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Warum O2
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Hallo, ich habe nun außer ordentlich gekündigt, da meine Verlängerung, die ich schriftlich mit Rabatt erhalten habe, nicht eingehalten wird. Schriftliche Aussagen wären falsch gewesen und die Kündigung wurde angenommen - aber nur mit Ausstieg in 2024.

Lächerlich. Ich gehe dann eben mit Anwalt vor. Ich warne Euch vor Verlängerungen. Ich habe eine schriftliche Bestägigung die aber anscheinend nicht zählt. Aber ich werde um mein Recht kämpfen. O2 oder Telefonice - nie wieder! 

Hallo @Bir73,

da scheint ja etwas gründlich schief gelaufen zu sein.

Magst Du uns das etwas genauer erläutern, vielleicht gibt es ja eine einfachere Lösung und schneller als über das Gericht.

Was stimmt denn nicht überein?

LG  Witti 


Hallo ich habe schon mit tausend Leuten von o2 gesprochen - auch die Nürnberger.

Ich habe eine Verlängerung zugestimmt

O2 Free S Boost Plus online  mit Kombi-Vorteil 13,75 Euro

dies steht auch so in der schriftlichen Bestätigung. Ich hatte Corona und habe erst jetzt bemerkt (bei der zweiten Rechnung) dass ich quasi 100% mehr zahle aufgrund dem Nichtabzug der 13,75Euro.

 

Leider sagen alle, dieser Vertrag kann so nicht erfüllt werden, sie bieten mir aber einen Rabatt von 5Euro an. Lächerlich! Ich bekomme 13,75 Euro oder ich steige aus. Vertragswidrige Handlung nenne ich das, nicht Erfüllung der schriftlich bestätigten Aussage/Vertrages


und ich bin schon seit ewigen Zeiten O2 Kunde aber jetzt war es das letzte Mal! 


Welchen anderen Vertrag hast du?


Wieso anderen Vertrag. Ich habe wie geschrieben den O2 bogst inkl 13,75 Euro Abzug. Der Abzug wird aber nicht vollzogen und ich zahle fast 28 Euro monatlich. Vertragswidrig werden mit monatlich zu hohe Beträge abgezogen


Wenn du keinen weiteren Vertrag hast, gibts das

Ich habe eine Verlängerung zugestimmt

O2 Free S Boost Plus online  mit Kombi-Vorteil 13,75 Euro

auch nicht.

Einen Kombivorteil bekommt man auf den zweiten Vertrag nur, wenn man einen berechtigenden Erstvertrag hat.


 

O2 Free S Boost Plus online  mit Kombi-Vorteil 13,75 Euro

Eben, wie geschrieben.

Wenn du keinen weiteren Vertrag hast, gibt es logischerweise keinen Kombivorteil.

Deswegen werden niedrigere Beträge abgezogen.


@Bir73 : Auf welchem Weg hast du verlängert?

Ein Kombi-Vorteil fällt ja nicht vom Himmel.

 

Könntest du einmal einen Screenshot von dem Schriftstück hier hochladen?

Name, Anschrift, Telefonnummern, Kundennummer usw, (also alle persönlichen Dinge entfernen)


Hallo @Bir73 

nach meiner Ansicht hast du vollkommen recht.

Seit 1.12.21 muß man aktiv einem Vertrag oder Vertragsänderung/-Verlängerung schriftlich zustimmen nach einer vorausgehenden Vertragszusammenfassung, die alle relevanten Vertragsinhalte erfassen muß.

Eine falsche Vertragszusammenfassung ist m.E. gleichbedeutend mit einer fehlenden, sodaß der Vertrag schwebend unwirksam sein sollte.

Ich würde den Vertrag mit entsprechender Begründung anfechten. Hier hilft notfalls sicherlich auch die Verbraucherberatung 

 Offensichtlich versucht O2 immer wieder den selbstverzapften Bockmist dem Kunden anzuhängen.

vertragszusammenfassung-neues-gesetz-gegen-untergeschobene-vertraege-65491

 

Gruß

Gmo


Hallo,

da werden Verträge mit Kombi-Vorteil gebucht, obwohl keine Voraussetzungen dafür vorliegen. @Bir73 bist du angerufen worden zur Vertragsverlängerung?

LG


 Vertragsanzweifelung

 

Einwurfeinschreiben

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Vertragsanzweiflung

90345 Nürnberg

 

 

Einfach das Zustandekommen des Vertrages anzweifeln und entsprechend begründen.

 

- wie es dazu kam und auf die Änderung im TKG verweisen und die Zusendung einer falschen Bestätigung/Vertragszusammenfassung.


@Gmo Es wäre allerdings erstmal wichtig zu wissen, was genau in der Vertragszusammenfassung steht. Beim Kombivorteil stand früher nämlich, dass die Berechtigung geprüft wird. Zwar dürfte diese Formulierung nicht mit dem neuen TKG vereinbar sein, aber eventuell steht das doch TKG-konform drin. Daher finde ich es gut, dass @tearsbeforecrying darum gebeten hat, das Dokument hochzuladen.

Eine Vertragsanzweiflung kann man parallel vorsorglich einreichen.


Hallo @Bir73 vielen Dank für deinen Beitrag.
Wie wird denn der Rabatt in der Vertragszusammenfassung deklariert? Wenn er als Kombivorteil benannt wird, benötigst du in der Tag einen zweiten Vertrag.
Wenn wir dich unterstützen dürfen, sage sehr gerne Bescheid.
Vielen Dank an bs0, Vilureef, witti, Sächsen und Gsmo für euren Support.

