgesehen ist.

Du hättest einfach die E-Mail kontrollieren müssen um zu schauen das alles so passt wie du es dir gewünscht hast.

Ich weiße nochmal auf diesen Zitat hin:

Seit 2021 muss alles vorab per E-Mail gesendet werden... Dieses kannst bzw solltest du vor Annahme prüfen. danach gibt's auch noch 14 Tage Widerrufsrecht. 

Beste Grüße,

RhobarDerIII


Die Aufzeichnung zum Vertragabschluss wird erst freigegeben, wenn Du rechtliche Schritte einleiten würdest. Ein Anwalt würde sie bekommen.


@FaceHugger Ich dachte die werden gelöscht da sie nur zum Test bzw. Bewertungs zwecke verwendet wird.

Beste Grüße,

RhobarDerIII


Das normale Gespräch, ja. Die Vertragszusammenfassung, nein. Die Aufzeichnung wird vor Start extra nochmal angekündigt und dieser muss zugestimmt werden, sonst kein Vertragsabschluss. Wozu sollte man die sonst machen? Um den Kunden in einer vermeintlichen Sicherheit zu wähnen? 


Der Vertriebsmitarbeiter hat zu mir gesagt, die Audiodatei würde aufgenommen für den Vertrag. Damit hat er mir (und sicher auch allen anderen Kunden) suggeriert, es gäbe damit einen Beweis für die Absprache. Eingebucht hat er dann etwas anderes und die Audiodatei wird plötzlich totgeschwiegen.

Was RhobarDerIII sagt, würde ja bedeuten, dass Dir nach jedem Telefonkontakt mit einem O2 Mitarbeiter ein Vertrag eingebucht werden kann den Du so nicht bestellt hast, und dann mal abgewartet wird ob Du es bemerkt und rechtzeitig kündigst. Denn den Beweis der Audiodatei kriegst Du eh nicht oder wird gelöscht.

Und wenn der Kunde es nicht rechtzeitig merkt, freut sich der Mitarbeiter über seine Provision.

Wie ihr an meinem Beitrag bemerkt, wird man von O2 damit alleine gelassen wenn die provisionsorientierten Vertriebler einen “Fehler” machen - ein O2-Mitarbeiter antwortet mir hier auch nicht, das lässt man andere Kunden wie Euch tun.

Auch der “hervorragende” (aber hier nutzlose) Kundenservice kann angeblich nicht auf die Audiodatei zugreifen, noch geht die dafür zuständige Beschwerdeabteilung auf mein Einschreiben mit der Frage nach der Audiodatei ein.


@Diffusor Da ich nie Verträge telefonisch mache, kann ich dir nicht genau sagen wie das mit Audiodatei gehandhabt wird. Ich weiß nur soviel, das diese meist zu Test bzw. Bewertung Zwecken aufgenommen wird und im späteren verlauf gelöscht wird. Aber wie ich lese hast du nicht die E-Mail kontrolliert und hast Blind einen Vertrag bestätigt. Seit 2021 müssen Vertäge die Telefonisch gemacht werde zusätzlich als E-Mail zugesendet werden und vom Kunden Bestätigt werden, erst dann ist der Vertrag „Unterschrieben und Rechtens“.

Beste Grüße,

RhobarDerIII


Die Audioaufzeichnung ist aber unerheblich und für Beweiszwecke sowieso nutzlos wenn du nicht in Textform zugestimmt hast, und dient lediglich der Dokumentation für o2, nicht aber für dich. Einen Anspruch darauf, diese Aufzeichnung zu bekommen, hast du also nicht. Ein Gericht könnte sie zwar per Anordnung anfordern (falls als vertraglich relevant angesehen und noch vorhanden), aber soweit wird es bestimmt nicht kommen.

Du möchtest die 36 Monate nicht, also hättest du widerrufen müssen (einfachste Lösung) bzw. wenn tatsächlich keine Zustimmung in Textform erolgt ist anfechten. Anfechten kannst du immer noch. Bedenke aber, dass auch bei 24 Monaten der Preis nicht niedriger sein wird!


Ich würde gerne wissen, ob während des Gesprächs die Vertragszusammenfassung mit 36 Monaten Raten und 24 Monaten MVLZ Tarif schriftlich per E-Mail angekommen ist und du dieser dann per Aufzeichnung mit ja zugestimmt hast. 

 

Auch, wenn das scheinbar irrelevant wäre...  Irgendwie kommt o2 damit ja durch. 

 

Danach hast du noch eine Auftragsbestätigung mit allen relevanten Informationen erhalten + Widerrufsbelehrung. 

 


Auch, wenn das scheinbar irrelevant wäre...  Irgendwie kommt o2 damit ja durch.

Nicht vor Gericht, aber versuchen kann sie es ja ;-)

Es wäre aber tatsächlich interessant zu wissen welche Unterlagen wann erhalten wurden.

Ich vermute auch, dass hier die unterschiedlichen Laufzeiten des Mobilfunkvertrags und des Handyvertrags eventuell für Verwirrung gesorgt haben.


