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Hallo,



 



kann mir jemand bitte erklären warum ich in meine Rechnung, nur weil das nicht einmal vom Konto abgebucht wurde, eine Einmalbeitrag wegen Rücklastschrift von 19,-€ netto entstehen kann?



 



Langsam fühle ich mich hier verarscht.



Ist mir 2 x in 6 Jahren passiert. Einmal mangels Deckung, einmal wegen Bankwechsel (Konto erloschen). Jeweils ein Anruf bei Hotline: Gebühr gestrichen. Fertig. Entweder liegt es daran, dass es so selten passiert oder aber daran, dass ich unmissverständlich, jedoch höflich und freundlich, klar gemacht habe, dass diese Gebühr entschieden zu hoch ausgefallen ist und ich selbstverständlich sofort den Betrag überweisen werde. An einer Sache liegt die kulante Haltung sicherlich nicht: Am Umsatz. Der war zu gegebener Zeit recht gering.
Ich soll jetzt auch 17€ Rücklastschriftgebühr zahlen. Ich habe mein Konto aufgelöst und sofort meine neue Bankverbindung online eingetragen. Leider war die Rechnung von 1,13€!!!!  noch auf das alte Konto ausgeschrieben.



Finde 17€ Gebühren in Bezug auf 1,13€ offene Rechnung die eh vollkommen automatisch bei der nächsten Rechnung eingezogen werden vollkommen übertrieben. Würde es da was bringen denen eine Mail zu schreiben und zu sagen, dass die Gebühr in keinem Verhältnis steht. Immerhin wollen die das 15! fache der Rechnung.



Beim Fernabsatzgesetz gibts doch auch sowas, wo man bei Käufen unter 40€ die Portokosten selbst tragen muss, da sonst das Porto in keinem Verhältnis zum Wert steht (oder so in der Art).




Die Rücklastschriftgebühr hat nunmal garnichts mit dem Rechnungsbetrag zu tun. Sonst wäre o2 in der Hinsicht ja noch angreifbar weil man begründen müsste, warum die Rücklastschrift für einen hohen Betrag höhere Kosten verursacht als eine Lastsschrift für einen geringeren Betrag...



 



By the way... wenn es nach der Höhe gehen würde... würdest du bei ner 200€-Rechnung auch 75€ Rücklastschriftgebühren zahlen?




Hallo,



also wenn du bei Kontoauflösung sofort deine neue Kontonummer online geändert hast, dann hätte o2 die Rechnung ja auch vom neuen Konto abbuchen können. Deshalb würde ich die Rücklastschriftgebühren beanstanden. 1. weil du die neue Kontonummer mitgeteilt hast und 2. wegen der Höhe der Gebühren. Keine Rolle spielt übrigens die Höhe der Rechnung, selbst bei 1 Cent könnten Rücklastschriftgebühren verlangt werden (vorausgesetzt natürlich, die zugrunde liegende Rechnung ist berechtigt). Aber 17 Euro sind definitiv zu viel, da nichtmal eine separate Rechnung erstellt und verschickt wird und das ganze ohnehin vollautomatisiert abläuft, so das der Aufwand für o2 gleich 0 ist. Was o2 berechnen kann, sind die Gebühren, die o2 selbst wegen einer Rücklastschrift bei der Hypo-Vereinsbank bezahlen muss, was aber garantiert weniger als 17 Euro ist. Die Rücklastschriftgebühren kannst du innerhalb von 8 Wochen ab Zugang der Rechnung beanstanden, siehe  http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45i.html



gruß, zündi




also tanja...



 



eine "entsprechende" gebühr soll jetzt neuerdings 19 euro betragen ?



das ist doch wohl ein witz !



8 euro und nicht mehr fallen dabei an, wurde hier auch schon gesagt. ihr seid echt ein verein von abzockern, bei dem ich zum nächstmöglichem termin kündigen werde. leider dauert dies noch ein wenig, aber danach bin ich euch geldgierigen unmenschen los.



achso, mitarbeiter die im kundencenter arbeiten und bei einem gespräch mit mir - über das eben genannte thema - plöztlich auflegen, wirken auch sehr professesionell. vllt sollten die "angemessenen" rücklastschriftgebühren in sinnvolle schulungen investiert werden, damit solche unfähigen leute nicht mehr am telefon sitzen.