LG
Michael


Hallo,

in den vorvertraglichen Tarifinformationen, wird der Kombi-Vorteil aufgeführt, siehe:

LG


Dann hat sich das mit der Vertragsanzweiflung wohl erledigt.


Dann hat sich das mit der Vertragsanzweiflung wohl erledigt.

 

So schnell schießen die Preußen nicht.

 

Ein Anhang erfüllt m. E. diese Voraussetzung nicht. Man müßte wirklich sehen, wie die konkrete Bestätigung aussah, nebst Anlagen. Ein wissentlich vorgetäuschtes und falsches Rabattversprechen, von einem O2 Mitarbeiter/Vermittler, der im Gegensatz zum Kunden die notwendigen vertraglichen Voraussetzungen kennen muß, ist m.E. anfechtungswert und unseriös.


@Vilureef hat die Zusammenfassung gepostet. Was ist darin nicht erkennbar oder nicht verständlich? Natürlich müsste man wissen, ob das auch im Fall des TEs genauso aussieht.

Ja, ich gebe dir Recht, es ist nicht gerade seriös, solche Rabatte zu versprechen wenn diese nicht buchbar sind, aber der Kunde hat auch nach dem neuen Gesetz die Verpflichtung, die Vertragsunterlagen zu lesen und nicht zuzustimmen wenn etwas nicht passt. 

Vielleicht wird der TE noch mehr Infos liefern. Nur so kann man die Situation im konkreten Fall beurteilen.

 


Hallo an alle, ich habe die a.o. Kündigung per Einschreiben versendet. Mit dem schriftlichen Vertrag und dem sofort erkennbaren Kombivorteil, der mir zugesagt wurde. Die Einzugsermächtigung habe ich bereits zurückgezogen und sollte mir jetzt noch etwas abgezogen werden dann hol ich mir das einfach zurück weil o2 das nicht mehr darf.

Es läuft alles den korrekten Weg von meiner Seite.

 

Es ist nicht rechtens so mit einem Kunden umzugehen und sich null zu melden und keinen Ansprechpartner für solche Fälle zu nennen. Schade aber ich werde kein Kunde mehr bei O2 und werde jedem davon abraten!


Hallo @Bir73 

Ich persönlich hätte mir von einer Vertragsanzweifelung mehr versprochen, als von einer Kündigung. 

Vorausgesetzt du hast der Vertragszusammenfassung zuvor nicht in Textform zugestimmt per Link oder Email.

So wissen wir alle nicht, wie die Bestellung konkret im einzelnen abgelaufen ist. 

Es bleibt dir ja immer noch der Weg zur Verbraucherberatung.

Den Begriff der außerordentlichen Kündigung hätte ich hier nicht verwendet.

Dies ist aber nur meine persönliche Ansicht, aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen im Forum.

Viel Erfolg.

Gruß

Gmo


 


Abgezogen wird dir bestimmt nichts, wenn dann eingezogen, aber wenn du einfach nicht mehr zahlst, dann verursachst du nur weitere Kosten und Probleme. Bis zur abschließenden Klärung sind die Forderungen berechtigt.

Mache doch wie vorgeschlagen eine Vertragsanzweiflung. Eine außerordentliche Kündigung wird höchstwahrscheinlich nicht akzeptiert und ist m.E. der völlig falsche Ansatz. Es wird sowieso höchstens die Verlängerung rückgängig gemacht und dann müsstest du ggf. ordentlich kündigen. Und das auch nur wenn du der Verlängerung nicht zugestimmt hast (wozu du leider nichts geschrieben hast).


Natürlich hab ich dem schriftlichen Vertrag zugestimmt, da dort ja alles richtig zusammengestellt ist! Nur wird das so nicht eingehalten. Der Abzug wird nicht auf der Rechnung aufgeführt. Somit wird mir zu viel Geld abgebucht. Das ist vertragswidrig. Wo ist denn jetzt noch das Problem? Außer bei O2 

 

ich habe alles schriftlich und sehe nicht ein, mehr zu bezahlen als abgemacht und schriftlich auch festgehalten und dokumentiert! 
 

ich höre jetzt hier auf. Dachte da sitzt jemand von o2 der mir weiterhelfen kann. Hier ist aber auch keiner. Diskutieren brauchen wir nicht da ich Vollmilch Recht bin


Und die Forderung ist nicht berechtigt, Blödsinn! 
 


ich höre jetzt hier auf. Dachte da sitzt jemand von o2 der mir weiterhelfen kann. Hier ist aber auch keiner. Diskutieren brauchen wir nicht da ich Vollmilch Recht bin

hi, hier in einem öffentlichen Kunden- helfen Kunden Forum können solche Dinge nicht gelöst werden.

Dazu musst du dich schriftlich an O2 wenden.

 

Eine Kündigung beendet den Vertrag zum Laufzeitende.

Eine Vertragsanzweifelung, evtl.

mit Unterstützung der Verbraucherzentrale könnte möglicherweise den

Vertrag aufheben.

ein paar Hinweise findest Du hier

https://static2.o9.de/resource/blob/716104/f96cd395c590a5aa336f00458a36c3a4/tef_information_vertragsanzweiflung-pdf-download-data.pdf


@Bir73 : Du reagierst auf Fragen nicht, @o2_Micha ist ein o2 Mitarbeiter, der sich hier eingeschaltet hat, du lädst auf Bitte die Vertragszusammenfassung hier nicht hoch, damit man sich die Angelegenheit einmal anschauen kann.

 

Wenn du es über einen Anwalt klären lassen willst, dann mach das. Ist dein gutes Recht.

 

Man kann dir hier vermutlich helfen, aber nicht auf Zuruf.

 


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