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Habe meinen am Telefon geschlossenen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist fristgemäß widerrufen. Soll ich nun die SIM-Karte zurückschicken? (Bei Lieferdokumenten ist kein Retourenschein zu finden)



Hallo Imagland!



 



Wenn sich daran nichts geändert hat, ist das nicht nötig. Um sicher zu gehen, schreib einem Moderator hier im Forum eine private Nachricht (PN). Wer gerade online ist, siehst du auf der Hauptseite des Forums ganz unten. Die Moderatoren erkennst du am o2_ vor dem Namen.



Nenne in der PN auch deinen Namen und die PKK, welche du bei Vertragsabschluss vergeben hast.



 



Gruß andante




Die SIM darfst du quasi als Andenken behalten. o2 könnte mit der SIM eines wiederrufenen Vertrages ja eh nichts mehr anfangen.



Zurück wollen die SIM eigentlich nur Provider, die ein Kartenpfand oder Deaktivierungsgebühr erheben.




 Deaktivierungsgebühr

Eine solche Gebühr ist grundsätzlich nicht rechtens. (BGH - Urteil vom 18.04.2002 - III ZR 199/01)




Hallo Imagland,



 



nach Widerruf ist es nicht notwendig uns die Karte zurückzusenden. Den Retourenschein kannst du übrigens online ausdrucken. Schau mal hier : www.o2.de/lieferdokumente



Dort gibst du einfach deine Lieferscheinnummer und Postleitzahl ein. Den Link findest du auch in den zugesandten Lieferdokumenten.



 



Viele Grüße



Antje




Guten Abend,



 



mir ist das selbe passiert: ich hatte letzten Montag eine Nano-SIM Karte online bestellt und 5 Minuten später gemerkt, dass ich doch keine brauche. Ich wollte die Bestellung stornieren, doch eine o2 Mitarbeiterin hat mir gesagt, dass man den Versand nicht stoppen kann. Ich habe dann direkt am Montag von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und einen "Widerruf für Warenlieferungen" an o2 gefaxt, gestern kam dann die Karte per Brief an.



 



Meine Frage: Ist es nach wie vor so, dass ich keine weiteren Schritte unternehmen muss, dass also insbesondere die Rücksendung der Karte entfällt? Gibt es dazu eine offizielle Aussage auf der o2-Website?



 



Schon mal vielen Dank & Grüße



José




Hallo jose_bv,



 



ich habe den Widerruf im System vermerkt. Die Karte musst du nicht zurücksenden.



 



Gruß



Antje




Habe das Gleiche Problem und bin bei der Kundenbetreuung auf wenig Kompetenz gestoßen. 



Ich habe die Sim Karte hier, welche ich vor 12 Tagen bestellt habe, da ich mir ein neues Handy mit Micro Sim bestellen wollte. Jetzt habe ich doch das alte Handy von meinem Bruder genommen mit normalen SIM und brauche damit die Micro SIM doch nicht und möchte den Vertrag widerrufen. 



 



Wie kann ich das tun??



 



Liebe Grüße



 



Fabian




Hallo Fabian,



 



ich hatte das selbe Problem (s.o.) und es hat sich gelöst. Als erstes habe ich einen Widerruf zu einer Warenlieferung gefaxt, Du findest das Formular etwas versteckt hier: http://www.o2online.de/meta/agb-und-infos/widerruf/ als erstes in der Liste, siehe auch meinen Anhang. Ich habe dann nochmal beim Kundencenter angerufen und darum gebeten, dass die Stornierung im System vermerkt wird damit es kein Hin und Her mit Abbuchen / Erstatten usw. gibt. Der Ansprechpartner meinte dann, ich könne es nicht stornieren. Daraufhin habe ich ihn gebeten, mir zu sagen, wo das denn bitte steht. Nach einer kurzen Pause konnte er mir auch keinen Grund nennen und er hat mir gesagt, dass der Betrag mir gutgeschrieben wird, falls er doch schon mit der nächsten Rechnung abgebucht werden sollte. 



 



Es wurde letztlich Nichts abgebucht, ganz so, als hätte ich gar Nichts bestellt gehabt. Die Karte habe ich entsorgt.



 



Ich finde es alles sehr aufwendig, von z.B. Amazon bin ich gewohnt, dass man eine Bestellung einfach im System stornieren kann, es kann mir doch keiner erzählen, dass die Bestellung schon eingetütet auf dem Weg ist, wenn man 10 Minuten nach Bestellung widerrufen will...



 



Also, ich drücke die Daumen und lass' Dir keinen Bären aufbinden.  👍



 



Viele Grüße



José




Hi DrAcki,



 



vorab herzlich Willkommen im Forum ☺️



 



Ich habe dir die Kosten der SIM jetzt per Guthabenbuchung für deine kommende Rechnung erlassen.



 



Gruß,



Marc