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Rücklastschrift 19,-!?



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630 Antworten

Benutzerebene 3
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Manchmal kann man sich über einige Mitmenschen nur wundern.

 

1. Ist es allgemein üblich, dass Unternehmen um und bei 15 Euro an Rücklastschriftgebühren verlangen. Die Telekom ist mit ihren geringen Kosten eine große Ausnahme.

 

2. Wenn es mein Verschulden ist, warum o2 oder ein anderer Anbieter kein Geld von meinem Konto einziehen konnte, dann backe ich kleine Brötchen. Denn ich habe da etwas falsch gemacht.

 

3. Wenn ich mein Girokonto wechsel, dann mache ich das nicht von heute auf morgen, sondern lasse mindestens 6 Wochen lang beide Konten parallel laufen. Damit erspare ich mir viel Ärger.

 

4. Wenn ich zwei Tage vor Rechnungsstellung einem großen Konzern meine neue Bankverbindung mitteile, dann kann ich doch nicht wirklich erwarten, dass die nächste Rechnung schon vom neuen Konto abgebucht wird. Das ist realitätsfremd.

 

Ich hatte bisher noch keine Probleme, die Hotline von o2 zu erreichen. Einmal musste ich etwas warten. Waren vielleicht 3 Minuten. Aber immer bin ich sehr freundlich und zuvorkommend behandelt worden. Es gilt aber hier wie meistens: So, wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück. Man sollte lösungsorientiert denken. Daran scheint es jedoch bei vielen Menschen zu hapern. Wenn ich von einer Person oder einem Unternehmen etwas möchte, dann bringt mich nur eine zielführende Gesprächsführung weiter.

 

Wer sich über die Höhe der Rücklastschriftgebühren aufregt, der sollte sein Konto so führen bzw. sein Handeln so gestalten, dass es zu keinen Schwierigkeiten kommt. In den meisten Fällen ist man selbst dafür verantwortlich, dass eine Abbuchung nicht erfolgen kann. Und wenn ich etwas verbocke, dann stehe ich dafür gerade. Mitunter kostet mich das 19 Euro. Vielleicht schreckt der Betrag ja ab und zukünftig werden solche Zahlungsschwierigkeiten vermieden.

 

Bevor ich ein Unternehmen anprangere, dass nur das macht, was für solche Fälle vereinbart wurde, der sollte sich erst einmal an die eigene Nase fassen. Zunächst über seine eigenen Fehler schimpfen und es dann bedauern, dass es 19 Euro kostet. Diese dann aber als Lehrgeld abhaken. Oder eine vernünftige Kommunikation mit o2 suchen. Die Betonung liegt auf vernünftig. Es sollte nicht unterschätzt werden, welche Ergebnisse man damit erzielen kann.

Ich habe jetzt Daueraufträge für meine My-Handy Verträge eingerichtet und die werden 6 Tage vor Fälligkeit durchgeführt.

Die Telefonrechnung zahle ich in O2 Shops ein.

Jetzt gibt es keine Probleme mehr. Ich muß nur darauf achten wann die Verträge auslaufen, um die Daueraufträge zu löschen, damit ich O2 nicht zuviel überweise. ;-)

 

>Sonnenklee schrieb:
>Manchmal kann man sich über einige Mitmenschen nur wundern.

 

Ich auch.

 

>3. Wenn ich mein Girokonto wechsel, dann mache ich das nicht von heute auf morgen, sondern lasse mindestens 6 >Wochen lang beide Konten parallel laufen. Damit erspare ich mir viel Ärger.

>

>4. Wenn ich zwei Tage vor Rechnungsstellung einem großen Konzern meine neue Bankverbindung mitteile, dann >kann ich doch nicht wirklich erwarten, dass die nächste Rechnung schon vom neuen Konto abgebucht wird. Das ist >realitätsfremd.

 

Ich habe gezwungenermaßen mein Girokonto wechseln müssen, da die Deutsche Bank die Berliner Bank aufkaufte - ich bin nicht glücklich darüber, nun Kunde der Deutschen Bank zu sein, ist aber ein anderes Thema.

