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Warum O2 Service
Gelöst

SMS von freenet (!) erhalten, dass mein Vertrag gekündigt wird...


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610 Antworten

  • Neuling
  • 70 Antworten
  • 31. Januar 2025

Na ja, der Einwurf war mal sehr produktiv. Noch mehr solche Weisheiten auf Lager ?

“Möglichkeiten”, die scheinbar alle nicht funktionieren. Sonst müßten Moderatoren, Experten und Profis nicht ständig Tips geben, die dann überholt sind, weil sie technisch nicht mit den Bestimmungen von o2 konform sind.


poales
Profi
  • Profi
  • 10806 Antworten
  • 31. Januar 2025

@Greifer 

zu wann wurde denn deine SIM-Karte deaktiviert?

die 30 Tage Portierungszeit müssten doch eigentlich bald um sein.🤷

Die Bestellung einer Frei- oder Testkarte kann durchaus 7-10Tage bis  zum Briefkasten dauern.

Falls noch wieder Poststreiks dazu kommen dann noch länger.

Die Portierungsdauer beträgt in der Regel 7 Werktage, also ca. 10 Tage.

 

da  hilft, wenn überhaupt noch möglich,

eigenlich nur noch irgend eine prepaid SIM-Karte bei einem Anbieter zu kaufen,

der Portierungen mit unterschiedlichen Namen zulässt.(wie O2)


  • Neuling
  • 70 Antworten
  • 31. Januar 2025

Die offizielle Kündigung seitens des Anbieters war zum 30.11.2024, Empfang war aber bis zum 5.12.2024.

Dann gehe ich mal davon aus, daß ich noch den ganzen Februar zur Verfügung habe, wenn dauernd von 90 Tagen die Rede ist, oder ?


poales
Profi
  • Profi
  • 10806 Antworten
  • 31. Januar 2025

@Greifer 

nö, die 90Tage bietet O2 freiwillig für das weg portieren an,

gesetzlich sind 30Tage vorgeschrieben

das ist dann auch das was auf der Freenet Seite steht,

damit wäre das Thema durch.

 

wie schon früher mitgeteilt:

die “normale” Portierungszeit zu O2 beträgt 30 Tage,

die dürften bei dir bald um sein,

wenn die Rufnummer von deinem alten Anbieter zu O2 portiert wurde,

 


  • Neuling
  • 70 Antworten
  • 31. Januar 2025

Eben, 90 Tage, wenn ich die Nummer zu o2 mitnehmen möchte ( offiziell 30 Tage ist mir bekannt ). Der ganze Februar ?


poales
Profi
  • Profi
  • 10806 Antworten
  • 31. Januar 2025

nein, nochmal wenn du die Rufnummer von freenet zu O2 portieren willst,

gibt dir freenet dazu die gesetzlichen 30 Tage Zeit.


  • Neuling
  • 70 Antworten
  • 31. Januar 2025

Dann war Ende Dezember schon ultimo ?


Sächsin
Superstar
  • 25382 Antworten
  • 31. Januar 2025

"Noch mehr solche Weisheiten auf Lager ?"

 

Ja klar, extra für dich...

Wer etwas will, der findet Wege. Wer etwas nicht will, der findet Gründe.


  • Neuling
  • 70 Antworten
  • 31. Januar 2025

Das nenne ich mal Aktionismus. Von den 25.000 Antworten waren mehr als 50% ( vermutlich mehr  ) von dieser “Qualität”. So kann man auch sein “Profil” tunen, ohne daß sich eine gewisse Kompetenz dahinter verbirgt.

Ein gutes Beispiel für Quantität !


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 19765 Antworten
  • 31. Januar 2025

Hallo ​@Greifer,

ich kann durchaus verstehen, dass du dir vielleicht andere Antworten wünscht und wegen der Situation auch ungehalten bist.

Dennoch möchte ich dich erneut darauf hinweisen, dass wir großen Wert auf einen höflichen und respektvollen Umgang untereinander hier in unserer Community legen.

Ich möchte dich also noch einmal auf unsere Netiquette verweisen und bitte dich, diese in Zukunft zu beachten und andere User nicht anzugreifen. Wir behalten uns sonst eine Schreibsperre vor.