 



ich wünsche o2 für die zukunft immer weniger kunden.



 



und ausserdem schließe ich mich dem mitarbeiter des handyladens an und werde o2 auch niemandem mehr weiterempfehlen. im gegenteil - davon abraten.




T-Mobile eine bessere Kundenbetreuung, da kann ich nur Lachen. Ich habe beruflich einen D1 Vertrag und meine Zugangskennung zur Rechnung vergessen. Ich warte trotz mehrmalicher Nachfrage (Mail und Telefon) seit fast fünf Wochen auf die Zusendung neuer Zugangsdaten. Privat bin ich mit DSL und mehreren Handyverträgen bei O2, solange Reaktionszeiten gab´s da noch nie.



 



 




 



jeanny schrieb:
8 euro und nicht mehr fallen dabei an
Wo haste den Schmarrn denn her?



 




"T-Mobile kostet weit mehr aber bietet eine bessere Kundenbetreuung."



 



Haha, der war gut 😀






 



stefanniehaus schrieb:

 



jeanny schrieb:
8 euro und nicht mehr fallen dabei an
Wo haste den Schmarrn denn her?



 



Auch wenn die 8 Euro vielleicht etwas aus der Luft gegriffen ist, ist das allemal realistischer als 19 Euro. Bei der Telekom (Festnetz) werden ganze 3,95 Euro Rücklastschriftgebühr berechnet + 2 Euro Mahngebühren, also knapp 6 Euro und das bei höherem Aufwand. Bei o2 wird nichtmal eine separate Rechnung oder Mahnung verschickt, trotzdem will o2 aber 19 Euro haben. Wofür? Naja, wer zuviel Geld hat, kann ja 19 Euro bezahlen. Ich würde die Kosten beanstanden und es durchaus auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn ich so eine Rechnung bekäme. Das o2 tatsächlichversuchen wird, die 19 Euro gerichtlich einzuklagen, wage ich ohnehin stark zu bezweifeln.



 




Erstmal muss der Kunde nachweisen, dass keine 19 Euro anfallen. Nicht o2 ist in der Beweispflicht sondern der Kunde.



Und wenn der Kunde wirklich darlegen kann, dass die 19€ unberechtigt erhoben werden (was so gut wie unmöglich ist, da niemand die internen Vorgänge bei o2 kennt), dann wird o2 wohl eher auf die Gebühr verzichten als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen (-> Präzendenzfall).



 



Aber erstmal ist der Kunde in der Beweispflicht. Nimmt er diese nicht wahr und lässt das Geld einfach zurückbuchen, ist ihm auch nicht mehr zu helfen...




Und genau da bin ich anderer Ansicht. Natürlich wird o2 auch nachweisen müssen, das die 19 Euro berechtigt sind. Ist ja schon seltsam, das ein anderes Unternehmen mit 6 Euro auskommt und sich sogar den Luxus leistet, ein separates Schreiben zu schicken, wieso sollte das bei o2 dann teurer sein, und das ohne extra-Aufwand. Außerdem ist auch fraglich, ob z.B. evtl anfallender Personalmehraufwand überhaupt in Rechnung gestellt werden dürfte. Dann kommt noch hinzu, das o2 ständig die Gebühren anhebt, erst waren es 15, dann 17 und jetzt 19 Euro, natürlich ohne die Bestandskunden darüber zu informieren, offensichtlich glaubt o2 immer noch, das man sogenannte "Nebenleistungen" beliebig oft erhöhen kann, wie damals mit den 0180er-Nummern. Und da würde o2 versuchen, die 19 Euro einzuklagen??? Nee, ganz bestimmt nicht.




Ich bin seit knapp 10 Jahren Kunde bei o2 und hatte noch nie eine Rücklastschrift. Sollte dies mal vorkommen, werde ich um Kulanz bitten. Falls diese nicht klappt muss ich wohl in den sauren Apfel beißen.



 



Ich sehe die Lage für mich so: In Deutschland gibt es die Vertragsfreiheit. Also kann jedes Unternehmen seine Preise für seine Dienstleistungen selber festlegen. Ob es jetzt der Supermarkt ist, der für das Ausleihen der Einkaufswagen ab sofort eine Gebühr von 5 € nimmt, oder das eine Parkhaus eine Gebühr von 1 € die Stunde nimmt und das gegenüberliegene Parkaus eine Gebühr von 50€ die Stunde nimmt, kann auch nicht damit beklagt werden, dass andere viel günstiger sind und nicht die  hohen Gebühren verlangen.



