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Rücklastschrift 19,-!?



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630 Antworten

Zum Thema 19 Euro fällt mir ein der Geschäftsbericht von 2010 ein ein

 

ich zitiere:

"...2010: Erstmals mehr als eine Milliarde Euro Gewinn
Finanziell machte o2 Germany im vergangenen Jahr insgesamt einen Umsatz in Höhe von 4,83 Milliarden Euro.

Das waren 28,9 Prozent mehr als 2009. Allein das vierte Quartal steuerte 1,31 Milliarden Euro bei. Der Gewinn legte im Gesamtjahr auf 1,15 Milliarden Euro zu."

Zitaende

 

Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/42682/0/O2-gewinnt-429-000-Mobilfunk-Kunden

 

1,15 Milliarden Gewinn bei 4,83 Milliarden Umsatz ........... Respekt muss man da sagen, Respekt.

 

Aber demnächt werden es  100 Euro weniger sein weil ich meinen Vertrag Kündigen werde nach dem auch mir 19 Euro "Rücklastgebühr in Rechnung gestellt wurden.

 

Ja, O2 hat allen anschein nach die Rücklastgebühr als nette Einnahmequelle erkannt.

Ich schätze, also ich schätze nur mal so, ich schätze das o2 eine Rücklastqoute von ca. 1% im Monat hat (vermutlich sind es evtl. sogar mehr)

Bei ~17 Millionen Kunden macht das einnahmen Einnahmen von abgerundet 30 Millionen Euro.

Die Kosten die dem Gegenüber stehen dürften verschwindet gering sein, den die Banken mit den O2 zusammenarbeitet werde da sicher O2 einen guten Kurs machen, denn immerhin werden über die Banken jedes Jahr zig Milliarden Euros verschoben.....

Selbst ein Brief göhnt sich O2 nicht (Das würde ja den Gewinn schmählern, oder würde die Rücklast dann 2 Euro kosten

Selbst wenn 50% Kosten enstehen, bleiben noch 15 Millionen übrig??)

Jeden Monat und das ohne Leistung zu erbringen

 

Mich würde mal Interessieren ob ich O2 19 Euro in Rechung stellen kann wenn ich 1 Tag kein Emfang habe?!?

 

Nee nee, das mit den 19 Euro ist meiner Meinung nach schon fast Wucher und es würde mich nicht wundern wenn da von andere Seite mal eingeschritten wird.

 

Mag sein das es Gesetzlich abgesichert ist, Moralisch ganz sicher nicht, aber das zählt ja in der Heutigen Zeit eh nicht mehr, da gilt Gewinnmaximierung bis zum Ende, selbst wenn Kunden abspringen, jeden Tag steht wieder ein neuer Kunde auf.......

 

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Wucher schrieb:
 

1,15 Milliarden Gewinn bei 4,83 Milliarden Umsatz ........... Respekt muss man da sagen, Respekt.

 

Aber demnächt werden es  100 Euro weniger sein weil ich meinen Vertrag Kündigen werde nach dem auch mir 19 Euro "Rücklastgebühr in Rechnung gestellt wurden.

 

 

Wow, das wird o2 ja ganz sicher in den Ruin treiben. Schon mal etwas von Ansparabschreibungen und Investitionsrücklagen gehört? Was denkst Du geschieht mit dem Gewinn?

 

 

Wucher schrieb:
 

Ja, O2 hat allen anschein nach die Rücklastgebühr als nette Einnahmequelle erkannt.

Ich schätze, also ich schätze nur mal so, ich schätze das o2 eine Rücklastqoute von ca. 1% im Monat hat (vermutlich sind es evtl. sogar mehr)

Bei ~17 Millionen Kunden macht das einnahmen Einnahmen von abgerundet 30 Millionen Euro.

Die Kosten die dem Gegenüber stehen dürften verschwindet gering sein, den die Banken mit den O2 zusammenarbeitet werde da sicher O2 einen guten Kurs machen, denn immerhin werden über die Banken jedes Jahr zig Milliarden Euros verschoben.....