Viele Grüße

Giulia


  • Neuling
  • 70 Antworten
  • 31. Januar 2025

Vielleicht solltest du mal die “Sächsin” auf die “Netiquette” hinweisen. Zwei Einwürfe ohne Bezug zum Thema und mit einem leicht aggressiven Unterton.

Man muß sich nicht noch schwach von der Seite anreden lassen, wenn der Einwurf schon nicht konstruktiv ist.


Joe Doe
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  • 12378 Antworten
  • 31. Januar 2025

@Greifer Bis jetzt mussten nur deine Beiträge seitens o2 Moderatoren in diesem Thread ediert werden. 

Das zum Thema aggressiver Unterton….
 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • 5510 Antworten
  • 31. Januar 2025

Hier müssen wir nun die Konsequenz der bei weiterer Nichtachtung unserer Netiquette angekündigten Schreibsperre für eine Woche umsetzen, ​@Greifer.

Gruß,

Gerrit


  • Neuling
  • 8 Antworten
  • 1. Februar 2025

Nachfolgend ein sehr interessanter Aufsatz über „Freenet DLS GmbH“ unter Wikipedia.

Ich zitiere:

 

„Freenet DLS GmbH

 
 

Rechtsform

GmbH

Gründung

1991/2011

Sitz

Büdelsdorf,  Deutschland

Leitung

Ingo Arnold, Antonius Fromme, Rickmann von Platen

Branche

Telekommunikation

Website

www.freenet-mobilfunk.de

Die freenet DLS GmbH (bis Juli 2022 Mobilcom-Debitel GmbH; Eigenschreibweise mobilcom-debitel, vormals Mobilcom Communicationstechnik) ist eine deutsche Mobilfunktochter des börsennotierten Telekommunikationsunternehmens Freenet. Freenet DLS ist einer von zwei netzunabhängigen Mobilfunkanbietern in Deutschland und hat seinen Sitz in Büdelsdorf. Seit dem 13. Juli 2022 heißt die dazugehörige Marke wie das dahinterstehende Unternehmen.

Vorgeschichte: Mobilcom AG

→ Hauptartikel: Mobilcom

Die Mobilcom-Debitel begann ihre Geschäftstätigkeit als Mobilfunk-Service-Provider mit Sitz in Schleswig und wurde 1991 von Gerhard Schmid gegründet. Im Zeitraum zwischen 1997 und 2000 wuchs das Geschäftsfeld der Mobilcom durch eine Reihe von Akquisitionen.

Geschichte der Mobilcom-Debitel

Bereits im Jahr 2009 wurden rund 1000 Läden der Ketten mobilcom, debitel, _dug und Talkline unter der einheitlichen Marke Mobilcom-Debitel in der Mobilcom-Debitel Shop GmbH zusammengeführt.[1] Im Jahr 2011 übernahm die Freenet den Konkurrenten Debitel, der zuvor mit der Talkline verschmolzen worden war. Dabei wurde die bisherige Freenet-Mobilfunktochter Mobilcom Communikationstechnik in Mobilcom-Debitel GmbH und die übernommene Debitel AG in Mobilcom-Debitel AG umfirmiert. Am 23. Mai 2011 wurde die Aktiengesellschaft vollständig auf die GmbH verschmolzen.

Am 18. Dezember 2012 gab die Gravis Computervertriebsgesellschaft den Erwerb sämtlicher Anteile durch Mobilcom-Debitel bekannt.[2] Nach Zustimmung der Kartellbehörden wurde die Übernahme 2013 vollzogen.[3] Seitdem werden auch Produkte der Mobilcom-Debitel über die Ladenkette von Gravis vertrieben. Ebenfalls 2013 übernahm Mobilcom-Debitel 51 Prozent der Geschäftsanteile der Motion TM Vertriebsgesellschaft, einem Onlinehändler im Bereich Mobilfunk und Telekommunikation, und verstärkte damit den Onlinevertrieb.[4] Ein weiteres Tochterunternehmen ist die Klarmobil GmbH, die als so genannter Mobilfunk-No-Frills-Anbieter einfache Mobilfunkprodukte anbietet. Die ehemalige Callmobile GmbH wurde im Juli 2023 eingestellt. Die Produkte der mobilcom-debitel werden unter anderem über die hundertprozentige Tochter freenet Shop GmbH vertrieben, die unter der Marke freenet 520 Läden betreibt.[5]