 



Bei o2 sind diese Gebühren sogenannte Nebenleistungen, die nicht wie die Hauptleistungen - Tarifkonditionen - vertraglich festgelegt werden müssen.  Wenn es jemandem nicht passt, dann hat er wiederrum die Freiheit den Vertrag nicht dort, sondern woanders abzuschließen. Außerdem druckt o2 auf jede Rechnung, zu wann der Betrag fällig ist. Und ein jeder sollte wissen, wann welche Beträge von seinem Konto aus abgebucht werden.




Nun, ich bin ebenfalls seit 10 Jahren Kunde und hatte bei o2 auch noch nie eine Rücklastschrift, was auch daran liegt, das ich mein Konto ein gutes Stück überziehen kann (Dispo). Und sollte es doch mal dazu kommen, würde ich natürlich auch erstmal auf Kulanz hoffen und bei der Kundenbetreuung anrufen. Nur wie es aussieht scheint o2 nicht viel von Kulanz in Bezug auf Rücklastschriften zu halten. Da bliebe halt der Weg, gegen diese bzw die Höhe Widerspruch einzulegen. Was die Vertragsfreiheit angeht: Auch die hat zum Glück ihre Grenzen, da Verträge und AGB im Zweifelsfall der Rechtslage anzupassen sind und nicht umgekehrt. So wurden zum Beispiel Portierungsgebühren von 75 oder 90 Euro für unwirksam erklärt und der erlaubte Höchstbetrag bei einer Rufnummernportierung liegt seitdem bei knapp 30 Euro. Was das Beispiel mit den Einkaufswagen angeht: Natürlich müsste man keine 5 Euro Euro bezahlen, wenn beim zurückgeben des Einkaufswagens plötzlich jemand von dem Laden Geld eintreiben wollte, evtl mit der Begründung, das stünde z.B. auf einem Schild neben dem Eingang in Form irgendwelcher AGB (am besten noch schön klein geschrieben). Von mir gäbe es dann vielleicht ein lautes lachen aber ganz bestimmt keine 5 Euro, obwohl das eigentlich nicht zum lachen ist und mich so ein Geschäftsgebahren hier in Deutschland nicht wirklich wundern würde, es gibt ja auch Airlines, die über Toilettennutzungsgebühren im Flugzeug ernsthaft nachdenken oder Firmen wie opendownload.de, die versuchen, die Leute beim herunterladen von eigentlich kostenloser Software abzuzocken, weil irgendwo versteckt was von 192 Euro Mitgliedsgebühr für 24 Monate steht. Nun, mir ist allerdings kein einziger Fall bekannt, wo opendownload damit vor Gericht durchgekommen wäre, stattdessen kommen bestenfalls eine Menge leerer Drohungen, Inkassoschreiben und ähnlicher Blödsinn. Irgendwann kommt dann nichts mehr und es ist Ruhe.



Fazit: Nicht alles, was in AGB´s oder Preislisten steht, ist deshalb rechtskräftig und nicht jede Rechnung muss man bezahlen, auch nicht, wenn man selbst vorher einen Fehler gemacht hat (zum Beispiel für unzureichende Kontodeckung gesorgt hat). Auch eine Beweislastumkehr zu Lasten des Kunden würde wohl vor keinem Gericht Bestand haben, ebenso die ständigen Erhöhungen, ohne darauf hinzuweisen. Aber, was man macht, muss jeder selbst entscheiden. Ich will hier lediglich ein paar Denkanstöße geben.



gruß, zündi




Das ganze fällt unter das Stichwort "Sittenwidrigkeit". Auch "Wucher" fällt darunter, geregelt in §138 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html




Interessanter Ansatzpunkt!



Wenn man dem aber gerecht würde, dann müsste man ja fast jeden Tarif von T-Mobile und Vodafone als sittenwidrig ansehen. Bei den Mondpreisen -.- ...




