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Select&Stream-Option - Fehlender Buchungslink (Partnerkarte)


Guten Tag, 

Ich habe Ende März meinen Mobilfunkvertrag bei O2 verlängert und habe bei dem neuen Tarif die Select&Stream-Option (12 Monate gratis entweder O2 TV, Sky Ticket, oder Netflix). Den dazu notwendigen Buchungslink habe ich dann nach 16 Tagen erhalten. Soweit so gut.

Am 08.04. (also 1 Woche später) hatte ich zu meinem bestehenden Vertrag noch eine Partnerkarte hinzugebucht mit einem Mobilfunktarif mit 40 GB Datenvolumen. Lt. Vertragsbestätigung und Vertragsunterlagen ist dort ebenfalls die Select&Stream-Option enthalten. Bisher habe ich aber immer noch keinen Buchungslink auf die Mobilrufnummer der Partnerkarte erhalten. Diesbezüglich habe ich nun schon 9 Mal!!! beim O2-Kundenservice angerufen und jedes Mal musste ich mein Problem neu schildern. Dabei wurde mir schon mehrfach ein Rückruf versprochen, der leider nie erfolgt ist. Heute hatte ich dann eine Dame vom Kundenservice an der Leitung, die dann erklärte, dass sowas nicht gehen würde, sprich zu einem Buchungskonto mit zwei Mobilrufnummern zwei Mal die Select&Stream-Option buchen.

Dies mag ja aus technischer Sicht so sein, aber mein Vertrag mit O2 sagt was anderes. Sie meinte dann, dass die Person, die das damals bei O2 gebucht hätte, etwas falsch gemacht hätte. Da jeder mal Fehler macht, konnte ich das natürlich verstehen, aber dennoch sagt mein Vertrag etwas anderes und O2 hat sich ja nun mal selbst diese Vertragspflicht auferlegt. Davon wollte sie aber nichts mehr wissen, sagte nur, dass sie daran nichts ändern könne, wünschte mir einen schönen Tag (immer hin, auch wenn der zynische Unterton nicht zu überhören war) und hat einfach aufgelegt.
Wie kann man als Kundenservice einfach auflegen? Sicherlich ist dies eine angemessene Reaktion, wenn der Gesprächspartner beleidigend wird, aber dies war nicht der Fall. Es werden doch alle Anrufe aus Gründen der Qualitätssicherung aufgezeichnet. Da können Sie ja gerne mal "nachhören", wie das Gespräch verlaufen ist.

Liebe O2, ich denke, ich bin ein verständnisvoller Mensch, aber sowas geht ja nun gar nicht. Diese Person scheint entweder einen sehr schlechten Tag gehabt zu haben, oder hat sich den falschen Job gesucht.

Schlimm daran finde ich noch, dass mir bei den 8 Anrufe vorher diese Info niemand geben konnte und - wie schon erwähnt - versprochene Rückrufe ausblieben.

Auf jeden Fall bin ich nun maßlos enttäuscht von O2 und werde sicherlich nie wieder eine neue Vertragsbindung mit O2 eingehen. Anscheinend lässt mir O2 jetzt nur noch die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen. 

Rein vertragsrechtlich: O2 sagt nun, man könne nichts daran ändern, dass O2 die enthaltene und dokumentierte Vertragspflicht nicht einhalten kann. Mit anderen Worten, man darf sich aussuchen, ob man Vertragspflichten erfüllt, oder nicht? Dann würde ich demnächst gerne aussuchen, nicht mehr zu zahlen. Müsste doch dann auch in Ordnung sein, oder?

 

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Lösung von Sächsin 28 May 2021, 19:45

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9 Antworten

Hallo,

 

das Stream&Select wird nur einmal pro Kundennummer gewährt.

 

Gruß

Tja, das mag ja so sein, allerdings hat O2 im Vertrag etwas anderes formuliert. Dann hätte es erst gar nicht im Vertrag stehen dürfen. Ich finde dazu auch weder in den AGB's noch in anderen Vertragsunterlagen etwas. Also hätte ich als Vertragspartei nirgendwo sehen können, dass diese Option pro Kundenkonto nur einmal vergeben werden kann. 

Die Partnerkarte nutze ich ja nicht, sondern sie ist für meine Frau. Daher wäre es auch nicht so, dass eine Person (ich) beide select & stream Optionen nutzen würde. 

Im Wesentlichen ärgert mich das Verhalten des Kundenservice. 

Hallo @NicknameCommunity ,

 

auf unserer Seite “”, weisen wir mit folgendem Text darauf hin:

 

“Du erhältst einen Link. 
Innerhalb von 30 Tagen erhältst du per SMS/Email einen Link zu deinem o2 Select & Stream Vorteil. 

Pro Kunde kann die Berechtigung nur einmal erworben werden.”

 

Natürlich bieten wir diese Option für Neuverträge an und werben auch damit auf unserer Homepage.

Auch für eine Vertragsverlängerung kann diese Option gebucht werden.

Genutzt werden kann sie aber immer nur einmal, auf eine Rufnummer.