Im März 2016 erwarb Mobilcom-Debitel die Media Broadcast.[6] Media Broadcast betreibt neben der Radio-Übertragung im UKW- und DAB+-Standard seitdem insbesondere DVB-T2 HD unter der Marke Freenet TV. Mobilcom-Debitel hat sich per Ende Dezember 2019 von der 51-prozentigen Beteiligung an der Motion TM Vertriebs GmbH getrennt und die Geschäftsanteile an die Altgesellschafter zurückgegeben.[7] Seit Februar 2021 ist die Mobilcom-Debitel Mitglied bei der Clearingstelle Urheberrecht im Internet.[8]

Umbenennung in freenet DLS GmbH

Ende Februar 2022 wurde bekannt, dass die Marke Mobilcom-Debitel im Juli desselben Jahres eingestellt wird und durch freenet ersetzt wird. Seit dem 13. Juli 2022 firmiert die Mobilcom-Debitel GmbH als freenet DLS GmbH.[9] Die einzelnen Verkaufsfilialen wurden mitsamt der Freenet Shop GmbH mit umbenannt.

Geschäftsfelder

Freenet DLS hat in ihrem klassischen Geschäftsfeld Mobilfunk knapp 8,8 Millionen Abokunden[10]. Freenet versteht sich als sog. „Digital-Lifestyle-Provider“[11] und vertreibt auch Produkte, Dienstleistungen und Hardware für Mobilfunk, TV und viele weitere Bereiche des digitalen Lebens.

Das Kerngeschäft von freenet DLS ist der Mobilfunk. Zum Angebot zählen Produkte, Hardware und Dienstleistungen in den Bereichen mobile Telekommunikation und mobiles Internet. freenet DLS verfügt als Mobilfunkprovider nicht über ein eigenes Mobilfunknetz, sondern hat Vorleistungsverträge mit allen deutschen Mobilfunknetzbetreibern (Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland). Dabei kauft das Unternehmen sowohl Original-Endkundentarife der Mobilfunknetzbetreiber als auch White-Label-Tarife zu Großhandelskonditionen ein und verkauft diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Endkunden. Andererseits werden hauseigene Tarife vermarktet, ohne dass freenet DLS ein eigenes Mobilfunknetz betreibt. Mit „freenet FUNK“ startete 2019 das erste rein digitale, appbasierte Mobilfunkprodukt. Es lässt sich vollständig mit einer App administrieren, ohne dass ein Ladengeschäft aufgesucht werden muss. Der Vertrag kann täglich je nach Bedarf angepasst werden.[12] Die Tarife werden im eigenen Online-Shop und offline über ein stationäres Netz mit rund 520 Filialen sowie in den Gravis-Filialen und in breiter Präsenz in Fachhandel, Elektronik- und Flächenmärkten vertrieben, außerdem im Fall von „freenet FUNK“ über die App-Stores von Apple und Google.

Zusätzlich vertreibt freenet DLS ein breites Angebot an Digital-Lifestyle-Produkten. Hierzu zählen unter anderem Handyzubehör und Home Entertainment (Musik- und Videoangebote) sowie mit freenet TV und waipu.tv zwei Angebote im Geschäftsfeld TV. Unter dem Namen „Digital Republic“ betreibt freenet ein Online-Magazin für Mobilfunk- und Digitalthemen.

 


  • Neuling
  • 8 Antworten
  • 1. Februar 2025

“Warum ist dann meine Adresse bei o2 “im Bestand” ?

Vielmehr erhärtet sich hier der Eindruck, daß man keine Prepaid-Kunden möchte, weil sie nicht rentabel genug sind. Daher macht man es ihnen so schwer wie möglich. Anders kann man sich dieses unkulante Verhalten nicht erklären. Man muß für eine Portierung regelrecht schon einen Kopfstand ( bildlich gesprochen ) machen, um seine Nummer zu behalten.

Anstatt daß man den vielen Betroffenen ( o2 / Freinetz ) eine Übernahme unkompliziert ermöglicht, wird man hier regelrecht am Nasenring durch die Manege geführt.”

 

Sehe ich genauso “Greifer”.

