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Ich ziehe ab 5.10.2013 nach Innsbruck und wollte fragen, ob man aufgrund eines Umzuges ins Ausland den bestehenden Vertrag kündigen kann.



Laut Shop-Mitarbeiter Ja, laut Internet vielleicht und laut Forum Nein.



So wie mir das bereits in einem O2 Shop kommuniziert wurde, dachte ich das sei kein Problem.



Ich freue mich schon auf eine Antwort.



Gruß Lukas



Ein Recht auf außerordentliche Kündigung besteht nicht.



Wenn du dich aber SCHRIFTLICH an o2 wendest und entsprechende Nachweise beilegst, kann es durchaus sein, dass der Vertrag aufgelöst wird.




Welche Unterlagen werden benötigt? Abmeldebestätigung der Gemeinde und Mietvertrag aus Innsbruck?



 



(Bin positiv überrascht über die schnelle Antwort zu später Stunde  ☺️ )




 Abmeldebestätigung der Gemeinde und Mietvertrag aus Innsbruck? 



Als Nachweis ist das schonmal gut. Wenn du das noch nicht hast, dann frag erstmal unverbindlich bei o2 schriftlich an. Denn der Grundsatz ist der erste Satz, den Stefan dir geschrieben hat.



 



stefanniehaus schrieb:

Ein Recht auf außerordentliche Kündigung besteht nicht.








Besteht die Möglichkeit den Schriftverkehr mit O2 vielleicht auch auf den E-mail-Weg zu verschieben, weil der Postweg etwas langwieriger ist und ich ja ab Samstag sowieso in Österreich wohne.




Ob das schneller geht, wage ich zu bezweifeln. Da dauert ne Antwort auch oft 14 Tage. Aber versuche es.



 



Emailkontakt vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de




Hallo an das 02 Team,



 



ich habe den Mobilfunk Vertrag aufgrund meines Umzuges in die Schweiz im November 2013 schriflich zum nächstmöglichen Termin gekündigt, mit entsprechendem Nachweis (Abmeldung in DE, Anmeldung in der Schweiz inkl. neuer Adresse) und erhalte eine Antwort, die mich schockiert...



 



Wie kann das sein, dass ich noch bis August 2014 im Vertrag bin, obwohl ich diesen hier im Ausland nicht nutzen kann? Können Sie mir das bitte gemäss Sonderkündigungsfristen erklären?



 



Grüsse



Gerber



 




Hast du diesen Thread gelesen? Du hast nämlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Auflösung des Vertrags beim Umzug ins Ausland. Der nächstmögliche Termin ist somit das Ende der Laufzeit.




Bei einem Umzug ins Ausland besteht kein Sonderkündigungsrecht.



Du kannst in der Schweiz doch auch telefonieren?!?



Deswegen wird der Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit beendet.




Ich habe das gleiche Problem.



Ich bin schon seit 1 Jahn nicht mehr in De und habe leider den Kündigungstermin letztes Jahr verpasst, sodass der Vertrag automatisch mit 1 Jahr verlengert wurde (d.h. August 2014). Ich werde also insgesammt 1,5 Jahre die Grundgebühr umsonst bezahlen, obwohl ich nicht mehr in DE bin.



 



Mir ist immer im o2 Shop über eine Sonderkündigung bei Umzug ins Ausland gesprochen. Mehrere Telefonate und Schreiben haben gar nichts gebracht ausser schlechte Laune und Ärger. Eine "nette" Kundenbetreuerin hat mir telefonisch die Vertragsbeendigung bestätigt und eine schriftliche Bestätigung die nie angekommen ist versprochen; die nächste die ich am Tel. hatte um zu fragen was mit der Bestätigung ist und wieso ich weiter Rechnungen bekomme hat mir gesagt, dass die erste Kollegin keine Ahnung hatte oder gelogen hat um mich los zu werden. Nachdem ich mich natürlich aufgeregt habe, hat sie aufgelegt, da "sie keine Lust mehr hatte das Thema zu diskutieren"....ich komme mir wie verrückt vor. Nach Kündigung ist der Kunde gar nichts mehr Wert, auch nicht als möglicher perspektivischer erneuter Kunde. Das Geld wird abgezogen und die Kundenbetreuer machen mit einem am Telefon was sie möchten. Wer kann was nachweisen? Es ist einfach traurig. Nach vielen Jahren als Kundin finde ich die Behandlung einfach tarurig. Ich werde NIE wieder bei O2 Kundin werden, offensichtlich. Und werde dafür sorgen, dass keine Freunde von mir Kunden werde. Leider. 




Eine Sonderkündigung des Vertrages bei einem Aufenthalt im Ausland gibt es nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, für die Dauer des Auslandaufenthaltes den Vertrag stillzulegen.



 



Diese Möglichkeit ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die du, genau wie das Antragsformular selbst, hier findest: http://hilfe.o2online.de/o2de/attachments/o2de/MeineDaten@tkb/21/1/Vertragsstilllegung.pdf




snegoias schrieb:

Ich habe das gleiche Problem.



Ich bin schon seit 1 Jahn nicht mehr in De und habe leider den Kündigungstermin letztes Jahr verpasst, sodass der Vertrag automatisch mit 1 Jahr verlengert wurde (d.h. August 2014). Ich werde also insgesammt 1,5 Jahre die Grundgebühr umsonst bezahlen, obwohl ich nicht mehr in DE bin.



 



Hallo!



 



Entschuldige bitte aber wenn ich in das Ausland ziehen würde würde ich alle Dinge in Deutschland regeln und wenn es eine Kündigung ist die ich sofort schreibe! Man muss ja nicht bis zum Schluss warten!



 



Mit einem Wohnortnachweis hast du trotzdem gute Chancen dass dein Vertrag vorzeitig beendet wird obwohl du kein Sonderkündigungsrecht hast. Dies würde ich aber nicht telefonisch sondern schriftlich machen. Diese Wege stehen dir dafür offen:



 



Fax: 01805 - 57 17 66 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 0,42 €/Min.)



Telefónica Germany GmbH & Co OHG

Kundenbetreuung

90345 Nürnberg



 



Grüße von brianna