 

Liebe Grüße Maria

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

@o2_Maria  also 1x je Kundennummer/Kundenkonto, auch wenn man 10 "berechtigte" Tarife hätte 😉

Guten Tag @o2_Maria ,

du wolltest wahrscheinlich die Webseite, wo dieser Text steht, verlinken, aber das hat anscheinend nicht geklappt. Vielleicht könntest du mir daher die Webseite nochmal mitteilen.
Weder auf O2-Online-Seite noch über Google finde ich eine gleichlautende Text-Passage.

Im ersten Absatz schreibst du, dass die Option “pro Kunde” nur ein Mal genutzt werden kann.
Dann schreibst du aber auch, dass pro Rufnummer die Option nur ein Mal genutzt werden kann.

Was ist jetzt richtig?
“Kunde” oder “Rufnummer”?

Die Partnerkarte hat ja natürlich eine eigene und somit andere Rufnummer und z.B. die Datenverbrauche und die Verbindungen zu dieser Rufnummer werden ja auch separat verwaltet. Wenn die Option pro Rufnummer gebucht werden kann, müsste es doch dann eigentlich funktionieren.

Wenn es natürlich technisch nicht möglich ist, dass man select&stream pro KUNDE zwei Mal buchen kann, wäre ja dann zu klären, warum im Vertrag zur Partnerkarte von O2 dieses Angebot überhaupt  mit eingebunden wurde. Dann müsste doch eigentlich die Technik so schlau sein und feststellen, dass es zu diesem KUNDEN bereits eine select&stream-Option gibt und somit bei der Partnerkarte zur gleichen Kundennummer diese Option  dann gar nicht mehr anbieten.

Ich bleibe erstmal dabei, dass im Vertrag etwas anderes steht. Ob das was O2 in den Vertrag schreibt , überhaupt tatsächlich technisch möglich ist, ist ja nicht mein Problem. Nicht ich habe O2 verpflichtet, diese Option in den Vertrag aufzunehmen, sondern das hat O2 ja nun selber durchgeführt. O2 hat sich quasi selbst verpflichtet und möchte bzw. kann dieser Verpflichtung jetzt nicht nachkommen. Aber in einem rechtlich gebundenen Vertragsverhältnis ist sowas nun mal nicht so einfach.

Da muss man auch eigentlich nicht viel diskutieren. Vertrag ist Vertrag.

Wenn man ein Auto kauft und der Kaufvertrag sieht vor, dass das Auto die Farbe gelb bekommt, dann hat der Käufer einen Anspruch darauf, das Auto in gelb zu bekommen. Wenn der Verkäufer diese Farbe in den Vertrag mit aufnimmt, obwohl sie evtl. gar nicht vorhanden ist, ist ab dem Momentan dann nicht mehr das Problem des Käufers. Wie der Verkäufer es dann anstellt, die Farbe gelb zu bekommen, kann für den Käufer völlig egal sein, Der Verkäufer hat die Pflicht ein gelbes Auto zu liefern.

Natürlich kann ein Vertrag auch für nichtig erklärt werden, wenn er Vertragsleistungen enthält, die faktisch unmöglich sind. Dies wäre dann rechtlich hier zu prüfen. Dann bräuchte ich noch nicht mal ein Sonderkündigungsrecht, sondern der Vertrag wäre von Rechtswegen nichtig.

Mehr als schade ist aber auch die Tatsache, dass 8, in Worten ACHT!!!, Mitarbeiter/innen im Kundenservice von O2 dieses Problem nicht erklären konnten und sich sicher waren, dass dies ein Fehler sein muss.

Ich hätte mir viele Anrufe und Gespräche sparen können, wenn schon der erste Kundenservice-Kontakt auf die hier beschriebene Tatsache hingewiesen hätte. Stattdessen verspricht man Rückrufe, die dann eh nicht erfolgen.

Beste Grüße

Thomas

 

 

Hallo @NicknameCommunity ,

 

auf unserer Seite “”, weisen wir mit folgendem Text darauf hin:

 

“Du erhältst einen Link. 
Innerhalb von 30 Tagen erhältst du per SMS/Email einen Link zu deinem o2 Select & Stream Vorteil. 

Pro Kunde kann die Berechtigung nur einmal erworben werden.”

 

Natürlich bieten wir diese Option für Neuverträge an und werben auch damit auf unserer Homepage.

Auch für eine Vertragsverlängerung kann diese Option gebucht werden.

Genutzt werden kann sie aber immer nur einmal, auf eine Rufnummer.

 

Liebe Grüße Maria

 

Hallo,

pro Kundennummer.

LG

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

@NicknameCommunity 

 

Maria hat sich verschrieben.. ist menschlich... Pro 1x je Kundennummer ist korrekt... 

 

Siehe meine Anmerkung. 

https://www.o2online.de/tarife/select-stream/

unten bei "Häufige Fragen und Antworten"

 

Pro Kunde = pro Kundennummer

Lägen die Verträge auf unterschiedlichen Kundennummern (dann wäre es aber keine Partnerkarte mit Kombivorteil), dann könnte man das mehrfach nutzen.

 

Hallo @NicknameCommunity ,

 

sorry, ja, ich habe mich verschrieben, ich meinte natürlich Kundennummer, nicht Rufnummer. 

Asche auf mein Haupt. :confounded:

 

Danke @Bollermann für die Richtigstellung. :bouquet:

 

Danke @Sächsin für den Screenshot dazu. :rosette:

 

Liebe Grüße Maria

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