 

 

Erstens können Rücklastschriftgebühren nur bei den Kunden anfallen, die per Bankeinzug bezahlen. Vertragskunden hat o2 aber nur etwas mehr als 8 Mio. Darüber hinaus werden o2 Rücklastschriftgebühren von den Kundenbanken in Rechnung gestellt, nicht von den Banken, mit denen o2 zusammenarbeitet. Wenn Du Geld bei einer fremden Bank mit Deiner Bankkarte abhebst, dann stellt die Fremdbank dafür bei Deiner Bank Kosten in Rechnung, nicht andersrum.

 

 

Wucher schrieb:
 

Nee nee, das mit den 19 Euro ist meiner Meinung nach schon fast Wucher und es würde mich nicht wundern wenn da von andere Seite mal eingeschritten wird.

 

Mag sein das es Gesetzlich abgesichert ist, Moralisch ganz sicher nicht, aber das zählt ja in der Heutigen Zeit eh nicht mehr, da gilt Gewinnmaximierung bis zum Ende, selbst wenn Kunden abspringen, jeden Tag steht wieder ein neuer Kunde auf.......

 

 

 

Da die Höhe der Rücklastschriftgebühr aus den AGB in Verbindung mit dem aktuellen Preisverzeichnis hervorgeht, hat diesen der Kunde indirekt zugestimmt. Zumindest hat er ihnen nicht widersprochen. Ja, auch Du hast diesen angeblich so unmoralischen Gebühren zugestimmt.

 

 

 

Ja, sehr schlaue Sprüche, da brauch ich gar nicht groß nachdenken woher der Wind weht.....
Was geschieht mit dem Gewinn? Ist mir doch völlig Latte. Wenn eine Firma so satte Gewinne macht dann macht mich das schon nachdenklich, denn die Gewinne werden einzig vom Kunden "bezahlt" und nicht von O2 und das deckt sich dann halt auch mit so Gebühren die nicht nachvollziehbar sind, wie diese 19 Euro..
Wenn ich meine Bank frage wer die Rücklastgebühr in Rechnung stellt das sagt meine Bank das ist die Bank vom "Auftraggeber" und nicht die Bank die eine Lastschrift zurückgehen lässt. Aber Ende ist es mir auch völlig Egal denn es entstehen definitiv kein Kosten von 19 Euro, die Tatsächlichen Kosten befinden sich im Einstelligen Euro Bereich, wenn überhaupt. Ja dann sind es 8 Millionen Kunden, na und, macht immernoch eine geschätzte Einnahme von ~15 Millionen bei meiner Rechnung aber dann mit 8 Millionen Kunden. Selbst wenn davon "nur" 8 Millionen hängenbleiben..... Da muss ein Mittelständiges Unternehmen lange Stricken um überhaupt soviel Umsatz zu machen. O2 macht das mit "Gebühren" ohne wirkliche Leistungserbringung, Respekt
Ja, weil man den AGBs nicht wiedersprochen hat, somit ist es also immer in Ordnung. Ich kann mich nicht erinnern das zb bei der Erhöhung von 17 auf 19 Euro ist die neuen AGBs zugeschickt bekommen habe. Ja vermutlich wirst du mir jetzt sagen das müssen sie auch gar nicht. Ist mir auch egal. Wer auf AGBs nehmen muss um sich zu verteidigen, der weiß das er Sachen macht die zwar Legal aber noch lange nicht Ok sind. Ich bin selber Selbstständig in all den Jahren wo ich das Geschäft betreibe habe ich nicht einmal das Wort AGB in den Mund genommen, geschweige denn 19 Euro für eine Rücklast verlangt, aber ich gebe zu, ich habe auch nicht so ein Gewinn wie O2....... So ist das halt, ab einer bestimmten Größe die ein Unternehmen hat, kann man sich deutlich mehr erlauben als ein kleines Geschäft um die Ecke....
 

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Wucher schrieb:
 

 

Was geschieht mit dem Gewinn? Ist mir doch völlig Latte. Wenn eine Firma so satte Gewinne macht dann macht mich das schon nachdenklich, denn die Gewinne werden einzig vom Kunden "bezahlt" und nicht von O2 und das deckt sich dann halt auch mit so Gebühren die nicht nachvollziehbar sind, wie diese 19 Euro..