 

 


  • Neuling
  • 8 Antworten
  • 1. Februar 2025

 

 

 

Telekommunikationsgesetz (TKG)


§ 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme

 

(1) Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme erfolgen unter Leitung des aufnehmenden Anbieters. Anbieter von Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten erteilen Endnutzern vor und während des Anbieterwechsels ausreichende Informationen. Der aufnehmende und der abgebende Anbieter sowie die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind dabei zur Zusammenarbeit verpflichtet. Sie sorgen dafür, dass es keine Unterbrechung des Dienstes gibt, sie verzögern oder missbrauchen den Wechsel oder die Rufnummernmitnahme nicht und führen diese nicht ohne vertragliche Vereinbarung des Endnutzers mit dem aufnehmenden Anbieter durch.
 
 
(2) Die Anbieter müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Anbieters gegenüber dem Endnutzer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Endnutzer verlangt dies. Der aufnehmende Anbieter stellt sicher, dass die Aktivierung des Telekommunikationsdienstes am mit dem Endnutzer ausdrücklich vereinbarten Tag unverzüglich erfolgt. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Endnutzers nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 2 entsprechend.
(3) Der abgebende Anbieter hat ab Vertragsende bis zum Ende der Leistungspflicht nach Absatz 2 Satz 2 gegenüber dem Endnutzer einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte nach Vertragsende um 50 Prozent reduzieren, es sei denn, der abgebende Anbieter weist nach, dass der Endnutzer die Verzögerung des Anbieterwechsels zu vertreten hat. Der abgebende Anbieter hat im Falle des Absatzes 2 Satz 1 gegenüber dem Endnutzer eine taggenaue Abrechnung vorzunehmen. Der Anspruch des aufnehmenden Anbieters auf Entgeltzahlung gegenüber dem Endnutzer entsteht nicht vor erfolgreichem Abschluss des Anbieterwechsels.
 
(4) Wird der Dienst des Endnutzers bei einem Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Endnutzer vom abgebenden Anbieter für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat die Verzögerung zu vertreten. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom abgebenden oder aufnehmenden Anbieter versäumt, kann der Endnutzer von dem jeweiligen Anbieter für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Auf eine nach diesem Absatz geschuldete Entschädigung ist § 58 Absatz 3 Satz 4 und 5 entsprechend anwendbar.
(5) Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernmitnahme). Ist für die Rufnummernmitnahme eine Portierung notwendig, können Rufnummern unabhängig von dem Anbieter, der den Dienst erbringt, wie folgt portiert werden:

1.

im Falle geografisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und

2.

im Falle nicht geografisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.

Die Sätze 1 und 2 gelten nur innerhalb der Nummernbereiche oder Nummernteilbereiche, die für einen bestimmten Dienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Portierung von Rufnummern für Sprachkommunikationsdienste an festen Standorten zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.

 

(6) Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste stellen sicher, dass Endnutzer, die einen Vertrag kündigen, die Rufnummernmitnahme nach Absatz 5 bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Endnutzer vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen; § 58 Absatz 3 Satz 4 und 5 ist entsprechend anwendbar. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Mitnahme der ihm zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.
 
(7) Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass die Preise, die im Zusammenhang mit der Rufnummernportierung und dem Anbieterwechsel zwischen Anbietern berechnet werden, die einmalig entstehenden Kosten nicht überschreiten. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung. Für die Regulierung der Entgelte gilt § 46 entsprechend. Die Bundesnetzagentur stellt ferner sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.
 
(8) Die Bundesnetzagentur kann unter Berücksichtigung des Vertragsrechts, der technischen Machbarkeit und der Notwendigkeit, den Endnutzern die Kontinuität der Dienstleistung zu gewährleisten, weitere Einzelheiten für den Anbieterwechsel und die Rufnummernmitnahme festlegen. Dazu gehört auch, falls technisch machbar, eine Auflage, die Anlage des Anbieterprofils des aufnehmenden Anbieters auf der SIM-Karte über Luftschnittstellen durchzuführen, sofern der Endnutzer nichts anderes beantragt. Für Endnutzer, die keine Verbraucher sind und mit denen der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten eine Individualvereinbarung getroffen hat, kann die Bundesnetzagentur von den Absätzen 1 und 2 abweichende Regelungen treffen.

poales
Profi
  • Profi
  • 10806 Antworten
  • 1. Februar 2025

@Frank-10 

es reicht, wenn du hier einen Link einstellst,

wers lesen will, kanns tun,

wer nicht, muss sich unnötig darunter scrollen.

