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Rücklastschrift 19,-!?



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630 Antworten

 

 

2. Anbieter kontaktieren wenn man absehen kann das etwas passieren kann.

 

Das empfinde ich als sehr wichtig und richtig. Die Rechnung bekommt man ja rechtzeitig und da kann man erkennen, ob Deckung vorhanden ist oder nicht.

 

Wenn man dann anruft, kann die Sache noch vor dem Abbuchungsversuch geklärt werden. 

Meine generelle Meinung zum Thema:

Ich verstehe manche Menschen nicht. Es gibt so viele Wege zu verhindern, dass überhaupt eine Rücklastschriftgebühr entsteht (Dispo? o2 um Aufschub bitten? Abbuchungstag anders legen? Geld nicht für andere ggf. unnötige Dinge ausgeben, wenn man doch weiß das man eine vertragliche Verpflichtung eingegangen ist?).

Wenn man generell nicht über genügend Geld verfügt, um sein Bankkonto gedeckt zu halten für Abbuchungen, um so seinen vertraglich vereinbarten Zahlungen nachzukommen, sollte man sich vielleicht vor Abschluss eines Vertrages Gedanken machen bzw. stattdessen lieber einen Prepaidtarif wählen. Da finde ich ist man dann selbst Schuld. Ich denke jemand, für den 19 Euro viel Geld sind, sollte keinen Vertrag abschließen.

 

Es gibt natürlich Ausnahmesituationen und -fälle, wie beispielsweise plötzliche unvorhersehbare Arbeitslosigkeit. Aber ich denke, da lässt dann o2 vielleicht sogar mit sich reden. Oft wirkt ein freundlicher Anruf Wunder, statt sich in einem Forum aufzuregen.

 

Weiterhin sind 19 Euro nicht viel. Zwar auch nicht wenig, aber ich kenne Unternehmen die verlangen höhere Gebühren für Rücklastschriften. Weiterhin hängt es von der Bank ab, bei der o2 ist und was diese von o2 für eine Rücklastschrift verlangt! Ich habe schon gehört, dass es Banken gibt, die über 20 Euro verlangen.

Also mein Konto war damals gedeckt, dicke sogar nur kam eine sehr hohe Abbuchung die letztes Jahr zu einem komplett anderen Zeitpunkt kam. Natürlich sollte sich jeder dum kümmern dass sein Konto gedeckt ist. Ich hab mir jetzt einen kleinen Rahmen bei meiner Bank einrichten lassen, sodass ich ggf. ins Minus gehen kann.

 

Auf Nachfrage hat sich o2 auch bereit erklärt, auf die Gebühr von 19 Euro zu verzichten. Das was sehr kulant und hat mich positiv überrascht. ☺️

 

nach wie vor finde ich jedoch 19 euro sehr heftig

 

in diesem sinne

 

viele grüße

 

leon

 

 

 

 

guten Abend

 

also aus erfahrung kann i nur sagen, dass was der RLG o2 n richtiger abzockerverein ist.

mir ist es auch schon mal passiert. und da haben sie für die selbe rechnung 3x RLG für jede neue rechnung mit drauf gehauen. dann sind die Rechnung extra immer so miteinander verschachtet, dass man kaum die alte und der neuen

auseinander halten kann. hab dann auch mit der finanzabteilung gesprochen. Null Kulanz!

War vorher bei base. die waren da um einiges kulanter, falls man irgendwelche Mistverständnisse hatte.

dann 19€ sind echt sehr viel, dafür dass sie nix machen. mit 5€ oder 7 oder auch 10 € könnte man den aufwand

rechtfertigen und da kann jeder damit leben,

aber direkt 19€!! ist doch dann nur noch ABZOCKE.

dann kann man auch schon mal ein pi mal daumrechnung stellen:

wieviele Kunden hat den o2? sagen wir mal knapp 5 mio.

von denen könnten ca. 10% mal nicht pünktlich die rechnung (in dem fall RLG) bezahlen.

10% von 5mio= 500000x19€=950000= ca 1Mio für den Monat für nichts TUEN!!

 

es geht schon ums prinzip, wie man seine Kunden

behandelt! deshalb hab ich die einzugsermächtigung widerrufen! seit dem null stress und die telefonrechnung ist

direkt fast um die hälfte runtergegangen. bin auch noch nicht so lange kunde. Was soll man denn von son service halten?!!

werde mein vertrag auf jeden fall hier nicht verlängern! ganz im gegenteil!