 

Wer auf AGBs nehmen muss um sich zu verteidigen, der weiß das er Sachen macht die zwar Legal aber noch lange nicht Ok sind.

 

 

Die Geschichte wird nun aber etwas unsachlich. Wer auf die AGB verweist, der macht etwas, das nicht okay ist. So, so. Eine hoch interessante Einstellung ist das. Schon mal davon gehört, dass wir in einem Rechtsstaat leben? Zudem sind die AGB nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für den Kunden. Der kann durch diese auch profitieren.

 

Es gibt viele Unternehmen, die Gewinne machen, die sich im mehrstelligen Millionenbereich bewegen. Großkonzerne erreichen auch leicht die Mrd. Nur passiert mit dem Geld auch etwas, weil es wieder investiert wird. Würde o2 mal angenommen nur 1 Million Gewinn machen, wäre das mehr als schlecht für die Kunden.

 

Ich hatte bisher erst einmal eine Rücklastschriftgebühr, die dadurch verursacht wurde, weil meine Frau ein kleiner Fehler mit dem Konto unterlaufen ist. Dadurch entstanden Gebühren in Höhe von damals 15 Euro. Die hätte ich sogar anstandslos bezahlt. Immerhin ist der Fehler bei uns aufgetreten. Aber es reichte eine Entschuldigung beim Unternehmen für die Unannehmlichkeiten und sofort wurden uns die Gebühren wieder gutgeschrieben. Ich hatte nicht einmal danach gefragt. Allein schon die reine Ankündigung, der offene Betrag würde sofort überwiesen reichte zudem aus, dass der Mobilfunkanschluss sofort wieder freigeschaltet wurde.

 

Viele User fangen mit ihrem ersten Beitrag hier gleich damit an, Beschwerden gegen o2 zu richten. Wenn ich das Unternehmen wäre, eine Leistung in Rechnung stellen darf, wie sie durch AGB und Preisaushang vereinbart wurde und dann regt sich ein Kunde darüber auf, dann würde ich den Betrag erst recht einfordern. Wenn der Kunde, der einen Fehler gemacht hat, jedoch kleine Brötchen backt, bin ich gerne bereit, über alles zu reden. Das mache ich bei mir auf Arbeit auch so. Wenn die Personen, denen ich gegenüber weisungsbefugt bin, einen Fehler gemacht haben und dazu stehen, ist das alles nicht schlimm, können wir aus der Welt schaffen. Tun sie es nicht, dann wird zur Not alles ausgefahren was geht.

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Sonnenklee schrieb:
 

Wucher schrieb:
 

 

Was geschieht mit dem Gewinn? Ist mir doch völlig Latte. Wenn eine Firma so satte Gewinne macht dann macht mich das schon nachdenklich, denn die Gewinne werden einzig vom Kunden "bezahlt" und nicht von O2 und das deckt sich dann halt auch mit so Gebühren die nicht nachvollziehbar sind, wie diese 19 Euro..

 

Wer auf AGBs nehmen muss um sich zu verteidigen, der weiß das er Sachen macht die zwar Legal aber noch lange nicht Ok sind.

 

 

Die Geschichte wird nun aber etwas unsachlich. Wer auf die AGB verweist, der macht etwas, das nicht okay ist. So, so. Eine hoch interessante Einstellung ist das. Schon mal davon gehört, dass wir in einem Rechtsstaat leben? Zudem sind die AGB nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für den Kunden. Der kann durch diese auch profitieren.

 

Es gibt viele Unternehmen, die Gewinne machen, die sich im mehrstelligen Millionenbereich bewegen. Großkonzerne erreichen auch leicht die Mrd. Nur passiert mit dem Geld auch etwas, weil es wieder investiert wird. Würde o2 mal angenommen nur 1 Million Gewinn machen, wäre das mehr als schlecht für die Kunden.

 

Ich hatte bisher erst einmal eine Rücklastschriftgebühr, die dadurch verursacht wurde, weil meine Frau ein kleiner Fehler mit dem Konto unterlaufen ist. Dadurch entstanden Gebühren in Höhe von damals 15 Euro. Die hätte ich sogar anstandslos bezahlt. Immerhin ist der Fehler bei uns aufgetreten. Aber es reichte eine Entschuldigung beim Unternehmen für die Unannehmlichkeiten und sofort wurden uns die Gebühren wieder gutgeschrieben. Ich hatte nicht einmal danach gefragt. Allein schon die reine Ankündigung, der offene Betrag würde sofort überwiesen reichte zudem aus, dass der Mobilfunkanschluss sofort wieder freigeschaltet wurde.