Nein, und zwar aus dem Grund, dass es jedem freisteht, mit jemandem einen Vertrag einzugehen. Und die Konditionen von D1 und D2 sind bekannt. Unter "sittenwidrig" fällt z.B., wenn man die AGB akzeptiert und dort irgendwo ein Passus versteckt ist, der in etwa "Ich lasse mich freiwillig von Blizzard an marokkanische Kameltreiber verkaufen und arbeite die nächsten 100 Jahre in einer Schwefelmine" lautet.



Denn selbst, wenn man die AGB akzeptiert hat (die man eigentlich durchlesen sollte), gilt dieser Passus nicht, weil er eben sittenwidrig ist. Während O2 z.B. den Betrag für Rücklastschriftgebühr von 17,- auf 19,- angehoben hat, weswegen man da durchaus den Ansatz von Sittenwidrigkeit oder Wucher finden könnte...




Also ausgerechnet zum T zu wechseln, halte ich für den falschen Weg.



o2 Germany ist sehr kulant wenn es um solche Dinge geht.



Wann hast du denn bitte angerufen? Ich nehme an du bist berufstätig.



 



Bei Stoßzeiten wie 16-20h brauchst du im CC gar nicht anrufen, weil die einfach mit anrufen überflutet werden.



Und das ist überall so. Soweit ich weiß ist die Kundenbetreuung von o2 sagenhafte 24h am Tag erreichbar.



Wieso rufst du dann nicht mal morgens um 6h an bevor du zur Arbeit fährst und teilst denen deine neue Bankverbindung mit?



Wieso gehst du am Wochenende nicht in den Shop?



 



Also zweimal anzurufen und dann zusagen, dass ist euer Problem wie ihr an das Geld kommt finde ich ein wenig kindisch.



o2 weiß schon ganz genau, welcher Kunde Geld einbringt und welcher nicht, da spreche ich aus eigener Erfahrung.



 



Mit der Rücklastschriftgebühr musst du dich abfinden, ob du willst oder nicht, andere müssen es auch.



Dies sollte vielleicht auch einen kleinen Dampfer verpassen, damit die Kunden pünktlich zahlen 😉



 



Also, reg dich ab und viel Spaß mit der Teledoof..



Dort hast du nämlich nicht solche kompetenten Mitarbeiter sitzen im CC wie hier ..



 



 




Hi Leute,



 



ich finde es auch schade , dass o2 tatsächlich 19 Euro für Rücklastschriften nehmen möchte.



Dieser Wert ist wirklich überzogen, dass kann selbst o2 nicht leugnen.



Jedoch denke ich , dass es sehr helfen würde sich einen Dispositionskredit zu holen, dann passieren eventuell solche missgeschicke nicht mehr.



Mit der Kontonr. muss man immer vorsichtig sein. Da ich im Bankengewerbe arbeite kann ich es nicht ganz verstehen, dass deine Bank dir nicht empfohlen hat das Konto mit ausreichend Deckung für weitere 3 Monate laufen zu lassen.



Oftmals ist es so,dass die Unternehmen die neue Kontonr. noch nicht so schnell aktualiesiren. Klar kannst du da nichts für aber für die Zunkunft würde ich es dir empfehlen.



Solltest du alles richtig gemacht haben und die KTO rechtzeitig weitergeleitet haben ist o2 natürlich im Unrecht.



Einfach mal ein bisschen in den Gesetzen gucken. Ich würde es an deiner Stelle dann nicht zahlen und für 17 Euro schaltet o2 wahrscheinlich nicht ein Inkassounternehmen ein und macht eine Eidelsstaatliche Erklärung 😄



Trotzdem darfst du nicht vergessen,dass bei o2 die Fixkosten weitaus günstiger sind als bei vielen anderen Anbietern,wie zum Beispiel T-Mobile...bei o2 zahlst du die 19 euro "nur" wenn du nicht zahlen kannst ansonsten nicht.



Bei T-Mobile bezahlst du das schon in dem Tarif mit....T-Mobile sichert das Risiko einfach schon vorher ab....



aber jeder macht das was er möchte....ich kann verstehen das es dich ärgert aber vllt hättest du nochmal mit o2 sprechen sollen.



 



Viel Erfolg bei T-Mobile und ich wünsche dir , dass es dort besser läuft!




Hallo,



 



meine Freundin hatte das gleiche "Theater", 19 Euro RL-Gebühr ...