 

1. Habe ich meine neue Bankverbindung bei Vertragsabschluss O2 mitgeteilt.

2. O2 setzte bei der ersten Rechnung eine falsche BLZ, aber die richtige Kontonummer. Dies teilte ich, schon vor Abbuchung der ersten Summe, O2 mit.

3. Daraufhin wurde abgebucht.

4. Die nächste Abbuchung erfolgte, da KontoNr und BLZ stimmten.

5. Daraufhin setzte O2 wieder eine falsche BLZ (eine völlig andere Nummer) ein. Die 3. Abbuchung erfolgte nicht. Mit der 4. Abbuchung kamen dann die 19,- Euro hinzu.

 

Ich denke, ich war nicht realitätsfremd.

 

>Ich hatte bisher noch keine Probleme, die Hotline von o2 zu erreichen. Einmal musste ich etwas warten. Waren >vielleicht 3 Minuten.

 

Naja. Deine restlichen Bemerkungen zu kommentieren erspare ich mir.

 

Gruss manbock

 

Benutzerebene 3
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Ich habe auch nicht geschrieben, dass der Kunde IMMER einen Fehler gemacht hat. Nur in den meisten Fällen ist das so.

 

Als ich meinen Vertrag bei der Hotline abgeschlossen habe, wurde von o2 ein falsches Geburtsdatum eingegeben. Dementsprechend wurde mir die Sendung nicht zugestellt, da bei Lieferung die Daten von meinem Ausweis nicht mit den Daten von o2 übereinstimmten. Also einmal die Hotline angerufen, kurze Diskussion, wer für das falsche Geburtsdatum verantwortlich ist, neue SIM-Karte ohne Versandkosten rausgeschickt plus eine Gutschrift für meine Unannehmlichkeiten.

 

Seit rund 15 Jahren bin ich Mobilfunkkunde bei unterschiedlichen Anbietern. Egal ob Telekom, E-Plus, Base, Talkline, ... ich habe noch nirgends einen so freundlichen und zuvorkommenden Kundenservice erlebt wie bei o2. Bei Problemen gibt es eine schnelle Klärung im Sinne des Kunden, dazu eine Gutschrift, selbst als Bestandskunde konnte ich schon Optionen zu Neukundenkonditionen buchen, ...

 

Natürlich kann man mal Ärger mit einem Anbieter haben. Ja und? Dann klärt man das eben. In den meisten Fällen geht das. Man muss dafür nur den richtigen Weg einschlagen. Man weiß doch sehr schnell, ob man selbst einen Fehler gemacht hat oder der Anbieter. Im Notfall gibt es Anwälte. Aber meinen Anwalt musste ich bisher nur bei der Telekom einschalten. Und da brauchte es auch nur ein Schreiben, bis eine Einigung bestand.

 

Wenn man ruhig, bedacht und überlegt an Probleme ran geht, dann lassen sie sich meist sehr schnell und einfach lösen.

Benutzerebene 7
Hallo zusammen,

 

abgesehen von den Kosten die die Bank berechnet, haben wir noch weitere Kosten, z.B. durch die Mitarbeiter die solche Dinge bearbeiten. Wie sich das genau zusammensetzt entzieht sich meiner Kenntniss, ich weiss jedoch das auch andere Anbieter Rücklastschriftgebühren in ähnlicher Höhe berechnen.

 

Eine solche Gebühr lässt sich aber auch vermeiden! Einfach ein Auge darauf haben wann abgebucht wird und im Zweifelsfalle vorher! mit den Kollegen aus der Rechnungsabteilung sprechen. Die Abbuchung kann nämlich durchaus auch vorher storniert werden und man überweist dann einmal selbst. Das rechtzeitige Mitteilen der neuen Bankverbindung ist unumgänglich und bitte nicht vergessen das es für o2 My Handy Verträge eigene Kundennummern gibt und da die Änderung dann ebenfalls erforderlich ist.

 

Freundliche Grüße

 

Sandra

 

o2_Sandra schrieb:
Hallo zusammen,

 

abgesehen von den Kosten die die Bank berechnet, haben wir noch weitere Kosten, z.B. durch die Mitarbeiter die solche Dinge bearbeiten.