 

Viele User fangen mit ihrem ersten Beitrag hier gleich damit an, Beschwerden gegen o2 zu richten. Wenn ich das Unternehmen wäre, eine Leistung in Rechnung stellen darf, wie sie durch AGB und Preisaushang vereinbart wurde und dann regt sich ein Kunde darüber auf, dann würde ich den Betrag erst recht einfordern. Wenn der Kunde, der einen Fehler gemacht hat, jedoch kleine Brötchen backt, bin ich gerne bereit, über alles zu reden. Das mache ich bei mir auf Arbeit auch so. Wenn die Personen, denen ich gegenüber weisungsbefugt bin, einen Fehler gemacht haben und dazu stehen, ist das alles nicht schlimm, können wir aus der Welt schaffen. Tun sie es nicht, dann wird zur Not alles ausgefahren was geht.

Naja, es besteht ja immer noch die Möglichkeit, Widerspruch gegen die 19 Euro einzulegen. Ob o2 versucht, diesen Betrag einzuklagen, ist zweifelhaft. Jedenfalls ist mir kein Fall bekannt, in denen Rücklastschriftgebühren erfolgreich eingeklagt wurden, schon gar nicht in dieser Höhe. AGB und Preislisten hin oder her, aber nicht alle AGB sind rechtlich in Ordnung. Außerdem sind AGB für o2 selbst nur Richtlinien, die man beliebig auslegen kann. Und Preislisten werden auch gerne mal für Bestandskunden geändert, ohne den Kunden zu informieren oder das ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, wie z.B. damals bei der Sache mit der Preiserhöhung von 25 auf 69 Cent/min für 0180er Nummern. Ich nehme es seitdem mit den AGB auch nicht mehr so genau, wenn es zum Beispiel um die Nutzung eines Internet-Pack M im Surfstick geht. Zu befürchten hätte ich deswegen ohnehin nichts. Wäre ich von diesen 19 Euro Rücklastschrift betroffen, würde ich die sicherlich nicht einfach so zahlen, sondern mich eher auf einen Rechtsstreit einlassen und auch versuchen nachzuweisen, das die tatsächlichen Kosten deutlich niedriger sind als 19 Euro. Da ich einen Dispo habe, käme es bei mir ohnehin nur dann zu einer Rücklastschrift, wenn ich Geld gezielt zurückbuchen lassen würde und das würde ich auch nur machen, wenn zum Beispiel irgendwelche unbestellten Abos oder ähnliches auf der Rechnung wären und alle anderen Versuche (Kundenbetreuung, Widerspruch, Rückforderung von unberechtigten Abbuchungen mit Fristsetzung), das Geld zurück zu bekommen, erfolglos blieben.

gruß, zündi

Aufgrund eines Überweisungsfehlers darf ich nun eine Zusatzleistung vom 19€ leisten. Die höhe dieser Summe finde ich nicht gerechtfertigt. Was kostet an einer Rückbuchung 19€? Die Summe steht in keinster Weise in Realation zur erbrachten Leistung. Wie setzt sich dieser Betrag bitte zusammen? Das leider unfreundliche O2 - Shop Personal konnte/wollte mir darüber keine Auskunft geben obwohl ich nun auch schon langjähriger O2 Kunde bin.

 

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Markus

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Bankgebühren und Bearbeitungsgebühren.

Du hast allerdings das Recht geringere Kosten nachzuweisen und dann nur diese zu bezahlen.

muellmar schrieb:
Aufgrund eines Überweisungsfehlers

Was war das für ein Fehler?