Dem Kunden muss vor Vertragsschluss eine Zusammenfassung des Vertrages in Textform (Mail) zugeschickt werden. Diese bestätigt er mit der Bandaufzeichnung. Geschieht dies nicht, muss die Vertragszusammenfassung durch den Kunden in Textform oder email-Bestätigung akzeptiert werden. Bis dahin ist der Vertrag schwebend unwirksam, er wird also erst mit der Genehmigung wirksam.


Vertragszusammenfassung vorab und dazu 14 Tage Widerrufsrecht. 

Bin gespannt... 


Die Bandaufzeichnung (sic) genügt aber im Zweifelsfall den gesetzlichen Anforderungen nicht, auch wenn vorher die Zusammenfassung zur Verfügung gestellt wurde.

Letzten Endes muss o2 nachweisen, dass die Zustimmung erfolgt ist, nicht der Kunde, dass sie nicht erfolgt ist.


Ich kenne die Winkelzüge nicht, die hinter einem *Ihre Zustimmung wird aufgezeichnet” stecken, aber nach meinem Kenntnisstand muss zwingend eine schriftliche Widerrufsbelehrung erfolgen, bei telefongeschäften.

 

 


Die Widerrufsbelehrung erhält man mit den Vorvertragsinformationen. 
Weigert sich o2 die Aufzeichnung herauszugeben, kann man den Vertrag anzweifeln. In einem dann  möglichen Verfahren muss o2 beweisen , dass es tatsächlich zum Abschluss gekommen ist. Das funktioniert dann nur mit der Aufzeichnung. Bevor es soweit kommt, prüft das Unternehmen sicher wie groß die eigene Chance ist. Da wird sich wahrscheinlich oft außergerichtlich geeinigt. 


Hallo @Diffusor,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😊

Ich habe mir den Fall gerne einmal angeschaut, und kann dir versichern, dass hier alles mit rechten Dingen abgelaufen ist.

Dir wurde vor der Buchung der Vertragsverlängerung mit dem Smartphone eine Vertragszusammenfassung inklusive der Laufzeit der Ratenzahlung sowie die vorvertraglichen Informationen (AGB, Widerrufsbelehrung, Preisliste etc.) per Email zugesendet. Diese Unterlagen dienen ausdrücklich dazu, die Vertragsbestandteile noch einmal zu genau prüfen, bevor Aufzeichnung und Zustimmung gestartet werden und die Vertragsverlängerung und Bestellung ausgelöst werden.

Da es auch in der 14tägigen Widerrufsfrist und nach Erhalt der Rechnung mit dem Rateplan für das Smartphone nicht zu einer Rückmeldung von dir gekommen ist, sondern der Widerruf erst zweieinhalb Monate später erfolgt ist, wurde deine Reklamation abgewiesen.

Es mag sein, dass du die Laufzeit des Ratenplans vielleicht übersehen hast. Einen Betrug kann ich allerdings nicht erkennen und weise diesen Vorwurf ausdrücklich zurück.

Es tut mir leid, dass wir dir hier auch keine andere Auskunft erteilen können.

Viele Grüße

Giulia


@o2_Giulia Es liegt also keine Zustimmung in Textform vor? Natürlich kann man hier nicht Betrug vorwerfen, und der Vertrag scheint hier entsprechend der Vertragszusammenfassung abgeschlossen worden zu sein, er wäre aber in dem Fall  mangels Zustimmung in Textform rein rechtlich schwebend unwirksam. Ob der TE rechtlich dagegen vorgehen möchte bleibt ihm überlassen. Fände ich persönlich den Tatsachen entsprechend unpassend. Gerade auch weil er so spät reagiert hat.

Ich verstehe nicht warum o2 sich nicht absichert und den Vertrag erst nach Zustimmung in Textform abschließt. Im vorliegenden Fall hätte das wohl keinen Unterschied gemacht da der TE diesen wohl nicht richtig gelesen hat, aber so hätte er auch keine Möglichkeit, den Vertrag anzufechten.


Hallo @o2_Giulia

eine Zustimmung in Textform habe nicht gegeben.

Wie meinst Du das, es sei eine Email gesendet worden vor der Audioaufzeichnung?

Die Audioaufzeichnung wurde am Ende eines Telefonates gemacht, ich sass dabei nicht an einem Computer.

Wieso bist Du so sicher, dass Dein Kollege sich nicht in der Umsetzung der mündlichen Vereinbarung geirrt hat?

Hast Du die Audioaufzeichnung denn selbst abgehört?

Wenn ja, mache sie mir bitte zugänglich.

Vielen Dank!


@Diffusor Die Moderation hat keinen Zugriff auf Aufzeichnungen. Wenn du nicht in Textform zugestimmt hast, dann kannst du mit dieser Begründung und dem Verweis auf § 54 Abs. 3 TKG den Vertragsschluss anfechten. Wenn o2 das anders sieht gibt es noch den Rechtsweg. Ob sich die Kosten und der Aufwand lohnen musst du entscheiden.

Du verstehst aber schon, dass es preislich keinen Unterschied macht ob der Handyvertrag eine Laufzeit von 24 oder 36 Monaten hat?


In Textform, wenn ihm die Unterlagen nach Abschluss zugestellt wurden. Da er die Vorvertragsinfos vorher erhalten hat, reicht für den Vertragsschluss die Bestätigung dieser durch die gesonderte Aufzeichnung. O2 sichert sich ganz sicher rechtlich ab. 


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