Normalerweise wurde sie bei Verzug informiert und konnte per Bares an einem beliebigen o2 Shop bezahlen.



Wir fanden diesen Forumbeitrag der Recht aktuell ist durch Google und informierten uns über eure Aussagen darüber wie bei solch einer anfallenden Gebühr zu handeln ist.



Erschrocken von einer scheinbar kaltherzigen und rücksichtlosen Bearbeitung eurerseits vermuteten wir das schlimmste ABER... im Gegenteil.. wir haben unseren Fall erleutert der weitaus unkomplizierter ist als die meist hier geschilderten Beispiele.



Sie war zwei Wochen im Rückstand, erhielt die 19 € RL Gebühr und erklärte (was bei ihr nämlich auch der Fall war), das ihr Konto sich geändert habe..



 



02 hat sofort geantwortet, sich für die Unanehmlichkeit entschuldigt und ihr die 19,00 € entlassen.



 



Mir war es einfach wichtig euch mitzuteilen, dass es auch ander gehen kann als es vielleicht ein paar schwarze Schaafe zu praktizeren verstehen. Die Kommunikation mit 02 erfolgte ausschließlich per E-Mail.



 



Fazit: o2 sorgt sich scheinbar schon um seine Stammkunden, wir werden definitiv o2 treu bleiben.



 



Wünsche euch noch eine schöne sorgenfreie Woche



 



 



Euer Stadtkind!




Man sollte halt auch mal mit den Leuten reden, und nicht nur in einem Forum rum heulen. Aber wenn du dich bei der Hotline genauso benimmst wie hier, dann prost Mahlzeit... 



 



Ich konnte bis jetzt auch alle Probleme durch Kommunikation beseitigen, aber der Ton macht eben die Musik. 



 



Gruß 



 



 




Naja,ich habe letzte Woche,als man mir die Simkarte einfach so ohne Grund sperrte einige erfahrungen gemacht mit der Hotline,und ich muss nun sgane es gibt dort alle gattungen Menschen.



Einige wissen garnix,andere legen einfach mitten im Gespräch auf,und der ganz,ganz kleine Teil hat Ahnung und hilft dir weiter.




So sind eben die Hotlines. Und nicht nur bei o2. Es kommt eben auf die Person an sich an, und die entsprechende Motivation/Laune. 




Hallo!



 



Gibt es unterschiede bei der Rücklastschriftgebühr die letzten 2 Fälle die ich privat kenne sollten 17 Euro bezahlen(max.2 Wochen her).



MfG




Hey leute bin seit ca. 5 Jahren o2 Kunde und vor ca. 2 Wochen wurde mein Konto vom Finanzamt gepfändet, wegen KFZ-Steuer :-)



Ja und die haben einfach den o2 Rechnungsbetrag zurückgebucht :manmad:



 



Naja jedenfalls habe ich dann sofort im Shop die Rechnung beglichen



Nun kam meine Rechnung gerade per e-Mail wo drin steht:



19€ Rücklastschriftgebühr und die 20€ vom Vormonat die ich schon beglichen hatte 😄



naja hab da angerufen und der Typ meinte die 20€ werden von der Rechnung abgezogen ABERRRR wegen der Rücklastschriftgebühr KÖNNE ER NICHTS MACHEN und ich soll doch in den sauren Apfen beißen :frowning



find ich echt scheiße von o2 5 Jahre gezahlt ohne ende und dann passiert mal sowas und direkt 19€ abkassieren



 



PS: bin Schüler und für mich sind 19€ viel geld, ich arbeite 4std hart dafür :frowning




Dann darf ich mal meine Erfahrung schildern:



 



Ich wurde auch mit dieser 19.- Euro Rücklastschrift belastet.



 



Nun hat aber O2 selber einen Fehler gemacht und einfach meine Bankleitzahl von meinem einzugsberechtigten Konto verändert -> ohne mein Zutun. Unglaublich!



 



Ich bin ja noch nicht lange Kunde bei O2; von meinen 4 bis jetzt anstehenden Rechnungen war nur eine richtig (zweimal bekam ich auf meine Beschwerde jeweils eine 5,- Euro-Gutschrift).



 



Ich denke darüber nach, den Anbieter wieder zu wechseln (und nein, ich habe kein iphone).



 



Gruss manbock