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Sonderkündigungsrecht Ausland Expat

  • August 11, 2021
  • 20 Antworten
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Hallo Zusammen,

 

Ich ziehe Ende August als Expats mit Fam. Nach China und werde die nächsten 3-5 Jahre nicht IN Deutschland sein.

Nun habe ich eine Sonderkündigung eingereicht mit der Bestätigung des Arbeitgebers.

Leider wird mir die Kündigung meines Mobilfunkvertrages verwehrt da die Wohnung in Dt nicht abgemeldet wird…

Diese muss ich aber aus Sicherheitsgründen behalten.

Trotz dessen kann ich die übrigen Vertragsmonate die Leistung für die ich bezahle nicht nutzen. 

Vodafone hat ohne Probleme Haus Internet gekündigt, Ihnen hat die Bestätigung gereicht :(

Der Kundensupport schickt mir wie ein Roboter den selben Textauszug über Wochen ungefähr 5 mal und geht nicht auf konkfete Fragen ein…

Auch gibt es keine Nummer die man zur Klärung nutzen kann... 

Ich hatte auch angeboten dass man den Vertrag ja für die Zeit einfrieren könnte, so währen beide Seiten bedient. Darauf würde überhaupt nicht geantwortet. Komplett ignoriert. 

Wo könnte man zu diesem Thema Hilfe holen oder sich beschweren?

 

bitte um Hilfe. Danke im Voraus 

 

Lösung von bs0

Wenn du dich nicht anmeldest kannst du den Vertrag nicht vorzeitig kündigen. DSL ist standortbezogen mit einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht, Mobilfunk ist nicht standortbezogen und die vorzeitige Kündigung ist reine Kulanz des Anbieters, und dafür muss man sich eben abmelden.

Pausieren kann man den Vertrag für max. 12 Monate.

20 Antworten

bs0
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  • Lösung
  • August 11, 2021

Wenn du dich nicht anmeldest kannst du den Vertrag nicht vorzeitig kündigen. DSL ist standortbezogen mit einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht, Mobilfunk ist nicht standortbezogen und die vorzeitige Kündigung ist reine Kulanz des Anbieters, und dafür muss man sich eben abmelden.

Pausieren kann man den Vertrag für max. 12 Monate.


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  • August 11, 2021

Wenn du dich nicht anmeldest kannst du den Vertrag nicht vorzeitig kündigen. DSL ist standortbezogen mit einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht, Mobilfunk ist nicht standortbezogen und die vorzeitige Kündigung ist reine Kulanz des Anbieters, und dafür muss man sich eben abmelden.

Pausieren kann man den Vertrag für max. 12 Monate.

Mobilfunk ist Standortbezogen, wenn man die Leistung in dem Land nicht beziehen kann. Ich ziehe ja nicht in Deutschland oder EU Raum um, sondern nach China.

O2 gibt mir aber genau diese Antwort die deiner widerspricht bezüglich Standortbezogrnheit.

"Ohne Abmeldung sind die Kriterien für eine Auslandskündigung nach §46 TKG nicht erfüllt, da Sie noch über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen an dem wir Ihnen unsere Dienstleistungen bereitstellen können."

 


bs0
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  • August 11, 2021

Das ist aber richtig, du wirst das also leider akzeptieren müssen (wobei auch mit Anmeldung §46 TKG für den Mobilfunkvertrag nicht relevant wäre, daher Kulanz). Auch in China kannst du den Vertrag wie abgeschlossen nutzen. Dafür, dass du während der Vertragslaufzeit umziehst kann o2 nichts.


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  • August 11, 2021

Das ist aber richtig, du wirst das also leider akzeptieren müssen (wobei auch mit Anmeldung §46 TKG nicht relevant wäre). Auch in China kannst du den Vertrag wie abgeschlossen nutzen.

Aber doch nicht zu denselben Konditionen wie in Deutschland oder EU... 

Das ist nicht zumutbar... 

Ich habe mal die anderen Anbieter wie Telekom oder 1&1 gecheckt, diese brauchen auch nur die Bestätigung des Arbeitgebers.. 

Ich bin wirklich Sprachlos

 

 

 


bs0
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  • August 11, 2021

Zu den vereinbarten Konditionen für das Land. Warum ist es denn zumutbar für den Anbieter, auf die Restlaufzeit zu verzichten, weil du umziehst? Man kann nicht immer nur die Vorteile haben.

Die meisten Anbieter möchten eine Abmeldung, die Telekom meine ich auch, wobei sich das vielleicht inzwischen geändert hat. In jedem Fall ist es überall Kulanz, und es ist daher unerheblich, was andere Anbieter sehen wollen.


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  • August 11, 2021

Zu den vereinbarten Konditionen für das Land. Warum ist es denn zumutbar für den Anbieter, auf die Restlaufzeit zu verzichten, weil du umziehst? Man kann nicht immer nur die Vorteile haben.

Die meisten Anbieter möchten eine Abmeldung, die Telekom meine ich auch, wobei sich das vielleicht inzwischen geändert hat. In jedem Fall ist es überall Kulanz, und es ist daher unerheblich, was andere Anbieter sehen wollen.

Aber genau das ist es ja, ich will eine Lösung für beide... Vertragsfreeze für die Expat Zeit. Dann komme ich zurück und zahle weiter für eine Leistung die ich auch beziehen kann.


bielo
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  • August 11, 2021

Macht o2 nur für 12 Monate. Dir hilft recht einfach eine Ab- und Anmeldung. Was spricht dagegen? Warum will man gemeldet sein, wenn man 3 bis 5 Jahre weg ist. Ist das überhaupt legal?