Benutzerebene 3
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Eine nicht ausreichende Kontodeckung als Missverständnis zu bezeichnen ist ja auch originell. Aber die Berechnung der Einnahmen von o2 durch die RLG ist noch besser. Danach würde sie nämlich nur 1,90 Euro pro Vorgang betragen. Wenn man sich schon über etwas aufregt und dieses durch Zahlen belegen möchte, dann sollte man da mit Sorgfalt vorgehen. Wenn das Konto so geführt wird, wie hier Unmut geäußert wird, dann wundert mich gar nichts. Und noch ein Hinweis: o2 hat mehr als 7 Mio Postpaid Kunden. 

 

Wenn es schon bei Base öfters zu Missverständnissen kam, dann sollte man sich vielleicht mal Gedanken über das eigene Verhalten machen!

Benutzerebene 7
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Also eine Rechnung dreimal nacheinander nicht bezahlen zu können ist auch schon nen starkes Stück. o2 dann Abzocke vorzuwerfen.. naja..,.

Mehrfach Rechnungen nicht zu bezahlen ist der Interpretation zufolge dann ja auch Abzocke seitens des Kundens.

 

also ich kann nur positiv schreiben: hatte einmal in 8 jahren ein RLS und o2 hat alleine, ohne das ich was gesagt habe, die RLS gebühren gutgeschrieben.

Aber wenn du mehrfach eine RLS hast, wird kein Anbieter dir entgegenkommen.

Du kannst ja, wie schon geschrieben, dich vorher bei der Betreuung melden, da du selber nur wissen kannst ob du die Rechung zahlen kannst.

Hallo!

 

Natürlich sollte man wenn man einen Vertrag hat zu seinen Pflichten stehen,und die meisten werden das auch nicht anders sehen .

Und trotzdem kann es Vorkommen das mal eine Abbuchung fehl schlägt.

 

Dafür aber eine Gebühr von 19 € zu verlangen ist nicht OK,das ist Wucher und Abzocke.

 

Einen Freund von mir ist das Ende letzten Jahres mal passiert das zum ersten mal nicht abgebucht werden konnte.

Nachdem er dies gemerkt hat sofort bei o2 gemeldet um seine Rechnung zu begleichen,keine Chance auf Kulanz oder ähnliches.

Da hilft es auch nicht schon sehr lange Kunde und freundlich zu sein,das wird durchgezogen mit 19€.

 

Bin nicht der Meinung das o2 keine Gebühr bei solchen Problemen nehmen soll,aber es soll ein gesundes Verhältniss zum tatsächlichen Aufwand sein.

Damit hätten die meisten auch kein Problem.

 

MfG

 

Genion schrieb:
Und trotzdem kann es Vorkommen das mal eine Abbuchung fehl schlägt.

 

 

Hier bin ich komplett anderer Meinung.

 

Ich gebe dir recht, wenn du sagen willst, dass es mal vorkommen kann, dass eine Kunde knapp bei Kasse ist. Die Ursache lass ich mal dahin gestellt bleiben.

 

Aber, die Rechnung kommt regelmäßig zum gleichen Zeitpunkt und auch Tage vor dem Abbuchungstermin. Bei mir z.B. wird die Rechnung um den 11. herum erstellt und erst um den 19. herum abgebucht. Man weiß also, dass O² Geld von einem will. Die Höhe ist auch bekannt.

 

Wer es nun nicht gebacken bekommt, festzustellen, ob dies zahlbar ist und sich bei tatsächlicher Unmöglichkeit nicht bei O² meldet, um die Abbuchung zu verschieben, ist in meinen Augen selbst dran schuld. In diesem Falle ist die Gebühr wegen motorischer Faulheit gerechtfertigt.

 

Benutzerebene 3
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Nun ja, theoretisch kann es natürlich schon Möglichkeiten für eine fehlgeschlagene Buchung geben, für die der Kontoinhaber ursächlich nichts kann. Gehalt wird zu spät oder gar nicht gezahlt, es gab eine unberechtigte Abbuchung vom Konto, ... Nur dürften das in den meisten Fällen absolute Ausnahmen sein, die dennoch vorkommen könnten. Problematisch wird es aber doch erst dann, wenn man mit seinem Konto eh schon am Anschlag ist. Andernfalls wird man sogar eine gewisse Zeit ohne Gehalt auskommen können.