O2 bucht den Rechnungsbetrag immer von meinem Konto ab zum 16. eines Monats. Nun ging diese Lastschrift als Storno zurück ( weil Konto nicht gefüllt war, mein Arbeitgeber hatte mein Gehalt ausversehen an jemand anderen überweisen! 😞 )

Naja am 19.5 hab ich dann gesehen das es am 19.5 zurück ist. Hab das dann am schalter gleich neu an O2 überweisen lassen! Das Geld haben sie laut Rechnung auch am 20.5 erhalten. Nun soll ich in der Junirechnung, die Rücklastschriftgebühr von 19 Euro zahlen. Muss ich das wirklich tun, sie haben ihr Geld doch am 20.5 bekommen!!

Vermutlich schon. Es wäre klug gewesen, sich zunächst mit der Holine in Verbindung zu setzen und dies zu klären. Dann wären die Gebühren wohl nicht entstanden.

 

Jetzt würde ich eine freundliche Email schreiben, den Sachverhalt erläutern und nett um Kulanz bitten.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
 

flokas schrieb:Nun soll ich in der Junirechnung, die Rücklastschriftgebühr von 19 Euro zahlen. Muss ich das wirklich tun, sie haben ihr Geld doch am 20.5 bekommen!!
Die Rücklastschriftgebühr ist für die Rücklastschrift, weil dadurch Kosten entstanden sind. Dass du gleich überwiesen hast ändert leider nichts daran. Auch wenn die 19 Euro bei o2 (Bankgebühren zzgl. Verwaltungskosten) m.E. etwas übertrieben sind.

Hey,

Obwohl das Konto gedeckt war konnte die Abbuchung nicht durchgeführt werden. Habe auch schon mit der Bank gesprochen aber woran es gelegen haben könnte, konnten sie mir auch nicht sagen.

Danke

Markus

to stefanniehaus

 

reicht es bei der Bank die Kosten einer Transaktion herauszufinden und diese dann an o2 weiterzuleiten?

 

Da würde ich tiefgründiger prüfen lassen. Sofern das Konto gedeckt war und dies kannst du ja anhand der Auszüge nachweisen, kann nur O2 oder die Bank einen Fehler gemacht haben.

 

EDIT: deine Frage von eben: Du musst natürlich auch die Kosten von o2 berücksichtigen. Da wird ein Nachweis schon schwieriger.

 

Danke für die Infos und deine Hilfe! Ich werde mein Glück mal versuchen!

Es hilft sehr oft eine nette Email an O2 mit dem Sachverhalt und eine Kopie des Kontoauszuges, welcher eine Deckung belegt. Siehst du denn den Abbuchungsversuch auf deinen Auszügen?

Beim Onlinebanking kann ich es sehen deshalb gehe ich davon aus das es auf einem Auszug auch zu sehen ist. Wenn nicht kann man sich das bstimmt in der Bank ausdrucken lassen.

Da siehst du dann eine Abbuchung und eine Rückbuchung trotz Guthaben? Dann muss die Bank wohl ran.

Jo die kann ich bei sehen. Ich sprech dann mal mit der Bank

Viel Erfolg. Leg gleich die Rechnung von 02 vor. :-)

Berichte bitte, wie es ausging.

Benutzerebene 1
In der Regel dürfte da jede Bank recht kulant sein und die Gebühren erstatten. Denn der Fehler scheint ja definitv bei der Bank zu liegen (wird höchstwahrscheinlich einer versehentlich auf den Rückbuchen Button geklickt haben, tztztz und hat nix gesagt)

Leider sehe ich mich nun schon zum zweiten mal gezwungen, auf die Methoden, bei O2-Online aufmerksam zu machen. Beim letzten mal ging es um Verträge, die ohne Wissen des Kunden abgeändert wurden, diesmal um Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften. Ich möchte mal sagen, das mit den Lastschriften schlägt, den vorherigen Fall um Längen!

Von einem O2-Online-Kunden liegt mir eine Rechnung vor, in der die Gebühren für eine nicht eingelöste Lastschrift mit 19 Euro in Rechnung gestellt werden! Wahnsinn! Was haben die bei O2 da eigentlich geraucht? Ich vermute aber mal, dabei handelt es sich um Geldgier oder anders ausgedrückt, Abzocke in reinster Form! Jedenfalls ist die meine persönliche Meinung!