 

danke


o2_Gerrit
  • Moderator
  • 5510 Antworten
  • 1. Februar 2025

Hallo ​@Frank-10,

vielen Dank für die Informationen, bitte stelle diese in Zukunft doch über einen Link ein.

Bei einer Portierung kommt es immer auf die Umstände an, aus dem Ausland ist für eine Prepaid Karte keine Postident-Verfahren zur Aktivierung der benötigten SIM-Karte, auf welche dann eine alte Rufnummer mitgenommen werden kann.

Konntest du deine Rufnummer bereits portieren?

Viele Grüße,

Gerrit


Nochmal zum Abschluss des Vorgangs bei mir: Freenet hat die Restguthaben von beiden Prepaid-Karten am 17.01.2025 überwiesen. Den Antrag hatte ich am 28.11.2024 geschickt, man muss also eine Weile Geduld haben.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • 5510 Antworten
  • 3. Februar 2025

Vielen Dank für deine Rückmeldung, ​@Ghost behind Loe Let, das ist schön, dass es, wenn auch nach langer Dauer, mit der Auszahlung bei dir geklappt hat 🙂

Viele Grüße,

Gerrit


  • Neuling
  • 8 Antworten
  • 6. Februar 2025

@o2_Gerrit 

 

„Konntest du deine Rufnummer bereits portieren?“


Schön, dass du fragst und dich der Sache annehmen willst, so wie du es bei meinen anderen Leidens-Kollegen schon gemacht hast.


Ich versuche die Sache einmal kurz zusammenzufassen:


Ich bin seit über 25 Jahren im Besitz von zwei Free and Easy Weekend – SIM Karten, bis 30.11.2024 bei Freenet, jetzt zwangsweise vorübergehend bei O2-Prepaid .


SIM Nummer 1 habe ich vor zirka 20 Jahren auf meinen Namen umschreiben lassen, alles hat damals von Seiten Mobilcom wunderbar innerhalb 2 Tagen funktioniert und ich hatte eine neue SIM-Karte, da die alte SIM defekt war. Eine sehr vorbildliche Abwicklung damals.


Die SIM Nummer 1 wurde wie von ALDITALK angekündigt am 13.01.2025 von O2 Prepaid nach AlDITALK portiert. Hier ist alles in Ordnung, wenn man einmal die zuvor 10 geschriebenen und meist unbeantworteten E-Mails (O2, Freenet, ALDITALK, Bundesnetzagentur) vernachlässigt.


Die SIM Nummer 2 (SIM-Kartennummer: 70-708-000646-5) ist aller Wahrscheinlichkeit in den letzten über 25 Jahren noch nicht auf meinen Namen umgeschrieben worden.


Ich hätte jetzt bei ALDITALK die zweite SIM Karte kaufen können und den Portierungsantrag stellen können. Danach wäre aber womöglich festgestellt worden, dass die Namen zwischen SIM-Karteninhaber der SIM Nummer 2 und neuem ALDITALK-Kunden verschieden sind, ich hätte mein Ziel der Portierung erst einmal verfehlt.


Ich habe mir überlegt, zunächst eine E-Mail an O2-Rufnummernmitnahme@Telefonica.com zu senden, mit dem Inhalt, da ja mein Name und meine Adresse und meine ganzen weiteren Daten für die SIM-Karte Nummer 1 bekannt sind, O2 darum zu bitten, die SIM Karte Nummer 2 auf diese Daten umzuschreiben, sofern dies zuvor in den letzten 25 Jahren noch nicht geschehen ist. (Ist ja auch eine lange Zeit, da ist man schon mal vergesslich)


Die erste E-Mail an O2-Rufnummernmitnahme@Telefonica.com datiert auf den 23.12.2024. Da keine Antwort auf diese E-Mail erfolgte, wie dies bei O2-Rufnummernmitnahme@Telefonica.com aus meiner Erfahrung heraus nicht unüblich ist, habe ich noch einmal nachgefragt am 30.12.2024, 21.01.2025 und 28.01.2025.