 

Die Personen, die sich hier so über die Höhe der Rücklastschriftgebühren aufregen und Kulanz von o2 erwarten, haben die sich schon mal gefragt, was o2 von den Kunden erwartet? Das ist doch ganz einfach: o2 hat eine Leistung erbracht, die der Kunde genutzt hat. Nun möchte o2 für diese erbrachte Leistung pünktlich sein Geld haben. Der Kunde kommt dem nur nicht nach. Drehen wir das doch mal um: Der Kunde müsste sich nun kulant o2 gegenüber zeigen, indem er umgehend den offenen Betrag plus Gebühren überweist und sich obendrein für sein Fehlverhalten entschuldigt. Hier ist der Kunde in der Bringeschuld. Als Vertragspartner hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Erfüllt man die nicht, kann das o2 doch kaum angelastet werden.

Ja ok! Wenn diese Dinge auf einen Zeitpunkt fallen, gebe ich dir recht. Für solche Fälle gibt es aber den Dispo. Aber wenn der auch schon ausgereizt ist, hat das System des Kunden eine Schwachstelle.

 

 

Benutzerebene 3
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Deswegen sagte ich ja, wenn das Konto auf Anschlag ist, dann wird es problematisch. Jahrelnag hatte ich nie einen Dispo. Habe ich nie gebraucht. Später habe ich ihn mir doch einrichten lassen, einfach zur Sicherheit.Man kann nie wissen.

 

Generell sage ich aber auch, in 95 Prozent der Fälle ist der Kontoinhaber dafür verantwortlich, dass eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann.

War kein Angriff gegen Dich. Ich denke wir sind einer Meinung. 😉

Verrechnen die Banken unterschiedliche Gebühren für Rücklastschriften?

 

Ich habe jetzt die Handyrechnung von meinem Arbeitskollegen vorliegen.

Er ist bei T-Mobile und die Januar Rechnung wurde wegen Kontowechsels zurück gegeben.

 

Leider wurde der Telekom die neue Kontonummer zu spät mitgeteilt.

 

Jetzt ist eine Mahnung gekommen und es wird eine Gebühr in Höhe vom 7€ in Rechnung gestellt.

 

Wieso verrechnet die Telekom 7€ und O2 19€ ?

 

Kann ich jetzt absolut nicht nachvollziehen.

 

Wenn du dir kein Postpaid Vertrag leisten kannst dann lass es bleiben und hole Dir eine Prepaid Karte.

Sowas als Thema zu eröffnen ist ja fast schon Peinlich! 

Wieso werden hier 3 Kudos vergeben für so eine unverschämte Antwort?Eine Gebühr über 10€ müsste eigentlich nicht sein!

Und das ist ein Thema, über das man auch mal sprechen kann.

 

Aber so eine arrogante Antwort muss wirklich nicht sein!

 

 

 

Peinlich ist nur, wenn man so frech ist und dann solche Fehler macht:

 

"Wenn du dir kein Postpaid Vertrag leisten kannst dann lass es bleiben..."

 

Kommentar von Dirkolinoam 09.02.2011 20:52

Wieso werden hier 3 Kudos vergeben für so eine unverschämte Antwort?Eine Gebühr über 10€ müsste eigentlich nicht sein!

Und das ist ein Thema, über das man auch mal sprechen kann.

 

 

 

Antwort:

Dem einen oder anderen erscheinen 10 € oder mehr für eine Rücklastschrift zu viel die O2 seinen Kunden berechnet. Es gibt aber Sparkassen die berechnen für den eingehenden der Lastschrift (Fremdbank) bis zu 10 € an Rücklastschrift Gebühren und dazu kommen noch die Verwaltungsgebühren von der eigenen Hausbank plus sonstige Admin Kosten die alleine von o2 zu Tragen sind.Nur weil der BGH die Kosten (Schadenersatz) der Rücklastschrift für den Endverbraucher als Rechtswidrig angesehen hat (BGH 08.03.2005 XI ZR 154/04 und andere), fallen aber trotzdem Kosten an. Die sich die Banken gegenseitig in Rechnung stellen und diese Kosten werden dem Lastschrift einreichenden in diesem Fall O2 in Rechnung gestellt.

 

Wer schon mit einer Lastschrift von 20 oder 30 € überfordert ist diese zu bezahlen braucht keinen Postpaid Vertrag.Zumal o2 die Abbuchung schon 7 Tage im voraus ankündigt und sich der Abrechungszeitraum immer im selben Zeitfenster befindet, sodass sich auch wirklich jeder darauf einstellen kann. Ich denke mir wer keine 50 € oder mehr auf dem Girokonto zur Verfügung hat um auch unversehbare Ausgaben bezahlen zu können, braucht nicht unbedingt einen Postpaid Vertrag. Und eine einmalige Rücklastschrift Gebühr von 19 € wird der Einzelne auch mal verschmerzen können. Ein gewisser Abschreckungseffekt wird seitens O2, zu recht, bestimmt einkalkuliert.

