Hallo,
ich habe einen O2o Vertrag, den ich Kündigen werde und möchte die Rufnummer zu meinem neuen Provider mitnehmen. Muss ich zusätzlich eine Verzichtserklärung bei O2 einreichen, oder gilt die Kündigung gleichzeitig als Verzichtserklärung.
Gruß und Danke für eure Hilfe
Horst
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Bei Laufzeitverträgen ist die Kündigung immer gleich die Verzichtserklärung.
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