Mich würde mal eine Stellungnahme von o2 zu folgendem Fall interessieren: Wenn o2 die Rate VOR der vertraglich festgelegten Fälligkeit abbucht und ich es zurückbuchen lasse (weil es eben zu früh abgebucht wurde), kann ich dann auch 19 Euro geltend machen? Ich denke da u.a. an die Kosten für meine Zeit, die dadurch flöten geht... Zur Bank hinfahren, warten, mit der Bankangestellten absprechen, was geschehen soll.... Schreiben an o2 aufsetzen, Briefmarke kaufen, zur Post fahren... über den ganzen Vorgang Buch führen, die Rate bei Fälligkeit überweisen (inkl. voriges Bankprozedere) weil o2 das nicht nochmal selbst abbucht.... 

Also bei meinem Stundenlohn würde ich für diesen Aufwand mind. 50 Euro veranschlagen! Das nächste Mal, wenn o2 zu früh abbucht werde ich es mal durchziehen! Bin schon gespannt wie es ausgeht!

 

Also was O2_Sandra hier geschrieben hat ist ja wohl nicht wirklich so.

alle Vorgänge bei O2 intern was Rechnungen usw betrifft gehen automatisch,daher hat O2 keine Kosten für Mitarbeiter die sich über solche Dinge kümmern.

Habe mir nämlich mal die Mühe gemacht und vorhin mehrmals die Hotline mit dieser Frage angerufen,udn ich habe bei 5 Anrufen und die gleiche Frage,sogar 5 mal die gleiche Antwort bekommen.

Es geht auch nicht darum ob es gerechtfertigt ist eine Gebühr zu erheben sondern über die Höhe dieser. Solange o2 mir nicht nachvollziehbar erklären kann weshalb die Gebühr überdurchschnittlich hoch ausfällt, werde ich diese Gebühr auch nicht zahlen! o2 ist nur so günstig in den Tarifen weil sie sich das Geld auf anderen wegen wiederholt und das Netz einfach katastrophal ist!

 

Es ist witzig zu sehen wie die o2 Mitarbeiter darauf herumreiten das es gerechtfertigt ist eine Gebühr zu erheben aber keiner erklären kann warum diese so hoch ausfällt! Das ist schlussendlich Wucher solange o2 nicht nachweisen kann wohin das Geld fließt!!!

Benutzerebene 7
eddyk88 schrieb:
 

Es ist witzig zu sehen wie die o2 Mitarbeiter darauf herumreiten das es gerechtfertigt ist eine Gebühr zu erheben aber keiner erklären kann warum diese so hoch ausfällt! Das ist schlussendlich Wucher solange o2 nicht nachweisen kann wohin das Geld fließt!!!

Hallo zusammen,

 

ich wollte nicht *darauf herumreiten* das es gerechtfertigt ist, sondern lediglich erklären das uns durchaus auch noch andere Kosten entstehen. Wir haben z.B. eine Rechnungsabteilung, die sich um Zahlungsvereinbarungen kümmert.

 

Ich hätte mich sehr gefreut wenn auch der zweite Absatz meines Beitrages Beachtung gefunden hätte.

 

Freundliche Grüße

 

Sandra

Und solch eine Rechnungsabteilun haben andere große Unternehmen etwa nicht?

 

Fakt ist,dass bei O2 alles per Computer und von selbst läuft,gibt es bis zum Tag X keinen Zahlungseingang,sperrt der Computer automatisch auch die Simkarte,und genau so geht es mit Mahnungen usw,sowas geht alles ohne weitere Kosten für Mitarbeiter.

 

o2_Sandra schrieb: 
Ich hätte mich sehr gefreut wenn auch der zweite Absatz meines Beitrages Beachtung gefunden hätte.

 

Freundliche Grüße

 

Sandra

 

Hallo Sandra,

und ich hätte mich gefreut, wenn du auf meinen obigen Post eingegangen wärst. Denn in dem - nicht etwa erfundenen - Fall geht es darum, dass man nicht im Zahlungsverzug ist, sondern um eine zu frühe Abbuchung der Raten seitens o2 und die daraus resultierenden Kosten für mich...