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  • August 11, 2021

Macht o2 nur für 12 Monate. Dir hilft recht einfach eine Ab- und Anmeldung. Was spricht dagegen? Warum will man gemeldet sein, wenn man 3 bis 5 Jahre weg ist. Ist das überhaupt legal?

Das ist legal und vom Arbeitgeber in Dt und China so vorgesehen. 


bielo
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  • August 11, 2021

Sehe ich anders, denn die Arbeitgeber haben sowas nicht zu entscheiden. Ist aber auch egal. Dann läuft der Mobilfunkvertrag vermutlich weiter.

 

Du kannst es schriftlich bei o2 nochmal versuchen. 


bs0
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  • August 11, 2021

Macht o2 nur für 12 Monate. Dir hilft recht einfach eine Ab- und Anmeldung. Was spricht dagegen? Warum will man gemeldet sein, wenn man 3 bis 5 Jahre weg ist. Ist das überhaupt legal?

Das ist legal und vom Arbeitgeber in Dt und China so vorgesehen. 

Melderechtlich aber nicht ;-) Oder behältst du eine Wohnung in Deutschland? Dann wäre das OK als Nebenwohnsitz.


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  • August 11, 2021

Macht o2 nur für 12 Monate. Dir hilft recht einfach eine Ab- und Anmeldung. Was spricht dagegen? Warum will man gemeldet sein, wenn man 3 bis 5 Jahre weg ist. Ist das überhaupt legal?

Das ist legal und vom Arbeitgeber in Dt und China so vorgesehen. 

Melderechtlich aber nicht ;-)

Ich würde mal sagen es hat hier nichts zu Sache. Ich denke ein Großunternehmen weiß, wie man einen Mitarbeiter ins Ausland schickt ;-) 


bielo
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  • August 11, 2021

Stimmt. Mehr wissen sie aber auch nicht. Aber klar, egal.

 

Sind noch Fragen offen?


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  • August 11, 2021

Stimmt. Mehr wissen sie aber auch nicht. Aber klar, egal.

 

Sind noch Fragen offen?

Besteht iwo ne Möglichkeit anzurufen und mit O2 zu klären. Denn schriftlich mit den Kundensupport ist es echt wie mit einem Roboter zu schreiben xD 


bs0
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  • August 11, 2021

Genau, am Ende ist es deine Entscheidung mit der Abmeldung, aber das ist eben eine Voraussetzung für die vorzeitige Auflösung des Vertrags.


bs0
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  • August 11, 2021

Stimmt. Mehr wissen sie aber auch nicht. Aber klar, egal.

 

Sind noch Fragen offen?

Besteht iwo ne Möglichkeit anzurufen und mit O2 zu klären. Denn schriftlich mit den Kundensupport ist es echt wie mit einem Roboter zu schreiben xD 

Du kannst die Kundenbetreuung anrufen, aber ich denke nicht, dass die Hotlinemitarbeiter dir etwas anders sagen können.


  • August 11, 2021

Mündliche Aussagen sind sowieso unbrauchbar. Wozu also?


bs0
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  • August 11, 2021

Die Bedingungen für solche Kukanzkündigungen sind sowieso klar festgelegt, und die Kundenbetreuung hat insofern keinen Spielraum. Hier gibt es m.E. nichts mehr zu besprechen.


  • August 11, 2021

Bevor es ein Durcheinander gibt: Mein Satz ging in Richtung @Imognimehr .

Kann ja sein, dass die Kundenbetreuung am Telefon dir sagt, dass du doch kündigen kannst. Man muss es später aber auch belegen können. Später wird dir keiner helfen können, weil es scheinbar ein “Missverständnis” war.

 

Nur schriftlich zählt. Überall.


bs0
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  • August 11, 2021

Bevor es ein Durcheinander gibt: Mein Satz ging in Richtung @Imognimehr .

Habe ich auch so verstanden ;-)


o2_Tobias
  • August 27, 2021

Hallo @Imognimehr

herzlich willkommen in unserer o2 Community. Ich verstehe deinen Unmut über die Ablehnung deiner Auslandskündigung. 

Aber @bielo, @bs0 und @tearsbeforecrying haben recht: ohne Abmeldung aus Deutschland akzeptieren wir keine vorzeitige Auslandskündigung. 

Die Bedingungen zur Auslandskündigung findest du in unserem Formular “Kündigung Ihrer Mobilfunknummer wegen Umzug ins Ausland” eindeutig beschrieben: 

Damit wir Ihren Vertrag vorzeitig beenden können, benötigen wir noch Kopien dieser Dokumente:

  • die Abmeldebestätigung Ihres bisherigen Wohnortes
  • die Anmeldebescheinigung Ihres neuen Wohnsitzes im Ausland alternativ zur Anmeldebescheinigung eine Bestätigung durch Ihren Arbeitgeber oder Vermieter (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag)
  • Dann fehlt nur noch Ihr Einverständnis zur Inrechnungstellung der Grundgebühr für pauschal 3 Monate bis zum Vertragsende.

Es ist natürlich deine Entscheidung, ob du dich aus Deutschland abmeldest oder nicht. 

Aktuell erfüllst du aber nicht die Bedingungen, um vorzeitig aus deinen Verträgen zu kommen. 

So bitter es für dich ist, ist in deinem Fall nur eine Kündigung zum Laufzeitende möglich. 

Als Alternative hast du die Möglichkeit, deine Verträge im Zuge eines Vertragsinhaberwechsels auf jemand anderem z.B. auf einen Familienangehörigen zu übertragen. 

 

Liebe Grüße,

Tobias