Angemerkt werden muss, dass der betreffende Kunde nur kurzfristig nicht zahlen konnte, die Rechnung 3 Tage später dann selbst angewiesen hat. An der Hotline teilte man ihm lapidar mit, die Banken stellen O2 solche Buchungen in Rechnung, daher die Gebühren. Wie bitte was? Klingelt es bei denen nicht richtig? Banken stellen solche Dingen in der Regel mit 2-5 Euro in Rechnung und nicht mit 19 Euro!

Kurios ist auch, bei anderen Anbietern, egal ob es um Telefonanbieter, Versicherungen oder Versandhäuser geht, belaufen sich die Kosten meistens auf 2-5 Euro, nicht mehr und nicht weniger. Wohlgemerkt die Kosten, die in Rechnung gestellt werden!

Fakt ist für mich, O2 zockt seine Kunden hier bewusst ab! Selbstverständlich räume ich O2 hier die Chance ein, sich dazu zu äußern. Auch andere Betroffene sollten zu dem Thema nicht schweigen, sondern hier ihre Meinung dazu sagen, sonnst wird sich wohl kaum etwas ändern bei O2. Selbstverständlich wird der Kunde seinen Vertrag bei O2 nicht nochmals verlängern und eine Kündigung veranlassen! Liebes O2-Unternehmen, Kundenfreundlichkeit und Fairness, sieht anders aus und Kundenbindung sowieso!



Benutzerebene 1
Die 19€ sind Kosten welche in den Vertragsbedingungen stehen und dort auch mit vom Kunden so akzeptiert wurden.

 

Sicherlich gehört O2 hier mit 19€ zu den Firmen, welche doch recht hohe Gebühren hier verlangt. Aber nur mal als Beispiel, der Zahlungsdienstleister Click&Buy verlangt 25€, selbst bei einer geplatzten Lastschrift von 0,79€!

An Bankgebühren düften tatsächlich wirklich nur 5€ anfallen (2€ ist doch etwas sehr niedrig).

 

Im Prinzip denke ich geht es hier eher darum, einen gewissen Abschreckungseffekt zu erzielen. Ich glaube O2 wäre es sicher lieber, dass jeder Kunde seine Rechnung pünktlich zahlt als mit solchen Dingen zu versuchen Geld zu verdienen.

 

Dazu kommt, die Abbuchung wird von O2 angekündigt. Danach hat man ausreichend Zeit bei O2 kurz anzurufen und zu fragen ob man die Rechnung etwas später zahlen kann. Einen Zahlungsaufschub von einigen Tagen wird O2 wohl so gut wie jedem Kunden gewähren. Ebenso besteht die Möglichkeit die Einzugsermächtigung komplett zu widerrufen.

Man muss nur miteinander reden.

 

Also hat der Kunde mehrere Möglichkeiten, diese Kosten zu vermeiden. Und sollte tatsächlich einmal nicht der Kunde daran Schuld sein, so wird entweder O2 oder die Bank diese Kosten erstatten.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Sicherlich liegen die 19€ schon im höheren Bereich, wenn man den Vergleich mit anderen Anbietern zieht.
Es geht aber noch höher, wieSoundchef schon sagte.
Und letztendlich hat man den Preisen ja auch zugestimmt.
Alle Preise liegen letztendlich einer bestimmten Kalkulation zu Grunde.
Würde o2 den Preis halbieren, würden sie sich das Geld woanders wieder holen. Sei es durch höhere Grundgebühren, höhere Minutenpreise, weniger Inklusivleistungen o.ä. Bezahlen muss man so oder so.
Zumindest wird hier nach dem Verursacherprinzip gehandelt; RLS sind schließlich vermeidbar.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Eine Rücklastschrift im falle eines nicht ausreichend gedeckten Kontos stellt eine Pflichtverletzung des Kunden dar, die einen Anspruch auf Schadensersatz auslöst. Maßgeblich hier ist u.a. § 309 Nr.5 BGB.

 

Es gibt keine feste gesetzliche Höchstgrenze, aber es gab schon Fälle, wo sogar 50 Euro berechnet wurden und dies vom Gericht untersagt würde. 19 Euro ist sehr viel, aber bestimmt noch vertretbar. Und erfolgt die Rücklastschrift durch einen Fehler von o2 darf die Gebühr natürlich nicht berechnet werden.