 

Wer sich mit der Rücklastschrift Gebühr von 19 € zu unrecht schlecht behandelt fühlt, kann sich ja mit einer aktuellen Rechtsprechung des OLG Koblenz an die Kundenhotline von O2, in welcher Form auch immer, wenden, um eine Einigung zu finden.

 

Das OLG hat bei einem ähnlichen Fall die Rücklastschrift Gebühr von 1&1 für Rechtswidrig erklärt.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1 für den Bereich Webhosting zu entscheiden (Urteil vom 30. September 2010, AZ: 2 U 1388 / 09) Für mich stellt sich die Situation mit einem einem Mobilfunk Dauerschuldverhältniss, Analog, zu eine Webhosting Dauerschuldverhältniss  gleich dar.

 

Zitat:

Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften unzulässig

Ebenso wenig darf 1&1 seine Webhosting-Kunden künftig mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften belasten. In den AGB hieß es hierzu: "Bei Rücklastschriften berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,60 pro Lastschrift zuzüglich der für 1&1 angefallenen Bankgebühren."

Das OLG Koblenz stellt jedoch fest: "Zwar entstehen durch das vertragswidrige Verhalten einer bestimmten Anzahl von Kunden dem Unternehmer Aufwendungen. Dieser Verwaltungsaufwand gehört jedoch zum Aufgabenkreis des Unternehmers. Er hat diese Kosten selbst zu tragen."

Zitat Ende

 

Das Gesamte Urteil

http://openjur.de/u/56593.html

 

 

Ich habe fertig

 

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

"Wer sich mit der Rücklastschrift Gebühr von 19 € zu unrecht schlecht behandelt fühlt...."

 

"Das OLG hat bei einem ähnlichen Fall die Rücklastschrift Gebühr von 1&1 für Rechtswidrig erklärt...."

 

 

Böses OLG! 😉

 

 

 

Hallo,

 

@vivina:

 

 

Zitat aus dem von Dir angeführten Urteil:

 

"Die Bearbeitungsgebühr bei einer Rücklastschrift ist auch keine Vergütung für vertraglich geschuldete Zusatzleistungen der Beklagten. Solche Zusatzleistungen sind vertraglich nicht geregelt. Der Kunde hat hierauf keinen vertraglichen Anspruch. (BGH ebd.)."

 

Siehe ebenda, ggf. ist gerade dieser Punkt eben doch bei o2 vertraglich geregelt? Nur mal so am Rande, solche Urteile beziehen sich "auf bestimmte" AGB und Ausgestaltungen, sind daher nicht 1:1 auf andere Fälle anderer Anbieter übertragbar. Möglich ist eine ablesbare Tendenz, aber jeder Fall ist einzeln zu betrachten.

 

Gruesse K.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Weil o2 dadurch vielleicht selbst Kosten entstehen, die o2 dann an dich als Verursacher weiterberechnet ?!?

 

Wurde aber auch schon ausdiskutiert

--> http://forum.o2online.de/t5/Service/R%C3%BCcklastschriftgeb%C3%BChr-19/m-p/28096/highlight/true#M2257

mich würde als Bankkaufmann gerne interessieren wie sich die Kosten von 19,- zusammenrechnet... am besten LSV rausnehmen und selber bezahlen nach erhalt der rechnung... kann doch nicht wahr sein...

Benutzerebene 2
Auch als Bankkaufmann sollte man genügend Geld (sprich Deckung) auf dem Konto haben, wenn eine Lastschrift stattfindet! ;-)

 

Aber wie bereits angesprochen; das Thema Rücklastschrift wurde schon ausgiebig diskutiert!

 

Gruß

Lexmark

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
 

lexmark schrieb:
Auch als Bankkaufmann sollte man genügend Geld (sprich Deckung) auf dem Konto haben, wenn eine Lastschrift stattfindet! ;-)

 

Außer er arbeitet ohne Bezahlung, so wie er es offensichtlich von o2 erwartet ;-)

 

@lexmark

bist du sicher das du bankkaufmann bist oO ?

 

ich glaube gerade als bankkaufmann hat meine eine gewisse deckung oder zumindest einen dispositionskredit der dann für die deckung sorgt!

 

Benutzerebene 2
 

--insane-- schrieb:
@lexmark

bist du sicher das du bankkaufmann bist oO ?

 

@insane:

Ich hab nie behauptet, dass ICH  Bankkaufmann bin! Bitte lese dir erstmal die Postings richtig durch, bevor du da Sachen durcheinanderwirbelst!

Gruß

Lexmark