Darauf erfolgte dann seitens o2 bzw. dem Telefonica-Konzern auch keine Antwort.


Meine Frage an dich ist, Gerrit, warum antworten deine Kollegen nicht.
Sie brauchen doch nur zu antworten: 1.) Bitte gedulden Sie sich, es dauert noch etwas; 2.) Nein, werden wir nicht umschreiben; 3.) Ja, schreiben wir um, wir übermitteln Ihnen im Anhang das Formular „Prepaid-Besitzerwechsel.“, bitte füllen Sie dieses zusätzlich noch aus.


Nach „§59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme“ haben die Netzbetreiber bei dem Portierungsvorgang eine Mitwirkungspflicht. So vom Gesetzgeber formuliert, damit die alte SIM Karte nicht länger als es sein muss gesperrt ist. Der Gesetzgeber geht übrigens von einem Tag Sperre aus, hier ist meine SIM Nummer 2 schon seit dem 5.12.2024 gesperrt, seit über 60 Tagen.

Hier müsste man einmal den Petitionsausschuss des Bundestages oder die EU-Kommission anschreiben, wie das denn sein kann.

Da ich hier nur als Gast angemeldet bin, habe ich die SIM Kartennummer der SIM Nummer 2 weiter oben angegeben, ich denke, man kann die betreffenden E-Mail´s so finden.

Mir geht es einfach nur erst einmal darum, dass ich sozusagen ein Lebenszeichen der betreffenden O2 Abteilung erhalte.

 

 

 

 

 


poales
Profi
  • Profi
  • 10806 Antworten
  • 6. Februar 2025

@Frank-10 

nach 60 Tagen Deaktivierung dürfte das Thema erledigt sein.

Rückwirkend werden sicherlich keine Daten geändert.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • 5510 Antworten
  • 6. Februar 2025

Hallo ​@Frank-10,

hattest du denn eine Rufnummernmitnahme angestoßen für deine SIM 2 und hattes dann dazu angefragt oder hattest du die Kolleg:innen über O2-Rufnummernmitnahme@Telefonica.com um Auskunft gebeten?

Da du hier mit einem Interessentenaccount angemeldet bist, können wir dich nur begrenzt hier unterstützen - sehe ich es richtig, dass du im Gegensatz zur SIM Nummer 1 für die Nummer 2 noch keine neue Prepaidkarte für deine zweite Rufnummer hast?

Viele Grüße,

Gerrit


Hallo ​@o2_Giulia, hallo in die Runde,

mein Glückstag heute: Meine Portierung hat nach mehreren gescheiterten Versuchen nun tatsächlich geklappt - endlich!🍀Heute Morgen kam die offizielle Mail dazu und ich bin nach Neustart meines Telefons endlich wieder unter meiner alten Rufnummer erreichbar.🙂 Auch die Anmeldung im Kundenportal hat reibungslos funktioniert, da war ich dann wirklich überrascht.👍

Nur auf meinem Telefon wird als Anbieter immer noch E-Plus angezeigt und nicht o2 - ist das normal oder ändert sich das evtl. noch in den nächsten Tagen?

Ansonsten ist meine gesamte Odyssee erfolgreich beendet!

Vielen lieben Dank an das Moderationsteam und der Community für die ständigen Bemühungen und jeden wertvollen Beitrag/Tipp! 

Wünsche allen ein schönes Wochenende und drücke die Daumen, dass bei anderen mit evtl. noch offenen Baustellen auch ganz bald alles wieder gut wird!🤞🤗


o2_Gerrit
  • Moderator
  • 5510 Antworten
  • 7. Februar 2025

Hallo ​@Ein_weiteres_Freenet_Opfer, vielen Dank für deine Rückmeldung, das sind tolle Nachrichten, dass du jetzt weiter diene Nummer verwenden kannst 🙂

Und sehr gut auch, dass du dich mit deiner Rufnummer bereits im Kundenportal anmelden konntest.

In deinem Telefon sollte mit der neuen Karte, auch wenn es wieder deine alte Rufnummer ist, o2 angezeigt werden, hast du einmal einen Neustart deines Handys gemacht?

Viele Grüße,

Gerrit


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