Benutzerebene 2
@padabing

 

Wenn dem tatsächlich so ist, und du dies durch die entsprechenden Belege nachweisen kannst, so hast du die Möglichkeit, dieses schriftlich per Post oder per Fax an die Kundenbetreuung in Nürnberg zu richten.

 

Unberechtigt in Rechnung gestellte Kosten werden selbstredend erstattet.

 

 

VG,

Kerstin

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
 

sascha10 schrieb:
Und solch eine Rechnungsabteilun haben andere große Unternehmen etwa nicht?

 

Fakt ist,dass bei O2 alles per Computer und von selbst läuft,gibt es bis zum Tag X keinen Zahlungseingang,sperrt der Computer automatisch auch die Simkarte,und genau so geht es mit Mahnungen usw,sowas geht alles ohne weitere Kosten für Mitarbeiter.

Wie schön für dich, dass du womömglich die internen Prozesse bei o2 so gut kennst ;-)

 

Zudem verursacht auch die Infrastruktur Kosten und nicht nur das Personal.

Hallo!

Die Gebühr muss wenn es zur Verhandlung kommt genau aufgeschlüsselt werden was z.B. das Porto ,die Schreibarbeit,Bankgebühr usw. gewesen ist.Denn nur die wirklich angefallenen kosten dürfen auch eingefordert werden.

 

Lg wuschel

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Lt. vertraglicher Vereinbarung steht dem Kunden auch jederzeit das Recht zu, geringere Kosten nachzuweisen und auch nur diese zu bezahlen.

Einfach die Zahlung zu verweigern dürfte für den Kunden aber zum Boomerang werden ;-)

Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften unzulässig

Ebenso wenig darf 1&1 seine Webhosting-Kunden künftig mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften belasten. In den AGB hieß es hierzu: "Bei Rücklastschriften berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,60 pro Lastschrift zuzüglich der für 1&1 angefallenen Bankgebühren."

Das OLG Koblenz stellt jedoch fest: "Zwar entstehen durch das vertragswidrige Verhalten einer bestimmten Anzahl von Kunden dem Unternehmer Aufwendungen. Dieser Verwaltungsaufwand gehört jedoch zum Aufgabenkreis des Unternehmers. Er hat diese Kosten selbst zu tragen."

 

So wird das auch bei O2 sein wenn es zum Streit kommt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Wenn du beim OLG Koblenz beim selben Richter landest, ja ;-)

Wahrscheinlich nicht nur dann, schließlich verweist das OLG Koblenz in diesem Punkt auf BGH Rechtsprechung 😉

Hat jemand mal ein Aktenzeichen zu dem Urteil des OLG Koblenz oder besser noch das Aktenzeichen des dort aufgeführten BGH Urteils?

Benutzerebene 6
Abzeichen
Ja, ich

klick hier  (OLG Koblenz, AZ: 2 U 1388/09)

OLG Koblenz Az: 2 U 1388 / 09

BGH Az: Xa ZR 40/08

@

stefanniehaus

Nein das stimmt nicht das ist überall so.Das gilt in Koblenz sowie in Hamburg egal wo sonnst hätte der Richter nicht richtig gehandelt und es würde eine weitere Verhandlung geben was nicht passiert ist.

Danke euch beiden. Die führe ich mir dann morgen mal zu Gemüte.

Benutzerebene 6
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blackrain schrieb:
OLG Koblenz Az: 2 U 1388 / 09

BGH Az: Xa ZR 40/08

Na, da warst du diesmal schneller 😀

 

BGH-URTEIL

 

manbock schrieb:
Nun hat aber O2 selber einen Fehler gemacht und einfach meine Bankleitzahl von meinem einzugsberechtigten Konto verändert -> ohne mein Zutun. Unglaublich!

 

O2 anerkannte den Fehler (erst der zweite CC-Mitarbeiter verstand mein Anliegen); die Rechnungssumme wurde - mit korrekter BLZ und Konto-Nr. - abgebucht, ohne die 19,- Euro.

 

Geht doch. manbock